AB: Verspätetes Gepäck - keine Erstattung für Ersatzkäufe durch AB

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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
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2
TXL
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Ganz nebenbei kann die Airline auch nichts dafür, dass der TO nach Ankunft in HAM gleich auf ein Kreuzfahrtschiff entschwunden ist und daher der Koffer nicht am Folgetag zustellbar war. Der Beförderungsvertrag zwischen TO und Airline sieht sicher nicht vor, den Koffer nach Teneriffa oder sonst wo nachzuliefern bei einem Flug DUS-HAM.

Was hast du denn für ein Rechtsverständnis? Der Beförderungsvertrag sieht vor, dass das Gepäck nach Hamburg mit dem Flug geliefert wird. Das wurde es nicht. AB ist vertragsbrüchig und muss für alle Folgekosten, die durch dieses nicht vertragsgerechte Verhalten entstehen aufkommen. Punkt, keine Diskussion.
Das hat auch nichts mit AB zutun. Das wäre bei jedem Vertragspartner so.

Wer außer die Airline soll denn sonst schuld haben? Der Vertragspartner haftet, auch wenn er im Innenverhältnis andere Auftragnehmer (Abfertiger oder sonstiges) einsetzt.
 
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Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
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Howard Johnson
Manchmal verstehe ich die Mechanik in diesem Forum (noch?) nicht so recht. Wird an der Fastlane ein Statusloser abgefertigt, ist das ein Riiiiiiiesenproblem. Und wenn eine Lounge nur Wiener + Kartoffelsalat anbietet, wird unisono das Fehlen von Kaviar und Champagner bemängelt. Was kostet die Welt.

(y) Genau.

Wieder auf dem TO rumhacken, wie immer.

btt: LH hatte vor Jahren mal bewußt unser Skigepäck verschlampt und wir fuhren in Leihklamotten Ski...:sick:
 
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Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
3.333
68
PAD/HAJ/KSF
und ein Golftunier, also auch noch ein Golfoutfirt (Golf kann man jedenfalls nicht in Jeans und T-Shirt spielen)

Kann man schon. Kommt natürlich zum einen auf die Kleiderordnung des Clubs an und zum anderen ob man das möchte. Aber ich bin da auch so wie du. Jeans wäre mir da zu unbequem ;)
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
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Berlin
...Der Beförderungsvertrag sieht vor, dass das Gepäck nach Hamburg mit dem Flug geliefert wird. Das wurde es nicht. AB ist vertragsbrüchig und muss für alle Folgekosten, die durch dieses nicht vertragsgerechte Verhalten entstehen aufkommen. Punkt, keine Diskussion.
QUOTE]

Du sagst es doch selbst, nach Hamburg, nicht auf ein Kreuzfahrtschiff. Und in Bezug auf ALLE Folgekosten gilt auch immer noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Einen 300 EUR Rasierer für 3 Tage als Ersatz anstelle eines Einwegrasierers zu kaufen, fällt sicher nicht darunter.

Selbst bei einem Kofferverlust würde man idR von der Versicherung nur den Zeitwert und nicht automatisch einen Neuwert erstattet bekommen. Und das soll für 3 Tage Abstinenz plötzlich anders sein???
 
A

Anonym38428

Guest
Du sagst es doch selbst, nach Hamburg, nicht auf ein Kreuzfahrtschiff.
Du meinst ich dürfte Hamburg nicht ohne meinen Koffer verlassen? Sonst hätte ich halt Pech gehabt?

Interessante Aussage, nur leider Kappes, wie man bei uns so sagt ...
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Du meinst ich dürfte Hamburg nicht ohne meinen Koffer verlassen? Sonst hätte ich halt Pech gehabt?

Interessante Aussage, nur leider Kappes, wie man bei uns so sagt ...

Nein, ich sagte nur, dass die Zustellung am nächsten Tag womöglich geklappt hätte, wenn er nicht 3 Tage auf hoher See gewesen wäre. Dafür kann aber dann die Airline nix. Und das sollte man eben bei der Verhältnismäßigkeit der Ersatzbeschaffung auch berücksichtigen. Hier wird aber der Eindruck erweckt, als ob AB 3 Tage lang das Gepäck verschlampt hätte, was aber wohl nicht zutraf.
 

pemko

Erfahrenes Mitglied
03.03.2015
2.087
963
TXL
...Du sagst es doch selbst, nach Hamburg, nicht auf ein Kreuzfahrtschiff. Und in Bezug auf ALLE Folgekosten gilt auch immer noch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Einen 300 EUR Rasierer für 3 Tage als Ersatz anstelle eines Einwegrasierers zu kaufen, fällt sicher nicht darunter.

