Off-Topic zu HON/UAs Afrikareise

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alohasteffi

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
1.104
119
München
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Solches Phrasendreschen ohne jegliches "Hintergrundwissen" oder wenigstens Interesse an der Sichtweise anderer durch Pseudo-Psychologen in einer Diskussion regen mich einfach auf!

Bist du Psychologe?
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Also lerne ich. Ein Mörder handelt eigentlich nur im Rahmen seiner menschlichen Veranlagung. Wurde hier von "berufenem" Munde so in den Raum gestellt.
Warum nur, frage ich mich, wird das dann nach unseren Gesetzen bestraft?

Bin ich jetzt unmenschlich, weil ich Gewalt an Lebewesen zur Befriedigung von Lust oder Machterhalt verabscheue und verurteile?
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.256
104
was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Ist nicht jedes Verbrechen ein Resultat einer menschlichen Veranlagung welches nach den Gesetzen, die den sozialen Konventionen entspringen, verurteilt?
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.694
84
55
Muc
Also lerne ich. Ein Mörder handelt eigentlich nur im Rahmen seiner menschlichen Veranlagung. Wurde hier von "berufenem" Munde so in den Raum gestellt.
Warum nur, frage ich mich, wird das dann nach unseren Gesetzen bestraft?

Bin ich jetzt unmenschlich, weil ich Gewalt an Lebewesen zur Befriedigung von Lust oder Machterhalt verabscheue und verurteile?

Nichts von dieser Aussage oben wurde von mir jemals behauptet!? :eek:

Gegenfrage: Warum wird den eine "Tötung" nach unseren Gesetzen unterschiedlich bestraft?
Tot ist doch schließlich tot....

Fahrlässige Tötung, Totschlag, Minder schwerer Fall des Totschlags, Tötung auf Verlangen, Mord?
Unterschiedliches Strafmaß von Freispruch bzw. 6 Monate bis Lebenslänglich mit anschliessender SV?


Erläuterung für mögliche Unterschiede gefällig:
Der Mord an einem Menschen ist durch ein im Vergleich zum Totschlag größeres Unrecht charakterisiert. Dieses größere Unrecht wird nach geltendem Recht durch die Verwirklichung der so genannten Mordmerkmale angezeigt. Es hat zur Folge, dass der Mord gegenüber anderen Tötungsdelikten mit dem höheren und grundsätzlich zwingenden Strafmaß der lebenslangen Freiheitsstrafe bedroht wird. Worin genau dieses höhere Unrecht zu sehen ist, ist aber Gegenstand eines umfangreichen und lang andauernden rechtswissenschaftlichen Streits.

Scheinbar doch nicht soooo einfach mit der Pauschalisierung würde ich sagen...

Na dann eine gute Nacht!
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Die Lust am Töten ist menschlich. Sie ist genauso natürlich, wie Hunger, Neugier oder Liebe.

Auch Tiere haben Spaß beim Töten. Wenn z. B. Killerwale Robben jagen, spielen sie erst mit dem noch lebenden Robben, werfen ihn hoch in Die Luft, was für den Robben bestimmt sehr schmerzhaft ist. Auch junge Raubkatzen spielen mit ihrer Beute, und Raubkatzen töten nicht nur, wenn sie hungrig sind.

Man merke: die Lust am Töten zeugt von Intelligenz, denn sie ist nur bei relativ intelligenten Tierarten vorhanden.

Statt diese absolut natürliche Lust zu verdrängen oder sich dafür zu schämen, ist es besser sie auszuleben. Am besten so, dass niemand daran leidet - also in Gewalt-Computerspielen, oder halt auf einer Jagdfarm.

Völlig kranker Post. Mal wieder.
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.130
216
kurz vor BER, ♂
Wie immer geht ab der 2. Seite richtig die Post ab, die Diskussion ufert aus, die Insassen werden unsachlich.

Von Mord oder ähnlichem wurde bei Thread Eröffnung überhaupt nicht gesprochen.

Eigentlich ging es um die Gründe, ein Zebra resp. Reh zum Zwecke des Nahrungserwerbs zu töten, dieses zu schlachten und genussfähig ( da liegen die Standards, wie wir gelernt haben weit auseinander ) zuzubereiten.

Bereitet das Freude, ist das Handwerk, muss man das mal getan haben ?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.130
216
kurz vor BER, ♂
Gegenfrage: Warum wird den eine "Tötung" nach unseren Gesetzen unterschiedlich bestraft?
Tot ist doch schließlich tot....

