AB Top Bonus: Topbonus verweigert Meilengutschrift nach Werbung der airberlin VISA

ANZEIGE

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
ANZEIGE
Nicht nur wie ich das wollte, sondern nicht wie topbonus es angepriesen hat. Das ist der springende Punkt.
Hier wird ein Versprechen seitens topbonus nicht eingelöst, was hier auch schon zu genüge diskutiert wurde.



Oder du hörst einfach mal mit den Troll-Beiträgen auf, dann hat die Moderation weniger zu tun.

Naja, aber da muss ich jetzt doch auch nochmal einhaken: Dass man sich nicht selbst werben kann (egal ob es auf der Landingpage jetzt "Empfehlung" oder "Weiterempfehlung" heißt), sollte doch sowieso klar sein!? Wie kann ich mir denn selbst etwas empfehlen? Dass dir dann keine Meilen gutgeschrieben werden / wurden, ist dann ja aber absolut korrekt.
 

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.364
1.253
GIB | BER
Naja, aber da muss ich jetzt doch auch nochmal einhaken: Dass man sich nicht selbst werben kann (egal ob es auf der Landingpage jetzt "Empfehlung" oder "Weiterempfehlung" heißt), sollte doch sowieso klar sein!? Wie kann ich mir denn selbst etwas empfehlen? Dass dir dann keine Meilen gutgeschrieben werden / wurden, ist dann ja aber absolut korrekt.

???

Ich habe mich nicht selbst geworben. Ich habe jemanden geworben und ihm den Jahresbeitrag bezahlt.
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.364
1.253
GIB | BER
Dann stehen dir die Meilen zu, hör auf hier zu posten geh zum Anwalt.

Wo finde ich denn einen Anwalt, der so verzweifelt ist, dass er ein solches "Mandat" annimmt?
Nee, das ist nun schon reichlich übertrieben.

Ich hatte hier eher die Hoffnung, dass mir jemand einen Tipp geben kann, wie ich bei Topbonus jemanden kontaktieren kann, der des Lesens mächtig ist und keine Random Textbausteine verschickt.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.090
7.146
Wo finde ich denn einen Anwalt, der so verzweifelt ist, dass er ein solches "Mandat" annimmt?
Nee, das ist nun schon reichlich übertrieben.

Uhhh eine große Zahl der in Deutschland zugelassenen Anwälte wird derart verzweifelt sein - die die hier ab und an posten eher weniger.
 
  • Like
Reaktionen: alex3r4
F

Feuilvleiger1985

Guest
Genuagenommen möchte der TE doch mit dem letzten Beitrag nochmal deutlich machen :

Er hat jemanden über einen Link "geworben", den man in Google findet (wie manches Geheimpapier was schlecht gesichert ist)

Hat die Kartengebühr bezahlt und keine Meilen bekommen.

Also ärgert er sich genau genommen, das der versteckte Meilenkauf nicht funktioniert hat, wie er das wollte.

75549d1431599068-topbonus-verweigert-meilengutschrift-nach-werbung-der-airberlin-visa-popcorn_klein.gif
+1


Und genau hier kommen wir dem Herrn doch auf die Schliche. Er wollte sich über einen nicht an ihn gerichteten Link MEILEN ERSCHLEICHEN! Und jetzt möchte er die böse Air Bärlin noch vor den Richter ziehen? Das verstehe wer will
 

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.364
1.253
GIB | BER
Und genau hier kommen wir dem Herrn doch auf die Schliche. Er wollte sich über einen nicht an ihn gerichteten Link MEILEN ERSCHLEICHEN! Und jetzt möchte er die böse Air Bärlin noch vor den Richter ziehen? Das verstehe wer will

Woraus schließt du das? Der Link ist für jeden zugänglich, wird offen im Internet beworben (zigfach in Suchmaschinen etc. verlinkt). Die Teilnahmebedingungen sagen weder dass der Link für eine eingeschränkte Personengruppe gilt, noch dass nur Karteninhaber werben können.

Was hat das mit Meilen erschleichen zu tun? Nur mal so zum Vergleich, andere Kreditkarten (z.B. war das vor Jahren bei M&M so, den aktuellen Stand kenne ich nicht) kann auch jedermann werben, egal ob er sie selbst hat oder nicht.

