Verspätung bei Pauschalreise

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andi7435

Erfahrenes Mitglied
20.07.2009
1.347
196
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Ohne Rechtsanwalt zu sein, dürften die Aussichten den Prozess zu gewinnen bei <1% liegen. Streik ist höhere Gewalt. Lasse mich aber gern eines besseren Belehren.

Andreas
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
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Muc
ich werde mich auch mal erkundigen, was der RA verlangt, hab keine RS-Vers. ... alternativ bleibt nur EU Claim, die kümmern sich aber nur aussergerichtlich darum, danach brauch man doch wieder einen Anwalt! Bei mir gehts ja nur um 400 Euro, so teuer kann ja der Anwalt nicht sein... Ich arbeite ja beim Steuerberater, aber mein Chef ist nur Rechtsbeistand, ob das wohl schon ausreicht??
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.517
Die Rechtsanwaltsvergütung für die außergerichtliche Tätigkeit bei einem Gegenstandswert von € 400,00 beträgt ca. € 85,00. Beendigung durch Vergleich ist hierin nicht enthalten.

Rechtsbeistand hat nichts mit Ausreichen, sondern mit Dürfen zu tun, d.h. Chef hat - in gewissen Grenzen - die Erlaubnis zur Rechtsberatung auch außerhalb des Steuerrechts, ohne selbst Volljurist zu sein. Wenn er Vollrechtsbeistand ist (d.h. "Rechtsbeistand"), darf er Dich vertreten, bei einer beschränkten Erlaubnis (z.B. Rechtsbeistand für Handels- und Gesellschaftsrecht) darf er Dich nicht vertreten.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ohne Rechtsanwalt zu sein, dürften die Aussichten den Prozess zu gewinnen bei <1% liegen. Streik ist höhere Gewalt. Lasse mich aber gern eines besseren Belehren.

Andreas
An dieser Stelle muss man m.E. differenzieren. Wenn ein Streik auftritt bei einem Dienstleister, den sich die Airline nicht selbst aussuchen kann (Fluglotsen etc.), dann handelt es sich selbstverständlich um höhere Gewalt. Aber wenn der Streik im eigenen Betrieb anfällt, ist dies m.E. nicht als höhere Gewalt anzusehen, da die Airline es freilich beeinflussen kann, ob ein Streik erfolgt oder nicht.
Interessant in diesem Zusammenhang ist der Bericht eines Rechtsanwalts diesbezüglich: Ausgleichszahlungen auch bei Streiks des eigenen Personals? Selbstverständlich!
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
ich werde mich auch mal erkundigen, was der RA verlangt, hab keine RS-Vers. ... alternativ bleibt nur EU Claim, die kümmern sich aber nur aussergerichtlich darum, danach brauch man doch wieder einen Anwalt! Bei mir gehts ja nur um 400 Euro, so teuer kann ja der Anwalt nicht sein... Ich arbeite ja beim Steuerberater, aber mein Chef ist nur Rechtsbeistand, ob das wohl schon ausreicht??
Hast Du das von eu-Claim für deinen spezifischen Fall so mitgeteilt bekommen? Grundsätzlich kümmert sich eu-Claim nämlich auch um eine gerichtliche Abwicklung. Dafür haben Sie auch eine Kanzlei unter vertrag.
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
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47
Muc
steht in den AGB´s
Als Inkassogesellschaft ist es EUclaim nur gestattet, außergerichtlich sowie in einem gerichtlichen Mahnverfahren für den Auftraggeber tätig zu werden. Zur Vertretung vor Gericht ist EUclaim nicht berechtigt. Soweit die außergerichtlichen Einziehungsbemühungen der EUclaim oder das gerichtliche Mahnverfahren erfolglos geblieben sein sollten, empfiehlt EUclaim die Beauftragung der Vertragsanwälte von EUclaim.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Genau. Sie haben Vertragsanwälte. Und wenn man eu-Claim beauftragt, so liegt sofort eine Vollmacht bei, damit diese direkt die Forderung an die Vertragsanwälte weiterreichen können, sofern der Forderungsbrief zurückgewiesen wird. Auch für die Kosten der Vertragsanwälte steht eu-Claim gerade. Falls also vor Gericht der Fall verloren wird, übernimmt eu-Claim die Anwaltskosten. Andernfalls ja eh die Gegenpartei. Zumindest ist das in meinem Vertrag mit eu-Claim bzw. deren Vertragsanwälte so geregelt.
 

pdkiller

Neues Mitglied
14.09.2010
12
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Bei mir wird jetzt Klage einegreicht gegen AB.

