Neue Miles & More AGB ab 1.7.2014

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
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- Bezeichnung als Vielfliegerprogramm zur Auslegung zukünftiger Änderungen
Mir ist der Begriff Vielfliegerprogramm durchaus angenehmer, wie Kundenbindungsprogramm. Wäre schön, wenn auch aus Kundensicht wieder das Fliegen im Mittelpunkt für das Meilen sammeln steht und nicht der geschickte Abschluss von Altpapierlieferungen.

- "Hauptwohnsitz" wurde durch "Hauptwohnung" ersetzt, mag für Menschen mit Hauptwohnsitz und Hauptwohnung an unterschiedlichen Orten unschön sein
Entspricht das nicht der inzwischen gängigen Definition des "Lebensmittelpunktes", oder wo ist da jetzt der Nachteil?

- es darf nur ein Konto eröffnet und nicht "eröffnet und geführt" werden (also keine Mehrfachanmeldungen nach Schließung von Konten)
Schließung von Konten dürfte ja eigentlich nur für Betrüger erfolgen. Für die meisten Kunden dürfte es doch eher ein Vorteil sein, wenn diesen Betrügern der erneute Zugang möglichst verwehrt oder zumindest erschwert wird.

- 2 Wochenfrist für Reklamationen des Meilenkontostand (als auch für Retrocredits???)
sehe ich nicht für Retrocredits, da der Kontostand bei nicht erfolgter Gutschrift ja nicht falsch ist.

- Mietwagen müssen nun auch benutzt werden für den Meilenerwerb
Welchem Zweck dienen Mietwagen denn sonst?

- Schadensersatz für fehlende Meilen ist der Meilenverkaufspreis
Gab es bisher eine anderweitige Regelung? Wenn nicht ist es doch eher positiv zu sehen, dass es jetzt eine Regelung gibt. Wobei mich das etwas stutzig macht, da der Meilenverkauf doch eingestellt wird.

- kürzere Ankündigungsfrist für Meilenverfall
Die Regeln sind eigentlich klar und jeder der davon betroffen ist könnte sich das im Kalender auf Wiedervorlage legen. Die Ankündigung ist eigentlich nur eine zusätzliche Hilfestellung für den Kunden. Außerdem ist doch noch gar nicht klar, ob "rechtzeitig" wirklich kürzer ist, als 1 Quartal. ;)

- kürzere Kündigungsfrist für Kündigung durch LH
Erfolgt nur bei Missbrauch, oder? In dem Falle aus Sicht des normalen ehrlichen Kunden auch wieder eher von Vorteil.

- kürzerer Verfall von Meilen unter 500k bei Kündigung durch LH
Ja okay, das mag ein Nachteil sein. Aber erneut sei der Hinweis gestattet, dass die Kündigung ja wohl nur bei Missbrauch ausgesprochen wird.

- Widerspruch gegen neue AGB nicht mehr in Textform, sondern schriftlich (mag keine Änderung sein)
mag keine Änderung sein.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
SOG, Du bist Musterkunde von M&M, für Dich sind keine Nachteile erkennbar. Für einige wenige andere Kunden (Altpapierflieger, die von von Rambuster erwähnten Phantom-Mieter und viele andere) gibt es sehr wohl Nachteile.
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.993
21
Zurigo
neu innerhalb eines Monats:



so auch in den neuen AGB

Nope stimmt nicht, ich hab den Text so kopiert wie er in der 07/2014 Version steht, dem link im 1. Posting zu diesem Thema. Also in der E-Mail steht, ein Monat lang darf man es sich überlegen, in den neuen AGB steht innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe in Textform.....
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
SOG, Du bist Musterkunde von M&M, für Dich sind keine Nachteile erkennbar. Für einige wenige andere Kunden (Altpapierflieger, die von von Rambuster erwähnten Phantom-Mieter und viele andere) gibt es sehr wohl Nachteile.

Ja, und ich begrüße es auch, wenn Phantommieter (aka "Maximierer") zukünftig sehr wohl Nachteile haben.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.805
3.343
Das Problem ist, ein paar Leutchen regen sich über das Gebaren auf, schreiben hier Ihren Unmut auf, aber kaum einer trägt es an die richtige Stelle: Spohr!
Einfach mal an den Chef schreiben, so behält er Kontakt zum Kunden!
 
