Neue Miles & More AGB ab 1.7.2014

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Wer stellt den Deiner Meinung nach eine "Rechtsunwirksamkeit" fest. Der Wendler, der Bundespräsident, der Forenbetreiber ... oder doch ein Gericht?

Da bereits die Klausel, die LH zur einseitigen Anpassung der AGB ermächtigt, meiner Ansicht nach unwirksam ist, ist auch die jetzige Anpassung - ohne Zustimmung des Teilnehmers - unwirksam. Aber unwirksame AGB in Kundenbindungsprogrammen sind ja keine Neuigkeiten.
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.993
21
Zurigo
Es geht wohl eher darum, dass M&M die Mitgliedschaft kündigt. (mögliche Gründe werden wohl hinreichend bekannt sein!)

Künden KANN.... Muss aber nicht, wenn man Widerspruch einlegt...

Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen
gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Wir verpflichten uns, auf diese Folge bei Bekanntgabe besonders
hinzuweisen. Widerspricht ein Teilnehmer der Änderung oder Ergänzung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen werden durch Benachrichtigung in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen
gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe in Textform Widerspruch einlegt. Wir verpflichten uns, auf diese Folge bei Bekanntgabe besonders
hinzuweisen. Widerspricht ein Teilnehmer der Änderung oder Ergänzung, so kann seine Teilnahme gemäß Ziffer 3.1 der Teilnahmebedingungen durch ordentliche Kündigung beendet werden.


neu innerhalb eines Monats:

Bitte beachten Sie, dass Sie die Änderungen der Teilnahmebedingungen akzeptieren, wenn Sie weiterhin Ihre Miles & More Kundennummer verwenden oder wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser E-Mail an folgende Adresse schriftlich Widerspruch einlegen:

so auch in den neuen AGB
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Da bereits die Klausel, die LH zur einseitigen Anpassung der AGB ermächtigt, meiner Ansicht nach unwirksam ist, ist auch die jetzige Anpassung - ohne Zustimmung des Teilnehmers - unwirksam. Aber unwirksame AGB in Kundenbindungsprogrammen sind ja keine Neuigkeiten.

Das mag alles ja sein ... aber nochmals, wer stellt so etwas fest?
;)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Ein Gericht.

Auf Veranlassung eines Verbandes (Wettbewerbszentrale, Verbraucherzentralen....), die sind aber, was Bonusprogramme angeht, äußerst träge. Auch ein Teilnehmer kann durch Klage auf Feststellung eine gerichtliche Klärung erreichen, ob die AGB (im Verhältnis ihm gegenüber) gelten.
 

SENflyer

Aktives Mitglied
01.06.2012
184
33
FRA
Toll ist doch der Absatz:

Werden Meilen nicht innerhalb von 36 Monaten ab Ereignis (Antritt des jeweiligen Fluges, Beginn des Hotelaufenthalts, Zeitpunkt der Wagenanmietung etc.) auf dem Meilenkonto gegen eine Prämie eingelöst, verfallen sie zum nächsten Quartalsende, sofern nicht in den Miles & More Kommunikationsmedien etwas Abweichendes bekannt gegeben worden ist. Auf das Datum und den Umfang eines Meilenverfalls wird in der Miles & More Kontoinformation bzw. im persönlichen Internet-Meilenkonto mindestens ein Quartal vor dem jeweiligen Verfallsdatum gesondert hingewiesen.

Bisher stand im letzten Satz "rechtzeitig vor dem jeweiligen Verfallsdatum gesondert hingewiesen".

Das ist doch mal ein positives Enhancement, die Frage ist nur, ob LH (bzw. die IT) das auch hinbekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
...Bisher stand im letzten Satz "mindestens ein Quartal vor dem jeweiligen Verfallsdatum gesondert hingewiesen". ...

Die haben halt den Rechtsanwalt geändert. Und der hat sich die AGB vorgenommen und gleich einmal die Miene verzogen und gemeint "Ich will ja nichts gegen meinen Kollegen sagen, aber nein - so kann man das nicht formulieren. Ohne Begriffserklärung was ein Quartal ist, kann man das so nicht schreiben. Aber gegen Einwurf großer Münzen formuliere ich den Absatz so um, dass sie damit keine Probleme bekommen" ...

