PayPal Konto nach Betrugsfall tief im Minus - wie vorgehen?

ANZEIGE

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
ANZEIGE
Du vermischst hier aber Straf und Zivilrecht.

In Deutschland hat nur ein Richter das Recht, zu urteilen ob jemand eine Straftat begangen hat oder nicht... Also kann der TE doch jetzt nicht zivilrechtliche Handlungen unternehmen wenn noch gar nicht fest steht, dass eine Straftat vorliegt?

Seine Aufgabe ist nun das eintreiben des Geldes.... Außer es gibt einen Kaufvertrag der so einen Spielraum offen lässt, dass er das Handy bei Nichtbezahlung (Eigentumsvorbehalt) sperren lassen kann.

ohne Kläger kein Richter - aber ich glaube auch sonst bist Du hier mächtig auf dem Holzweg. Ausserdem würde ich nochmals überlegen wer hier genau Täter und wer Opfer ist.

Das Iphone ist vermutlich längst weiterverkauft, mit dem Sperren schadet man also nur noch einer weiteren unschuldigen Person.

Pech für den Käufer von Hehlerware.

Also wie gesagt, ich würde

1) PayPal das Geld zurück zahlen und informieren das du einem Betrug zum Opfer gefallen bist, damit die evtl. auch Daten sichern
2) Strafanzeige bei der Polizei erstatten
3) iPhone bei Apple sperren

genau so würde ich es auch machen.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
ohne Kläger kein Richter - aber ich glaube auch sonst bist Du hier mächtig auf dem Holzweg. Ausserdem würde ich nochmals überlegen wer hier genau Täter und wer Opfer ist.
Laut dem deutschen Gesetz ist man erst dann ein Täter, wenn man RECHTMÄßIG verurteilt wurde! Das dürfen NUR Richter!

In Deutschland gibt es eine Unschuldsvermutung, alles andere ist quatsch! Eine Straftat kann erst dann Sanktioniert werden, wenn es ein Urteil gibt. Es kommt ja auch keiner ins Gefängnis bevor er verurteilt wurde (außer bei Fluchtgefahr, etc.)

Und das ist auch gut so... Stell dir mal vor, du kaufst ein Handy von mir und ich lasse es morgen einfach mal sperren und behaupte, dass du mich betrogen hast? Dann stehst du 1 Jahr bis zur Gerichtsverhandlung ohne Handy da? Danach kannst es in den Müll werfen.
 
  • Like
Reaktionen: Droggelbecher

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Laut dem deutschen Gesetz ist man erst dann ein Täter, wenn man RECHTMÄßIG verurteilt wurde! Das dürfen NUR Richter!

In Deutschland gibt es eine Unschuldsvermutung, alles andere ist quatsch! Eine Straftat kann erst dann Sanktioniert werden, wenn es ein Urteil gibt. Es kommt ja auch keiner ins Gefängnis bevor er verurteilt wurde (außer bei Fluchtgefahr, etc.)


De facto ist man dann ein Täter, wenn man eine Tat begangen hat.



Juristisch muß das dann natürlich noch nachgewiesen werden.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
De facto ist man dann ein Täter, wenn man eine Tat begangen hat.



Juristisch muß das dann natürlich noch nachgewiesen werden.
Unabhängig das "De Facto" für eine Sanktionierung nicht ausreichend ist, ist man höchstens Tatverdächtiger aber noch lange kein Täter ;) - Letzteres ist man erst nach einem Urteil vor Gericht.

https://de.wiktionary.org/wiki/Tatverdächtiger

Und wie gesagt, ich würde die IMAI auch sperren lassen... Aber man sollte so fair sein dem TE auch zu sagen, dass es nicht ganz legal ist.
 
  • Like
Reaktionen: Droggelbecher

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Laut dem deutschen Gesetz ist man erst dann ein Täter, wenn man RECHTMÄßIG verurteilt wurde! Das dürfen NUR Richter!

In Deutschland gibt es eine Unschuldsvermutung, alles andere ist quatsch! Eine Straftat kann erst dann Sanktioniert werden, wenn es ein Urteil gibt. Es kommt ja auch keiner ins Gefängnis bevor er verurteilt wurde (außer bei Fluchtgefahr, etc.)

Und das ist auch gut so... Stell dir mal vor, du kaufst ein Handy von mir und ich lasse es morgen einfach mal sperren und behaupte, dass du mich betrogen hast? Dann stehst du 1 Jahr bis zur Gerichtsverhandlung ohne Handy da? Danach kannst es in den Müll werfen.