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nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.082
0
SOG, Du bist Musterkunde von M&M, für Dich sind keine Nachteile erkennbar. Für einige wenige andere Kunden (Altpapierflieger, die von von Rambuster erwähnten Phantom-Mieter und viele andere) gibt es sehr wohl Nachteile.
Ja, und ich begrüße es auch, wenn Phantommieter (aka "Maximierer") zukünftig sehr wohl Nachteile haben.
BWL 101 - Bei limitierten Resourcen muss eine Firma entscheiden welche Kunden sie will.
(y)
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
Nope stimmt nicht, ich hab den Text so kopiert wie er in der 07/2014 Version steht, dem link im 1. Posting zu diesem Thema. Also in der E-Mail steht, ein Monat lang darf man es sich überlegen, in den neuen AGB steht innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe in Textform.....

stimmmt :eek:

Auf der Webseite steht nun 2 Monate. Ich habs aus dem weiter oben verlinkten Word Dokument, dort steht es in dem Fall falsch:

Sie gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine Miles & More Kundennummer verwendet oder wenn er nicht innerhalb von zwei Monateneines Monats nach Bekanntgabe in Textformschriftlich Widerspruch einlegt.

Eine offizielle Übersicht der Änderungen wäre schon noch nett.
 
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tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.661
611
Bayern & Tirol
sehe ich nicht für Retrocredits, da der Kontostand bei nicht erfolgter Gutschrift ja nicht falsch ist.

Wobei bei mir auch fehlerhafte Gutschriften passiert sind. Hier galten bisher die 6 Monate. Man muss somit ab jetzt aufpassen und schnell reagieren.
Aus Arbeitsersparnis habe ich meine Retrocredits/Korrekturen immer zusammengefasst und gesammelt durchgeführt. Jetzt darf man sich wegen jeden 125 Meilen separat melden.

Zwei Wochen finde ich sehr knapp. Wenn ich drei Wochen unterwegs bin, mein Hinflug falsch gutgeschrieben wurde - darf ich mich unterwegs um eine korrekte Gutschrift bemühen. Oder ich darf einfach unterwegs nicht in das Konto gucken.

Auf der anderen Seite gab es ja auch schon fälle, in denen Meilengutschriften wieder abgezogen wurden, die einige Jahre zurück lagen. Hier sollte doch gleiches Recht für alle gelten.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.843
2.809
ZRH / MUC / VIE
Zwei Wochen finde ich sehr knapp. Wenn ich drei Wochen unterwegs bin, mein Hinflug falsch gutgeschrieben wurde - darf ich mich unterwegs um eine korrekte Gutschrift bemühen. Oder ich darf einfach unterwegs nicht in das Konto gucken.

Das mache ich nie, weil ich im Urlaub nicht ständig Internet um mich herum haben will.

Note to myself: Zukünftig auf Urlaubsreisen präventiv schon vor dem Abflug zuhause die Meilen nachfordern.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Wobei bei mir auch fehlerhafte Gutschriften passiert sind. Hier galten bisher die 6 Monate. Man muss somit ab jetzt aufpassen und schnell reagieren.

These: LH hat da selbst nicht drüber nachgedacht, retrocredits können auch künftig noch eine längere Zeit beantragt werden. Rein formal ist es aber nicht mehr so selbstverständlich möglich.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.806
Hamburg
Zitat von kexbox Beitrag anzeigen
- Schadensersatz für fehlende Meilen ist der Meilenverkaufspreis

Gab es bisher eine anderweitige Regelung? Wenn nicht ist es doch eher positiv zu sehen, dass es jetzt eine Regelung gibt. Wobei mich das etwas stutzig macht, da der Meilenverkauf doch eingestellt wird.
-----


Da stellt sich mir doch eine Frage nach dem Kleingedruckten:

Habe seit etwa 2004 ein negatives Meilenkonto (aus der Zeit als man als Senator noch bis bis 1000 000 Miles überziehen durfte, ohne das Rückzahlung oder Folgen angedroht waren.

3-4 Jahre danach bekam ich Post, in der ich genötigt werden sollte, häufiger mit LH zu fliegen oder ich müsse die verbratenen Miles bezahlen. Habe LH auf die Unzulässigkeit rückwirkender Vertragsänderungen hingewiesen. Und nie wieder etwas gehört.

Bedeutetet die jetzige Vertragsänderung (falls ich meine MM Karte als Zeichen der Zustimmung zu den jetzigen Vertragsänderungen einsetze) LH könnte mir die negativen Miles jetzt in Rechnung stellen??

Vielleicht haben ja die vielen Juristen hier eine Interpretation.
 

nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.082
0
Bedeutetet die jetzige Vertragsänderung (falls ich meine MM Karte als Zeichen der Zustimmung zu den jetzigen Vertragsänderungen einsetze) LH könnte mir die negativen Miles jetzt in Rechnung stellen??
.
Oder dir kuendigen?
Kellner, ich danke Ihnen fuer das vorzuegliche Mahl und die 10 Flaschen besten St. Emilions. Wie Sie wissen bin ich Senator, daher schreiben Sie es an in der Erwartung, dass ich bald bezahle.
Will dich das Restaurant als Kunde 10 Jahre nachdem du es effektiv geprellt hast? :eek:


Abgesehen davon ist das OT, deine Verbindlichkeiten hoecht wahrscheinlich abgeschrieben, und LH taete, so es denn wirklich 100,000 Meilen Miese sind, nicht verkehrt daran dir MM zu kuendigen. IMHO.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Habe seit etwa 2004 ein negatives Meilenkonto (aus der Zeit als man als Senator noch bis bis 1000 000 Miles überziehen durfte, ohne das Rückzahlung oder Folgen angedroht waren.