Fahrlässige Tötung, Totschlag, Minder schwerer Fall des Totschlags, Tötung auf Verlangen, Mord?

Hier wurde ein für den Waffenbesitzer grundlegender Fall vergessen : die Notwehr ( wichtiger Punkt bei der Jägerprüfung ! )

Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt.

Richtig angewendet heißt das : Jeder, der mein Grundstück betritt und nicht nach der ersten Aufforderung verlässt ( die Warnung braucht nicht unbedingt z.B. bei Zeitmangel ausgesprochen werden ) muss mit einem gezielten Schuss aus meiner ( je nach Täterentfernung ausgewählten ) Waffe rechnen. Die erste Patrone kann z.B. auch eine Schrotpatrone 2,0 mm sein, um eine Tötungsabsicht auszuschließen.

Ausserhalb meines Grundstücks würde ich in jedem Fall erstmal wegrennen...da hat man als nicht Waffenscheininhaber vor Gericht schlechte Karten.


http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Schuss-ins-Herz-war-Notwehr;art675,73208
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Richtig angewendet heißt das : Jeder, der mein Grundstück betritt und nicht nach der ersten Aufforderung verlässt ( die Warnung braucht nicht unbedingt z.B. bei Zeitmangel ausgesprochen werden ) muss mit einem gezielten Schuss aus meiner ( je nach Täterentfernung ausgewählten ) Waffe rechnen.
Also die amerikanische Version. Erst schießen, dann fragen ob sich jemand evtl. verirrt hat, verwirrt ist, schwerhörig ist, usw. :doh:
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.465
7.458
Trans Balkan Express
Richtig angewendet heißt das : Jeder, der mein Grundstück betritt und nicht nach der ersten Aufforderung verlässt ( die Warnung braucht nicht unbedingt z.B. bei Zeitmangel ausgesprochen werden ) muss mit einem gezielten Schuss aus meiner ( je nach Täterentfernung ausgewählten ) Waffe rechnen. Die erste Patrone kann z.B. auch eine Schrotpatrone 2,0 mm sein, um eine Tötungsabsicht auszuschließen.

Außerdem: Jeder, der in Deinen Lieblingsthreads unbotmäßige Scherze macht, wird bei der Forenleitung gemeldet.

Zurück zum eigentlichen OT: Du verwechselst rechtfertigenden Notstand und Notwehr.
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.572
108
58
So ein absoluter Quatsch!
Sorry, aber mit Verlaub muss ich Dir hier leider vehement widersprechen!
Deine Welt ist offensichtlich wirklich seehr klein... :idea:

Die Lust am Töten ist definitiv immer in der menschlichen Natur vorhanden und lediglich bei jedem Menschen unterschiedlich "stark" ausgeprägt.... Gottseidank!

Selbsterhalt ist sicherlich einer der Gründe für ein "Tötung" aber ist das denn wirklich alles?
Was ist denn dann mit dem Räuber der beim Banküberfall Geiseln erschiesst, der Einbruch mit Tötung der Wohnungsbewohner, Mord aus Rache z.B. wegen (angeblicher) Verletzung der Ehre oder vielleicht Tötung des Vergewaltigers durch das Opfer? Das Erstechen des Vaters durch den Sohn nach jahrelangen Demütigungen oder Misshandlungen

Und was ist mit dem Genozid oder landläufig auch einfach Völkermord genannt?
Ruanda, das Massaker von Srebrenica, Pol Pot und die Roten Khmer sowie der Holocaust...
Keine Lust am Töten sondern ein Mittel zum Selbsterhalt - nur ein Versehen oder Unfall?

Das alles sind auch Folgen der sogenannten "appetitive Aggression" die sich eben nicht z.B. durch den Kampf ums Überleben bei Hunger oder Angst und Bedrohung rechtfertig!

Gewalt zählt schon seit jeher zum üblichen Verhaltensrepertoire der Menschheit aber SIE ist ja stets nur bei den "anderen" vorhanden, also den Sadisten, Psychopathen oder anderen "Wilden"?!

Als jemand der tagtäglich mit Mördern (also ja Menschen die getötet haben) zu tun hat kann ich Dir versichern das die Lust am Töten wirklich menschlich ist! :rolleyes:

Gruss aus München
Markus



Sorry für das OT

Solches Phrasendreschen ohne jegliches "Hintergrundwissen" oder wenigstens Interesse an der Sichtweise anderer durch Pseudo-Psychologen in einer Diskussion regen mich einfach auf!

