Rückflug A380 gestrichen - keine Reaktion auf mein Beschwerdeschreiben - Was tun????

ANZEIGE

ilst75

Neues Mitglied
12.11.2011
9
0
ANZEIGE
Das mein Beschwerdeschreiben nicht dem juristischen Anforderungsprofil entspricht, ist mir vollkommen klar. Ich bin ein Normalbürger, der in der Eco fliegt und dem entsprechend versucht, sein Anliegen halbwegs ordentlich und verständlich dem Lufthansamitarbeiter anzubringen.
Hoffentlich wird der Flug mit dem A380 trotz der negativen Äußerungen über die Eco ein Erlebnis.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Welchen Anschein das ganze erweckt ist doch erstmal nicht relevant, solange es keine entsprechende Rechtssprechung gibt geht LH erst mal davon aus das ihre AGBs Rechtskonform sind - alles andere spielt keine (bzw. eine untergeordnete) Rolle.

Von welchem "Anschein" sprichst du? Und sprechen wir über die Rechtslage, oder über Durchsetzbarkeitsprobleme? Und von was die Lufthansa ausgeht, spielt für die Rechtslage übrigens gar keine Rolle.
 
  • Like
Reaktionen: HONig

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
An Skyworld, kann man das nachvollziehen/ beweisen?

Naja, was heißt beweisen...

Es ist bekannt, dass die A380 im Dezember eine Woche auf MUC-JFK-MUC unterwegs sein wird!

Und die Strecke, die in der Zeit auf den A380 verzichten muss, ist eben FRA-MIA, wie du ja selber feststellen musstest!
Dein Rückflug ist bestimmt zwischen 6. und 13.12. oder?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Von welchem "Anschein" sprichst du? Und sprechen wir über die Rechtslage, oder über Durchsetzbarkeitsprobleme? Und von was die Lufthansa ausgeht, spielt für die Rechtslage übrigens gar keine Rolle.

Wenn die "Rechtslage" so eindeutig ist, dann braucht es ja noch nicht einmal einen Anwalt. Bist du Fachmann für UWG? Ohne die gesamte Geschichte genau zu betrachten (z.B. das kleindruckte der Werbung dürfte auch eine Rolle spielen), reden wir hier von Anschein. Alles andere ist nicht seriös.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Wenn die "Rechtslage" so eindeutig ist, dann braucht es ja noch nicht einmal einen Anwalt. Bist du Fachmann für UWG? Ohne die gesamte Geschichte genau zu betrachten (z.B. das kleindruckte der Werbung dürfte auch eine Rolle spielen), reden wir hier von Anschein. Alles andere ist nicht seriös.

Man sollte nicht mit Laien diskutieren, Zeitverschwendung.

Erstens bin ich, nicht du, derjenige, der sagt, dass die Rechtslage (warum Anführungszeichen?) eben nicht eindeutig ist.

Zweitens ist mir vollkommen unklar, welche Rolle dem UWG für die Vertragsbeziehung, über die wir sprechen, zukommen könnte. Wir sind hier im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht, ganz banal, 1. Semester.

Drittens ist es unseriös, über Dinge zu schreiben, von denen einem offensichtlich die elementarsten Grundlagen fehlen.
 

belair

Erfahrenes Mitglied
15.04.2009
2.322
0
GSP/SCN
Warum sollte ein vernünftig denkender Mensch den A380 in Eco irgendeinem anderen Flugzeug gegenüber den Vorzug geben?

Ich bin dieses Jahr sowohl 747 und A380 auf Langstrecke geflogen. Da fällt mir spontan ein:

- IFE, was den Namen verdient. Bei der 747 bekommt man einen schiefen Hals.
- besseres Raumgefühl, finde ich
- der A380 ist um ein Vielfaches leiser
- angeblich nicht so trockene Luft
- Möglichkeit, sein Handy während des Fluges zu laden (USB)

Nichtsdestotrotz trotz mag ich auch die 747. Ich muss auch dazugeben, dass die Flüge auf beiden Mustern jeweils nur zu ungefähr 60% ausgelastet waren und ich immer einen freien Nebenplatz hatte.

Ich hatte mich sogar auf die 747 gefreut und eine Woche vor dem Abflug lese ich dann, dass der A380 von der NRT-Srrecke abgezogen wurde und zu mir kommt. Also der umgekehrte Fall. :D
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Man sollte nicht mit Laien diskutieren, Zeitverschwendung.