In dem Fall würdest du dich mit falscher Verdächtigung selbst strafbar machen und den dadurch entstehenden Schaden, etwa durch Wertverlust, auch tragen müssen. Deshalb ist es aber auch wichtig einen Kaufvertrag zu haben und wenn jemand diesen nicht wünscht, scheint an der ganzen Sache auch etwas faul zu sein.

Wenn du als Käufer eine Quittung hast, das du die Ware bezahlt hast, dann kann der Verkäufer auch nicht behaupten das du Ihn betrogen hast.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Unabhängig das "De Facto" für eine Sanktionierung nicht ausreichend ist, ist man höchstens Tatverdächtiger aber noch lange kein Täter ;) - Letzteres ist man erst nach einem Urteil vor Gericht.

https://de.wiktionary.org/wiki/Tatverdächtiger

Und wie gesagt, ich würde die IMAI auch sperren lassen... Aber man sollte so fair sein dem TE auch zu sagen, dass es nicht ganz legal ist.


Wieso sollte es nicht legal sein? Er ist der einzige rechtmäßige Eigentümer, da Ihm das iPhone mit einer Betrugsmasche abgenommen wurde. Jeder nachfolgende Besitzer, erwirbt Hehlerware und kann damit kein rechtmäßiger Eigentümer werden.

Es ist eigentlich umso wichtiger das man das iPhone möglichst schnell sperrt, damit der Betrüger das iPhone auch möglichst schlecht wieder weiterverkaufen kann und somit wieder in Bargeld umwandelt.
 
  • Like
Reaktionen: Droggelbecher

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
Unabhängig das "De Facto" für eine Sanktionierung nicht ausreichend ist, ist man höchstens Tatverdächtiger aber noch lange kein Täter ;) - Letzteres ist man erst nach einem Urteil vor Gericht.

https://de.wiktionary.org/wiki/Tatverdächtiger

Und wie gesagt, ich würde die IMAI auch sperren lassen... Aber man sollte so fair sein dem TE auch zu sagen, dass es nicht ganz legal ist.


Deshalb hatte ich versucht, durch die Kursivstellung möglichst deutlich zu zeigen, was ich meine.

Ein Täter = ein eine Tat Ausführender wird man doch de facto durch die Handlung an sich. ;)

Natürlich nicht im juristischen Sinne, aber im Wortsinne. :)
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
Laut dem deutschen Gesetz ist man erst dann ein Täter, wenn man RECHTMÄßIG verurteilt wurde! Das dürfen NUR Richter!

In Deutschland gibt es eine Unschuldsvermutung, alles andere ist quatsch! Eine Straftat kann erst dann Sanktioniert werden, wenn es ein Urteil gibt. Es kommt ja auch keiner ins Gefängnis bevor er verurteilt wurde (außer bei Fluchtgefahr, etc.)

Und das ist auch gut so... Stell dir mal vor, du kaufst ein Handy von mir und ich lasse es morgen einfach mal sperren und behaupte, dass du mich betrogen hast? Dann stehst du 1 Jahr bis zur Gerichtsverhandlung ohne Handy da? Danach kannst es in den Müll werfen.

ich rede hier doch nicht von Opfer und Täter im juristischen Sinn, das machst nur Du ;-)

und nochmals: hier wurde ein Handy gestohlen, nicht gekauft.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
In dem Fall würdest du dich mit falscher Verdächtigung selbst strafbar machen und den dadurch entstehenden Schaden, etwa durch Wertverlust, auch tragen müssen. Deshalb ist es aber auch wichtig einen Kaufvertrag zu haben und wenn jemand diesen nicht wünscht, scheint an der ganzen Sache auch etwas faul zu sein.

Wenn du als Käufer eine Quittung hast, das du die Ware bezahlt hast, dann kann der Verkäufer auch nicht behaupten das du Ihn betrogen hast.
Das weiß ich.. Dennoch hätte er dann ein gesperrtes Handy für 800 Euro Kaufwert und bekommt am Ende dann vielleicht 150 Euro Entschädigung.

Wieso sollte es nicht legal sein? Er ist der einzige rechtmäßige Eigentümer, da Ihm das iPhone mit einer Betrugsmasche abgenommen wurde. Jeder nachfolgende Besitzer, erwirbt Hehlerware und kann damit kein rechtmäßiger Eigentümer werden.