Kommentar zu Deinem Heading - klar ist das die Welt wie ich sie sehe - was sollte es sonst sein ??? - es steht mir nicht zu diese für andere zu definieren, auch wenn ich mir gleichzeitig das Recht nehme andere Meinungen zu kommentieren.

Wäre zudem nicht das erste mal das ich Quatsch poste, dennoch solltest Du nochmals den Ursprung zu meinem Kommentar lesen:

Die Lust am Töten ist menschlich. Sie ist genauso natürlich, wie Hunger, Neugier oder Liebe.

Ich schaudere hier über die Gleichstellung, dass die Lust am Töten genauso natürlich ist wie Hunger... Sicherlich mag sie unterschiedlich ausgeprägt sein - aber die meisten Bürger essen meist mindestens einmal am Tag aber beim schauen in verschiedenen Quellen / Statistiken so liegt die Mordrate pro jahr etwa bei 370 - oder wenn Totschlag dazu kommt bei 700 usw - weil eben diese Lust doch wesentlich geringer ausgeprägt bzw ausgelebt wird als die einnahme unseres täglichen Brotes.
Wenn ich mich richtig entsinne arbeitest Du in der Justiz bzw in einer JVA, da begegnest Du sicherlich viele die diese Lust ausleben bzw ausgelebt haben (aus eigenem Wollen oder aber auch solche die sich zB schützen wollten - wobei ob es dann Lust ist oder was anderes blebt offen), aber die sind nicht die Norm (hoffe ich) oder mit anderen Worten die große Masse der Menschen, weil dort eher genau diese Lust kleiner ist als Hunger, Neugier oder Liebe.

Ich habe gewisse Wertevorstellungen, und anhand dessen was andere schreiben, stelle ich diese für mich in Frage, um zu sehen ob ich meine Werte anpassen soll - wenn Du dass als Phrasendreschen auslegst, tut es mir leid.

In meiner kleinen Welt, als Kleiner = Kind durfte ich zweimal für jeweils einem Jahr in einem Kriegs/Unruhe - Gebiet leben, wo Blauhelme stationiert waren - mein Vater war ebensolcher dahin versetzt, da gab es leider auch einiges zu verarbeiten dass klar belegt dass Menschen zu vielem und nicht immer nur gutem Fähig sind.
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.130
216
kurz vor BER, ♂
Also die amerikanische Version.


Nein, ich meinte nicht die Verfassung der USA, also den 2. Zusatzartikel.

Wir haben hier in Deutschland glücklicherweise ( jedenfalls aus meiner Sichtweise ) viel bessere Verhältnisse.

Wenn bei uns nachts ein Einbrecher rechtswidrig mein Haus betritt, brauche ich nicht mit einer bewaffneten Jugendgang rechnen ( sagt die Statistik ) .

Der Einbrecher befindet sich in einer misslichen Lage, er hätte vorher die Statistik der Anzahl an Jägern an der Gesamtbevölkerung der Gegend mit Einbeziehung der Haushaltsgrößen zu Rate ziehen müssen.

Das sind bei mir ca. 1 % Wahrscheinlichkeit, auf dem Lande sicher mehr, in grossen Städten weniger, einen Jäger anzutreffen.

Wenn jetzt noch ein Geweih im Hausflur hängt oder ein Schild mit einem Jagdhund an der Gartentür, war das ein Griff ins Klo.

https://www.youtube.com/watch?v=pDlNIPCirLk

so ein nettes Teil gibts schon für schmales Geld ( wenn man eine Erwerbserlaubnis hat s.o. )

https://www.waffen-braun-shop.de/Wa...hester-SXP-Defender-46cm-Cylinder-oxid-1.html
 

Autumla

Erfahrenes Mitglied
30.07.2013
1.906
119
GRZ
Nein, ich meinte nicht die Verfassung der USA, also den 2. Zusatzartikel.

Wir haben hier in Deutschland glücklicherweise ( jedenfalls aus meiner Sichtweise ) viel bessere Verhältnisse.