Erstens bin ich, nicht du, derjenige, der sagt, dass die Rechtslage (warum Anführungszeichen?) eben nicht eindeutig ist.

Zweitens ist mir vollkommen unklar, welche Rolle dem UWG für die Vertragsbeziehung, über die wir sprechen, zukommen könnte. Wir sind hier im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht, ganz banal, 1. Semester.

Drittens ist es unseriös, über Dinge zu schreiben, von denen einem offensichtlich die elementarsten Grundlagen fehlen.

Was wird anderes geschuldet als ein Flug vin A nach B? Alles andere wäre eine Täuschung des Kunden. Da du Fachmann bist kannst du ja deine Dienste zur Verfügung stellen und bei LH den geschuldeten Flug im A380 einklagen bzw. eine entsprechende Kompensation. Ich sage, Achtung aufpassen, das solange man nicht das Gegenteil bei LH erreicht (erstritten) hat muss man eben von der "LH Rechtslage" ausgehen. Ob dies vor einem Gericht bestand hat, steht auf einem anderen Blatt. Nur LH hat für sich die Rechtslage eindeutig formuliert.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.313
CGN
Was wird anderes geschuldet als ein Flug vin A nach B? Alles andere wäre eine Täuschung des Kunden. Da du Fachmann bist kannst du ja deine Dienste zur Verfügung stellen und bei LH den geschuldeten Flug im A380 einklagen bzw. eine entsprechende Kompensation. Ich sage, Achtung aufpassen, das solange man nicht das Gegenteil bei LH erreicht (erstritten) hat muss man eben von der "LH Rechtslage" ausgehen. Ob dies vor einem Gericht bestand hat, steht auf einem anderen Blatt. Nur LH hat für sich die Rechtslage eindeutig formuliert.

Ich sage mal ganz vorsichtig: Es wäre echt hilfreich, wenn man (wohl) keine besonderen rechtlichen Kentnisse hat, darauf zu verzichten immer so ein, um es mal deutlich zu sagen Müll rauszuhauen. Es gibt keine LH Rechtslage, um es erneut deutlich zu sagen: So ein Blödsinn.

Wir haben hier einen ganz ordinären Vertragsschluss, da kannste dein UWG gleichma wieder einpacken. Frage ist einzig und allein was nach dem objektiven Empfängerhorizont Vertragsinhalt geworden ist. Und da kann man nun mal paar Argumente anbringen:

Für LH: Hauptleistung ist Beförderung FRA-MIA/"kleinere" Abweichungen im genauen Prodkukt sind üblich
Für Kunden: Besondere Werbung mit A380/beim Buchungsprozess wird insbesondere nicht einfach das LH Logo angezeigt und wenn man draufklickt steht irgendwo der geplante Flugzeugtyp, sondern extra ein A380 Button.

So sieht doch in etwa die materielle Frage aus. Drauf aufbauend dann die Frage, was man prozessual durchsetzen kann, wobei die meisten Fakten hier ja auch auf dem Tisch liegen. Nochmal: Ich bin mir persönlich da auch überhaupt nicht sicher und es kann auch gut sein, dass man nach Abwägung der Argumente davon ausgehen muss, dass LH Recht hat. Aber so einfach wie LH darf den Flugzeugtyp tauschen ist es hier sicher nicht.


Wirklich, viele Leute stellen hier auch rechtlich relevante Fragen, Menschen die Ahnung haben wie Anton Bauer versuchen sie zu beantworten, und dann besteht jeder hier auf seinem eigenen Müll. Das nervt schon. Wenn hier jemand mal wieder irgendne PC/IT Frage postet, dann antworten doch auch unsere IT Spezialisten und es kommen nicht irgendwelche fachfremden Leute um die Ecke und versuchen denen zu erklären, dass alles was sie sagen natürlich völlig falsch ist. Man Man Man :-(:-(:-(
 
Zuletzt bearbeitet:

belair

Erfahrenes Mitglied
15.04.2009
2.322
0
GSP/SCN
Ed Size hat doch schon recht, indem er sagt, dass LH für sich quasi "ihre eigenen Gesetze" macht, und wenn man damit nicht leben kann, dann muss man eben vor Gericht ziehen.

Ihr seid ganz schön gereizt hier.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.313
CGN
Ed Size hat doch schon recht, indem er sagt, dass LH für sich quasi "ihre eigenen Gesetze" macht, und wenn man damit nicht leben kann, dann muss man eben vor Gericht ziehen.

Ihr seid ganz schön gereizt hier.