Airberlin/LBB/topbonus bekommt einen Kunden, ich Meilen, das ist doch der Deal. Verstehe nicht, was daran erschleichen sein soll oder wo hier jemandem ein Nachteil entsteht (außer mir, der jetzt vorerst der Gelackmeierte ist).

Das Problem liesse sich einfachst lösen: Airberlin hört auf, die entsprechende Seite in Suchmaschinen zu listen und nimmt sich 5 Minuten Zeit, die Teilnahmebedingungen entsprechend zu ändern. Bis dahin kann jedermann airberlin-Kreditkarten werben und ihm stehen dafür eindeutig Meilen zu!
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Einen Punkt verstehe ich nicht, auch wenn ich - wie gesagt - durchaus bei Dir bin: wenn wir doch alle der Meinung sind, dass die AB-KK so sinnvoll ist, warum hast Du die eigentlich nicht? Möglicherweise hätte sich das Problem damit von selbst erledigt.
 
  • Like
Reaktionen: bk512

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.364
1.253
GIB | BER
Einen Punkt verstehe ich nicht, auch wenn ich - wie gesagt - durchaus bei Dir bin: wenn wir doch alle der Meinung sind, dass die AB-KK so sinnvoll ist, warum hast Du die eigentlich nicht? Möglicherweise hätte sich das Problem damit von selbst erledigt.

Deswegen, wie links im Profil ersichtlich:

Ort Gibraltar (GIB/AGP)

Ich hätte sie gerne, geht aber nicht.
 
  • Like
Reaktionen: schlauberger

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Ach, das Getue in diesem Forum von manchen Mitgliedern ist teilweise schon verdammt albern. Das Wissen und die Erfahrung Vieler hier, bewundere ich ja durchaus, aber das Verhalten einiger ist einfach nur widersinnig. Da wird selbst getrickst bis geht nicht mehr, um an jede einzelne Meile zu kommen, teilweise wird jede Promotion mitgenommen, Hotelbewertungen bei Holidaycheck verfasst (normal 200 TB-Meilen pro Bewertung), usw. Also ein Zeit- und Energieaufwand betrieben, der seinesgleichen sucht und dann kommt jemand, der sich darüber beschwert, dass er seine berechtigten Meilen nicht erhält, dann gibts als Rat "na der Aufwand lohnt sich doch nicht weiter, da irgendwas zu machen" (sind ja nur 10.000 Meilen, haha) oder "ach, ich bekomme eh immer zu viele Meilen gutgeschrieben, da empfehle ich dir nichts zu tun... 'leben und leben lassen'". (y) (y) (y)

Ich kann meinen Rat nur wiederholen: Ich ganz persönlich würde es an einen Anwalt abgeben, wenn Airberlin / Topbonus nach entsprechendem Schriftverkehr vorab nicht einlenkt. Aber ja, das mag keine Vorgehensweise sein, die für jeden geeignet ist, da es natürlich einen gewissen Zeit- und Kostenaufwand (vorab) erfordert, leider. Ich habe ja bereits geschrieben, dass hier alle nur den Leuten dankbar sein können, die berechtigte Meilenforderungen entsprechend mit Nachdruck verfolgen, weil davon definitiv alle profitieren. Aber sicher werde ich von irgendwelchen Pappenheimern hier gleich wieder nur müde belächelt. Muss ich nicht verstehen. :)

Ich gehe nicht nochmal darauf ein, dass Du falsch zitierst. Scheint ja absichtlich zu geschehen.

Nur eins will ich Dir nochmal sagen: Du wärest nicht aller Leute Held, wenn Du AB verklagen würdest, weil es keineswegs zwingend wäre, dass alle davon profitieren würden. Genau so könnte es sein, dass AB ihre Meilenvergabepraxis ändern würde und dann alle weniger hätten. Fehlerhafte Meilenvergaben (egal in welcher Richtung) haben was von EF's. You win some, you lose some, but you never call (sue) the airline.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Ich gehe nicht nochmal darauf ein, dass Du falsch zitierst. Scheint ja absichtlich zu geschehen.

Nur eins will ich Dir nochmal sagen: Du wärest nicht aller Leute Held, wenn Du AB verklagen würdest, weil es keineswegs zwingend wäre, dass alle davon profitieren würden. Genau so könnte es sein, dass AB ihre Meilenvergabepraxis ändern würde und dann alle weniger hätten. Fehlerhafte Meilenvergaben (egal in welcher Richtung) haben was von EF's. You win some, you lose some, but you never call (sue) the airline.

Der Vergleich mit EFs ergibt an dieser Stelle keinen Sinn, weil bei EFs ja lediglich der Kunde profitiert und nicht die Airline (sonst wäre es alternativ eine vollkommen uninteressante EF, die auch niemanden interessiert, da sie niemand bucht, wer zahlt bspw. freiwillig den 10-fachen Preis?). Weshalb also sollte bei einer EF der Kunde also die Airline verklagen, wenn diese zu seinem Gunsten ist? Im Übrigen sind ja schon viele EFs bekannt, wo sich die Airlines entsprechend dagegen gewehrt haben (Storno, etc.), eben weil es zu ihrem Nachteil war. Die nicht korrekte Meilengutschrift für das Werben eines neuen KK-Inhabers ist zum Nachteil des Kunden, also weshalb genau soll man in diesem Fall nicht auch entsprechende Konsequenzen ziehen?
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.394
156
Der Vergleich mit EFs ergibt an dieser Stelle keinen Sinn, weil bei EFs ja lediglich der Kunde profitiert und nicht die Airline (sonst wäre es alternativ eine vollkommen uninteressante EF, die auch niemanden interessiert, da sie niemand bucht, wer zahlt bspw. freiwillig den 10-fachen Preis?). Weshalb also sollte bei einer EF der Kunde also die Airline verklagen, wenn diese zu seinem Gunsten ist? Im Übrigen sind ja schon viele EFs bekannt, wo sich die Airlines entsprechend dagegen gewehrt haben (Storno, etc.), eben weil es zu ihrem Nachteil war. Die nicht korrekte Meilengutschrift für das Werben eines neuen KK-Inhabers ist zum Nachteil des Kunden, also weshalb genau soll man in diesem Fall nicht auch entsprechende Konsequenzen ziehen?

In der Theorie hast Du ja recht, aber lies doch mal hier oder drüben die threads! Wie oft wird wenigstens mit DOT, gerne auch mit Sammelklagen gedroht, wenn die Airlines ihre EF's stornieren?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.090
7.146
Woraus schließt du das? Der Link ist für jeden zugänglich, wird offen im Internet beworben (zigfach in Suchmaschinen etc. verlinkt).

Wie kommst du darauf das etwas beworben wird weil es von Suchmaschinen auffindbar ist? Google mal nach z.B. Discountcodes für Hotels - da findet man eine Menge, trotzdem darf diese Codes nicht jeder verwenden - weil sie eben für eine bestimmte Zielgruppe gedacht sind.
 
  • Like
Reaktionen: bk512

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.364
1.253
GIB | BER
Wie kommst du darauf das etwas beworben wird weil es von Suchmaschinen auffindbar ist? Google mal nach z.B. Discountcodes für Hotels - da findet man eine Menge, trotzdem darf diese Codes nicht jeder verwenden - weil sie eben für eine bestimmte Zielgruppe gedacht sind.

Die veröffentlicht aber nicht das Hotel selbst online, sondern Dritte. Das ist etwas vollkommen anderes.
Wenn ich ein Angebot für jeden zugänglich und von Suchmaschinen indiziert online stelle, ist das nichts anderes als offenes Bewerben.
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.090
7.146
Die veröffentlicht aber nicht das Hotel selbst online, sondern Dritte. Das ist etwas vollkommen anderes.
Wenn ich ein Angebot für jeden zugänglich und von Suchmaschinen indiziert online stelle, ist das nichts anderes als offenes Bewerben.

Sorry du kennst dich weder mit Hotelangeboten aus - diese werden nämlich vom Hotel durchaus offen beworben - teilweise sogar mit eigenen Webseiten. Noch kennst du dich mit Suchmaschinen und dem Begriff "bewerben" aus - nur weil eine Suchmaschine etwas findet ist dies keine Werbung.
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
2
Wie kommst du darauf das etwas beworben wird weil es von Suchmaschinen auffindbar ist? Google mal nach z.B. Discountcodes für Hotels - da findet man eine Menge, trotzdem darf diese Codes nicht jeder verwenden - weil sie eben für eine bestimmte Zielgruppe gedacht sind.

Und mal wieder ein weiterer Vergleich in diesem Thread, der gewaltig hinterherhinkt. Erstmal sind die Discountcodes von den Hotels im Normalfall an spezielle Zielgruppen gekoppelt (z.B. spezielle Newsletterempfänger, etc.). Wenn das dann von einer Drittpartei (nicht die Hotelkette selbst!) einfach aus dem Zusammenhang gerissen ins Internet gestellt wird (bspw. in einem Blog), dann ist es selbstverständlich das gute Recht der Hotelkette zu sagen, dass sie den Code nicht anerkennen. Stellt die Hotelkette selbst den Code aber öffentlich ins Internet (ohne Zugriffsschutz, etc.), sieht die Sache anders aus.

Warum zum Teufel verteidigen einige User hier in diesem Fall vollkommen sinnlos Airberlin, wo der Fehler ganz absolut eindeutig dort liegt!? Verstehe ich nicht und nervt mich jetzt inzwischen auch wirklich.
 
  • Like
Reaktionen: pemko und alex3r4

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
wo der Fehler ganz absolut eindeutig dort liegt!?

Die LBB (bzw. die ausgebene AU-Bank) macht eine Aktion die per Mail an Karteninhaber versendet wird und weil die Aktionsseite per deep link ohne Passwort auf airberlin.com erreichbar ist soll topbonus jetzt einfach mal "selber die Meilen heraushauen" und wenn das topbonus nicht macht ist AB schuld? Kann man so sehen, würde ich aber nicht als "ganz absolut eindeutig" ansehen.
 

alex3r4

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
6.364
1.253
GIB | BER
Die LBB (bzw. die ausgebene AU-Bank) macht eine Aktion die per Mail an Karteninhaber versendet wird und weil die Aktionsseite per deep link ohne Passwort auf airberlin.com erreichbar ist soll topbonus jetzt einfach mal "selber die Meilen heraushauen" und wenn das topbonus nicht macht ist AB schuld?

Nein, weil die Aktionsbedingungen nicht ausschließen, dass jedermann daran teilnehmen kann. Und natürlich kreditiert topbonus die Meilen, nicht AB.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
...

Warum zum Teufel verteidigen einige User hier in diesem Fall vollkommen sinnlos Airberlin, wo der Fehler ganz absolut eindeutig dort liegt!? Verstehe ich nicht und nervt mich jetzt inzwischen auch wirklich.

Willst du einen Diskurs über den Sachverhalt oder einfach nur Zustimmung für AB-Bashing?

Halten wir doch mal fest:
- Die Aktion war sowohl nach Aussage der AIrline auch nach Erfahrungen anderer Forenmitglieder eigentlich targeted.
- Der User hat einen Link im Internet gefunden, in dem nicht ausführlich genug darauf hingewiesen wurde, dass das Angebot targete war für AB-Visakarten-Inhaber.
- Ja, der User hat nicht die Möglichkeit eine eigene AB-KK zu halten, da er schienbar in Gibraltar wohnt.
- Und er scheint der Meinung zu sein, 49 EUR für 10.000 Prämienmeilen seien ein guter Deal.

Und nur weil nicht alle ihm und dir sofort beipflichten, dass die Airline schuld und böse ist, haben wir nun mittlerweile 72 Postings. :doh:
 
  • Like
Reaktionen: Coconut und qnibert

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Nein, weil die Aktionsbedingungen nicht ausschließen, dass jedermann daran teilnehmen kann. Und natürlich kreditiert topbonus die Meilen, nicht AB.

Eben nicht. Sondern die LBB bzw. die Raiffeisenbank. Daher kommt die Einladung zu der Aktion nämlich.