Off-Topic zu HON/UAs Afrikareise

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somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.660
3.945
Gummersbach
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Bei uns zu Hause werden sogar Spinnen versucht mit dem Tuch einzufangen und dann lebend nach draußen zu bugsieren.

Just sowas hatte ich schon geschrieben und dann wieder gelöscht : ich fummele manchmal Spinnen aus der Badewanne raus und entlasse diese in eine goldene Zukunft. Würde der Trump in meiner Wanne rumkrabbeln wäre er geliefert .
 
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roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
544
154
LHR
Bei manchen Posts hier sträuben sich einem ja echt die Haare. Ich würde jedenfalls einen Besoffenen, der mir in den Garten pinkelt, nicht einfach erschießen - auch nicht wenn er schon so dicht ist, dass er auf meine Aufforderung zu gehen nicht hört.
Übrigens auch keinen Einbrecher, der nicht mein Leben oder das meiner Familie direkt bedroht (den Fernseher kriege ich eh von der Versicherung wieder).
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.130
216
kurz vor BER, ♂
Bei manchen Posts hier sträuben sich einem ja echt die Haare. Ich würde jedenfalls einen Besoffenen, der mir in den Garten pinkelt, nicht einfach erschießen - auch nicht wenn er schon so dicht ist, dass er auf meine Aufforderung zu gehen nicht hört.
Übrigens auch keinen Einbrecher, der nicht mein Leben oder das meiner Familie direkt bedroht (den Fernseher kriege ich eh von der Versicherung wieder).

Nochmal : Die von mir dargestellten Fakten stellen konkrete Situationen und mögliche Handlungen ohne persönliche Wertung dar. Ich behaupte nicht, so gehandelt zu haben oder aus Tötungsabsicht so handeln zu wollen.
Die von mir dargelegten Fakten beruhen auf dem Schulungsmaterial zur Jägerprüfung in Niedersachsen.
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
Immer wieder interessant, wie sich Besitzer von Jagdfarmen im südlichen Afrika ihren "Broterwerb" schön reden.

Spaetestens, wenn es um die Jagd auf Leoparden und Geparden geht, gehen ihnen die Argumente aus, ausser dass so ein Abschuss zumindest 100.000 Euro in die Porto-Kasse spült (und das meistens schwarz in Europa). Aber die Raubkatzen bringen wohl auch das natürliche Gleichgewicht durcheinander....

Einmal abgesehen davon, dass das anfängliche Argument schon alleine dadurch schwachsinnig wird, zu behaupten, dass in Afrika Zebra zum normalen Speiseplan gehört (noch sind es Krokodil, Schlangen und ähnliche Delikatessen).

Es mag vielleicht nicht fein klingen, aber auf vielen solcher Farmen gehört es in der Regel zum Alltag, jenes Wildfleisch, welches sonst keiner haben will, denen zu geben die sonst - sagen wir es einmal nett - nichts zum Essen kriegen ausser Mais-Brei. Dass der zahlende Kunde Zebra-Hoden oder dergleichen genüsslich verspeist, ist eher ein Gerücht....
 
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Reaktionen: nhobalu und tcswede

roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
544
154
LHR
Ist denn im genannten Schulungsmaterial auch vom Notwehrexzess die Rede?
Oder ist es nach geltender Rechtssprechung in Deutschland tatsächlich so dass man Einbrecher ohne weitere Bedrohung erschießen darf - ähnlich Castle Law in Amerika?
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.130
216
kurz vor BER, ♂
Ist denn im genannten Schulungsmaterial auch vom Notwehrexzess die Rede?
Oder ist es nach geltender Rechtssprechung in Deutschland tatsächlich so dass man Einbrecher ohne weitere Bedrohung erschießen darf - ähnlich Castle Law in Amerika?

Ja natürlich....ich zitiere mal sinngemäß mit eingestreuten Zwischentönen aus dem Gedächtnis :

Der Jäger beobachtet von seiner Wohnung aus dem Fenster, wie ein Jugendlicher sein Auto aufbricht. Er nimmt seine Pistole aus der Schublade ( Schein ist schon weg ) und geht hinunter auf die öffentliche Strasse ( auch verboten ) . Als der Einbrecher das sieht, rennt er mit dem ausgebauten Autoradio ( Fragenstand 1997 ) weg. Der Jäger schießt von hinten in die Beine ( theoretisch ).

Das ist z.B. Notwehrexzess
 
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dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
887
5
EDDH
Nein, ich meinte nicht die Verfassung der USA, also den 2. Zusatzartikel.

Wir haben hier in Deutschland glücklicherweise ( jedenfalls aus meiner Sichtweise ) viel bessere Verhältnisse.

Wenn bei uns nachts ein Einbrecher rechtswidrig mein Haus betritt, brauche ich nicht mit einer bewaffneten Jugendgang rechnen ( sagt die Statistik ) .

Der Einbrecher befindet sich in einer misslichen Lage, er hätte vorher die Statistik der Anzahl an Jägern an der Gesamtbevölkerung der Gegend mit Einbeziehung der Haushaltsgrößen zu Rate ziehen müssen.

Das sind bei mir ca. 1 % Wahrscheinlichkeit, auf dem Lande sicher mehr, in grossen Städten weniger, einen Jäger anzutreffen.

Wenn jetzt noch ein Geweih im Hausflur hängt oder ein Schild mit einem Jagdhund an der Gartentür, war das ein Griff ins Klo.

Als jemand, der in einer ländlichen Gegend Niedersachsens aufgewachsen ist, kenne ich ausreichend "Jäger", die sehr gerne und blumig darüber fabulierten, was sie so alles mit einem Einbrecher machen würden.

