Leichenrückführung als Award

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.520
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Die Frage der OP mag als geschmacklos anzusehen sein, aber davon hat der Thread sich ja inhaltlich schon deutlich entfernt. Nachdem das hier bei der generellen Frage des Umgangs mit den Meilenkonten Verstorbener angekommen ist, stellt das sicherlich eine diskussionswürdige Frage dar, zumal nach dem bisherigen Ergebnis der Umgang von M&M mit der Materie auf der fachlichen Ebene durchaus angreifbar erscheint.
 

flys

Erfahrenes Mitglied
14.12.2009
1.260
1
Miles & More Teilnahmebedingungen:

1.2. Teilnahmebeginn

[....] Pro Person darf nur ein Konto eröffnet werden. [....]

Würde mich wundern, wenn M&M das tatsächlich so handhabt, die Trennung von dienstlichen und privaten Konten betreffend ...
 

JayKay

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
457
0
Überall und nirgendwo
Miles & More Teilnahmebedingungen:

1.2. Teilnahmebeginn

[....] Pro Person darf nur ein Konto eröffnet werden. [....]

Stellt IMHO kein Problem dar, einmal ein Konto für die natürliche Person und einmal für die juristische Person. Wobei bei der jur. Person berücksichtigenswert ist, dass es in der Natur der Sache liegt, dass viele verschiedene natürliche Personen im Namen der jur.Pers. Konten eröffnen.

*edit* hab jetzt nicht in den AGB von MM nachgelesen ob dagegen etwas spräche....
 
Zuletzt bearbeitet:

mueller1000

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
448
4
nahe FRA
Stellt IMHO kein Problem dar, einmal ein Konto für die natürliche Person und einmal für die juristische Person. Wobei bei der jur. Person berücksichtigenswert ist, dass es in der Natur der Sache liegt, dass viele verschiedene natürliche Personen im Namen der jur.Pers. Konten eröffnen.

*edit* hab jetzt nicht in den AGB von MM nachgelesen ob dagegen etwas spräche....

Soweit ich sehe, eröffnet MM keine Konten für juristische Personen, z.B. Firmen. Wenn es Firmenkonten gäbe, gäbe es nicht dieses Herumgeeiere, dass Angestellte ihre PIN abgeben sollen, der Chef mit fremden Meilen upgegradet wird, Firmen ausdrücklich untersagen, geschäftlich erflogene Meilen privat zu nutzen, etc.
 
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runabout

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
503
4
Outer Space
Soweit ich sehe, eröffnet MM keine Konten für juristische Personen, z.B. Firmen. Wenn es Firmenkonten gäbe, gäbe es nicht dieses Herumgeeiere, dass Angestellte ihre PIN abgeben sollen, der Chef mit fremden Meilen upgegradet wird, Firmen ausdrücklich untersagen, geschäftlich erflogene Meilen privat zu nutzen, etc.

Auch hierfür gibts eine ganz eibnfache Lösung. KEINER kann einen zur Herausgabe eines persönlichen Pins oder Passworts zwingen, da schliesslich auch privates aus diesen Konten ersichtlich ist und dies gemäss dem Datenschutz den Arbeitgeber NICHTS angeht. Der Nachweis über geschäftlich erflogene Meilen wird dann mittels Kontoauszug von Miles and More geführt, auf diesem werden selbstverständlich die privaten Dinge geschwärzt. Will nun der Arbeitgeber auf die ihm zustehenden Meilen zugriff nehmen, so muss der Mitarbeiter dieses dann entsprechend durchführen. Das bedeutet der Mitarbeiter bucht das Upgrade, der Mitarbeiter bucht die Freiflüge usw. .....

:idea:Wenn man das als Mitarbeiter schlau und richtig gestaltet, dann ist der administrative Aufwand so hoch (selbstverständlich werden Dinge die für den Betrieb sind auch nur während der Arbeitszeit erledigt), dass sich das für den Chef nicht lohnt das Meilenkonto des Mitarbeiters auch nur mit dem Hintern anzusehen....... :idea:

Mich wundert eigentlich eh, dass hier noch keiner geklagt hat. Schlieslich bekommt der Chef die Partner Plus Benfit Punkte und die Meilen sind etwas das Lufthansa dem Fluggast schenkt..... aber dda kann man geteilter Auffassung sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Auch hierfür gibts eine ganz eibnfache Lösung. KEINER kann einen zur Herausgabe eines persönlichen Pins oder Passworts zwingen, da schliesslich auch privates aus diesen Konten ersichtlich ist und dies gemäss dem Datenschutz den Arbeitgeber NICHTS angeht. Der Nachweis über geschäftlich erflogene Meilen wird dann mittels Kontoauszug von Miles and More geführt, auf diesem werden selbstverständlich die privaten Dinge geschwärzt. Will nun der Arbeitgeber auf die ihm zustehenden Meilen zugriff nehmen, so muss der Mitarbeiter dieses dann entsprechend durchführen. Das bedeutet der Mitarbeiter bucht das Upgrade, der Mitarbeiter bucht die Freiflüge usw. .....