Es ist eigentlich umso wichtiger das man das iPhone möglichst schnell sperrt, damit der Betrüger das iPhone auch möglichst schlecht wieder weiterverkaufen kann und somit wieder in Bargeld umwandelt.
Sag mal, rede ich chinesisch? Niemand außer ein Richter kann beurteilen ob es Betrug war. Du nicht, ich nicht, der TE nicht. So lange es kein Urteil gibt, gab es kein Betrug.... Zumindest nicht nach juristischen Sinne, moralisch mag das anders aussehen.
 
  • Like
Reaktionen: WFormosa

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Der Abholer wird ja vermutlich auch nur jemand sein der dafür 20€ bekommt, den Hintermann kriegt man so nicht.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
und nochmals: hier wurde ein Handy gestohlen, nicht gekauft.
Nein. Der TE denkt das er "bestohlen" wurde, ging zur Polizei für eine Strafanzeige, die jetzt die ERMITTLUNGEN aufnimmt.

Ob er bestohlen wurde, entscheidet einzig und allein, EIN RICHTER! Und ich würde mich sehr wundern, wenn in der Schweiz die Bevölkerung so etwas beurteilen darf.

Im übrigen, reden wir vom Grundgesetz...

https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Es kann nicht jemand unschuldig sein und jemand anderes Opfer einer Straftat, da beißt sich die Katze in den Schwanz.
 
Zuletzt bearbeitet:

SWINE

Erfahrenes Mitglied
06.08.2016
1.150
302
Ich hatte vopr etwa 16Monaten einen ähnlichen Fall allerdings wurde das Paket an die für die Paypalzahlung hinterlegte Adresse gesendet.

Einige Tage später kam auch die angebliche Betrugsmeldung und das Geld wurde zurück gebucht und das Konto war im Minus.

Auf die Auffoderung zu prüfen ob wirklich ein Betrug vorliegt und ob der Kontoinhaber nicht seine Pflichten verletzt hat erfolgte keine Reaktion.

Als die Sache dann die Rechtsanwälte abgegeben wurde habe ich denen einen Entwurf zur Beantragung eines selbstständigen Beweisverfahrens mit Gelegenheit zur Stellungnahme vor Einreichung zukommen lassen daraufhin wurde der Forderungsverzicht erklärt.

Paypal ist dafür bekannt solche Forderungen nie (wenn jemand ein Verfahren findet gerne melden) nie gerichtlich durchsetzt wenn man also ohne Paypalkonto auskommt kann man es durchaus darauf ankommen lassen, denn einfach das Geld zurück buchen ist rechtlich nicht einwandfrei.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Abschließend wenn du wahrscheinlich Online keinen Zugriff mehr auf das iPhone zum sperren und orten hast, kannst du über Apple eine dauerhafte Sperrung mit der IMEI veranlassen.
IMHO kann der TE damit natürlich sein Handy sperren, damit es diesen Mistkerlen nicht noch was einbringt.
Ausserdem: IMEI sperren lassen, damit der Käufer der Hehlerware auch zur Polizei geht.
3) iPhone bei Apple sperren
Und wie gesagt, ich würde die IMAI auch sperren lassen...
Bitte mal einen glaubhaften Beleg dafür, dass man ein iPhone über die IMEI/Apple "sperren" lassen kann!

"Außer den Apps "Mein iPhone suchen" und "Meinen Mac suchen" gibt es keinen weiteren Apple-Service, der Ihr Gerät für Sie suchen, nachverfolgen oder kennzeichnen kann."

https://support.apple.com/de-ch/HT204315


Eine Möglichkeit, die man dazu "missbrauchen" könnte, gibt's sicher, nämlich das Device Enrollment Program. Aber da kommt man als privater Endverbraucher nicht einfach so dran (und bei Providerverlängerungen ggf. noch weniger).
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: foobar212

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
Bitte mal einen glaubhaften Beleg dafür, dass man ein iPhone über die IMEI/Apple "sperren" lassen kann!
Können wird Apple das auf jedem Fall, die frage ist nur, ob sie es offiziell anbieten / machen.

Von Vodafone Deutschland weiß ich, dass sie es tun. Ich weiß allerdings nicht ob das nur bei Geräten der Fall ist die von Vodafone bezogen (Vertragsverlängerung) / gekauft wurden.
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.458
13
Als die Sache dann die Rechtsanwälte abgegeben wurde habe ich denen einen Entwurf zur Beantragung eines selbstständigen Beweisverfahrens mit Gelegenheit zur Stellungnahme vor Einreichung zukommen lassen daraufhin wurde der Forderungsverzicht erklärt.