Damit hat er natürlich Recht, das wussten wir aber schon vorher. Gereizt bin ich persönlich nicht, ich war nur mal wieder von dem von mir beschriebenen Sachverhalt genervt, der meines Erachtens hier öfter auftritt. Das musste mal kurz raus ;)
 
  • Like
Reaktionen: Sonnendeck und belair

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Ed Size hat doch schon recht, indem er sagt, dass LH für sich quasi "ihre eigenen Gesetze" macht, und wenn man damit nicht leben kann, dann muss man eben vor Gericht ziehen.

Ach so, sorry, dann muss es an meinem Leseverständnis liegen. Ich hatte folgenden Absatz ganz anders verstanden:

Auch wenn es dir nicht passt, du hast kein Problem. Bzw. du hast kein Problem um das sich LH kümmern müsste. Du hast einen Vertrag mit LH, der sieht vor das du am Tag X nach MIA fliegst und an TagY zurück fliegst ansonsten wird dir noch eine Beförderungsklasse (in deinem Fall Economy) zugesagt. Alles andere spielt keinerlei Rolle.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.487
250
Singapore
Das ist ja unglaublich wieviele "Fans" hier die LH verteidigen...

Es mag ja sein, dass der Unterschied in der Eco nicht existent ist, jedoch gibt es eve. auch jemand der diesen Flug in FIRST gebucht hat... Und der wird den Unterschied des Flugzeugwechsels bemerken ;-)

Auch wenn es vertraglich von der LH korrekt sein sollte (jedoch stell ich auch das in Frage, kann aber als Nicht-Jurist nicht fachkundig dazu beitragen), "verarschen" sie doch so ihre Kunden. Dass dem Kunden dann nicht einmal weiter geholfen wird, bzw. alles getan wird, ihn zufrieden zu stellen, zeugt für mich von extremer Inkompetenz. Wie schon von einem Vorredner (bzw. Schreiber) erwähnt wurde, ist DELL so fast pleite gegangen.

In meinen Augen muss LH schnellstens Umdenken, ansonsten verlieren sie auch noch ihre letzten treuen "LH Fans".

PS: LH sollte mal das Buch "What would Google do" lesen... Würde eve. zur Kundenbindung beitragen.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.313
CGN
Weiter unten hatte er nochmal zurückgerudert. Aber danke an dich und West für die juristische Klarstellung. Jetzt muss der OP entscheiden, was er machen will.

Naja klar is da ja überhaupt nichts, wie gesagt ist völlig unklar, was der OP überhaupt fordern kann. Ich ganz persönlich würde an Stelle des OP je nach Lust und Laune und wieviel Zeit ich gerade habe vll nochmal an LH schreiben und mal gucken vll geben sie mir ja irgendwas (nicht zu erwarten), evtl. kann man damit auch seinen persönlichen Frust bewälitgen ;) Ne Klage wegen A380 Eco zu 747 oder sonstwas wäre mir persönlich das auf keinen Fall wert.
Die Situation liegt ja auch jetzt rein vom persönlichen Aufwand nicht so wie bei den allfälligen Rückerstattungen, wo man für 23€ (Mahnbescheid) dafür sorgen kann, dass die Sache vom Kundenmonolog in die Rechtsabteilung wandert und dort oftmals schon aus wirtschaftlichen Erwägungen einfach anerkannt wird. Man kann (wenn man seine Daten nicht ändern will) ja auch das was man eig will auf keinen Fall gewinnen, wegen 1 Pax wird LH ja nicht den A380 wieder herzaubern.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich sage mal ganz vorsichtig: Es wäre echt hilfreich, wenn man (wohl) keine besonderen rechtlichen Kentnisse hat, darauf zu verzichten immer so ein, um es mal deutlich zu sagen Müll rauszuhauen. Es gibt keine LH Rechtslage, um es erneut deutlich zu sagen: So ein Blödsinn.

Wir haben hier einen ganz ordinären Vertragsschluss, da kannste dein UWG gleichma wieder einpacken. Frage ist einzig und allein was nach dem objektiven Empfängerhorizont Vertragsinhalt geworden ist. Und da kann man nun mal paar Argumente anbringen:

Für LH: Hauptleistung ist Beförderung FRA-MIA/"kleinere" Abweichungen im genauen Prodkukt sind üblich
Für Kunden: Besondere Werbung mit A380/beim Buchungsprozess wird insbesondere nicht einfach das LH Logo angezeigt und wenn man draufklickt steht irgendwo der geplante Flugzeugtyp, sondern extra ein A380 Button.