Klageschrift dürfte die Tage von der Anwältin rausgeschickt werden.

Abwartem
 

ErSelbst

Neues Mitglied
24.09.2010
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Ich bin am 17.9. von Mallorca mit Condor zurückgeflogen - mit 6 1/2 Stunden Verspätung wegen technischen Problemen am Flugzeug (defekte/fehlerhafte Sensoren in der Hydraulik), die erst in Köln und dann nochmal in Palma repariert wurden.

Geplant war Ablug um 15:45, Ankunft um 18 Uhr, daraus wurde dann 22:45 / 0:30.

Der erste Gang Montags nach der Arbeit war mit den Unterlagen zum Reisebüro... Bin mal gespannt, wie lang das dauert. Die 250€ pro Person SOLLTEN eigentlich sicher sein.... :D
War ja klar ...

21.9. beim Reisebüro Beschwerde eingereicht
5.10. Brief von Condor --> "Bitte Geduld"
19.10. Brief von Condor --> unverhersebare Umstände siehe hier: *klick* :eek:
19.10. Mail an die angegebene Adresse mit Fristsetzung bis 22.10. ohne Antwort
20.10. kam der 19€- Scheck
26.10. Anruf bei der angegebenen Kostenpflichtigen Hotline --> Frau Christ meinte, bei Pauschalreisen wären diese 5% gesetzlich geregelt und fertig.(n)
27.10. --> EUclaim.de und jetzt waaarten....

Vorteil für nacheifernde: Der Flug ist nu bei Euclaim direkt schon anwählbar ... ;)
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.517
Frau Christ meinte, bei Pauschalreisen wären diese 5% gesetzlich geregelt und fertig.

Die Sache mit den 5 % gibt es schon, wie auch in dem verlinkten Brief näher dargestellt, aber das betrifft halt die Reisepreisminderung nach BGB-Reiserecht und hat nichts mit der EU-Verordnung zu tun.
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
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Hallo,
Airberlin hat nach dem 2. Schreiben meines Anwalts die Ausgleichszahlung in Höhe von 800,-- Euro vorgenommen. Voller Erfolg also, so wie ich es auch erwartet habe !!!!!
Mein Anwalt hat mir außerdem mitgeteilt, dass Airberlin die Übernahme der Anwaltskosten (Höhe ist mir noch nicht bekannt) abgelehnt hat. Nach Rücksprache mit meiner Rechtschutzversicherung will mein Anwalt gerichtlich gegen Airberlin vorgenommen, wenn Airberlin die angeforderten Anwaltskosten nicht übernimmt. Bin mal gespannt, wie Airberlin hinsichtlich der Anwaltskosten weiter verfährt. Zu den angeforderten Anwaltskosten werde ich weiter berichten.

Mein Rechtsanwalt ist mit der Bekanntgabe seiner Anschrift in diesem Forum einverstanden. Soweit ihr eine Rechtsberatung oder ein guten Anwalt braucht, hier seine Anschrift und Telefonnummer:

Rechtsanwalt Christian Hormann, Kanzlei GREIM Rechtsanwälte, Eisenhartstr. 2, 14469 Postsdam, Telefon: 0331-964555, Fax: 0331-964615

Kann den Anwalt nur empfehlen !!!!

Viele Grüße
Timmizwei
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
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47
Muc
Hey Glückwunsch, das hat sich ja gelohnt!
Ich hab auch einen RA gegen Condor eingeschaltet, der hat auch schon ein Schreiben geschickt, mal sehen was passiert...
 

jimi

Neues Mitglied
15.09.2010
5
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Hallo, wir haben gestern eine Antwort von Airberlin bekommen. Sie möchten uns anstatt der geforderten 500,-Euro nur 67,- Euro überweisen.
Summe ist seit heute auch bereits auf unserem Konto.
Airberlin beruft sich dabei auf das geltende Reiserecht bzw. die Frankfurter Tabelle.

Auch wir werden jetzt einen Anwalt einschalten....werde den Tip von Timmizwei aufgreifen und mal in Potsdam anrufen.