;)
 
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monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.081
502
CH-GR
Dito, E-Mail kam heute Vormittag. Da ich jetzt keine Lust auf eine Textexegese zwischen alten und neuen AGBs habe, habe ich mal M&M angeschrieben, ob sie mir vielleicht eine aktuelle Version der AGBs mit hervorgehobenen Änderungen schicken könnten. Ich erwarte da zwar keinerlei Reaktion, aber mal sehen...
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Da bereits die Klausel, die LH zur einseitigen Anpassung der AGB ermächtigt, meiner Ansicht nach unwirksam ist, ist auch die jetzige Anpassung - ohne Zustimmung des Teilnehmers - unwirksam.
LOL, Miles&More soll tatsächlich JEDEN Teilnehmer um Zustimmung bitten, um seine AGB zu ändern? :eek:

Also vergleichbar mit Unternehmen wie z.B. T-Mobile, Vodafone und RWE, die ihre jeweiligen AGB natürlich auch nur dann ändern, wenn ALLE ihre Kunden dem explizit zustimmen... :resp:
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
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Neuss
www.drboese.de
LOL, Miles&More soll tatsächlich JEDEN Teilnehmer um Zustimmung bitten, um seine AGB zu ändern?

M&M darf natürlich auch gerne eine wirksame Klausel zur einseitigen Anpassung allgemeiner Geschäftsbedingungen verwenden. Solange sie dies nicht tun, haben Sie eine Vertragsänderung mit dem Kunden zu vereinbaren.

Magst Du mir darlegen, wann zuletzt T-Mobile, VF oder RWE eine Änderung der Vertragsbedingungen für Bestandskunden einseitig vorgenommen haben? Preisanpassungen sind eine andere Sache.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
M&M darf natürlich auch gerne eine wirksame Klausel zur einseitigen Anpassung allgemeiner Geschäftsbedingungen verwenden. Solange sie dies nicht tun, haben Sie eine Vertragsänderung mit dem Kunden zu vereinbaren.
Jeder M&M Teilnehmer nimmt doch freiwillig an diesem Programm teil und die AGB sind meines Wissens vom ersten Tag so formuliert, dass M&M Anpassungen an den AGB vornehmen darf oder sogar das ganze Programm beenden darf.

Wem das nicht gefällt, der muss ja nicht teilnehmen. ;)


Magst Du mir darlegen, wann zuletzt T-Mobile, VF oder RWE eine Änderung der Vertragsbedingungen für Bestandskunden einseitig vorgenommen haben? Preisanpassungen sind eine andere Sache.
Bei jeder auch automatischen Vertragsverlängerung gelten automatisch die inzwischen aktualisierten AGB - und die ändern sich doch recht häufig. Zumindest für Telekom/T-Mobile kann ich das bestätigen und nehme deshalb an, dass es Vodafone ähnlich macht.

Und die Stromer schicken auch hin und wann einfach aktualisierte AGB mit dem Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht, falls man den Änderungen nicht zustimmen möchte. Genauso bietet jetzt LH an von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn einem die AGB Änderungen nicht zusagen. ;)
 
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SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Aber 3 Wochen NACH einer Änderung diese zu kommunizieren ist fragwürdig. Auch der Hinweis mit der weiteren Nutzung der Statuskarte stimmt man zu ist komisch.

1.) Ich habe im Juli die Karte benutzt, hab ich damit jetzt zugestimmt?

2.) Wenn ich meine Kreditkarte benutze, stimme ich dann auch zu?

Abgesehen davon scheint es nicht so schlimm zu sein... Aber eine eMail mit einer Änderung ab September wäre "fairer".
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Jeder M&M Teilnehmer nimmt doch freiwillig an diesem Programm teil und die AGB sind meines Wissens vom ersten Tag so formuliert, dass M&M Anpassungen an den AGB vornehmen darf oder sogar das ganze Programm beenden darf.

