Verspätung bei Pauschalreise

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timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
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Hallo jimi, bei dem von dir geschilderten Sachverhalt steht dir zweifelsfrei eine Entschädigung in Höhe von 250,-- Euro zu. Meines Erachtens braucht du nur in deinem Schreiben auf das EuGH-Urteil vom 09. Nov. 09 hinweisen. Das Urteil kennt Airberlin zu 150 % . Das EuGH-Urteil kannst du auch im Intenet nachlesen. Einlach bei Google eingeben. In meinem Beitrag habe ich außerdem auf das Urteil von AG Köln hinsichtlich der Thematik " unvorhersehbarer technischer Defekt " hingewiesen. Das Urteil habe ich aus unserer Tageszeitung entnommen. Airberlin hat mich nunnehr aufgefordert, die Originale der Boardingkarten sowie das Original der Buchungsbestätigung vorzulegen, obwohl ich in meinen ersten Forderungsschreiben Ablichtungen dieser Dokumente übersandt hatte. Scheint mir eine Verzögerungstaktik zu sein. Dem Schreiben mit den Orignalunterlagen habe ich eine Ablichtung des Zeitungsartikels des Urteils vom AG Köln beigefügt. Telefonisch habe ich von Airberlin zusätzlich die Auskunft erhalten, die Serviceabteilung Entschädigung sei wegen der vielen Regressforderungen " Flugverbot wegen der Aschewolke " zurzeit überlastet. Inzwischen warte ich täglich auf eine positive Nachricht von Airberlin.

Hallo Reisefan, auch die auf unserer Maschine eingesetzte Crew hatte die 12 Std. Arbeitszeit überschritten. Der Flugkapitän ist trotzdem geflogen und hat uns in der Maschine noch erklärt, er werde sich selbst und seine Mannschaft wegen der überschrittenden Arbeitszeit anzeigen. Fand ich eigentlich nicht lustig. Ich denke, er hat das nur gesagt, um die Fluggäste zu beruhigen.

Viele Grüße
Timmizwei
 
Zuletzt bearbeitet:

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
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47
Muc
Hat hier bisher keiner derartige Erfahrungen gemacht und könnte berichten??? Ach so, ich vergaß, hier fliegen ja alle nur First, also auf keinen Fall Pauschal-Touri-Urlaub :)))))
 

pdkiller

Neues Mitglied
14.09.2010
12
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ich bin pauschtouri. und anwaltschreiben ist freitag raus mit zahlungsfrist 30.09. .. schauen wir ma
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
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47
Muc
ok, dankschön! Wollte mir eigentl. den Gang zum Anwalt sparen, aber wenn man dann nur mit 50 Euro abgespeist wird... bleibt wohl nix anders übrig!
Viel Erfolg, ich hoffe du berichtest weiter!
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
0
Heute, am Montag dem 20.09.10 war ein sehr interessanter Beitrag in der Sendung Wiso im ZDF zum Thema Fluggastrechte / Entschädigungen. Unbedingt auf der Seite ZDF / Wiso nachlesen. Bei Verspätungen von über 3 Stunden aufgrund von technischen Defekten und entsprechenden Entfernungen muss die Airline zweifelsfrei zahlen. Ausgenommen sind z.B. Sabotage oder Fabrikationsfehler am Flieger bzw. Nebel usw. Aus der Sendung ging auch eindeutig hervor, dass die Airlines den Antragsteller erst mit geringen Beträgen abspeisen wollen. Die Rechtsberaterin in der Sendung hat dazu angegeben, dass der Passagier nicht nachgeben bzw. notfalls einen Rechtsanwalt für Reiserecht einschalten soll.
Sobald ich in meiner Angelegenheit von Airberlin eine Antwort erhalte, werde ich berichten.

Viele Grüße
Timmizwei
 
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asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
Heute, am Montag dem 20.09.10 war ein sehr interessanter Beitrag in der Sendung Wiso im ZDF zum Thema Fluggastrechte / Entschädigungen. Unbedingt auf der Seite ZDF / Wiso nachlesen. Bei Verspätungen von über 3 Stunden aufgrund von technischen Defekten und entsprechenden Entfernungen muss die Airline zweifelsfrei zahlen. Ausgenommen sind z.B. Sabotage oder Fabrikationsfehler am Flieger bzw. Nebel usw. Aus der Sendung ging auch eindeutig hervor, dass die Airlines den Antragsteller erst mit geringen Beträgen abspeisen wollen. Die Rechtsberaterin in der Sendung hat dazu angegeben, dass der Passagier nicht nachgeben bzw. notfalls einen Rechtsanwalt für Reiserecht einschalten soll.
Sobald ich in meiner Angelegenheit von Airberlin eine Antwort erhalte, werde ich berichten.