Zum Glück durfte man damals nur 100.000 überziehen. Ansonsten hätte man locker 1.000.000 Meilen überzogen ohne an Rückzahlung zu denken und sich noch im Recht gesehen, da ja keine Folgen bei Nicht-Rückzahlung definiert waren. War damals schon die hier so beliebte Kaufmannsehre vom Allerfeinsten. :sick:
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
... Aus meiner Sicht sind die AGB vieler Kundenbindungsprogramme in weiten Teilen haarsträubend, ich habe mich mit diesem Thema schon sehr vertieft auseinandergesetzt. Sobald es den Betroffenen ernsthaft an den Geldbeutel geht (s. Eggy), wird sich hier auch wieder etwas tun, da Verbände das Thema momentan nur am Rande im Blick haben.

Es freut mich ja, wenn Du Dich so reinhängst. Realität ist aber trotzdem eine andere. AGB sind im tagtäglichen Leben einfach da. Man muss als Konsument damit leben oder es lassen. Auch wenn hier und da Konsumentenschützer oder einzelne die eine oder andere Regelung "rauskriegen" > im realen Leben hat niemand die Zeit, sich durch x Instanzen zu klagen, um dann am Ende den Sieg davon zu tragen, und eine Meilengutschrift muss deswegen korrigiert werden ...

Und solche "rechtswidrigen" AGB werden ja ebenfalls von Juristen / Anwälten aufgesetzt, die halt eine andere Meinung vertreten als die Juristen / Anwälte der Konsumentenschützer und wieder eine andere Meinung vertritt Gericht 1 und Gericht 2 ebenfalls ...
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Und solche "rechtswidrigen" AGB werden ja ebenfalls von Juristen / Anwälten aufgesetzt, die halt eine andere Meinung vertreten als die Juristen / Anwälte der Konsumentenschützer und wieder eine andere Meinung vertritt Gericht 1 und Gericht 2 ebenfalls ...

Der Beitrag ist in weiten Teilen zutreffend. Zum letzten Teil: Es ist oft so, dass Juristen sehr wohl wissen, dass sie Unsinn verzapfen. Oft ist es aber auch teil einer ganzheitlichen Beratung, dem Auftraggeber zu sagen "Das ist juristisch quatsch, aber es spart X EUR und eine Abmahnung / ein paar unzufriedene Teilnehmer kosten nur Y EUR"

Anders lässt sich auch nicht erklären, dass bis heute auch non-flex Tickets so verkauft werden, dass sie voll erstattbar sind.
 

klauskoeblich

Aktives Mitglied
10.07.2009
243
0
DRS
AGB-Link in e-Mail mit Promo-ID

Die Mail mit dem Hinweis auf die geänderten AGB ist nun für meine betreuten (Familien-)Konten eingetroffen:

Unschön daran ist, daß der Satz
Miles&More-Mail meinte:
Die neuen Miles & More Teilnahmebedingungen finden Sie unter: miles-and-more.com/agb.
eben nicht auf die dargestellte URL auf der M&M-Domain führt, sondern mit einer Domain
https://promo.milesandmore.com/serv...ztuhjnLgQKLVaXYZ1435wfG0Xv3f7G0VTWUTBSDSUVXLX
(ID ist hier verändert...) verlinkt ist. :-(

Das ist in Zeiten von Phising und Co. nicht nur selten dämlich (dadurch erzieht man den unbedarften Leser zum willenlosen Akzeptieren jeglicher Weiterleitung auf irgendwelche ähnlichklingenden Domains (http://miles-and-more.com/ vs. https://promo.milesandmore.com/), sondern führte in meinem Fall auch dazu, daß der Spamfilter die Nachricht zu den üblichen Ihr-Paypal/Commerzbank/Sparkasse-Konto-wurde-gesperrt-geben-sie ihr-Kennwort-hier-ein-Mails sortierte. Ob ich in den Zeiten der Spamflut damit wirksam Kenntnis von den AGB-Änderungen erlangen kann? :sick:

Zudem kann M&M/LH mit der oben dargestellten ID eindeutig feststellen, ob ihr die Mail erhalten und somit Kenntnis von der AGB-Änderung habt. Auch nicht schön oder ehrbarer Kaufmann, sowas heimlich zu machen...

