Einen Status einklagen. Ich habe noch nie so etwas lächerliches gehört.
S
Na ja ganz so lächerlich finde ich das nicht, immer vorausgesetzt, die Bedingungen zum Erreichen das Status sind erfüllt.
Wenn eine Hotelkette ein Treueprogramm mit entsprechenden Regeln auflegt und als höchsten Level einen Lifetimestatus verspricht, dann muss sie das Versprechen auch einhalten, was hier wohl allerdings auf den Themenersteller nicht zutrifft.
Aber der Gedanke, die Erfüllung dieses Versprechens bei Nichtgewährung (und SPG hat da so einige Nach-Belieben-Klauseln in seine T&C) gerichtlicher Klärung zuzuführen, ist doch nicht abwegig. Inwieweit das nun konkret gegen SPG in den USA durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Nur sollte sich ein Gerichtsstand in D begründen lassen, was ja gemäß der einen oder anderen EU-Verbraucherrechtsschutzlinie o.Ä. durchaus vorstellbar ist, wäre eine Hürde schon genommen. Und über den Streitwert entscheidet das Gericht.
Manche hier im Forum denken an Kompensationsansprüche, wenn ihnen irgendein Upgrade nicht gewährt wird und stellen sich mit dem Laptop an die Rezeption.
Dagegen ist der Gedanke, sich nach 500 Nächten und der Erfüllung der Lifetime-Voraussetzungen bei Verweigerung des Statuses gerichtlicher Hilfe zu bedienen, weitaus weniger lächerlich.