In der Regel wurden im Laufe dieser Schilderung diverse Waffen und noch viel mehr Munition aufgezählt, so dass auch jeder Zuhörer sicher war, man wäre mit John Rambo aufgewachsen. Das war dann sehr beeindruckend!

Genau diese Leute hätten sich dann allerdings als allererste in die Hose gemacht, wenn ein Einbrecher vor dem Bett gestanden hätte.

Leider gibt's nämlich einen ganz erheblichen Unterschied dazwischen, in Thermounterwäsche vom Hochstand aus ein Dammwild in 30 m Entfernung zu erlegen und einem osteuropäischen Einbrechertrio mitten in der Nacht gegenüber zu stehen.

Wollen wir mal für Dich hoffen, dass Dir dieses Erlebnis erspart bleibt. In der Realität geht das nämlich weniger heroisch aus.

Ach ja, Jagdhunde kamen in diesen Geschichten auch immer vor.
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.130
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kurz vor BER, ♂
Nochmal : Die von mir dargestellten Fakten stellen konkrete Situationen und mögliche Handlungen ohne persönliche Wertung dar. Ich behaupte nicht, so gehandelt zu haben oder so handeln zu wollen.


In der Regel wurden im Laufe dieser Schilderung diverse Waffen und noch viel mehr Munition aufgezählt,

Die Anzahl der Langwaffen und Munition sind erstmal nur durch den Geldbeutel begrenzt. Bei Kurzwaffen gilt das nicht.
 
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roffe8

Erfahrenes Mitglied
14.01.2017
544
154
LHR
Ja natürlich....

Der Jäger beobachtet von seiner Wohnung aus dem Fenster, wie ein Jugendlicher sein Auto aufbricht. Er nimmt seine Pistole aus der Schublade
( Schein ist schon weg ) und geht hinunter auf die öffentliche Strasse ( auch verboten ) . Als der Einbrecher das sieht, rennt er mit den ausgebauten Autoradio ( Stand 1997 ) weg. Der Jäger schießt von hinten in die Beine ( theoretisch ).

Das ist z.B. Notwehrexzess

Das ist schon klar, die Frage für mich wäre eher ob es auch ein Notwehrexzess ist, auf jemanden zu schießen der im Haus ist bzw sich diesem nähert. Denn das ist ja die Situation die du in den vorigen Posts beschrieben hattest.

Meine persönliche Meinung dazu: ich finde es nicht gerechtfertigt, jemanden zu töten, der ausschließlich mein Eigentum bedroht, z.B. den genannten Fernseher.
 

dch

Erfahrenes Mitglied
30.05.2012
887
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EDDH
Nochmal : Die von mir dargestellten Fakten stellen konkrete Situationen und mögliche Handlungen ohne persönliche Wertung dar. Ich behaupte nicht, so gehandelt zu haben oder so handeln zu wollen.




Die Anzahl der Langwaffen und Munition sind erstmal nur durch den Geldbeutel begrenzt. Bei Kurzwaffen gilt das nicht.
Wissen wir doch.

Gibt's den Text auch auf Postkarte?
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.130
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kurz vor BER, ♂
Das ist schon klar, die Frage für mich wäre eher ob es auch ein Notwehrexzess ist, auf jemanden zu schießen der im Haus ist bzw sich diesem nähert. Denn das ist ja die Situation die du in den vorigen Posts beschrieben hattest.

Meine persönliche Meinung dazu: ich finde es nicht gerechtfertigt, jemanden zu töten, der ausschließlich mein Eigentum bedroht, z.B. den genannten Fernseher.

Steht z. B. bei Wikipedia.....Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.660
3.945
Gummersbach
Wir könnten dann auf den Putativnotwehrexzess zu sprechen kommen . Wenn zum Beispiel der Juser HON/UA auf Mauritius einen Urang Utan erschießt weil er denkt , daß der ihm nach dem Leben trachtet , dieser aber in Wirklichkeit nur die Löcher in der Jeans der PlusAinzVau besichtigen möchte weil er sowas noch nie gesehen hat . Die Annahme ist ferner , daß der Urang Utan nicht russisch spricht .
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.660
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Gummersbach
Urang = Orang


photo-thumb-1447.jpg
 
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Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
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kurz vor BER, ♂
Wir könnten dann auf den Putativnotwehrexzess zu sprechen kommen . Wenn zum Beispiel der Juser HON/UA auf Mauritius einen Urang Utan erschießt weil er denkt , daß der ihm nach dem Leben trachtet , dieser aber in Wirklichkeit nur die Löcher in der Jeans der PlusAinzVau besichtigen möchte weil er sowas noch nie gesehen hat . Die Annahme ist ferner , daß der Urang Utan nicht russisch spricht .

erst lesen : https://de.wikipedia.org/wiki/Putativnotwehr

Korrektur: Der Affe ist kein Mensch.
 
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Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.130
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kurz vor BER, ♂
Der Affe ist eine Sache. Korrektur: Der Affe ist kein Mensch. Deshalb ist das keine Notwehr und auch kein Putativnotwehrexzess.

Hier die Frage dazu :

251. Auf dem Weg in ihr Jagdrevier gehen Sie durch ein fremdes Jagdrevier und werden von
einem tollwütigen Fuchs angegriffen. Sie erschießen den Fuchs. Haben Sie sich strafbar
gemacht?
a) Es lag eine rechtfertigende Notstandssituation vor. Somit haben Sie sich nicht strafbar gemacht.
 
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