Masterthread Bettensteuer

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raver

Erfahrenes Mitglied
09.01.2012
704
175
Sachsen
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Ich hab beim Hotel in Dortmund nachgefragt. Sie wollen ne Arbeitgeberbestätigung, dass die Übernachtung dienstlich notwendig ist.
 

raver

Erfahrenes Mitglied
09.01.2012
704
175
Sachsen
Im Hilton Berlin hat ne Visitenkarte gereicht um die Steuer zu sparen. Ich bin da auch immer geschäftlich ;)

7,5 % in Dortmund ist schon dreist, da bekommen Sie einen auf die Mütze und zack Reboot und noch höher!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.611
1.300
Im Hilton Berlin hat ne Visitenkarte gereicht um die Steuer zu sparen. Ich bin da auch immer geschäftlich ;)

7,5 % in Dortmund ist schon dreist, da bekommen Sie einen auf die Mütze und zack Reboot und noch höher!

Wow 7,5% ist echt ne Frechheit, vorallem, wenn Messe ist und die Zimmer gut 200€ kosten(n)
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Bei meinen vielen Aufenthalten in Berlin hat immer meine Vistitenkarte gereicht, in allen Hotels, Dienstlich heisst ja beruflich, das ist ja auch ein Bewerbungsgespräch, Jobrecherche, Gespräch mit einem beruflichen Kontakt usw usw

Im übrigen ist die Bettensteuer genau so ein Abgezocke der herrschen Politklasse wie die GEZ: ersatzlos abschaffen


So lange noch ein Euro in BER versenkt wird sollten wir in Berlin die Bettensteuer bestreiken
 
K

Krematorium

Guest
Wer haftet denn, wenn jemand die Steuer nicht zahlt? Das Hotel oder wendet sich dann die Stadt an die Heimatadresse des Gastes? Gibt es Präzedenzfälle dazu? Es wird ja immer mit enormen Bußgeldgeldern gedroht, sollte jemand diese Steuer nicht zahlen.
 

kuususi

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
624
0
BOS, RLG, HAM
Schwerin
Regelung: Ab 6.05.2014. Die Übernachtungssteuer beträgt 5 % des von dem Gast für die Übernachtung erhobenen Entgelts für das Bereitstellen einer vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeit - abzüglich des Umsatzsteueranteils. Steuerschuldner/Steuerschuldnerin ist der/die Betreiber/-in des Beherbergungsbetriebes.
Quellen: IHK Schwerin
Vermeidung: Übernachtungen in Kliniken, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und Kureinrichtungen sowie beruflich bedingte Übernachtungen von Geschäftsreisenden sind von der Steuer befreit.
Anmerkungen: Der Beherbergungsbetreiber haftet nicht für unrichtige Angaben des Gastes haftbar. Dieser hingegen begeht, indem er falsche Belege ausstellt, eine Ordnungswidrigkeit nach § 12 der Satzung.
 
Zuletzt bearbeitet:

raver

Erfahrenes Mitglied
09.01.2012
704
175
Sachsen
in Dresden gibts seit 1.7.2015 wieder ne Steuer.

Die Berechnung der Bettensteuer hängt vom Gesamtpreis der Buchung ab (z.B. was für ein Zimmer, wieviele Personen, wie lange usw.). Der Preis muss auf die Personen aufgeteilt werden, und dann fällt folgende Steuer pro Person an:

bis unter 30,00 Euro: 1,00 Euro
von 30,00 Euro bis unter 60,00 Euro: 3,00 Euro
von 60,00 Euro bis unter 90,00 Euro: 5,00 Euro
von 90,00 Euro bis unter 120,00 Euro: 7,00 Euro

und so weiter, wobei sich für jeden um 30,00 Euro erhöhten Staffelbereich der zugehörige Steuertarifsatz um jeweils 2,00 Euro erhöht.

Ausgenommen von der Steuer sind Geschäftsreisende, Kinder und Schwerbehinderte. Geschäftsreisende müssen dringend ein ausgefülltes und unterschriebendes Formular mitbringen.
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Und was ist wenn ein 17,999 jähriges Kind in der Nacht der Übernachtung 18 wird?? Zahl es dann gar nicht ganz oder anteilig?


Es ist und bleibt Abzocke!
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.611
1.300
das ganze ist ein Schildbürgerstreich wie die Rauchverbote mit Ausnahmen die keiner kontrollieren kann ,.. wenn ich das schon lese "dringend" - dringend ist, daß ich dem Beamten den Stinkefinger zeige, ja:eyeb:
 
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K

Krematorium

Guest
in Dresden gibts seit 1.7.2015 wieder ne Steuer.