Selbst bei einem Kofferverlust würde man idR von der Versicherung nur den Zeitwert und nicht automatisch einen Neuwert erstattet bekommen. Und das soll für 3 Tage Abstinenz plötzlich anders sein???

Man nennt das korrekte Verhalten Schadensminderungspflicht! Natürlich wird nicht alles ersetzt. Das muss es nämlich bei Nichtbeachtung der Schadensminderungspflicht nicht.

Und ja, nur Zeitwert... auch wenn ein 10 jähriger Rimowa mehr wert ist als 0% des Neupreises (je nach Abschreibungsdetails ist er auch schon früher auf 0% gesetzt).
 
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hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Nein, ich sagte nur, dass die Zustellung am nächsten Tag womöglich geklappt hätte, wenn er nicht 3 Tage auf hoher See gewesen wäre. Dafür kann aber dann die Airline nix.

Ne dafür nicht, für den Kofferverlust schon.

Was heisst das im Umkehrschluss, man soll immer einen Tag zusätzlich einplanen und eine zusätzliche Hotelübernachtung, weil man mit einem Kofferverlust bei AB und Zustellung am Folgetag rechnen muss?

Kappes, genau, Fehler bei AB, Folgekosten für dem Fehler bei AB. Versteh die Diskussion darum auch gar nicht, dass die Airline ja hier und dafür nichts könnte. Die ist aber der Vertragspartner, bei nicht-vertragskonformen Verhalten sind die Folgekosten für das Verhalten zu tragen. Das wäre so, wenn ich meine Zahlung (mein Teil der vertraglichen Pflicht) nicht nachkommen würde, verlagen würde aber trotzdem transportiert zu werden, weil ich ja gerade nichts für kann, dass meine Miete zeitgleich abgebucht wurde ... un d das Konto im Minus war ...
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
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Berlin
Ne dafür nicht, für den Kofferverlust schon.

Was heisst das im Umkehrschluss, man soll immer einen Tag zusätzlich einplanen und eine zusätzliche Hotelübernachtung, weil man mit einem Kofferverlust bei AB und Zustellung am Folgetag rechnen muss?

Kappes, genau, Fehler bei AB, Folgekosten für dem Fehler bei AB. Versteh die Diskussion darum auch gar nicht, dass die Airline ja hier und dafür nichts könnte. Die ist aber der Vertragspartner, bei nicht-vertragskonformen Verhalten sind die Folgekosten für das Verhalten zu tragen. Das wäre so, wenn ich meine Zahlung (mein Teil der vertraglichen Pflicht) nicht nachkommen würde, verlagen würde aber trotzdem transportiert zu werden, weil ich ja gerade nichts für kann, dass meine Miete zeitgleich abgebucht wurde ... un d das Konto im Minus war ...

Hier geht es m.E. um die Frage, was alles unter Folgekosten fällt. Und da kann man eben nicht einfach mal die gesamte Boutique des Luxusdampfers leer kaufen, weil auf einem Inlandsflug der Koffer nicht mitkam und wg. Abfahrt des Schiffs nicht am nächsten Morgen zugestellt werden konnte.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
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Hier geht es m.E. um die Frage, was alles unter Folgekosten fällt. Und da kann man eben nicht einfach mal die gesamte Boutique des Luxusdampfers leer kaufen, weil auf einem Inlandsflug der Koffer nicht mitkam und wg. Abfahrt des Schiffs nicht am nächsten Morgen zugestellt werden konnte.

Na das ist ja richtig. Es ging oben aber dadrum, wenn sich der Gast danach auf Weiterreise befindet, muss es ihm sinnvoll zugestellt werden. Wenn das dann nach Teneriffa ist, wohin besagte Gesellschaft auch Direktverbindungen hin unterhält, dann ist das halt Teneriffa.
 
A

Anonym38428

Guest
Hier geht es m.E. um die Frage, was alles unter Folgekosten fällt.