:idea:Wenn man das als Mitarbeiter schlau und richtig gestaltet, dann ist der administrative Aufwand so hoch (selbstverständlich werden Dinge die für den Betrieb sind auch nur während der Arbeitszeit erledigt), dass sich das für den Chef nicht lohnt das Meilenkonto des Mitarbeiters auch nur mit dem Hintern anzusehen....... :idea:

Mich wundert eigentlich eh, dass hier noch keiner geklagt hat. Schlieslich bekommt der Chef die Partner Plus Benfit Punkte und die Meilen sind etwas das Lufthansa dem Fluggast schenkt..... aber dda kann man geteilter Auffassung sein.

Das ist absolut korrekt. Jedoch haengen die meisten an ihrem Arbeitsplatz und wuenschen sich frueher oder spaeter auch eine Befoerderung. Auch das ausfuehren von unangenehmen Aufgaben soll nicht jedermanns Sache sein. Recht zu haben ist eine Sache. Es umzusetzen und dann wirklich davon zu profitieren eine andere. Wer sich also wegen ein paar Meilen mit seinem Arbeitgeber anlegen moechte kann dies in Betracht ziehen. ;)

Zumeist ist es doch so: Entweder der Firma ist es egal und der AN kann die Meilen selbst verwenden oder aber der Chef ist ein Pfennigfuchser und schielt mit Genauigkeit auf solche Sachen. So eine Person kann man auch meist nicht davon abhalten und das Meilenspiel ist evtl noch das kleinere Uebel des kompletten Beschaeftigungsverhaeltnisses.

Am einfachsten hat man es da noch als unabhaengiger Berater mit eigenem vorformulierten Vertrag, wer gut aufpasst packt dort auch Bonifizierungen mit ins Kleingedruckte. Ueber Details wie Honorar etc verhandelt man ja eh gesondert. :)
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Verwunderlich, daß das Märchen mit den 2 Konten immer wieder erzählt wird. Teilnehmer bei Miles & More sind natürliche Personen und die einzig mir bekannte Ausnahme, die 2 Konten besitzen kann, ist nach wie vor ein MdB.

Für juristische Personen gibt es keine MM-Konten und ich würde auch keinesfalls meinen Arbeitgeber die PIN für mein privates MM-Konto geben.
 
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Anonym13385

Guest
Im Islam ist alles anders. Der Verstorbene wird nach festgelegten rituellen Bestimmungen von einem Muslim gleichen Geschlechts gewaschen und mit speziellen Leichentüchern zugedeckt. Die Beerdigung sollte so rasch als möglich erfolgen, im Idealfall gleichentags. Nur die Erdbestattung ist erlaubt. Zudem sollte der Verstorbene gemäss islamischen Gesetzen nur mit den Leichentüchern bedeckt beerdigt werden. Wenn dies nicht möglich oder nach weltlichen Gesetzen verboten ist, wird ein einfacher Sarg verwendet. Unmittelbar vor der Beerdigung, vorzugsweise also auf dem Friedhof, wird das Totengebet verrichtet: Es besteht aus dem Glaubensbekenntnis (Schahada), dem Gebet der 1. Sure des Korans, Bitt- und Fürbittgebeten und dem Friedensgruss. Die Verstorbenen werden in einer speziellen Grabnische auf die rechte Seite gelegt, mit dem Gesicht in Richtung Mekka. Der Tod ist nicht das absolute Ende, sondern ein Transit vom Diesseits in das Jenseits. Das Leben auf der Erde und der in Taten sichtbar gewordene Glaube an Allah werden darüber entscheiden, ob der Mensch im Paradies oder in der Hölle weiterexistiert.

