ANZEIGE
Ich glaube, die Beiträge #3 u. #4 beschreiben genau das Spannungsverhältnis, um das es hier geht: Ist die Formulierung "Weiterempfehlen" in den Bedingungen hinreichend eindeutig oder muß AB sich vorhalten lassen, nicht deutlich genug ausgedrückt zu haben, was sie ausdrücken wollten?
Grundsätzlich gehen Mißverständlichkeiten in solchen Bedinungen zulasten desjenigen, der die Bedingungen aufstellt. Allerdings hat meines Erachtens das Argument, daß "Weiterempfehlen" etwas erkennbar anderes ist als "Empfehlen", einiges Gewicht.
Ich würde als Geworbener widerrufen/kündigen und als Werber die Sache vergessen.
Grundsätzlich gehen Mißverständlichkeiten in solchen Bedinungen zulasten desjenigen, der die Bedingungen aufstellt. Allerdings hat meines Erachtens das Argument, daß "Weiterempfehlen" etwas erkennbar anderes ist als "Empfehlen", einiges Gewicht.
Ich würde als Geworbener widerrufen/kündigen und als Werber die Sache vergessen.