Alles das was man aufgrund des Fehlens des Gepäcks nun benötigt. Entscheidend ist der Grundsatz der Verhältnisnäßigkeit. Weiterhin sollte man sich bewusst sein, das Kleidung ausgenommen von Unterwäsche nur teilweise erstattet wird - mit der Denke "jetzt gönn ich mir mal was" ist man auf dem falschen Dampfer (haha) unterwegs.

Aber all das war beim OP ja gar kein Thema, sondern nur in den Antworten so mancher Dampfplauderer ...
 
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Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
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Wenn man sich jetzt den Smoking und denn 300€-Braun-Rasierer gekauft hat und und die Airline stellt nach 4 Tagen den Koffer dann doch zu - muss man dann nicht eigentlich die Sachen wieder abgeben? Sonst habe ich ja nicht meinen Schaden ersetzt bekommen sondern gehe bereichert aus der Sache raus....
 

CitizenJolly

Reguläres Mitglied
11.03.2013
25
1
www.sumfinity.com
Ist mir bisher glücklicherweise noch nicht passiert, aber früher oder später wird's mal kommen:

Als Fotograf habe ich fast alles wichtige immer im Handgepäck. Mein Stativ muss ich jedoch aufgrund der Maße und Sicherheitsbedingungen an einigen Flughäfen aufgeben.

Wenn mein Gepäck nun nicht ankommt, kann ich am Abend nicht arbeiten und keine Fotos machen ohne Stativ. Kann ich in diesem Fall vor Ort das nötige Equipment besorgen und von der Airline die Kosten (bis zu dieser 1xxx€ Grenze) mit einigem Aufwand zurückfordern? Oder gibt's da irgendwelche Regelungen, das nur notwendige Klamotten / Kosmetik / etc. ersetzt werden müssen?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.321
2.514
Neuss
www.drboese.de
Wenn man sich jetzt den Smoking und denn 300€-Braun-Rasierer gekauft hat und und die Airline stellt nach 4 Tagen den Koffer dann doch zu - muss man dann nicht eigentlich die Sachen wieder abgeben? Sonst habe ich ja nicht meinen Schaden ersetzt bekommen sondern gehe bereichert aus der Sache raus....
Ja müsstest Du. Airlines verzichten aber in der Regel auf benutzte Deosticks und Unterwäsche. Das Argument kommt dann aber oft, wenn nur gekürzt gezahlt werden soll
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Ja müsstest Du. Airlines verzichten aber in der Regel auf benutzte Deosticks und Unterwäsche. Das Argument kommt dann aber oft, wenn nur gekürzt gezahlt werden soll

Das ich den 300€-Rassierer und den Smoking geschrieben habe und nicht entweder Deo und Unterwäsche war nicht ganz zufällig...
 

MerTilo

Aktives Mitglied
01.10.2012
244
4
Bei zwei getrennt gebuchten Tickets haftet die Airline doch auch nur für ihren Flugabschnitt. Warum soll es beim Gepäck anders sein?? Anders sieht es aus wenn der Flug Teil einer Pauschalreise ist, das Schiff also mit dem Flug zusammen gebucht wurde. Natürlich muss die Airline Ersatz leisten, aber nur in dem Rahmen, in dem das Gepäckstück am Endflughafen nachgeliefert werden konnte. Zwei T-Shirts, eine Hose, ein wenig Unterwäsche und ein Duschzeug tut es da sicher auch. Ob ein neuer Smoking und 300€ Rasierer gerechtfertigt ist ist fraglich. Für solche Fälle gibt es dann Extra Gepäckversicherungen. Klar gibt es Maximalgrenzen, aber dennoch sind diese nur aufs Nötigste beschränkt. In solchen Fällen empfiehlt es sich immer erst mal bei der Airline nachzufragen was sie denn übernemen
 
Zuletzt bearbeitet:

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
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20
TXL, LHR
Bei zwei getrennt gebuchten Tickets haftet die Airline doch auch nur für ihren Flugabschnitt. Warum soll es beim Gepäck anders sein?? ....

Das ist doch bei Gepäck auch nicht anders. Habe ich zwei getrennte Tickets gebucht, und kommt mein Gepäck nicht am ersten Flughafen an, von dem ich mit einem anderen Ticket weiterfliege, dann muss die Airline das Gepäck nachliefern. Ist mir so schon passiert.

Ich gebe das Gepäck in die Händer der Airline und die muss es mir wieder zurückgeben. Es genügt nicht, dass das Gepäck irgendwann einmal am ursprünglich gebuchten Flughafen ankommt. Deshalb gibt es ja auch Lost & Found, damit man mit denen abklärt, wo das Gepäck geblieben ist und wie man wieder in dessen Besitz gelangt, inkl. nachsendes.