Paypal ist dafür bekannt solche Forderungen nie (wenn jemand ein Verfahren findet gerne melden) nie gerichtlich durchsetzt wenn man also ohne Paypalkonto auskommt kann man es durchaus darauf ankommen lassen, denn einfach das Geld zurück buchen ist rechtlich nicht einwandfrei.
Genau sowas würde ich auch vermuten. Deshalb auch meine Empfehlung, erst einen Anwalt zu kontaktieren, bevor man das PP-Konto ausgleicht. Sonst geht möglicherweise eine Chance verloren, das Geld doch zu erhalten.
 
  • Like
Reaktionen: foobar212

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
11
ZRH
Nein. Der TE denkt das er "bestohlen" wurde, ging zur Polizei für eine Strafanzeige, die jetzt die ERMITTLUNGEN aufnimmt.

Ob er bestohlen wurde, entscheidet einzig und allein, EIN RICHTER! Und ich würde mich sehr wundern, wenn in der Schweiz die Bevölkerung so etwas beurteilen darf.

klar, dafür haben wir die direkte Demokratie, wir können das ;-)

ich denke auch, dass der TE bestohlen wurde. Aber vielleicht hat er es nur geträumt. Wenn Dir die Kreditkarte gestohlen wird, wartest Du auch einen richterlichen Entscheid ab, bevor Du die Karte sperren lässt :eek:
 
  • Like
Reaktionen: Brainpool und StefanE

Toms

Erfahrenes Mitglied
20.02.2016
1.132
0
Ich hatte vopr etwa 16Monaten einen ähnlichen Fall allerdings wurde das Paket an die für die Paypalzahlung hinterlegte Adresse gesendet.

Einige Tage später kam auch die angebliche Betrugsmeldung und das Geld wurde zurück gebucht und das Konto war im Minus.

Auf die Auffoderung zu prüfen ob wirklich ein Betrug vorliegt und ob der Kontoinhaber nicht seine Pflichten verletzt hat erfolgte keine Reaktion.

Als die Sache dann die Rechtsanwälte abgegeben wurde habe ich denen einen Entwurf zur Beantragung eines selbstständigen Beweisverfahrens mit Gelegenheit zur Stellungnahme vor Einreichung zukommen lassen daraufhin wurde der Forderungsverzicht erklärt.

Paypal ist dafür bekannt solche Forderungen nie (wenn jemand ein Verfahren findet gerne melden) nie gerichtlich durchsetzt wenn man also ohne Paypalkonto auskommt kann man es durchaus darauf ankommen lassen, denn einfach das Geld zurück buchen ist rechtlich nicht einwandfrei.

Nach etlichen Beiträgen wieder was hilfreiches für den TO.

Ich denke ihr habt euch bei der Diskussion etwas verrant
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652
ich denke auch, dass der TE bestohlen wurde. Aber vielleicht hat er es nur geträumt. Wenn Dir die Kreditkarte gestohlen wird, wartest Du auch einen richterlichen Entscheid ab, bevor Du die Karte sperren lässt :eek:
Ganz ehrlich?

Ich weiß, dass ich zu 100% richtig liege. Somit haust du hier Dinge raus die du lediglich vermutest oder deiner Meinung nach so sein müssen, wissen tust du es nicht, sonst würdest du so etwas nicht schreiben.

Ich finde es ziemlich daneben jemand irgendwelche Tipps zu geben die ihn ggf. rechtlich in Schwierigkeiten bringen könnten. Vielleicht solltest du da mal drüber nach denken und deine Energie darein investieren raus zu finden, wie die Gesetzeslage tatsächlich ist.

Ich bin raus aus dem Thema, mir ist das zu mühsam über das Grundgesetz zu diskutieren was eigentlich jeder Burger kennen sollte.

Ach ja, und beklaut wurde der TE ohnehin nicht... Das hast du in den Raum geworfen. Niemand hat dem TE etwas unrechtmäßig weggenommen, er hat es freiwillig ausgehändigt... Also liegt hier höchstens ein Betrug vor.
 
Zuletzt bearbeitet:

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Das weiß ich.. Dennoch hätte er dann ein gesperrtes Handy für 800 Euro Kaufwert und bekommt am Ende dann vielleicht 150 Euro Entschädigung.