So sieht doch in etwa die materielle Frage aus. Drauf aufbauend dann die Frage, was man prozessual durchsetzen kann, wobei die meisten Fakten hier ja auch auf dem Tisch liegen. Nochmal: Ich bin mir persönlich da auch überhaupt nicht sicher und es kann auch gut sein, dass man nach Abwägung der Argumente davon ausgehen muss, dass LH Recht hat. Aber so einfach wie LH darf den Flugzeugtyp tauschen ist es hier sicher nicht.


Wirklich, viele Leute stellen hier auch rechtlich relevante Fragen, Menschen die Ahnung haben wie Anton Bauer versuchen sie zu beantworten, und dann besteht jeder hier auf seinem eigenen Müll. Das nervt schon. Wenn hier jemand mal wieder irgendne PC/IT Frage postet, dann antworten doch auch unsere IT Spezialisten und es kommen nicht irgendwelche fachfremden Leute um die Ecke und versuchen denen zu erklären, dass alles was sie sagen natürlich völlig falsch ist. Man Man Man :-(:-(:-(

Man-Oh-Man, wenn das doch alles so klar ist dann verklagt LH - nur zu. Ausser der Ausbildung zu Juristen gibt es noch so etwas wie gesunden Menschenverstand - oder?

Wenn ich so falsch mit meiner Einschätzung liege - aufrichtig ENTSCHULDIGUNG.

Könntet ihr Fachleute mir Laien den sagen auf was man LH verklagen könnte? Erfüllung des Vertrages? Schadensersatz? Das sind ernstgemeinte Fragen.

Und seid ihr euch sicher das ein Gericht euerer Argumentation folgen würde, und tatsächlich annehmen würde das hier eine Buchung explizit auf dem A380 getätigt wurde?
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Z.B. kostenlose Stornierung der Reise. Oder Umbuchung des Rückflugs auf anderen Tag mit A380 oder mit Zubringer zu anderem Flughafen, von dem aus LH mit A380 fliegt.

Ich bin nicht sicher, ob ein Gericht meiner Argumentation folgen würde. Ich bin nur sicher, dass alles viel komplizierter ist, als sich das der forsche, unbelehrbare Laie mit "gesundem Menschenverstand" vorstellt. :rolleyes:
 
  • Like
Reaktionen: west-crushing

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.804
2.313
CGN
Man-Oh-Man, wenn das doch alles so klar ist dann verklagt LH - nur zu. Ausser der Ausbildung zu Juristen gibt es noch so etwas wie gesunden Menschenverstand - oder?

Wenn ich so falsch mit meiner Einschätzung liege - aufrichtig ENTSCHULDIGUNG.

Könntet ihr Fachleute mir Laien den sagen auf was man LH verklagen könnte? Erfüllung des Vertrages? Schadensersatz? Das sind ernstgemeinte Fragen.

Und seid ihr euch sicher das ein Gericht euerer Argumentation folgen würde, und tatsächlich annehmen würde das hier eine Buchung explizit auf dem A380 getätigt wurde?

Liest du meine Beiträge überhaupt????????? :confused::confused: Nochmal ZITAT: "Nochmal: Ich bin mir persönlich da auch überhaupt nicht sicher und es kann auch gut sein, dass man nach Abwägung der Argumente davon ausgehen muss, dass LH Recht hat."
 
  • Like
Reaktionen: Sonnendeck

ilst75

Neues Mitglied
12.11.2011
9
0
Ja, es ist richtig: Der Rückflug geht am 07.12.2011 von Miami. Wie oben beschrieben, war bei der Buchung des Hin- und Rückfluges der A380 Button sichtbar. Gleichzeitig erfolgte die Sitzplatzreservierung im A380, dies habe ich auch bestätigt bekommen.
Nun den A380 auf einer anderen Strecke einzusetzen, obwohl einige Buchungen in dieser Woche vorliegen, ist schon ganz schön " kundenunfreundlich "!!!!
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Der A380 verkehrt noch am Montag und Sonntag auf dieser Strecke. Ist natürlich doof, von Mittwoch auf Montag oder Sonntag umzubuchen, aber das ließe sich wohl verargumentieren.

Auf der anderen Seite: Es gibt wirklich nix Besonderes an einem A380, wenn man hinten sitzt. Oder gibt es da IFE und im 346 nicht? (Bin kein Y-Experte ...). Falls es keine IFE-Unterschiede gibt, würde ich auf dem Mittwoch bleiben.