Und trotzdem würdest du

Richtig angewendet heißt das : Jeder, der mein Grundstück betritt und nicht nach der ersten Aufforderung verlässt ( die Warnung braucht nicht unbedingt z.B. bei Zeitmangel ausgesprochen werden ) muss mit einem gezielten Schuss aus meiner ( je nach Täterentfernung ausgewählten ) Waffe rechnen. Die erste Patrone kann z.B. auch eine Schrotpatrone 2,0 mm sein, um eine Tötungsabsicht auszuschließen.

Du redest hier explizit nicht vom Einbrecher, der dich mitten in der Nacht überrascht, sondern von "jedem". Also erklär mir doch bitte nochmal den Unterschied zu den amerikanischen Verhältnissen. Ich hab es nämlich noch nicht kapiert.
 
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Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.130
216
kurz vor BER, ♂
Ganz einfach, in den USA geht jeder Dödel in den Laden und holt sich eine Knarre.

In Deutschland ( z.B. Niedersachsen ) muss jeder, bevor er überhaupt zur Jägerprüfung zugelassen wird, erstmal eine "saubere Weste" vorweisen.

Der Jagdschein wird nur bei Zuverlässigkeit erteilt, bei den Schützen ist es dito.

Ruckzuck ist er auch wieder weg ( z.B. Zahlen für Sachsen-Anhalt ) :

Waffenbehörde Anzahl Widerruf Rücknahme Grund

PD Sachsen-Anhalt Nord 1 1 - - Jäger, Führen eines Fahrzeuges unter Alkohol

PD Sachsen-Anhalt Süd 2 2 - - 2 x mangelnde Zuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 a) WaffG

Stadt Dessau Roßlau 1 1 - - mangelnde Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) WaffG –
rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 70
Tagessätzen

Landkreis Wittenberg 1 1 - - fehlende waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Landkreis Salzlandkreis 2 2 - - fehlende Zuverlässigkeit – Verurteilung zu 60 Tagessätzen Geldstrafe
wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit
Besitz Waffe ohne Eintragung, falsche Aufbewahrung, Verurteilung zu
70 Tagessätzen Geldstrafe

Altmarkkreis Salzwedel 8 8 - - unregelmäßiges Schießen als Sportschütze
- Bedrohung und Nötigung
- Fund erlaubnispflichtiger Munition bei Verkehrsunfall
- Alkohol
- Widerruf kleiner Waffenschein wegen Bedrohung mit Dekorations-
waffe
- unter Alkoholeinfluss Hund erschossen
- Schuss in die Hand – geladene Waffe
- Widerruf kleiner Waffenschein wegen Abhängigkeit von
berauschenden Mitteln

Landkreis Salzlandkreis 7 7 - - Verurteilung zu 240 Tagessätzen Geldstrafe wegen Steuerhinter-
Ziehung

Stadt Dessau Roßlau 1 1 - - mangelnde Zuverlässigkeit nach § 5 Abs. Nr. 2 a) und b) WaffG – -
rechtskräftige Verurteilung wegen Bedrohung einer Person mit einer
Schreckschusswaffe zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen

das dazu.

Und trotzdem würdest du

ich korrigiere meine Wortwahl wie folgt :

jeder, der ein Grundstück betritt und nicht nach der ersten Aufforderung verlässt ( die Warnung braucht nicht unbedingt z.B. bei Zeitmangel ausgesprochen werden ) muss mit einem gezielten Schuss aus einer ( je nach Täterentfernung ausgewählten ) Waffe rechnen. Die erste Patrone kann z.B. auch eine Schrotpatrone 2,0 mm sein, um eine Tötungsabsicht auszuschließen.

( 2 x wurde der Buchstabe m entfernt )
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.503
8.926
FRA/QKL
Der Einbrecher befindet sich in einer misslichen Lage, er hätte vorher die Statistik der Anzahl an Jägern an der Gesamtbevölkerung der Gegend mit Einbeziehung der Haushaltsgrößen zu Rate ziehen müssen.

Das sind bei mir ca. 1 % Wahrscheinlichkeit, auf dem Lande sicher mehr, in grossen Städten weniger, einen Jäger anzutreffen.

Wenn jetzt noch ein Geweih im Hausflur hängt oder ein Schild mit einem Jagdhund an der Gartentür, war das ein Griff ins Klo.
Ich kenne einen inzwischen pensionierten Personenschützer, der vielfach mit Waffen "Notwehr" und den Einsatz trainiert hat. Seine Aussagen zur möglichen Nutzung einer Waffe auch in Notwehr sind komplett konträr zu deinen Aussagen.