Viele Grüße
Timmizwei



Keine Erwähnung von EU Claim (n)
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Ein Satz in demInterview lässt etwas hoffen:
"Franke: Laut Auskunft des Verbraucherschutzministeriums ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass für alle Verkehrsträger eine Schlichtungsstelle gesetzlich verankert wird. Sie prüfen derzeit, wie das für den Luftverkehr umgesetzt werden kann. Hierzu führen sie intensive Gespräche mit den Luftverkehrsunternehmen, als auch mit der EU-Kommission."

Quelle: "Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab" - ZDF.de - aber wegen der Depublizierungspflichten wahrscheinlich in einer Woche weg!
 

asmallworld

Erfahrenes Mitglied
26.05.2009
1.587
0
MUC / VIE / ZRH
Wieso Daumen runter? Erstmal sollte WiSo keine Werbung machen und zum anderen ist EU Claim recht teuer, die ersten zwei Briefe kann man wirklich selbst schreiben - irgendwann hat man ja auch Vorlagen dafür.

Ich sehe das ein bisschen anders. Wenn jemand keine Rechtsschutzversicherung hat, ist EU-Claim die wohl beste Möglichkeit ohne eigenen Rechtsberater das Geld einzufordern. Laut meiner Erfahrung bleibt auch bei 2 Briefen die Airline hartnäckig, somit würde der Geschädigte ohne den oft teuren Rechtsbeistand hier nicht weiter kommen und aufgeben.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Ich sehe das ein bisschen anders. Wenn jemand keine Rechtsschutzversicherung hat, ist EU-Claim die wohl beste Möglichkeit ohne eigenen Rechtsberater das Geld einzufordern. Laut meiner Erfahrung bleibt auch bei 2 Briefen die Airline hartnäckig, somit würde der Geschädigte ohne den oft teuren Rechtsbeistand hier nicht weiter kommen und aufgeben.

Wie sind denn die Erfolgsquoten bei EU-Claim?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Bei einem berechtigten Claim nahezu 100%. Die gehen mit der Airline dann vor Gericht, und ggf auch alle Instanzen.

Eigene Erfahrung?

Aber scheinbar haben die Ihre AGBs erweitert, früher stand da nur was drin, dass sie die AIrline bis zu AFAIR fünfmal anschreiben, aktuell steht folgendes:
"1.2 Als Inkassogesellschaft ist es EUclaim nur gestattet, außergerichtlich sowie in einem gerichtlichen Mahnverfahren für den Auftraggeber tätig zu werden. Zur Vertretung vor Gericht ist EUclaim nicht berechtigt. Soweit die außergerichtlichen Einziehungsbemühungen der EUclaim oder das gerichtliche Mahnverfahren erfolglos geblieben sein sollten, empfiehlt EUclaim die Beauftragung der Vertragsanwälte von EUclaim.

1.3 Wird ein Vertragsanwalt der EUclaim Deutschland GmbH mit der Wahrnehmung der weiteren Interessen beauftragt, kommt ein Vertragsverhältnis unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem Rechtsanwalt zustande. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung der EUclaim zur Übernahme der Kosten gem. Ziffer 1.5.

1.4 EUclaim ist nur dann zur weiteren Betreuung des Forderungseinzugs verpflichtet, wenn der Auftraggeber nach Aufforderung durch EUclaim die Vertragsanwälte von EUclaim beauftragt. Möchte der Auftraggeber die Vertragsanwälte nicht beauftragen, ist EUclaim zur Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Falle der Kündigung hat der Auftraggeber die Bearbeitungsgebühr (Ziffer 5.2), im Übrigen aber keine Kosten zu tragen.

1.5 Werden die Vertragsanwälte beauftragt, ist EUclaim verpflichtet, den Auftraggeber von den Kosten der Vertragsanwälte freizustellen. EUclaim ist ferner verpflichtet, den Auftraggeber von den notwenigen Kosten der Rechtsverfolgung – einschließlich der der Gerichtskosten und der gegnerischen Rechtsanwaltsosten, sofern diese aufgrund gerichtlicher Entscheidung vom Auftraggeber zu tragen sind – freizustellen. "


Letzlich wird es aber Zeit, dass es eine kostenfrei Stelle dafür gibt, da das LBA eben Deine Ansprüche ja nicht durchsetzt.
 

ErSelbst

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24.09.2010
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Ich bin am 17.9. von Mallorca mit Condor zurückgeflogen - mit 6 1/2 Stunden Verspätung wegen technischen Problemen am Flugzeug (defekte/fehlerhafte Sensoren in der Hydraulik), die erst in Köln und dann nochmal in Palma repariert wurden.