Je nach Aufwand zahlt man 2500 bis 3500 Franken bei der Leichenrückführung. Allein schon der Sarg, der von den Fluggesellschaften vorgeschrieben wird, kostet 1400 Franken, und für eine Nacht im Kühlraum, z.B. beim Flughafen Zürich, bezahlt man um die 500 Franken.
 

mueller1000

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
448
4
nahe FRA
Im Islam ist alles anders. Der Verstorbene wird nach festgelegten rituellen Bestimmungen von einem Muslim gleichen Geschlechts gewaschen und mit speziellen Leichentüchern zugedeckt. Die Beerdigung sollte so rasch als möglich erfolgen, im Idealfall gleichentags. Nur die Erdbestattung ist erlaubt. Zudem sollte der Verstorbene gemäss islamischen Gesetzen nur mit den Leichentüchern bedeckt beerdigt werden. Wenn dies nicht möglich oder nach weltlichen Gesetzen verboten ist, wird ein einfacher Sarg verwendet. Unmittelbar vor der Beerdigung, vorzugsweise also auf dem Friedhof, wird das Totengebet verrichtet: Es besteht aus dem Glaubensbekenntnis (Schahada), dem Gebet der 1. Sure des Korans, Bitt- und Fürbittgebeten und dem Friedensgruss. Die Verstorbenen werden in einer speziellen Grabnische auf die rechte Seite gelegt, mit dem Gesicht in Richtung Mekka. Der Tod ist nicht das absolute Ende, sondern ein Transit vom Diesseits in das Jenseits. Das Leben auf der Erde und der in Taten sichtbar gewordene Glaube an Allah werden darüber entscheiden, ob der Mensch im Paradies oder in der Hölle weiterexistiert.

Je nach Aufwand zahlt man 2500 bis 3500 Franken bei der Leichenrückführung. Allein schon der Sarg, der von den Fluggesellschaften vorgeschrieben wird, kostet 1400 Franken, und für eine Nacht im Kühlraum, z.B. beim Flughafen Zürich, bezahlt man um die 500 Franken.

Interessant. Habe noch ein paar Fragen dazu: Der Verstorbene kann sich begraben lassen, wo er will, sich also zu einem Ort seiner Wahl transportieren lassen, vorausgesetzt, der Ort erfüllt die religionsspezifischen Anforderungen? Ist es egal, wie lange das dauern kann? Gibt es dabei Unterschiede zwischen Sunniten, Schiiten, Aleviten, Ismailiten, ...?
 
A

Anonym13385

Guest
Interessant. Habe noch ein paar Fragen dazu: Der Verstorbene kann sich begraben lassen, wo er will, sich also zu einem Ort seiner Wahl transportieren lassen, vorausgesetzt, der Ort erfüllt die religionsspezifischen Anforderungen? Ist es egal, wie lange das dauern kann? Gibt es dabei Unterschiede zwischen Sunniten, Schiiten, Aleviten, Ismailiten, ...?

Dass immer noch so viele Muslime in der Heimat bestattet werden wollen, erklärt sich damit, dass man in der Europa die Gräber nach ungefähr 20 Jahren wieder räumt. Für einen Moslem undenkbar, denn der Koran schreibt ewige Grabruhe vor. Zudem müssen die Gräber nach Mekka ausgerichtet sein. Es gibt aber in vielen Gemeinden keine muslimischen Grabfelder und ein Grab in einer anderen Gemeinde als der Wohngemeinde zu bekommen, ist schwierig.


Sobald ein Muslim gestorben ist, muss es schnell gehen. Denn im Koran steht, dass ein Toter innerhalb von 24 Stunden unter die Erde soll.
 
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FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
in diesem zusammenhang gibt es durchaus interessante themen, denn gerade für den vielflieger ist es zu einem gewissen grad riskanter im ausland den löffel abzugeben. man sollte aber den threadtitel vielleicht auf die generelle thematik anpassen, denn das op zeichnet sich nicht wirklich mit sinnhaftigkeit und normalem menschenverstand aus...
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
in diesem zusammenhang gibt es durchaus interessante themen, denn gerade für den vielflieger ist es zu einem gewissen grad riskanter im ausland den löffel abzugeben. man sollte aber den threadtitel vielleicht auf die generelle thematik anpassen, denn das op zeichnet sich nicht wirklich mit sinnhaftigkeit und normalem menschenverstand aus...