Er war froh und glücklich in Pension gehen zu können ohne jemals auch nur einen Schuss in Richtung eines Menschen abgegeben zu haben. ;)
 
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Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.130
216
kurz vor BER, ♂
Er war froh und glücklich in Pension gehen zu können ohne jemals auch nur einen Schuss in Richtung eines Menschen abgegeben zu haben. ;)

Das bin ich bis jetzt auch.....

Nochmal : Die von mir dargestellten Fakten stellen konkrete Situationen und mögliche Handlungen ohne persönliche Wertung dar. Ich behaupte nicht, so gehandelt zu haben oder aus Tötungsabsicht so handeln zu wollen.
Die von mir dargelegten Fakten beruhen auf dem Schulungsmaterial zur Jägerprüfung in Niedersachsen. https://www.ml.niedersachsen.de/sta...cht/jaegerpruefung-in-niedersachsen-5226.html

...Ich kenne einen inzwischen pensionierten Personenschützer

Der Personenschützer hatte sicher einen richtigen Waffenschein ( Gültigkeit 3 Jahre ), er darf seine geladene Waffe immer am Mann führen. ( aber damit kenn ich mich nicht so aus ) Ein Jäger darf das nicht.

Wenn der Personenschützer schießt, hat er automatisch Ärger am Hals, ausser der Täter kommt auf sein Grundstück.
 

Forstbetrieb

Erfahrenes Mitglied
17.03.2013
1.335
46
Oh Gott...

Mal zum Thema zurück...

Ich kaufe regelmäßig beim Metzger meines geringsten Mißtrauens ein. Da stimmt die Qualität dann auch, in Deutschland gelegentlich bis selten gewisse Sachen bei der metro und Gemüse auf dem Wochenmarkt. Kartoffeln bekomme ich direkt von einem Bauer. Und wenn mich mal der Rappel packt, kaufe ich noch im Werksverkauf von Bürger die Manufakturmaultaschen, welche ohne größeren Dreck produziert werden und keine deklarationspflichtigen Zusatzstoffe enthält.

Zum Thema Onanierflinte und häusliche Verteidigung sage ich jetzt besser nichts, und ja ich habe die passenden Genehmigungen und noch ein paar mehr, aber den Schwachfug, bei einer Schrotpatrone 2,0 mm von vorneherein jedwede Tötungsabsicht auszuschließen, kann man so wohl kaum vertreten, das würde selbst mit Gummischrot oder Steinsalzladungen und zu geringer Schußentfernung in Zweifel ziehen wollen. Aber wie gesagt, lassen wir das...
 

Pantheon

Reguläres Mitglied
15.09.2016
70
2
jeder, der ein Grundstück betritt und nicht nach der ersten Aufforderung verlässt ( die Warnung braucht nicht unbedingt z.B. bei Zeitmangel ausgesprochen werden ) muss mit einem gezielten Schuss aus einer ( je nach Täterentfernung ausgewählten ) Waffe rechnen. Die erste Patrone kann z.B. auch eine Schrotpatrone 2,0 mm sein, um eine Tötungsabsicht auszuschließen.

Gerade bei dem Bezug zu Niedersachsen muss ich dann doch noch kurz an einen Fall aus der Realität erinnern:
Sittensen: Rentner nach*tödlichen Schüssen*auf Einbrecher verurteilt - SPIEGEL ONLINE

Ich bin mir bewusst, dass du dir einen anderen Sachverhalt für dein Bsp. zurechtgelegt hast, aber dennoch sei an die "Erforderlichkeit" solcher Verteidigungshandlungen erinnert.

Zum Thema:
Meines Erachtens sollte jeder so Leben wie er glücklich ist, solange es im Einklang mit den Werten steht, auf die wir uns in unserer Gesellschaft geeinigt haben. Weiterhin finde ich es positiv, wenn sich Menschen über sich, ihr Umfeld und die Umwelt Gedanken machen und bestimmte Vorgänge hinterfragen. Am Ende dieses Prozesses habe ich mich entschieden meinen Fleischkonsum zu verringern, wenn gleich ich nicht an starren Regeln hänge.
 

shiddy121

Reguläres Mitglied
08.03.2017
28
0
Ein bisschen mehr Liebe und etwas weniger Waffen, Gewalt & Mord würde hier einigen guttun.


Fast schon ulkig, dass heute der 14. Februar ist.