Tante Ju schwer erkrankt

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jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
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MUC/STR
In Deutschland? Mag ja sein, dass das BAZL das alles lockerer sieht (wie offenbar schon in der Vergangenheit), aber beim LBA kann ich mir eine solche Zulassung derzeit nur schwer vorstellen.

Die gravierenden Mängel in der Flugzeugstruktur/Mikrorisse konnten, wenn ich mich recht entsinne, nur durch ein nicht routinemässig durchgeführtes Röntgen nach dem Absturz festgestellt werden. Diese Untersuchungen waren vom BAZL bis dato nicht angeordnet worden. Vom LBA bei der D-AQUI aber auch nicht. Ich vermag also nicht zu beurteilen, ob das BAZL hier zu "locker" war, wenn es auch die deutschen nicht berücksichtigt haben.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.038
181
MUC
Das LBA sogar den Nachbau einer Me 262 zugelassen.

Die Messerschmitt-Stiftung bietet mit der D-IMTT kommerziellen Flugbetrieb für Passagiere an? Mit Genehmigung des LBA? Echt? ;)
Die Me 262 ist toll für Flugshows, aber das ist in meinen Augen kein Flugbetrieb.


Vom LBA bei der D-AQUI aber auch nicht. Ich vermag also nicht zu beurteilen, ob das BAZL hier zu "locker" war, wenn es auch die deutschen nicht berücksichtigt haben.

Siehe zum Beispiel: https://www.srf.ch/news/schweiz/kritik-an-aufsichtsbehoerde-bazl-wird-nach-ju-52-absturz-untersucht (aber das passt wohl besser in den Ju-Air-Thread)
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
11.337
9.053
Das war aber bekannt. Lauffähig nicht flugfähig.
bzw. nicht offiziell lufttüchtig. Fähig zu Fliegen wäre sie wohl noch...

Luftsportfreunde wollen am Paderborner Flughafen mit finanzieller Hilfe des Landes eines der bekanntesten deutschen Oldtimer-Flugzeuge restaurieren
Klingt für mich eher bedrohlich... Leute mit viel Energie und wenig Ahnung wollen einen Oldtimer schnell wieder vorzeigbar machen, und verbasteln dabei jede Chance sie wieder lufttüchtig zu bekommen. Wäre nich das erste mal...

Das Flugzeug wieder zu montieren und die Schäden zu beseitigen, erfordert viel Fachkenntnis und erhebliche Investitionen. "Auch wenn das Flugzeug weiter am Boden bleiben soll - das ist kein Projekt für die Portokasse", sagt Servay. "Wir sind happy, dass die Quaxe sie wieder in einen kompletten Zustand bringen."
Soll heissen: Sie wieder in die Luft zu bringen ist schlicht nicht bezahlbar.

Hoffen wir zeitnah auf bessere Nachrichten... Es bleiben ja noch etwas über 9 Jahre bis zum 100 jährigen Erstflugjubiläum. Viellecht findet sich noch ein Scheich oder Oligarch der ein neues Hobby entdeckt.
 

Luftikus

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08.01.2010
23.462
9.378
irdisch
Den gibt es schon. Den früheren Rimowa-Besitzer. Der baut "seine" Ju gerade wieder mit einem neuen Flügel auf.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.987
2.346
FRA
Die Messerschmitt-Stiftung bietet mit der D-IMTT kommerziellen Flugbetrieb für Passagiere an?
Gibt's rechtlich gar keine Unterscheidung(smöglichkeit) zwischen "kommerzieller Luftbeförderung von A nach B" und "kommerziellen Spaßflügen" mit reduzierten Sicherheitsanforderungen? Warum muss ein Fluggerät zum reinen Spaßfliegen (auch mit zahlenden Passagieren) die gleichen Standards erfüllen wie ein Airliner?

