Leichenrückführung als Award

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lipton

Queen of :rolleyes:
07.03.2009
3.426
0
HAJ
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Du weisst dann also schon vorher, wann Deine Mutter/Tante/wer auch immer stirbt? Sehr verdächtig :rolleyes:

Naja, sobald sie präfinal ist, weiss man, dass es bald soweit ist. Wenns ein Unfall ist, dann natürlich nicht.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.520
Geht das? Kann man dann die Meilen gezielt an eine bestimmte Person vererben?

Vererbt wird der Nachlaß in seiner Gesamtheit. Die Zuwendung eines bestimmten Nachlaßgegenstandes an eine bestimmte Person ist per Vermächtnis möglich, d.h. der/die Bedachte wird nicht Erbe, hat aber gegen den/die Erbe/n einen Anspruch auf diesen Nachlaßgegenstand.

Anderer Aspekt:

Was FREDatNET hier zum Thema Versterben im Ausland bzw. finanziellen/kommerziellen/wirtschaftlichen Fragen und Folgen des Versterbens schrieb (siehe #37 und #50) ist ein sehr berechtigter Hinweis. Es gab m.E. vor nicht übermäßig langer Zeit schon einmal einen Thread hierzu im Kontext Auswanderung, muß den gleich mal suchen.

Worauf ich aber zunächst einmal hinaus will:

Tod und Erben ist oftmals noch tabuisiert, wie auch hier an der einen oder anderen Reaktion zu sehen ist. Der Ansatz für den Einstieg in das Thema war vielleicht nicht der beste, und man sollte in dem Kontext vielleicht auch nicht alles am Meilenkonto festmachen (wobei dieses ggf. natürlich schon eine erhebliche Rolle spielen kann, da es bei entsprechendem Meilenguthaben einen bedeutenden materiellen Wert darstellt).

Aber einmal generell betrachtet (also ohne Bezug nur auf das Meilenkonto):

Wenn zwei Geschäftsführer einer Firma in ihren Verträgen stehen haben, daß sie nicht dasselbe Verkehrsmittel benutzen dürfen, werden diese das ohne weiteres so hinnehmen, wie ich mir denke, da beiden einleuchtet, daß die Regelung dem Schutz der Firma vor Führungslosigkeit dient, wenn ihnen bei einem Unfall etwas zustößt. Betrifft auch "nur" die berufliche Sphäre, ist also nicht wirklich tabuisiert.

Was ist nun aber, wenn es Ehemann und Ehefrau betrifft? Angenommen, einer oder auch beide sind vermögend, evtl. gibt es auch Firmenbesitz und/oder umfänglichen Grundbesitz sowie auch "böse" Verwandte, die auf keinen Fall erben sollen. Wenn beide bei einem Flugzeugabsturz (oder auch jedweder anderen Möglichkeit des Verkehrsunfalls) versterben, kann das erbrechtlich Auswirkungen haben, die u.U. von keinem der beiden so gewollt waren. Wenn hier nämlich nicht nach exakter Uhrzeit festgestellt werden kann, wer von beiden wann verstorben ist, wird es - das bitte ich als gegeben zu unterstellen - zu dem Ergebnis führen, daß beide zum selben Zeitpunkt verstorben sind. Das hat dann insbesondere die Konsequenz, daß das Ehegattenerbrecht nicht eintritt und jeder der beiden von den jeweils von den erbberechtigten eigenen Angehörigen beerbt wird. Bei gesetzlicher Erbfolge wäre das dann sowieso der Fall, aber auch bei Vorliegen eines Testaments, das den Fall des gleichzeitigen Versterbens beider Ehegatten nicht regelt.

Dies nur einmal als Denkanstöße. Sollte jemand hier persönlichen Regelungsbedarf erkannt haben, empfehle ich die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Notars des Vertrauens.

Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland.

Edit:

Es gab m.E. vor nicht übermäßig langer Zeit schon einmal einen Thread hierzu im Kontext Auswanderung, muß den gleich mal suchen.

http://www.vielfliegertreff.de/leben-leben-lassen/19717-testament.html
 
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