Hat die Airline z.B. das Gepäck an den Zielflughafen geliefert, dort ist es aber nicht in meine Hände gelangt, weil z.B. die Gepäckanlage ausgefallen ist (z.B. bei der Inbetriebnahme vonT5 in LHR ist die Gepäckabfertigung fünf Tage ausgefallen) oder es einen Streik, kann die Airline nicht zu mir sagen: " Ihr Gepäck liegt unseres Wissens irgendwo am Flughafen rum, wo wissen wir nicht genau, gehen Sie selber suchen...."

Oder ein anderes Beispiel: Ein Geschäftsreisender fliegt von FRA nach CDG zur Messe ud hat Muster dabei, die er als Gepäck aufgibt. Nach wenigen Stunden fliegt er wieder nach Hause. Warum sollte die Airline das Gepäck nach Paris fliegen, wenn er bereits wieder auf dem Rückflug ist?

Oder: Der gleiche Geschäftsmann hat nur einen One way Flug nach Paris gebucht. Gleich nach dem Termin in Paris geht es weiter nach Los Angeles. Das Ticket ist bei einer anderen Airline gebucht. Dann muss die erste Airline das Gepäck trotzdem nachliefern.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Da bin ich mir nicht zu 100% sicher.

Ich schon, weil so bereits erlebt.

Zwei getrennte Buchungen. Bei der ersten Buchung kam das Gepäck nicht mit gebuchten Flug. Aufenthalt am Airport nur 3 Stunden. Dann erfolgte Weiterreise mit anderer Airline auf getrennter Buchung. Gepäck wurde anstandslos nachgeliefert. Zur Nachlieferung wurdo laut Gepäckabschnitt sogar eine andere Airline einer fremden Allianz bemüht.
 
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Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Hier nochmal die Grundlage aus den AGB von Airberlin für die Erstattung von Schadensersatz bei verspätetem Gepäck:

10.1
Es finden die jeweils gültigen Rechtsvorschriften in Verbindung mit den im Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr festgelegten ….sowie seines Gepäcks Anwendung

….die Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens oder anderer, untergeordneter Haftungsbestimmungen, insbesondere Verordnung (EG) Nr. 261/2004) bleiben unberührt….
Etwaige Reklamationen und Anfragen in Bezug auf Reisegepäck sollten direkt bei Ankunft am Gepäckschalter vorgetragen werden. Ansonsten können Schäden schriftlich innerhalb der durch das Montrealer Übereinkommen vorgegeben Fristen geltend gemacht werden. Ein entsprechendes Schreiben ist an die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, Kundenservice, Saatwinkler Damm 42- 43, 13627 Berlin, Deutschland, zu richten, alternativ kann das Online Beschwerdeformular benutzt werden (abrufbar unter: www.airberlin.com/complaint)....

Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden
durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren
Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich
war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.131 SZR
(gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt…


Klagefristen: Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend
mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen,
erhoben werden.

Grundlage dieser Informationen: Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von
Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG)
Nr.2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002
geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.


http://www.airberlin.com/site/affiliate/unternehmen/agb/ABB_de.pdf

P.S: Vielleicht hilft es dem OP ja, Airberlin an die eigenen AGB´s zu erinnern, und die entsprechenden Passagen zu zitieren? ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden
durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren
Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich
war.

P.S: Vielleicht hilft es dem OP ja, Airberlin an die eigenen AGB´s zu erinnern, und die entsprechenden Passagen zu zitieren? ;)

Und airberlin zitiert dann das oben fett markierte ;)
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Und airberlin zitiert dann das oben fett markierte ;)

Natürlich muss es eine solche Klausel in den Beförderungsbedingungen geben, denn es kann ja auch vorkommen, dass es nicht im Einflussbereich der Airline lag das Gepäck zu befördern, z.B. bei einem Brand der Gepäckbeförderungsanlage im Flughafen.

Sofern aber die anderen Passagiere auf dem Flug Ihr Gepäck erhalten haben, kann man davon ausgehen, dass diese Klausel hier nicht greift, denn der Airline war es ja möglich anderen Passagieren das Gepäck zu liefern.

Kam denn in dem besagten Fall von keinem Passagier das Gepäck in Hamburg an?