Wem das nicht gefällt, der muss ja nicht teilnehmen. ;)

Bei jeder auch automatischen Vertragsverlängerung gelten automatisch die inzwischen aktualisierten AGB - und die ändern sich doch recht häufig. Zumindest für Telekom/T-Mobile kann ich das bestätigen und nehme deshalb an, dass es Vodafone ähnlich macht.

Und die Stromer schicken auch hin und wann einfach aktualisierte AGB mit dem Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht, falls man den Änderungen nicht zustimmen möchte. Genauso bietet jetzt LH an von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn einem die AGB Änderungen nicht zusagen. ;)

Lieber SOG, Deine Postings sind immer so Anti-Realitätsfremd. Hier in der Forumsparallelwelt kann man doch nicht einfach Erfahrungen einbringen. Nur weil Du noch ein Leben außerhalb dieser Postings hast ...

:rolleyes:

;)
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Jeder M&M Teilnehmer nimmt doch freiwillig an diesem Programm teil und die AGB sind meines Wissens vom ersten Tag so formuliert, dass M&M Anpassungen an den AGB vornehmen darf oder sogar das ganze Programm beenden darf.

Wem das nicht gefällt, der muss ja nicht teilnehmen.

Ein sehr liberaler Ansatz. Passt aber mit europäischem und deutschen Verbraucherschutzrecht (selbst B2B wäre das wohl ein Problem) nicht zusammen. Freiwillig werden die meisten Verträge geschlossen. Die jederzeitige Beendingungsmöglichkeit ist - wahrt man nicht gewisse Fristen - ebenfalls unwirksam.

Bei jeder auch automatischen Vertragsverlängerung gelten automatisch die inzwischen aktualisierten AGB - und die ändern sich doch recht häufig. Zumindest für Telekom/T-Mobile kann ich das bestätigen und nehme deshalb an, dass es Vodafone ähnlich macht.
Bei einer VVL ohne Zutun des Kunden, also insb. ohne neues Endgerät? Das erstaunt mich und ist mir unbekannt. Das Vorgehen wäre rechtswidrig. Klar, bei "aktiver" VVL ist es einfach ein neuer Vertrag auf Basis geltender AGB, wenn der Vertragspartner keine anderen Optionen (=Altkonditionen) anbietet.

Und die Stromer schicken auch hin und wann einfach aktualisierte AGB mit dem Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht, falls man den Änderungen nicht zustimmen möchte.
Stromer sind ein sehr sehr sehr sehr schlechtes Beispiel für sich rechtskonform verhaltende Rechtssubjekte...

Genauso bietet jetzt LH an von seinem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, wenn einem die AGB Änderungen nicht zusagen. ;)
Das ist der falsche Weg. LH darf gerne kündigen (auch gerne eine Änderungskündigung), wenn der Kunde nicht mitspielt, aber die Initiative hat nicht vom Kunden auszugehen, wenn Änderungsklauseln unwirksam sind. Nach den jetzigen Regelungen zur Gültigkeit von Meilen nach Kündigung hätten ordentliche Meilensammler auch sicher nicht ganz geringe Probleme, diese noch sinnvoll zu verbraten.



Änderungsklauseln sind ein Tanz auf dem Vulkan: Für Verwender ersparen Sie a) massiven Aufwand bei der Einholung einer Zustimmung zu neuen AGB b) extremen aufwand für Zustimmungsverweigerer oder c) den Verlust von Zustimmungsverweigerern.

Zugleich sind sie aber aufgrund der engen Vorgaben der Rechtsprechung - solche Klauseln fallen regelmäßig vor Gericht um (jüngst LG Berlin, Urteil vom 19.11.2013 - 15 O 402/12;BGH, Urt. v. 11.10.2007, Az.: III ZR 63/07;OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. 5. 2013 – I-6 U 123/12, die Liste ist quasi unendlich fortführbar) fast nicht wirksam gestaltbar. Wirksame Gestaltungen sind so eng, dass Sie dem Verwender nicht viel bringen.

Sie sind daher vielmehr "happy language", denn sie halten 9x% (eher sogar 99,x%) der Kunden davon ab, ihre Rechte wahrzunehmen. Diese x% Querdenker nimmt man dann dafür in Kauf, sich den o.g. Ärger zu ersparen.