Aha, und welches ausgefüllte und unterschriebene Formular müssen Geschäftsreisende mitbringen? Das Hotel hat letztlich überhaupt keine Handhabe, diese Steuer einzutreiben. Wenn der Gast sich weigert, zu zahlen, muss das Hotel dies hinnehmen. Jeder Gast kann sich als Geschäftsreisender ausgeben, ohne das dem Hotel gegenüber "beweisen" zu müssen. Wenn die Stadt Dresden Geld haben will, muss sie sich selbst mit dem Gast auseinandersetzen. Was in vielen Fällen wohl kaum zum Erfolg führen wird, oder wie will sie bei den japanischen oder chinesischen Touristen im Heimatland die Steuer eintreiben?
 
K

Krematorium

Guest
Mal gespannt, wie das Artotel Dresden eine 2f1-Buchung berechnet. Da gibt es nach dem Staffeltarif ja mehrere Möglichkeiten. Und nach der Tabelle müsste man dann für eine Nacht, die 0 Euro kostet, 1 Euro Steuer zahlen. Das wäre schon sehr dreist, eine Steuer zu verlangen auf Nichts.
 

mr.bird

Erfahrenes Mitglied
18.02.2012
1.970
1
HAM
Wie läuft's denn nun in Dresden? Reicht eine Visitenkarte wie in Berlin? Oder braucht man eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers?
 
K

Krematorium

Guest
Wie läuft's denn nun in Dresden? Reicht eine Visitenkarte wie in Berlin? Oder braucht man eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers?

Nirgendwo braucht man einen Nachweis. Das Hotel hat einfach zu akzeptieren, wenn du nicht zahlst. Schließlich besitzt das Hotel keine Kompetenzen, Steuern einzutreiben. Die Stadt müsste dir im Zweifelsfall nachweisen, dass du steuerpflichtig bist.
 

mr.bird

Erfahrenes Mitglied
18.02.2012
1.970
1
HAM
Nirgendwo braucht man einen Nachweis. Das Hotel hat einfach zu akzeptieren, wenn du nicht zahlst. Schließlich besitzt das Hotel keine Kompetenzen, Steuern einzutreiben. Die Stadt müsste dir im Zweifelsfall nachweisen, dass du steuerpflichtig bist.

Naja, nach dem Dresdner Gesetz sind sie verpflichtet, das Geld einzuziehen. Ich vermute, dass sie sich ggf. weigern, die Steuer von der Rechnung zu nehmen.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Nirgendwo braucht man einen Nachweis. Das Hotel hat einfach zu akzeptieren, wenn du nicht zahlst. Schließlich besitzt das Hotel keine Kompetenzen, Steuern einzutreiben. Die Stadt müsste dir im Zweifelsfall nachweisen, dass du steuerpflichtig bist.

spannend! Sagst Du das auch betreffend Umsatz&Mehrwertsteuer?
 
K

Krematorium

Guest
spannend! Sagst Du das auch betreffend Umsatz&Mehrwertsteuer?

Mir war klar, dass irgendjemand wieder so einen dummen Vergleich heranzieht, der mit dem vorliegenden Procedere nichts zu tun hat. Es geht bei der Bettensteuer doch darum, dass das Hotel die Angaben des Gastes hinzunehmen hat. Wenn dieser also behauptet, dass er geschäftlich unterwegs ist, ist es nicht Aufgabe des Hotels, hier eine Beweisführung vorzunehmen. Der Gast versichert mit seiner Unterschrift, dass er geschäftlich reist und damit trägt er allein die Verantwortung und mögliche Konsequenzen. Danach liegt es an der Stadt Dresden, wie sie mit diesen Angaben umgeht.
 
K

Krematorium

Guest
Naja, nach dem Dresdner Gesetz sind sie verpflichtet, das Geld einzuziehen. Ich vermute, dass sie sich ggf. weigern, die Steuer von der Rechnung zu nehmen.

Nein, im Artotel war es z.B. so, dass man lediglich mit seiner Unterschrift bestätigen musste, geschäftlich zu reisen. Und das schon beim Check-In, sodass eine Steuer gar nicht erst auf der Rechnung erscheinen kann. Und wie in meinem vorherigen Post erwähnt: Mit der Unterschrift ist das Hotel aus der Pflicht und die alleinige Verantwortung liegt beim Gast.
 

mr.bird

Erfahrenes Mitglied
18.02.2012
1.970
1
HAM
Nein, im Artotel war es z.B. so, dass man lediglich mit seiner Unterschrift bestätigen musste, geschäftlich zu reisen. Und das schon beim Check-In, sodass eine Steuer gar nicht erst auf der Rechnung erscheinen kann. Und wie in meinem vorherigen Post erwähnt: Mit der Unterschrift ist das Hotel aus der Pflicht und die alleinige Verantwortung liegt beim Gast.

Alles klar. Wenn man selbst unterschreiben kann, ist das ja einfach. In Dortmund wollten sie ein offizielles Schreiben des Arbeitgebers, das wurde dann am Freitagnachmittag schwierig.