Lieben Gruss
jimi
 

berchtberger

Neues Mitglied
16.08.2010
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ETSF, EDDM
Unser zweites Schreiben an Condor wurde mit Standardantwort abgelehnt. Dann wird es wohl auf einen Besuch beim Amtsgericht Rüsselsheim hinauslaufen.

Zur Info: Am 21.10.10 wurde Condor vom Amtsgericht Rüsselsheim zur Ausgleichszahlung verurteilt. Im Fall handelte es sich um eine ca. 10 stündige Verspätung. In der Urteilsbegründung bezieht sich das Gericht explizit auf die hier im Forum bereits genannten Urteile des BGH/EUGH und der Tatsache, dass ein technischer Defekt keinen aussergewöhnlichen Umstand im Rahmen der Verordnung darstellt! (Az. 3 C 576/10 (32))

Es geht also los, man darf sich bloß nicht kleinkriegen lassen. (y)
 
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ErSelbst

Neues Mitglied
24.09.2010
11
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Neuigkeiten:
EUclaim hat meinen Fall angenommen, die Vollmachten sind ausgedruckt und gehen nachher per Post raus.... *jippi* ;-)
 

ErSelbst

Neues Mitglied
24.09.2010
11
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Nachmal ich....

Nächster Brief von Condor:
Keine Ahnung, auf was genau die jetzt reagieren, müsste aber wegen meiner Mail vom 19.10. sein - Respekt! nur genau einen Monat Reaktionszeit!!
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
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Muc
Hurraaaaaaaaaa heute ist Weihnachten...mein Anwalt hat ein Schreiben bekommen, dass mir Condor die 400 Euro erstattet, juhuuuuuuuuuuuuu!!!

Also nur nicht nachgeben!!!
 

pdkiller

Neues Mitglied
14.09.2010
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Meine Anwältin hat noch nichts von AB gehört... :( Klage ist beim zuständigen Gericht eingereicht worden vor einigen Wochen :(
 

jimi

Neues Mitglied
15.09.2010
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Hallo, es ist vollbracht.....Airberlin hat die Ausgleichszahlung von 500 Euro gezahlt!
Das haben wir letztendlich dem Beitrag von Timmizwei zu verdanken, der den Anwalt Christian Hormann in Potsdam empfohlen hat. Vielen Dank nochmal dafür!!!

Herr Hormann wurde auch von uns eingeschaltet und binnen weniger Tage war der Betrag auf unserem Konto.

Lieben Gruss
jimi
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
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Hallo jimi,
schön, dass Du auch mit RA Hormann Erfolg hattest. Ich habe noch nichts von der Höhe der Anwaltskosten gehört. Ich gehe davon aus, dass airberlin nunmehr auch die Anwaltskosten an RA Hormann überwiesen hat. Wie sieht es bei Dir mit den Anwaltskosten aus?

Viele Grüße
Timmizwei
 

pdkiller

Neues Mitglied
14.09.2010
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bei mri entscheidet das jetzt ein Richter. :(

Was hat Herr Hormann denn AB geschrieben???????
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
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Hallo pdkiller,
bitte mein Beitrag vom 29.10.10 durchlesen. Ansonsten hat RA Hormann den Sachverhalt dargestellt und natürlich zusätzlich auf die Urteile des Europäischen Gerichtshofes hingewiesen. Habe nunmehr auch RA Hormann hinsichtlich der Anwaltskosten per Mail angeschrieben. Wollte wissen, wie hoch die Anwaltsgebühren sind und ob Air Berlin inzwischen die Anwaltskosten gezahlt hat. Sowie ich eine Antwort bekomme, werde ich berichten.

Gruß
Timmizwei
 

pdkiller

Neues Mitglied
14.09.2010
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Ich habe deinen Beitrag schon mehrfach gelesen. Meine Anwältin hat, ähnlich deinem Anwalt, die schreiben formuliert. Insgesamt zweimal. Beide Male eine schmale Antwort von AB.

Nun wurde Klage eingereicht und das Verfahren eröffnet. Das bedeutet zwei Wochen Zeit für AB die Klage anzunehmen, bzw. dann nopchmal zwei Wochen für die Beweismitteldarstellung.

Also wird es vor nächstem Jahr nichts.

Daher die Frage, was der Anwalt geschrieben hatte. Ob es etwas Spezielles war.