Aus meiner Sicht sind die AGB vieler Kundenbindungsprogramme in weiten Teilen haarsträubend, ich habe mich mit diesem Thema schon sehr vertieft auseinandergesetzt. Sobald es den Betroffenen ernsthaft an den Geldbeutel geht (s. Eggy), wird sich hier auch wieder etwas tun, da Verbände das Thema momentan nur am Rande im Blick haben.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
1.) Ich habe im Juli die Karte benutzt, hab ich damit jetzt zugestimmt?

denke nein, ab Zustellung des Emails:

Bitte beachten Sie, dass Sie die Änderungen der Teilnahmebedingungen akzeptieren, wenn Sie weiterhin Ihre Miles & More Kundennummer verwenden oder wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser E-Mail an folgende Adresse schriftlich Widerspruch einlegen:
 

Herpi

Erfahrenes Mitglied
18.06.2011
274
1
MUC
www.instagram.com
eMail auch erst heute erhalten. Scheint sich nichts groß getan zu haben, wenn die Diskussion dazu hier auf zwei Seiten nichts hergibt außer, dass der Newsletter nicht zeitnah raus ist ;-) ... viel Spaß beim Fliegen liebe Leute
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
239
6
moin,

hat das erstinstanzliche Urteil im Rechtsstreit von Prof. Eggendorfer nicht damals eine mindestens "90 tägige" vorab Informationen, an die Kunden aufgenommen- zu jeder Veränderung im Miles&More Programm der AGB?

Hat man sich jetzt gesagt: Da reichen auch 3 Wochen nach AGB Änderung!


(Ich stelle mir eine zusätzliche Hersteller-Garantie beim Autokauf vor. Welche zwar noch ausgewiesen worden sind, aber gar nicht mehr zur Anwendung kommen, weil der Hersteller bereits vor Wochen die AGB abgeändert hat und ich ja nicht widersprochen habe. Aber sowas,wird die Gerichte mehr beschäftigen, als jemand der gegen M&M vorgeht, mit der permanenten Angst die Kündigung des Meilenkontos zu bekommen...)



gruß

insel
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Einerseits ist die Entscheidung des LG Köln (leider) aufgehoben worden. Andererseits war auch die schon "knackig".

Es ging damals um die Anpassung von Prämientabellen, bei denen eine gewisse Vorankündigungsfrist zu gelten habe.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Ist denn in den AGB eigentlich irgend etwas zum Nachteil des Kunden verändert worden? :rolleyes:

Das frage ich mich auch. Als ich die Mail gestern bekommen und die AGBs überflogen habe, fielen mir eher Vorteile auf, etwa 36 Monate Frist zum Ausgeben von Meilen nach einer Kündigung, wenn mehr als 500k auf dem Konto sind.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
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300x250
Ist denn in den AGB eigentlich irgend etwas zum Nachteil des Kunden verändert worden? :rolleyes:

Mal so aus der Hüfte geschossen anhand des Dokuments oben

- Bezeichnung als Vielfliegerprogramm zur Auslegung zukünftiger Änderungen
- "Hauptwohngsitz" wurde durch "Hauptwohnung" ersetzt, mag für Menschen mit Hauptwohnsitz und Hauptwohnung an unterschiedlichen Orten unschön sein
- es darf nur ein Konto eröffnet und nicht "eröffnet und geführt" werden (also keine Mehrfachanmeldungen nach Schließung von Konten)
- 2 Wochenfrist für Reklamationen des Meilenkontostand (als auch für Retrocredits???)
- Mietwagen müssen nun auch benutzt werden für den Meilenerwerb
- Schadensersatz für fehlende Meilen ist der Meilenverkaufspreis
- kürzere Ankündigungsfrist für Meilenverfall
- kürzere Kündigungsfrist für Kündigung durch LH
- kürzerer Verfall von Meilen unter 500k bei Kündigung durch LH
- Widerspruch gegen neue AGB nicht mehr in Textform, sondern schriftlich (mag keine Änderung sein)


Wie Flysurfer schreibt, sind aber auch einige Verbesserungen UND transparentere Regelungen aufgenommen worden.
 
Zuletzt bearbeitet: