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Unterschrift auf girocard/EC-Karte

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
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Kannst du mir mal eine Bank nennen, wo man ein Konto aufmachen kann ohne eine Unterschrift abgeben zu müssen?
Die Videoidentanbieter. So wie zum Beispiel die DKB...

"Für die Kontoeröffnung ist keine zusätzliche Unterschrift mehr notwendig. Alle erforderlichen Willenserklärungen werden ausschließlich im Internet durch Klicken und Häkchen-Setzen gegeben"

oder (glaube ich?) Number 26. Klar, mittelbar über das Ausweisdokument haben sie vielleicht mittelbar eine Unterschrift. Aber sicher nicht so einfach analysierbar wie auf echten Eröffnungsdokumenten.
 
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bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
1
Kannst du mir mal eine Bank nennen, wo man ein Konto aufmachen kann ohne eine Unterschrift abgeben zu müssen?


Number26, die höchsten den mit der Handykamera gefilmten Perso :D

Bei der DKB kann man das Konto auch per nPA eröffnen, da weiß ich nicht ob man noch zusätzlich etwas Unterschriebenes zur DKB schicken muss.
 

nimra98

Aktives Mitglied
08.08.2015
179
2
Diese Anbieter nutzen aber PostIdent. Und bei PostIdent wird eine Unterschrift verlangt und mitgeschickt.
VideoIdent wird wohl auf das Persofoto rauslaufen.
 

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.754
419
Die Videoidentanbieter. So wie zum Beispiel die DKB...

"Für die Kontoeröffnung ist keine zusätzliche Unterschrift mehr notwendig. Alle erforderlichen Willenserklärungen werden ausschließlich im Internet durch Klicken und Häkchen-Setzen gegeben"
Wie kann die DKB dann die "eigenhändige Unterschrift" einer ELV-Lastschrift feststellen?
 

CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Naja, die abfotografierte Unterschrift auf dem Perso wurde auch mal "eigenhhändig" geleistet, danach eingescannt, aufgedruckt und jetzt halt noch abfotografiert. Find ich eh relativ, musste gerade wieder am Wochenende so einen ELV unterschreiben, auf einem Digital Display. Da sieht die Unterschrift auch nie so aus wie auf Papier bei dem gekrakel, weiss nicht wie die das bei einem Verfahren mit Rechtsgutachter vergleichen wollen. Hatte mal vor Jahrenden einen Bericht gelesen, wenn die das auf Papier vergleichen kommt es bei guten Fälschungen darauf an ob bei bestimmten Stellen doller oder schwächer aufgedrückt wird. Wie fumktioniert das auf einem DigiPad wo man eh eher drüber rutscht als schreibt?

Genauso kam hier der Vorschlag auf dem ELV doch die Passagen zu streichen die einem nicht passen, funktioniert auf dem DigiPad auch nicht wirklich.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.741
2.282
Die Videoidentanbieter. So wie zum Beispiel die DKB...

"Für die Kontoeröffnung ist keine zusätzliche Unterschrift mehr notwendig. Alle erforderlichen Willenserklärungen werden ausschließlich im Internet durch Klicken und Häkchen-Setzen gegeben"

oder (glaube ich?) Number 26. Klar, mittelbar über das Ausweisdokument haben sie vielleicht mittelbar eine Unterschrift. Aber sicher nicht so einfach analysierbar wie auf echten Eröffnungsdokumenten.

Keine ZUSÄTZLICHE Unterschrift notwendig. Die Betonung liegt auch "zusätzlich". Bei allen Verfahren musst du dich mit einem Ausweisdokument mit deiner Unterschrift legitimieren. Das heißt, sie haben nicht vielleicht meine Unterschrift, sondern ganz sicher. Ohne Unterschrift geht gar nichts, bei keiner Bank. Und diese Unterschrift ist dann mit meinem Kundenkonto verknüpft. Auch wenn diese Unterschrift nicht ganz die Qualität hat wie eine vom Papier eingescannte, ist doch klar, dass, wenn irgend jemand anderes irgend etwas auf einen Kaufbeleg kritzelt, es ein Leichtes ist festzustellen, dass es nicht meine Unterschrift ist.

Und genau darum ging es ja. Es ging schließlich nicht um die Frage, ob man sicher sagen kann, dass zwei Unterschriften von derselben Person sind, sondern um die sichere Feststellung, dass zwei Unterschriften nicht von derselben Person sein können, weil sie keinerlei Ähnlichkeit miteinander haben. Das erste ist sicher schwierig, das zweite jedoch kinderleicht.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Mal eine Frage zu ELV:

Wenn ein Kartendieb unterschreibt und der rechtmäßige Karteninhaber die Lastschrift deshalb zurückgibt, müsste die Sache dann nicht für ihn erledigt sein?

Ein Inkassounternehmen kann der Händler ja gar nicht beauftragen und eine Klage nicht einrechen, weil er ja keine Adresse hat. Die Bank darf die Adresse ja auch nicht ohne Zustimmung des Kontoinhabers weitergeben.
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
400
8
Ich habe mein DKB-Konto vor einigen Jahr per nPA eröffnet und keine Dokumente unterschrieben. Die DKB hätte also meine Unterschrift nicht, wenn ich nicht ein paar Schecks eingereicht hätte.
 
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Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.855
801
ZQH
Wenn ein Kartendieb unterschreibt und der rechtmäßige Karteninhaber die Lastschrift deshalb zurückgibt, müsste die Sache dann nicht für ihn erledigt sein?

Ein Inkassounternehmen kann der Händler ja gar nicht beauftragen und eine Klage nicht einrechen, weil er ja keine Adresse hat. Die Bank darf die Adresse ja auch nicht ohne Zustimmung des Kontoinhabers weitergeben.
Aber gebe ich meine Zustimmung nicht in dem Moment, wo ich auf dem ELV-Beleg folgenden Satz unterschreibe: "Hiermit weise ich meine Bank an, die Lastschrift einzulösen und im Falle der Nichteinlösung dem Händler die Anschrift des Karteninhabers mitzuteilen"?
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Aber nicht, wenn der Kartendieb unterschrieben hat. Dann hast du ja nicht zugestimmt und die Bank darf nicht deine Daten weitergeben, nachdem du die Lastschrift zurückbuchst.
 

nrw

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
299
0
Die Bank dürfte die Daten tatsächlich nicht an ein Inkassounternehmen bzw. den Händler weitergeben, wenn es sich um eine gestohlene Karte handelt. Wird die Unterschrift denn genau genug durch die Bank geprüft? Falls nicht, hat meiner Meinung nach nicht das Inkassounternehmen bzw. der Händler gegen Datenschutzvorschriften / -gesetze verstoßen, sondern die Bank des Bestohlenen.
Der Händler glaubt mindestens bis zu einer anderweitigen Mitteilung durch das Diebstahlopfer rechtmäßig die Forderung betreiben zu können, wenn die Bank Auskunft gibt.
Sofern der Bestohlene jedoch aktiv begründet, aus welchen Gründen die Rückbuchung erfolgt, dürfte der Händler tatsächlich das Verfahren nicht weiter betreiben, hat jedoch durch die aktive Handlung, oder durch Mitteilung der Bank Daten des Bestohlenen, welcher dann möglicherweise auch aus rechtlicher Sicht Zeuge des Strafverfahrens gegen den Dieb und Betrüger ist.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wird die Unterschrift denn genau genug durch die Bank geprüft? Falls nicht, hat meiner Meinung nach nicht das Inkassounternehmen bzw. der Händler gegen Datenschutzvorschriften / -gesetze verstoßen, sondern die Bank des Bestohlenen.
Genau das denk ich mir auch. Aber offensichtlich passiert das ja in Deutschland tagtäglich, dass die Banken rechtswidrigerweise Daten weitergeben.

Eigentlich komisch, dass man mit einer beliebigen Kontonummer zur Bank gehen kann und mit einer gefälschten Unterschrift alle Daten des Kontoinhabers bekommt.
 

nrw

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
299
0
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Eigentlich komisch, dass man mit einer beliebigen Kontonummer zur Bank gehen kann und mit einer gefälschten Unterschrift alle Daten des Kontoinhabers bekommt.
Da ich bisher keinerlei Rücklastschriften erlebt habe: Bekommt der Kunde eine Rücklastschrift mangels Deckung mit, wenn er seine Umsätze regelmäßig prüft, oder findet keine Buchung statt, wenn die Deckung nicht ausreichend ist?
In ersterem Falle würde eine Mitteilung an die eigene Bank ausreichen, dass einer eventuellen Anfrage bzgl. Adressauskunft widersprochen werden soll, da der Lastschrifteinzug nicht autorisiert wurde (= gefälschte Unterschrift).
In zweiterem Falle wäre missbräuchlichen Auskünften tatsächlich Tür und Tor geöffnet: Widerrechtlicher Einzug über einen sehr hohen Betrag, den ein Durchschnittskunde niemals vorhält, anschließend Adressanfrage mit falscher Unterschrift. Schlägt der Einzug ausnahmsweise nicht fehl, d.h. findet keine Rücklastschrift statt, oder eine vom Kunden initiierte, handelt es sich einfach um einen technischen Fehler.
Einfacher kann man verifizierte Adressen wohl kaum anderweitig beziehen.
Oder funktioniert dies in breiter Masse nicht, da die Banken verpflichtet sind entsprechende erteilte Auskünfte ebenfalls dem Kunden mitzuteilen?
Was kostet solch eine Bankauskunft den Händler / Inkassobetreiber (damit letztendlich den ELV-Schuldner) eigentlich?