Ich denke nach dem Eintreten des Todes kann man nicht mehr von Risiko sprechen. ;)
 

lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
in diesem zusammenhang gibt es durchaus interessante themen, denn gerade für den vielflieger ist es zu einem gewissen grad riskanter im ausland den löffel abzugeben. man sollte aber den threadtitel vielleicht auf die generelle thematik anpassen, denn das op zeichnet sich nicht wirklich mit sinnhaftigkeit und normalem menschenverstand aus...

Und ich dachte du hast mich auf Ignore. :confused: :doh:
 

sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
3.182
6
ZRH, MUC, BLR
nachdem dieses pietaetslose thema ohnehin nicht ernst gemeint sein kann, waere es wuenschenswert diese in die entsprechende rubrik zu verschieben.
 
H

HONig

Guest
Für LH in jedem Fall. Wer die PIN hat, der ist über das Konto verfügungsberechtigt. Deshalb müssen die Abgeordneten ihre PINs ja auch bei der Bundestagsverwaltung hinterlegen. Und so manche Firmenreisestelle möchte die PIN der Konten ihrer Mitarbeiter haben.

Die wäre aber nicht erbberechtigt...
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Zumindenst im ÖPT (Österreichischer Personentarif) gültig für alle öffentlichen Verkehrsmittel des Personenverkehr, ist das Befördern von toten Personen nicht gestattet.

Anekdote:
Auch das Befördern von "organischen Peroxyden" ist nicht gestattet, wobei manche Kontaktlinsenpflegemittel auf einer "Peroxydlösung" basieren.


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K

kraven

Guest
Ich habe schon von Fällen gehört, wo Angehörige wegen der Leichenrückführung auf die Meilen, die der Flug gibt, gepocht haben...
 
H

HONig

Guest
Aber in der ursprünglichen Buchungsklasse, nicht Tarifklasse Fracht vermute ich?

Mal im Ernst, wenn wer auf einem Flug dahinscheidet, bekommt er die Meilen noch? ;)
 

Monty_GER

Reagenzglaskellner
21.11.2010
1.383
3
41
Niederrhein
Ich finds lustig. Aber mein Humor dürfte berufsbedingt manchmal auch etwas schwärzer sein als der Durchschnitt.

Im Normalfall sind Rùckführungen Bestandteil vom Reise KVen.

S.

Sent from my GT-I9000 using Tapatalk
 

mueller1000

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
448
4
nahe FRA
Für alle, die noch nicht genug von dem Thema haben und weitere Fakten wünschen --- die versicherungsrechtlichen und die Auswirkungen auf das Meilenkonto haben wir ja schon gestreift ---, möchte ich hier noch weiter in die Details eintauchen - lies: in den ganz normalen Wahnsinn.

"Die Beförderung von Leichen mit dem Flugzeug regelt die IATA Luftfrachttarif vom Oktober 1987. Benötigt wird regelmäßig die Sterbeurkunde, Leichenpass sowie der Frachtbrief. Für den Transport von Urnen wird die Einäscherungsurkunde verlangt, die Leichenasche gilt als normales Frachtgut."

Wie das Transportbehältnis des Frachtguts beschaffen sein muss, wird folgendermaßen beschrieben:

"Für den Leichentransport eines Verstorbenen über die Staatsgrenze hinweg sind besondere Bedingungen an den Sarg gestellt. Der Transport kann auf dem Landwege, per Eisenbahn, per Luftfracht oder auf dem Wasser erfolgen. Transportpapiere heißen dafür Leichenpass. Die Leiche muss in einem hermetisch abgeschlossenen Behälter liegen, dies ist im allgemeinen der sog. Zinksarg. Dieser Behälter muss mit einem flüssigkeitsabsorptiven Stoff (Sägemehl, Hobelspäne, Torf) gefüllt sein. Insbesondere für den Lufttransport muss dieser Behälter ein Ventil für den Druckausgleich besitzen, das die aus dem Leichenraum austretende Luft reinigt. Ein zugelöteter Zinkbehälter ist üblicherweise mit einem Holzsarg umgeben. Die Wände des Holzsarges müssen mindestens 20 mm dick sein. Ist dieser Holzsarg von außen mit verlöteten Zinkplatt oder mit einem anderen auflösenden Material versehen sind 30 mm Holzstärke nötig. Gleichfalls ist die Anzahl und Abstand der Verschraubungen vorgeschrieben. Dieser gesamte Transportbehälter muss sodann dieser Sarg in eine neutrale Außenkiste, sodass der Inhalt nicht als Sarg zu erkennen ist. Zink als Metall ist hierfür häufig da die Auflösung des Metalls im Zeitraum der Ruhefrist erwünscht ist. Der Sargtransport erfolgt grundsätzlich im Gepäckabteil, sodass ein Beisein von Hinterbliebenen nicht möglich ist."

