Hier nochmal die Grundlage aus den
AGB von Airberlin für die Erstattung von
Schadensersatz bei verspätetem Gepäck:
10.1
Es finden die jeweils gültigen Rechtsvorschriften in Verbindung mit den im
Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr festgelegten ….sowie seines Gepäcks Anwendung
….die Bestimmungen des
Montrealer Übereinkommens oder anderer, untergeordneter Haftungsbestimmungen, insbesondere Verordnung (EG) Nr. 261/2004) bleiben unberührt….
Etwaige Reklamationen und Anfragen in Bezug auf Reisegepäck sollten direkt bei Ankunft am Gepäckschalter vorgetragen werden. Ansonsten können Schäden schriftlich innerhalb der durch das Montrealer Übereinkommen vorgegeben Fristen geltend gemacht werden. Ein entsprechendes Schreiben ist an die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, Kundenservice, Saatwinkler Damm 42- 43, 13627 Berlin, Deutschland, zu richten, alternativ kann das Online Beschwerdeformular benutzt werden (abrufbar unter:
www.airberlin.com/complaint)....
Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck: Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden
durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren
Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich
war.
Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1.131 SZR
(gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt…
Klagefristen: Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen
innerhalb von zwei Jahren, beginnend
mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen,
erhoben werden.
Grundlage dieser Informationen: Diese Bestimmungen beruhen auf dem
Übereinkommen von
Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG)
Nr.2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.
http://www.airberlin.com/site/affiliate/unternehmen/agb/ABB_de.pdf
P.S: Vielleicht hilft es dem OP ja, Airberlin an die eigenen AGB´s zu erinnern, und die entsprechenden Passagen zu zitieren?