Masterthread Bettensteuer

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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.787
22
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Münster
Regelung: 4,5% der Zimmerrate
Quellen: Stadt Münster: Amt für Finanzen und Beteiligungen - Steuern und Gebühren - Beherbergungsteuer
Vermeidung: Ausgenommen Übernachtungen aufgrund beruflicher, geschäftlicher oder dienstlicher Notwendigkeit oder Übernachtungen aufgrund von Aus-, Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen mit Befreiungsformular und zugehörigen Nachweis (z.B. Arbeitgeberbestätigung)
Anmerkungen: Einführung zum 1.7.2016​
 

Judaswiege

Gesperrt
10.05.2016
262
1
in den meisten Fällen ist es nur so, dass Du einfach zahlen musst ohne das ganze Gedöns. Da hilft auch das Hinknallen Deiner Visitenkarte nix.

Wie ist das gesetzlich geregelt? Kann man dem Hotel gegenüber die Zahlung verweigern, mit dem Hinweis, die Stadt solle selbst das Geld bei mir eintreiben? Bei überregionalen Steuern wie der MWST geht das natürlich nicht, aber wie ist es mit dieser Art regionaler Steuern?
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.611
1.300
Wie ist das gesetzlich geregelt? Kann man dem Hotel gegenüber die Zahlung verweigern, mit dem Hinweis, die Stadt solle selbst das Geld bei mir eintreiben? Bei überregionalen Steuern wie der MWST geht das natürlich nicht, aber wie ist es mit dieser Art regionaler Steuern?
Du kannst es verweigern, wirst aber dann ggf nicht auschecken können bzw. Die geben dir keine Rechnung. Immerhin ist es ja sogar möglich die Steuer auf der Rechnung mit drauf zu haben und alles mit der Kk zu bezahlen (dabei übernimmt das Hotel die Gebühren!!)
In Italien oder Lissabon muss man cash extra bezahlen, allerdings pro Person und gedeckelt
 

TilmanG

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
472
0
THF/TXL
In Dresden gilt ab 1.1.2016 eine geänderte Beherbergungssteuer.

Beherbergungssteuer | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden

Dabei wird die Höhe des jeweiligen Übernachtungspreises besteuert.

Die Beherbergungssteuer beträgt bei einem Wert der Bemessungsgrundlage

bis unter 30,00 Euro: 1,00 Euro,
von 30,00 Euro bis unter 60,00 Euro: 3,00 Euro,
von 60,00 Euro bis unter 90,00 Euro: 5,00 Euro,
von 90,00 Euro bis unter 120,00 Euro: 7,00 Euro

und so weiter, wobei sich für jeden um 30,00 Euro erhöhten Staffelbereich der zugehörige Steuertarifsatz um jeweils 2,00 Euro erhöht.

Da kommt bei höherpreisigen Hotels einiges zusammen.

Vermeidung:
Man muß sich das natürlich nicht gefallen lassen, Freiberufler kann ja schließlich jeder sein.
Das geht problemlos mit der 'Eigenbestätigung für Selbständige und freiberuflich Tätige', die auszufüllen und im Hotel abzugeben ist.
Funktioniert, getestet im Hilton Dresden vor einigen Tagen. Ich mußte bei Auschecken allerdings noch einmal explizit auf des ausgefüllte und während des Aufenthalts abgegebene Formular hinweisen.

Zum Formular:

http://www.dresden.de/media/pdf/formulare/Vdr22.043_2_Eigenbestaetigung.pdf
 
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