Anderswo wird's ja sehr wohl unterschieden. Fallschirme darf man z. B. nicht für den kommerziellen Transport von Passagieren verwenden, aber sehr wohl für Spaß-Fallschirmsprünge (auch kommerzielle). Und ein reiner Rennwagen bekommt auch keine Straßenzulassung (erst recht nicht zur Beförderung von zahlenden Passagieren), man darf trotzdem fürs Geld in einem auf einer Rennstecke mitfahren. Das wird dann natürlich nicht als Passagierbeförderung, sondern als "Abenteuer Rennwagen" verkauft.

Wieso ist es nicht möglich, ein ähnliches "Abenteuer Lufthfahrt" in einem Oldtimer zu verkaufen, auch wenn das Flugzeug nicht als Airliner für die Passagierbefördeung zulassungsfähig ist?

Warum darf man Spaßflüge mit Luftballons anbieten? Sie sind bestimmt auch nicht als Airliner zugelassen...
 
B

Boeing736

Guest
Gibt's rechtlich gar keine Unterscheidung(smöglichkeit) zwischen "kommerzieller Luftbeförderung von A nach B" und "kommerziellen Spaßflügen" mit reduzierten Sicherheitsanforderungen? Warum muss ein Fluggerät zum reinen Spaßfliegen (auch mit zahlenden Passagieren) die gleichen Standards erfüllen wie ein Airliner?

Was ändert sich denn an der grundsätzlichen Frage zur Sicherheit ob ein Flugzeug von A nach B als nicht-Spassflug, von A nach A als Spassflug oder von A nach B als Spassflug operiert? Am Ende sitzen überall Passagiere drin und es gibt immer auch Unbeteiligte am Boden die potenziell gefährdet werden.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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13.275
Das Vereinsmodell haben/hatten auch die Catalina-Stiftung und das Museum in Goeteborg mit dem CH-46. Dort jeweils nur eine Formalie, aber bei den Schweizern verlangte das BAZL eine Mindestmitgliedschaft von einem Monat vor dem Flug, was das ganze etwas schwerfaellig machte. In der Praxis wurden auf Flugtagen auch Restplaetze an Laufkundschaft vergeben, aber das war ja nichts, womit man planen konnte.
 

rolandditz

Erfahrenes Mitglied
03.12.2012
1.361
1.531
54
Westfalen
bzw. nicht offiziell lufttüchtig. Fähig zu Fliegen wäre sie wohl noch...


Klingt für mich eher bedrohlich... Leute mit viel Energie und wenig Ahnung wollen einen Oldtimer schnell wieder vorzeigbar machen, und verbasteln dabei jede Chance sie wieder lufttüchtig zu bekommen. Wäre nich das erste mal...
Zumindest sind es keine bastelnden Rentner:

Quax Technik GmbH! – Quax Verein zur Förderung von historischem Fluggerät e.V.

Die Quax-Technik GmbH ist schon ein ernstzunehmender luftfahrttechnischer Betrieb, der auf historische Flugzeuge spezialisiert ist.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.987
2.346
FRA
Was ändert sich denn an der grundsätzlichen Frage zur Sicherheit ob ein Flugzeug von A nach B als nicht-Spassflug, von A nach A als Spassflug oder von A nach B als Spassflug operiert?
Es ändert sich die Erwartung an die Sicherheit.

In anderen Bereichen werden als Spaß-Aktivitäten sehr wohl Dienstleistungen angeboten, die viel gefährlicher sind als die kommerzielle Luftfahrt. Und auch in der Luftfahrt ist es teils so (z. B. bei Luftballons). Nur wenn ein Fluggerät schwerer als die Luft ist und feste Flügel hat, sind plötzlich für jegliche Aktivitäten mit zahlenden Flugteilnehmern die gleichen hohen Standards zu erfüllen, wie bei kommerziellen Airlines. Das finde ich unverständlich und unfair.

es gibt immer auch Unbeteiligte am Boden die potenziell gefährdet werden.

