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Und welcher Artikel bezieht sich auf meine Situation? Annullierung? Nicht wirklich, da der Flug ja (irgendwie) durchgeführt wurde.
Es ist und bleibt eine Annulierung im Sinne der EU-Verordnung, da der Flug nicht wie gebucht durchgeführt wurde:
Artikel 2
Begriffsbestimmung
l) "Annullierung" die Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Platz reserviert war.
Massgeblich ist in Deinem Falle nicht die Abflugzeit, sondern die Ankunft am Zielort:
Artikel 5
Annullierung
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
...
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
...
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
Damit besteht ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen von EUR 250,00:
Artikel 7
Ausgleichsanspruch
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger.