Bussgelder
Barbara Brandstetter stellte in der Zeitung "Die Welt" im Februar 2006 die "Leserfrage der Woche", die bei uns zu den absoluten Dauerbrennern im Forum zählt. "Muss ich einen Strafzettel aus Australien bezahlen"? Der Fall: Frau Brandstetter war im Urlaub in Australien und fuhr mit dem Mietwagen zu schnell. Sie erhielt einen Bußgeldbescheid über 210 AUD. Mark Duncan Wilson, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Beuth & Partner, Köln antwortete ihr: "Ob Bußgelder oder Verkehrsstrafen, die im Urlaub im Ausland verhängt werden, in Deutschland vollstreckt werden können, hängt von der Geltung bilateraler oder internationaler Abkommen ab. Deutschland hat (Stand August 2010!) nur mit Österreich eine gültige Vereinbarung zur Vollstreckungshilfe. In der Praxis läuft das Übereinkommen im Ordnungswidrigkeitenverfahren leer, da die Bundesrepublik Ersuchen über die Vollstreckung von Geldbeträgen, die 200 Euro nicht übersteigen, grundsätzlich ablehnt. Entscheidend ist folgende Passage von Mark Duncan Wilsons Antwort: "Sie sollten jedoch bedenken, daß - wenn Sie der ausländischen Zahlungsaufforderung nicht nachkommen - bei Ihrer nächsten Reise in diesen Staat mit Zwangsmaßnahmen rechnen müssen. Viele Länder speichern offene Rechnungen bis zu fünf Jahre in ihren Computern. Bei der Einreise werden neben dem Paß auch offene Bußgelder überprüft. So daß Sie möglicherweise so lange an der Grenze festsitzen, bis Sie bezahlt haben. Sollten Sie also nicht vorhaben, in absehbarer Zeit nach Australien zu reisen, so können Sie den Bußgeldbescheid getrost dem Papierkorb überantworten, da dieser in Deutschland nicht vollstreckt werden kann." Wenn man aber wieder bald noch "Down Under" will.... sollte man sich es noch mal überlegen - und zahlen.
Allerdings läuft es in der Praxis mittlerweile oft anders: Die Vermieter haben seit etwa 2005 in Ihren Verträgen eine Klausel drin, wonach Bußgeldbescheide, die nach Fahrzeugabgabe eintreffen von der Kreditkarte nachträglich abgezogen werden können. Hinzu kommt eventuell noch eine happige Aufwandsentschädigung der Vermietung (nach Erfahrungen unserer Nutzer um 50 AUD).