Für die Unbeteiligten am Boden ist es egal, ob im Flugzeug zahlende Flugspaß-Teilnehmer sitzen. Mir geht's um Flugzeuge (vor allem Oldtimer), die ohne Passagiere fliegen dürfen (z. B. bei Flugshows), mit Passagieren aber nicht.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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9.053
In anderen Bereichen werden als Spaß-Aktivitäten sehr wohl Dienstleistungen angeboten, die viel gefährlicher sind als die kommerzielle Luftfahrt.
Das müsste man sich mal im Detail angucken. Die genauen Zahlen von Oldtimerflügen kenne ich nicht, wohl aber einige Unfälle.

Nur wenn ein Fluggerät schwerer als die Luft ist und feste Flügel hat, sind plötzlich für jegliche Aktivitäten mit zahlenden Flugteilnehmern die gleichen hohen Standards zu erfüllen, wie bei kommerziellen Airlines.
Falsch, gilt auch für Luftschiffe und Hubschrauber.
Immer wenn der Betrieb über die zahlende Kundschaft finanziert, oder gar Gewinn erzielt wird, ist es gewerbliche Luftfahrt.
Jeder Oldtimerbesitzer kann dich für Selbstkostenbeteiligung oder für lau mitnehmen. Auf Flugshows gelten u.U. Sonderregelungen.

Was halt nicht geht, ist mit dem Aufkleber "Dieses Flugzeug entspricht nicht den Standards für Passagierflugzeuge" Passagiere gewinnbringend zu fliegen.

Solange man also einen Sponsor hat, der den Flieger bezahlt, kann man eine begrenzte Anzahl Passagiere mitnehmen. Aber wer zahlt schon dafür, dass andere fliegen?
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Anderer Ansicht: Eine Schweizer Airline, die ich hier aus Gruenden der Anonymisierung nicht ausdruecklich nenne :D

img_30410cjch.jpg


Na, wer erkennt den Berg, der auch Eingang in einen gewissen Unfallbereicht fand (Foto vom Berg zum Flugzeug), wiewohl natuerlich unser Wetter ungleich besser war?

img_3076pxj5a.jpg
 
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Volume

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01.06.2018
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9.053
Ja, der Ju-Unfallbericht spricht mehrfach an, dass in der Schweiz bisweilen sehr interessante Genehmigungen erteilt wurden, die nicht unbedingt der Rechtslage entsprachen...

Grundvoraussetzung für "Historic" ist z.B. vor 1975 gebaut. Warum neu gebaute Flugzeuge plötzlich gewerblich als Historic betrieben werden können wissen wohl nur die, die diese Genehmigungen ausgestellt haben.

Was lediglich eine Aussage über die Rechtslage ist, nicht über das was ich mir so wünsche...
Wenn der Kunde genau weiss auf was er sich einlässt, und bereit ist dafür gut zu bezahlen, verstehe ich nicht warum man ihn vor sich selbst schützen muss.
Zumal ja gleichzeitig gewerbliche Fahrten in historischen Kutschen, Bussen oder Zügen möglich sind, deren Unfallstatistik nicht unbedingt besser ist.
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Historic ist neu, okay und EASA-konform. Da gelten strenge Regeln.
Die Ju 52 wurden aber gerade nicht darauf umgeschrieben und sind normal gewerblich betrieben worden. Das ist das Problem gewesen. Man hatte es einfach vergessen oder unterlassen. Und niemand hat es bemerkt.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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Mein Foto stammt ja aus der F13. Und unabhaengig von der Frage vor/nach 1975 (das kann ich nicht beurteilen), hat mich schon gewundert, dass man mit diesem "Mitflug-auf-eigene-Gefahr"-Schild gewerblich unterwegs ist. Nach allem, was passiert ist.
 

Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
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Ja, klar ist das aus der F 13. Historic ist die korrekte Kategorie für diese Flugzeuge. Künftig auch für die Ju 52. Das ist so ähnlich wie "Experimental". Eingeschränkter Mitflug auf eigene Gefahr weil die aktuellen Vorschriften nicht komplett erfüllt werden.