In Deutschland? Mag ja sein, dass das BAZL das alles lockerer sieht (wie offenbar schon in der Vergangenheit), aber beim LBA kann ich mir eine solche Zulassung derzeit nur schwer vorstellen.
Das LBA sogar den Nachbau einer Me 262 zugelassen.
Vom LBA bei der D-AQUI aber auch nicht. Ich vermag also nicht zu beurteilen, ob das BAZL hier zu "locker" war, wenn es auch die deutschen nicht berücksichtigt haben.
Siehe zum Beispiel: https://www.srf.ch/news/schweiz/kritik-an-aufsichtsbehoerde-bazl-wird-nach-ju-52-absturz-untersucht (aber das passt wohl besser in den Ju-Air-Thread)
bzw. nicht offiziell lufttüchtig. Fähig zu Fliegen wäre sie wohl noch...Das war aber bekannt. Lauffähig nicht flugfähig.
Klingt für mich eher bedrohlich... Leute mit viel Energie und wenig Ahnung wollen einen Oldtimer schnell wieder vorzeigbar machen, und verbasteln dabei jede Chance sie wieder lufttüchtig zu bekommen. Wäre nich das erste mal...Luftsportfreunde wollen am Paderborner Flughafen mit finanzieller Hilfe des Landes eines der bekanntesten deutschen Oldtimer-Flugzeuge restaurieren
Soll heissen: Sie wieder in die Luft zu bringen ist schlicht nicht bezahlbar.Das Flugzeug wieder zu montieren und die Schäden zu beseitigen, erfordert viel Fachkenntnis und erhebliche Investitionen. "Auch wenn das Flugzeug weiter am Boden bleiben soll - das ist kein Projekt für die Portokasse", sagt Servay. "Wir sind happy, dass die Quaxe sie wieder in einen kompletten Zustand bringen."
Den gibt es schon. Den früheren Rimowa-Besitzer. Der baut "seine" Ju gerade wieder mit einem neuen Flügel auf.
Gibt's rechtlich gar keine Unterscheidung(smöglichkeit) zwischen "kommerzieller Luftbeförderung von A nach B" und "kommerziellen Spaßflügen" mit reduzierten Sicherheitsanforderungen? Warum muss ein Fluggerät zum reinen Spaßfliegen (auch mit zahlenden Passagieren) die gleichen Standards erfüllen wie ein Airliner?Die Messerschmitt-Stiftung bietet mit der D-IMTT kommerziellen Flugbetrieb für Passagiere an?
Gibt's rechtlich gar keine Unterscheidung(smöglichkeit) zwischen "kommerzieller Luftbeförderung von A nach B" und "kommerziellen Spaßflügen" mit reduzierten Sicherheitsanforderungen? Warum muss ein Fluggerät zum reinen Spaßfliegen (auch mit zahlenden Passagieren) die gleichen Standards erfüllen wie ein Airliner?
Zumindest sind es keine bastelnden Rentner:bzw. nicht offiziell lufttüchtig. Fähig zu Fliegen wäre sie wohl noch...
Klingt für mich eher bedrohlich... Leute mit viel Energie und wenig Ahnung wollen einen Oldtimer schnell wieder vorzeigbar machen, und verbasteln dabei jede Chance sie wieder lufttüchtig zu bekommen. Wäre nich das erste mal...
Es ändert sich die Erwartung an die Sicherheit.Was ändert sich denn an der grundsätzlichen Frage zur Sicherheit ob ein Flugzeug von A nach B als nicht-Spassflug, von A nach A als Spassflug oder von A nach B als Spassflug operiert?
es gibt immer auch Unbeteiligte am Boden die potenziell gefährdet werden.
Das müsste man sich mal im Detail angucken. Die genauen Zahlen von Oldtimerflügen kenne ich nicht, wohl aber einige Unfälle.In anderen Bereichen werden als Spaß-Aktivitäten sehr wohl Dienstleistungen angeboten, die viel gefährlicher sind als die kommerzielle Luftfahrt.
Falsch, gilt auch für Luftschiffe und Hubschrauber.Nur wenn ein Fluggerät schwerer als die Luft ist und feste Flügel hat, sind plötzlich für jegliche Aktivitäten mit zahlenden Flugteilnehmern die gleichen hohen Standards zu erfüllen, wie bei kommerziellen Airlines.
Was halt nicht geht, ist mit dem Aufkleber "Dieses Flugzeug entspricht nicht den Standards für Passagierflugzeuge" Passagiere gewinnbringend zu fliegen.