Hier die Direktlinks zu den AGB ohne Tracking: Alte AGB bis 30. Juni 2014 (PDF, 106 kByte) und Neue AGB ab 1. Juli 2014 (PDF, 365 kByte).
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Ob ich in den Zeiten der Spamflut damit wirksam Kenntnis von den AGB-Änderungen erlangen kann?

Ja. Ein Spamfilter ist das Problem desjenigen, der ihn einsetzt, Ausnahme: er weist Mails bei der Zustellung am Server bereits ab. Ich setze aus dem keinen Spamfilter ein. Deutschsprachiger Spam wird - wenn der Versand unzulässig erfolgte - abgemahnt, der Rest hält ich mit einigen Vorsichtsmaßnahmen in Grenzen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Ja. Ein Spamfilter ist das Problem desjenigen, der ihn einsetzt, Ausnahme: er weist Mails bei der Zustellung am Server bereits ab. Ich setze aus dem keinen Spamfilter ein. Deutschsprachiger Spam wird - wenn der Versand unzulässig erfolgte - abgemahnt, der Rest hält ich mit einigen Vorsichtsmaßnahmen in Grenzen.

Nichts neues - Emails darfst Du nicht unterdrücken, deshalb wird eindeutiger Spam bei uns per 5xx abgelehnt.
 

klauskoeblich

Aktives Mitglied
10.07.2009
243
0
DRS
Du hast die Links verwechselt. Vielfliegerprogramm ab 1.7, Kundenbindung bis 30.6. Danke fuer die Links.
Ich habe den OP ueberarbeitet um alle Infos kompakt zu haben.

Nöö, laut der Weiterleitung von Miles & More - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Miles & More Teilnahmebedingungen sind die media_944664277.pdf die alten AGB und die media_1685657246.pdf neuen AGB.
Von daher steht's jetzt in Deinem Eingangspost genau falsch/anders herum.
Das sind aber auch Herzchen, im Dokument keinerlei Gültigkeitsdatum anzugeben. :confused: Ist das Dummheit oder Absicht?

Mag mal jemand beim Sozialen Dienst der LH nachfragen?
 

nycbased

Erfahrenes Mitglied
18.10.2013
1.082
0
Du hast die Links verwechselt. Vielfliegerprogramm ab 1.7, Kundenbindung bis 30.6. Danke fuer die Links.
Ich habe den OP ueberarbeitet um alle Infos kompakt zu haben.
Nöö, laut der Weiterleitung von Miles & More - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Miles & More Teilnahmebedingungen sind die media_944664277.pdf die alten AGB und die media_1685657246.pdf neuen AGB.
Von daher steht's jetzt in Deinem Eingangspost genau falsch/anders herum.
Das sind aber auch Herzchen, im Dokument keinerlei Gültigkeitsdatum anzugeben. :confused: Ist das Dummheit oder Absicht?
Mag mal jemand beim Sozialen Dienst der LH nachfragen?

OK, du hast Recht. Hab's geaendert. Danke!

Mal so aus der Hüfte geschossen anhand des Dokuments oben
- Bezeichnung als Vielfliegerprogramm zur Auslegung zukünftiger Änderungen
-

Mir ist der Begriff Vielfliegerprogramm durchaus angenehmer, wie Kundenbindungsprogramm. Wäre schön, wenn auch aus Kundensicht wieder das Fliegen im Mittelpunkt für das Meilen sammeln steht und nicht der geschickte Abschluss von Altpapierlieferungen.

Tadel an mich,LH,kexbox,SOG.

Nach neuen AGBs ist jetzt - so mein Verstaendnis aufgrund der LH Links - kein Vielfliegerprogramm, sondern ein Kundenbindungsprogramm. Was aufgrund er Strategie fuer MM dann auch mehr Sinn macht (aus LH Sicht).
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.155
471
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300x250
Das war die Avis Promo mit 4k oder gar 5k Meilengutschrift pro Anmietung...

Es gab Mitgleider, die über 100x gemietet hatten, ohne den Wagen vom Hof zu fahren.
Miles&More hat dem Mitglied dann fristgerecht ordentlich gekündigt.

Da frage ich mich allerdings, was das M&M überhaupt angeht. Wenn Avis so doof ist, solche Promos anzubieten, ist das doch deren Sache. Die werden M&M gut dafür bezahlt haben. Eine solche Änderung ist doch irgendwo affig. Künftig fahren die Leute die Kisten halt einmal um den Block... :doh:

Merke: Jeder Maximierungsmißbrauch braucht immer Zwei: Einen, der mißbraucht, und einen, der soetwas anbietet. Da Letzterer ein Profi ist, sollte er eigentlich wissen, was er tut.