Sag mal, rede ich chinesisch? Niemand außer ein Richter kann beurteilen ob es Betrug war. Du nicht, ich nicht, der TE nicht. So lange es kein Urteil gibt, gab es kein Betrug.... Zumindest nicht nach juristischen Sinne, moralisch mag das anders aussehen.

Der
rechtmäßige Eigentümer, kann mit seinem iPhone machen was er will. In einem Streitfall, muss natürlich ein Gericht entscheiden wer der rechtmäßige Eigentümer ist.

Da aber in dem Fall gar kein Kaufvertrag vorliegt, weil der Käufer selbst aussagt er sei gar kein Vertragspartner und sein Geld zurück fordert, kann das Eigentum auch nicht auf jemand anders übergegangen sein.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
652

Der
rechtmäßige Eigentümer, kann mit seinem iPhone machen was er will. In einem Streitfall, muss natürlich ein Gericht entscheiden wer der rechtmäßige Eigentümer ist.

Da aber in dem Fall gar kein Kaufvertrag vorliegt, weil der Käufer selbst aussagt er sei gar kein Vertragspartner und sein Geld zurück fordert, kann das Eigentum auch nicht auf jemand anders übergegangen sein.
Ah... Das heißt wenn ich morgen abstreite meinen Mietvertrag geschlossen zu haben, bekomme ich das Geld zurück? :doh:

Wenn er in den wahrscheinlichen Betrug involviert ist, besteht der Kaufvertrag weiterhin. Der TE hat Anspruch auf das Geld und wird dies wohl auch mit einem Mahnbescheid durchsetzen müssen... Was will er den mit einem Handy was mittlerweile Gebrauchtware sein dürfte?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737

foobar212

Erfahrenes Mitglied
04.08.2016
271
2
Das ganze interessiert doch PayPal gar nicht, da es der Verkäufer bewusst versucht hat, PayPal zu hintergehen. Er hat bewusst Family & Friends gewählt um keine Gebühren zu zahlen und zum Nachteil des eigentlich Käufers, da der auch keinen Käuferschutz erhält.


Das tut zwar wirklich nur am Rande etwas zur Sache, aber zumindest aus meiner Perspektive habe ich das nicht "bewusst versucht". Ich habe lediglich meine Paypal Adresse rausgegeben und war dann zu blöd mir die Transaktion nochmal richtig anzuschauen.


1) PayPal das Geld zurück zahlen und informieren das du einem Betrug zum Opfer gefallen bist, damit die evtl. auch Daten sichern
2) Strafanzeige bei der Polizei erstatten
3) iPhone bei Apple sperren


genau so würde ich es auch machen.


Anzeige bei der Polizei und Telefonat mit PayPal sind ja schon gestern passiert. Witzig ist, dass PayPal den Fall heute schon offiziel "geschlossen", d.h. zu Gunsten des Gehackten entschieden hat. Allzu ausführlich kann die Prüfung, ob er evtl. Pflichten verletzt hat, also nicht gewesen sein.


Was das Geld zurückzahlen angeht, bedanke ich mich definitiv für eure Einschätzung - tendiere aber dennoch (aus den von anderen Usern genannten Gründen) erstmal zum Einbahalten und Rechtsberatung suchen.


IPhone mit Seriennummer bei Apple sperren lassen versuche ich jetzt als nächstes mal.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Ah... Das heißt wenn ich morgen abstreite meinen Mietvertrag geschlossen zu haben, bekomme ich das Geld zurück? :doh:

Wenn er in den wahrscheinlichen Betrug involviert ist, besteht der Kaufvertrag weiterhin.

Wenn du morgen behauptest, deinen Mietvertrag nicht abgeschlossen zu haben und deine Mietzahlung zurück forderst, bekommst du natürlich eine Anzeige wegen Betrug.

Wenn du aber behauptest, einen fremden Mietvertrag nicht abgeschlossen zu haben und fremde Mietzahlungen zurück forderst, dann hast du natürlich Aussicht auf Erfolg.

Ein Betrug ist kein Kaufvertrag.
 

StefanE

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
525
36
Eben - über Mein iPhone suchen (hier: nicht aktiv), oder eben die Provider.
Da kann man das Gerät einfach mit anderen SIM-Karten von anderen Providern nutzen.
Spricht nichts dagegen, das zu versuchen - allerdings m.E. keine wirkliche Verunmöglichung der Nutzung.

Die IMEI ändert sich nicht mit Providerwechsel, wenn ein mal eine Sperrung durchgeführt wurde, bringt auch ein SIM-Karten wechsel nichts mehr.