Geplant war Ablug um 15:45, Ankunft um 18 Uhr, daraus wurde dann 22:45 / 0:30.

Der erste Gang Montags nach der Arbeit war mit den Unterlagen zum Reisebüro... Bin mal gespannt, wie lang das dauert. Die 250€ pro Person SOLLTEN eigentlich sicher sein.... :D
 
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timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
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Hallo,
Airberlin hat mir nunmehr mitgeteilt, dass meine Forderung von 800,-- Euro Entschädigung für die Verspätung aufgrund technischer Defekte an beiden eingesetzten Flugzeugen nicht gezahlt wird. Die Fluggesellschaft will nur lächerliche 50,-- Euro Entschädigung im Rahmen einer Gutschrift zahlen. Auch mein daraufhin an airberlin gerichteter Widerspruch mit Zahlungsfrist 04.10.10 wurde wiederum abgelehnt. Werde morgen einen Rechtsanwalt für Reiserecht (u.a. Rechtsgebiet Entschädigung bei Flugverspätungen) mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen. Ich werde nicht nachgeben und notfalls klagen. Falls jemand bereits wegen einer Flugverspätung/Entschädigung geklagt hat, wäre es nett, wenn ich über den Ausgang des Verfahrens etwas hören würde. Habe mir den Rechtsanwalt über das Interet herausgesucht. EU-Claim ist mir zu teuer. Ich habe natürlich eine Rechtsschutzversicherung. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werde ich weiter berichten.

Viele Grüße
Timmizwei
 
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ab1410

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15.04.2010
124
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Ich kann Euch aus eigener Erfahrung sagen, dass da ohne Klage nix geht - zumindest bei LH. Macht aber nix, da die ganzen Kosten dann die LH trägt.
 
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pdkiller

Neues Mitglied
14.09.2010
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Das Antwortschreiben an die Anwältin ist eine Frechheit von Airberlin.

Weiterhin behaart man auf dem Standpunkt: technische Störung am Fluggerät die unvermittelt auftrat... umgehend alternative Arrangements für die Weiterreise aller Fluggäste getroffen."

Gem. Frankfurt Tabelle hat man genug bezahlt (zur erinnerung: 15 EUR (!), einmal Lanzarote nach HH)

Weitere Schritte müssen erst einmal durchdacht werden; Tipps werden gerne angenommen
 
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timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
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Hallo,
mein Anwalt aus Potsdam hat air berlin nunmehr mit Schreiben vom 08.10.10 aufgefordert, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 800,-- Euro bis zum 18.10.10 vorzunehmen. Der Anwalt meinte, vermutlich wird air berlin bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes zahlen. Bin mal gespannt, wie es weitergeht !!!!!! . Notfalls wird geklagt! Werde weiter berichten.

Gruß
Timmizwei
 

pdkiller

Neues Mitglied
14.09.2010
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Hallo,
mein Anwalt aus Potsdam hat air berlin nunmehr mit Schreiben vom 08.10.10 aufgefordert, eine Ausgleichszahlung in Höhe von 800,-- Euro bis zum 18.10.10 vorzunehmen. Der Anwalt meinte, vermutlich wird air berlin bei Einschaltung eines Rechtsanwaltes zahlen. Bin mal gespannt, wie es weitergeht !!!!!! . Notfalls wird geklagt! Werde weiter berichten.

Gruß
Timmizwei


siehe mein beitrag von oben.
Zahlungsfrist war 30.09.2010.
Antwortschreiben von AB: 06.10.2010
Weiterleitung durch Anwalt: heute erhalten
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
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Muc
Condor zahlt auch nicht :-(
Hab gestern ein Schreiben bekommen, dass sie die Entschädigung ablehnen, weil es sich um einen aussergewöhnlichen Umstand handelt...

Die wollen bestimmt drauf raus, dass die Crew ja ihre Arbeitszeit überschritten hat und wir deshalb nicht mehr von HRG zurückfliegen konnten!
Also wohl doch zum Anwalt oder EU Claim...
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
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Hallo,
nach dem 1. Schreiben meines Anwaltes mit Zahlungsfrist zum 18.10.2010 hat airberlin nicht reagiert. Mein Anwalt hat daraufhin ein 2. Schreiben an airberlin übersandt. In dem Schreiben hat er airberlin mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 18.02.2010 dargelegt hat, dass eine technische Störung am Fluggerät beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten kann, für sich gesehen aber keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, der das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsleistung enbindet. Unter Hinweis auf Klageerhebung hat er airberlin dann letztmalig bis zum 27.10.2010 aufgefordert, meine Forderung in Höhe von 800,-- Euro auszugleichen.
Nun aufgepaßt !!!
Mit Schreiben vom 27.10.10 teilt mir mein Anwalt nachfolgendes mit: Sehr geehrte Herr ..... , ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Gegenseite (airberlin) die Zahlung der Ausgleichsleistung angekündigt hat. Nachdem die 800,-- auf seinem Anwaltskonto eingegangen sind, wird er die Ausgleichsleistung auf mein Konto weiterleiten.