Dass das nicht immer funktioniert wie geplant, mögen die folgenden Beispiele zeigen - und sie zeigen auch, dass wir mit der Diskussion hier nicht allzu weit von den Realitäten entfernt sind. Und die Leiche in F, die ich in einem früheren Beitrag fragend in den Raum gestellt hatte, gab's tatsächlich.

"Deutsche wollten Toten als Flug-Passagier einchecken
Auf dem Liverpooler Flughafen sind zwei Frauen auf dem Weg nach Berlin bei dem Versuch ertappt worden, einen Toten an Bord ihres Flugzeuges zu bringen. Die beiden Frauen wollten damit offenbar die Überführungskosten für die Leiche umgehen.
06. April 2010
Vermutlich um die Überführungskosten von England nach Deutschland zu umgehen, haben zwei deutsche Frauen versucht, einen Toten als Passagier in einem Flugzeug zu befördern. Der Versuch flog auf, als sich die beiden Damen im Alter von 41 und 66 Jahren am Samstagmorgen anschickten, den toten 91-Jährigen auf dem Easyjet-Flug 7223 von Liverpool nach Berlin einzuchecken. Angestellte des Flughafens schöpften Verdacht, weil sich der angeblich schlafende und im Rollstuhl sitzende Passagier nicht bewegte und keine Reaktion zeigte, als sie versuchten, ihn anzusprechen. Zur Tarnung hatten wurde dem Toten zudem eine Sonnenbrille aufgesetzt. Die alarmierte Polizei nahm die beiden Frauen fest. Sie wurden später unter Auflagen freigelassen, es wird gegen sie wegen des Verdachts des Unterlassens einer Todesanzeige ermittelt."

Ungewöhnlicher Leichentransport - Tote Frau fliegt
"Zum Erschrecken der Mitreisenden hat die Fluggesellschaft British Airways bei einem Flug nach Indien eine tote Frau in die erste Klasse gesetzt. Die ältere Frau sei auf dem Flug von London nach Neu Delhi drei Stunden nach dem Start gestorben, berichtete der „Daily Mirror“ am Montag. Das Bordpersonal habe die Tote von ihrem Sitz in der Economy Class zu einem freien Platz in der ersten Klasse gebracht, mit dem Sicherheitsgurt festgeschnallt und mit Kissen fixiert. Für die anderen Passagiere der ersten Klasse war der Vorfall ein Schock: „Ich wachte auf und sah, dass das Kabinenpersonal mit etwas herumhantierte, das wie ein Kartoffelsack aussah. Langsam erkannte ich durch das Dunkel, dass es eine Leiche war“, berichtete der Geschäftsmann Paul Trinder.

„Zuerst habe ich gedacht, ich träume“, sagte Trinder weiter. Doch es sei alles Realität gewesen. „Die Leiche wurde im Sitz festgeschnallt, aber wegen Turbulenzen rutschte sie immer wieder auf den Fußboden. Es war schrecklich“, erinnerte sich der 54-Jährige. Zudem hätten die Verwandten der Toten die nächsten fünf Stunden in der ersten Klasse gesessen und die ganze Zeit geweint und geklagt."


Texte aus:
http://www.zerb.de/(iufe45equ0rdrearluyllu55)/download/fachanwalt_erbrecht_leseprobe.pdf
Sarg – Wikipedia
Liverpool: Deutsche wollten Toten als Flug-Passagier einchecken - Kriminalität - Gesellschaft - FAZ.NET
Ungewöhnlicher Leichentransport - Tote Frau flieg | frankfurt.eins.de | Lokale News, Community, Party, Fotos, Events
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
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300x250
nachdem dieses pietaetslose thema ohnehin nicht ernst gemeint sein kann, waere es wuenschenswert diese in die entsprechende rubrik zu verschieben.
naja, pietätlos finde ich es nichtmal, auch das sterben ist mit kommerziellen dingen verbunden. ich habe mich beim lesen des thread-titels nur gefragt warum das nicht in s&s steht, weil ich nicht angenommen habe dass jemand im vollbesitz seiner geistigen kräfte über "awards" für leichen nachdenkt. vielleicht in buchungsklasse "ex" statt "x"... :rolleyes: