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Es gibt schon eine Arbeitsstättenverordnung an die ich mich als AG halten muss. Temperaturen über 26 Grad sind dabei in Bürogebäuden üblicherweise zu vermeiden. War neulich auch auf der Checkliste der VBG bei einer Betriebsbesichtigung.
Naja, dann schau mal in die Betriebsstättenverordnung, in das ArbPlSchG. Die sind sehr wohl zu beachten. Legehennenhaltung in Callcentern ist nicht mehr, Hochofenarbeit fpr Büroangestellte ebensowenig.
Ich habe Tirreg so verstanden: Für Bürohengste (und -stuten!) gibt es auch noch die absurdesten Schutzvorschriften - für Passagiere im Flieger aber eben nicht.
Finde ich persönlich aber nicht schlimm: Der Passagier steigt immer noch freiwillig in ein Flugzeug und ist deswegen nicht schutzbedürftig. Demnächst werden vielleicht noch von irgendwem Komfortvorschriften für Achterbahnen gefordert.