Als Anlage war eine Mail von airberlin mit folgendem kurzen Inhalt beigefügt: Wir möchten Ihren Mandanten ein weiteres Mal unser Bedauern für die Unannehmlichkeiten ausdrücken, die Ihnen durch die Verspätung entstanden sind und dafür erneut um Entschuldigung bitten. In den nächsten Tagen erfolgt eine Erstattung des Betrages in Höhe von 800,-- Euro auf das von Ihnen angegebene Kanzleikonto. Für die entstanden Unanhnehmlicheiten bitten wir nochmals um Entschuldigung.

Fazit: Soweit eine Flugverspätung aufgrund einer technischen Störung am Flugzeug vorliegt, nicht nachgeben und notfalls einen Anwalt einschalten. Sobald die Ausgleichszahlung auf meinem Konto eingegangen ist und mir die Rechnung des Rechtsanwaltes vorliegt, werde ich nochmals berichten. Zusätzlich werde ich den Rechtsanwalt befragen, ob ich seine Anschrift in diesem Forum bekanntgeben darf, da er sich mit der in Rede stehenden Problematik meines Erachtens bestens auskennt.
 

foxyankee

Pilotendompteur
20.04.2009
3.667
736
Großherzogtum
Als völlig unbadarfter Mensch was Rechtsanwälte und solche Dinge angeht (ich habe noch nie so etwas gebraucht) stellt sich die Frage:

Was kostet so eine "Dienstleistung"?

Wenn von einem Rechtsanwalt berechtigterweise Geld eintreibt - darf er sein "Gehalt" auf die Forderung aufschlagen und die Gegenseite zahlt sowas?
Oder zahlt sowas eine Rechtsschutz-Versicherung? Die schmeißen doch so schnell raus habe ich gehört.....
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
5.518
Als völlig unbadarfter Mensch was Rechtsanwälte und solche Dinge angeht (ich habe noch nie so etwas gebraucht) stellt sich die Frage:

Was kostet so eine "Dienstleistung"?

Die Rechtsanwaltsvergütung bemißt sich nach dem streitigen Betrag. Das Prinzip lautet: bei einem streitigen Betrag bis X Euro beträgt der einfache Satz der Vergütung Y Euro. Details ergeben sich aus einer Tabelle mit Vergütungstatbeständen, die Bestandteil des Rechtanwaltsvergütungsgesetzes ist.

Wenn von einem Rechtsanwalt berechtigterweise Geld eintreibt - darf er sein "Gehalt" auf die Forderung aufschlagen und die Gegenseite zahlt sowas?

Das wird üblicherweise so praktiziert. Wenn die Gegenseite dann auch die Rechtsanwaltsvergütung zahlt, ist alles ok. Wenn die Gegenseite nichts bzw. die Rechtsanwaltsvergütung nicht zahlt, bleibt der Mandant als Auftraggeber Schuldner der Vergütung.

Oder zahlt sowas eine Rechtsschutz-Versicherung? Die schmeißen doch so schnell raus habe ich gehört.....

Wenn man rechtsschutzversichert ist und für die betreffende Angelegenheit Deckung besteht, zahlt die Versicherung den Rechtsanwalt. Daß man dann ggf. mit der Kündigung rechnen muß, ist in der Tat zutreffend, läßt sich aber auch nicht verallgemeinert so sagen, da dies auch auf die jeweilige Versicherung ankommt, wann sie kündigt. Für Details in der Hinsicht bin ich allerdings zu lange aus der Materie heraus.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Die LH hat im Februar dieses Jahres ihre Angestellten nicht ausreichend bezahlt weshalb ein Streik ausgerufen wurde.
Ca 48h verspätete Ankunft trotz umbuchung.
Die LH weigerte sich unsere(2) Aufforderung von 600€ pro Person Entschädigung nachzukommen. (Flugpreis 660€)
Auf diese Scharmützel hab ich keinen Bock und sofort bei Gericht folgende Forderung eingereicht:
600€ pro Person
100€ pro Tag pro Person Urlaubs und Verdienstentgang.
Verpflegungspauschale
Übernachtungspauschale
Nebenkosten.
Gesamtforderung von 1974€
Gerichtstermin wurde für Dezember anberaumt, wünsche gute Unterhaltung :) den LH Anwälten