Kann ich mich weigern, mich vor dem Grenzbeamten auszuweisen (nonSchengen) ?

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MAD

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
322
171
DUS/MTY
Der Threadersteller ist:

a) in der Pubertät
b) ein Wutbürger
c) ein Verschwörungstheoretiker
d) ein Troll

Finde ich viel interessanter.
 
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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.014
1.840
DRS, ALC
Kann ich mich weigern...? Warum nicht. Und was schreibt die EU dazu:


"Als EU-Bürger/-in brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht vorzuzeigen, wenn Sie innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums von einem Land in ein anderes reisen.

Selbst wenn Sie für die Grenzkontrollen im Schengen-Raum keinen Pass benötigen, empfehlen wir Ihnen jedoch dringend, immer Ihren Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen, um Ihre Identität bei Bedarf nachweisen zu können (wenn Sie beispielsweise in eine Polizeikontrolle geraten oder mit dem Flugzeug reisen möchten). In Schengen-Ländern können nationale Vorschriften gelten, nach denen Sie verpflichtet sind, bestimmte Papiere und Dokumente zu besitzen oder mit sich zu führen, wenn Sie sich im betreffenden Land befinden.

Führerscheine, Bank- und Kreditkarten oder Lohnsteuerkarten werden nicht als gültige Reisedokumente oder zum Nachweis der Identität anerkannt.


Nach den Schengen-Vorschriften sind die Mitgliedstaaten bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände – bei Gefahren für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit – berechtigt, erneut vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen.

Hier finden Sie nähere Informationen und die Liste der Länder, die vorübergehend wieder Grenzkontrollen eingeführt haben. Achten Sie darauf, dass Sie bei Reisen in diese Länder Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sich führen. Vergessen Sie nicht, dass Sie auch unter normalen Umständen eventuell eines dieser Papiere vorzeigen müssen.



Folgende Länder gehören zum grenzfreien Schengen-Raum:

Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn

Folgende Länder gehören nicht zum Schengen-Raum:
Bulgarien, Großbritannien/Nordirland, Irland, Kroatien, Rumänien, Zypern


Bei Reisen in ein oder aus einem Nicht-Schengen-Land müssen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, welche Dokumente Sie zur Einreise in das Nicht-Schengen-Land, das Sie besuchen wollen, benötigen.


Fallbeispiel

Lars ist Schwede und verbringt seinen Urlaub in Spanien. Er hat seinen von einer Bank ausgestellten Personalausweis dabei, der in Schweden als Identitätsnachweis anerkannt wird.

Lars könnte jedoch Schwierigkeiten bekommen, sollten die spanischen Behörden seine Identität überprüfen wollen, da in Spanien nur von den schwedischen Behörden ausgestellte Personalausweise oder Reisepässe als gültige Identitätsnachweise anerkannt werden.

Was gilt in Ihrem Land als gültiger Personalausweis/Pass

Einreiseverbot

In Ausnahmefällen kann ein EU-Land Ihnen oder Ihren Familienangehörigen aus Gründen der „ öffentlichen Ordnung, öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Gesundheit" die Einreise verweigern.

Dabei müssen die Behörden nachweisen, dass Sie oder Ihre Familienangehörigen eine „ tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung" darstellen.

Die Entscheidung muss Ihnen oder Ihren Familienangehörigen schriftlich mitgeteilt werden. Zudem muss die Entscheidung alle Gründe und Informationen darüber enthalten, wie und bis wann Sie gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen können. "
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
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Fluchhafen
Aber es ging dem Spaßvogel doch um Non-Schengen. ;)

Deshalb ganz klar: natürlich kannst du dich weigern deinen Paß zu zeigen. Du wirst aber dann nicht am Zielort landen, sondern auf der Wache!
 
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Kaethe

Aktives Mitglied
28.03.2010
137
43
So und jetzt mal die Frage in die Runde:

Wenn so ein Typ in der Sicherheitskontrolle vor mir steht.... und aus der Brusttasche des ungebügelten Hemdes linst eine Bordkarte, die ihn auf dem gleichen Flug zeigt, wie ich vorhabe zu fliegen.... und er wird von der Sicherheitskontrolle ohne Check der Identität durchgelassen.

Will ich dann selbst noch mitfliegen? Nein.
Denn absolut niemand garantiert mir, dass die Person vom Check in noch dieselbe ist, welche die Sicherheitskontrollen passiert.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Denn absolut niemand garantiert mir, dass die Person vom Check in noch dieselbe ist, welche die Sicherheitskontrollen passiert.

Wo ist das Problem? Es wird geschaut ob die Person "Clean" ist und fertig. Wie der Pappvogel heißt ist doch wumpe, Namen sind eh Schall und Rauch.
 

InsideMUC

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06.11.2009
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Fluchhafen
So und jetzt mal die Frage in die Runde:

Wenn so ein Typ in der Sicherheitskontrolle vor mir steht.... und aus der Brusttasche des ungebügelten Hemdes linst eine Bordkarte, die ihn auf dem gleichen Flug zeigt, wie ich vorhabe zu fliegen.... und er wird von der Sicherheitskontrolle ohne Check der Identität durchgelassen.

Will ich dann selbst noch mitfliegen? Nein.
Denn absolut niemand garantiert mir, dass die Person vom Check in noch dieselbe ist, welche die Sicherheitskontrollen passiert.

Hier geht's doch nicht um die Sicherheitskontrolle!! :rolleyes: :doh:

Shyce, hab weder Poocaorn noch Bier da...:cry:
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Erschreckend, dass keiner hier KORREKT auf die Frage antwortet. Die einzige Frage steht faktisch in der Überschrift und die Frage ist geschlossen.
Und du einzige korrekte Antwrt lautet: "JA". Punkt aus und fertig.
Wer sich als Zeitvertreib die Diskussion mit Beamten zum Ziel gesetzt hat, entspricht -gelinde gesagt - nicht mal annähernd einer Norm. Da sind die Regale im Kopf nicht ganz gerade genagelt....
 
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NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Jungs und Mädels:

Der OP ist seit 5h angemeldet und dies war sein erster Post!

Dämmert es euch?!
 

Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
212
5
HAM
[...]
In der heisst es:
Artikel 13
(2)
"Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen zu verlassen..."


Ums mal abzukürzen, ja.

Was da jedoch nicht steht ist, dass das andere Land dich aufnehmen muss.

Da entsprechende Aufgaben an die Grenzbeamten delegiert werden, wird es daran (zurecht) scheitern.
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Ah solche Leute liebe ich!

Zitat dann von mir " Bitte folgen Sie mir" (Flug geht in 45 min), so dann wollen wir mal, ich hätte jetzt gern Ihren Ausweis (Diskussion folgt +5min) Situation wird von mir eindringlich erklärt (+3 min) endlich wird der Ausweis gezückt, dann begebe ich mich an meinen PC und gibt die Daten ein und schau was dabei herauskommt (meist so 2-5min) er will immer noch Diskutieren, gut dann machen wir halt auch weiter ich kann so eine Nachkontrolle (auch hier in Deutschland) sehr lange ausdehnen so das der Flug auch gut und gerne verpasst wird. (das tut mir natürlich unendlich leid aber sie wollten ja per tu nicht kooperieren)!