Verspätung bei Pauschalreise

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timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
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Hallo pdkiller,
RA Hormann hat mir nunmehr mitgeteilt, dass er gegenüber Airberlin insgesamt 163,03 Euro für seine Tätigkeiten in Rechnung gestellt hat (Streitwert/Entschädigung 800,00 Euro). AB hat aber noch nicht gezahlt. Da sich AB nun in Zahlungsverzug befindet, hat er den in Rede stehenden Betrag klageweise geltend gemacht. Mir entstehen dadurch keine Kosten.
RA Hormann hat nichts spezielles geschrieben. Er hat in seinen zwei Schreiben den Sachverhalt (Flugdaten/Verspätungen und die techn. Defekte der beiden Flugzeuge) sowie auf die entsprechenden EuGH-Urteile und mittlerweile ergangenen Urteile von deutschen Gerichten hingewiesen. Da die zwei von AB eingesetzten Fleugzeuge jeweils einen techn. Defekt hatten, wir die Sachlage auch sehr eindeutig.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich AB in Deiner Sache auf eine Gerichtsverhandlung einläßt.
Viele Grüße und ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest.
Timmizwei
 
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Reaktionen: alexanderxl

pdkiller

Neues Mitglied
14.09.2010
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10 seitige Begründung von AB erhalten:

das cabin Intercommunication Data System (CIDS) ist kaputt gewesen bzw. der Rechner ist nicht gestartet. Und das wäre der unausweichliche Grund dafür.

Hat das jemand schon mal erlebt???
 

ErSelbst

Neues Mitglied
24.09.2010
11
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Nachmal ich....

Nächster Brief von Condor:
Keine Ahnung, auf was genau die jetzt reagieren, müsste aber wegen meiner Mail vom 19.10. sein - Respekt! nur genau einen Monat Reaktionszeit!!

Meine Herren ....
15 (!!!) Monate nachdem Condor alles agestritten hat, will EUclaim jetzt nochmal Vollmachten haben, weil die bei Condor wohl gerne mal "verschwinden"

Zitat aus der Mail:
Sehr geehrter Herr *****,
in Ihrer o. g. Angelegenheit bitten wir erneut um Zusendung aktueller Vollmachten von Ihnen und Ihren Mitreisenden im Original zu unseren Unterlagen.
Die uns legitimierenden Vollmachten wurden im Original unserem Forderungsschreiben an die Fluggesellschaft beigefügt, sodass wir nur noch im Besitz der Kopien sind.
Erfahrungsgemäß bestreitet Condor im Klageverfahren die Kopien der Vollmachten. Aus diesem Grunde benötigen wir aktuelle Vollmachten von Ihnen sowie Ihren Mitreisenden im Original.

Morgen oder am Montag mal nen Brief fertig machen und hoffen, dass die Ar***löcher bei Condor endlich zahlen müssen!!
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
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Meine Herren ....
15 (!!!) Monate nachdem Condor alles agestritten hat, will EUclaim jetzt nochmal Vollmachten haben, weil die bei Condor wohl gerne mal "verschwinden" [...] Ar***löcher bei Condor

:eek: Das heisst, dieser Dienstleister hat 20 Monate (!) nach Auftragsannahme immer nocht nicht geklagt?? Und Du belegst DE mit Schimpfworten, obwohl es deren gutes Recht ist, ein Gerichtsverfahren abzuwarten?

Ich befürchte ja, Du leidest an Wahrnehmungsverzerrungen. Aber dafür taugst du als fanboy.

:D EUclaimfanboy :D
 

ErSelbst

Neues Mitglied
24.09.2010
11
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Wenn die Penner bei Condor einfach zahlen würden, wenn es eigentlich offensichtlich ist und nicht die Gerichte dieser Welt mit dem Scheiß belästigen würden, wäre die Sache seit 1 1/2 Jahren aus der Welt....

Macht es eigentlich Spaß irgendwem ans Bein zu pissen?! Was hat das mit Fanboy zu tun? Weil ich gegen Condor und für EUclaim bin? Soll ich jetzt Mitleid mit Condor haben und die ganz ganz doll um Verzeihung bitten, weil ich den Verein unter "Arschlöcher" abgestempelt habe?
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Wenn die Penner bei Condor einfach zahlen würden, wenn es eigentlich offensichtlich ist und nicht die Gerichte dieser Welt mit dem Scheiß belästigen würden, wäre die Sache seit 1 1/2 Jahren aus der Welt....

Macht es eigentlich Spaß irgendwem ans Bein zu pissen?! Was hat das mit Fanboy zu tun? Weil ich gegen Condor und für EUclaim bin? Soll ich jetzt Mitleid mit Condor haben und die ganz ganz doll um Verzeihung bitten, weil ich den Verein unter "Arschlöcher" abgestempelt habe?

Dass die ohne Klage nicht freiwillig bezahlen war doch abzusehen.

Ich habe gerade einen Fall mit LH in den USA wo deren Anwaelte schon knapp 10,000$ Kosten verursacht haben und bisher immer wieder an den Gerichten gescheitert sind. Und das im Vorverfahren. LH haette mich also mittlerweile schon bezahlen koennen und der Fall waere ebenso aus der Welt. Tun sie aber nicht, daher geht es nun weiter. :)
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Weil ich gegen Condor und für EUclaim bin?

Sei doch so freundlich und begründe kurz, weshalb Du "für EUclaim bist", insbesondere, was sie dir in den letzten 20 Monaten Gutes getan haben.

Zumal dir in einem vorigen Post eine einmonatige Antwortfrist von DE schon viel zu lange vorkam:

Nächster Brief von Condor:
Keine Ahnung, auf was genau die jetzt reagieren, müsste aber wegen meiner Mail vom 19.10. sein - Respekt! nur genau einen Monat Reaktionszeit!!
 
Zuletzt bearbeitet:

ErSelbst

Neues Mitglied
24.09.2010
11
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@TXLover: Nee, mach ich nicht ....


Heute kam die nächste Mail von EUclaim:
**** u.a. ./. Condor

Sehr geehrter Herr ****,

in oben bezeichneter Angelegenheit übersenden wir den anliegenden Klageentwurf mit der Bitte um Kenntnisnahme und Freigabe.

1. Sind die tatsächlichen Angaben (Namen, Adressen, Sachverhalt) richtig? Kann die Klage so eingereicht werden?

2. Sofern die Klage Erfolg hat, werden wir von der Fluggesellschaft einen Geldbetrag erhalten. Es ist für alle Beteiligten hilfreich, wenn wir dann mit Ihrem Einverständnis EUclaim bitten können, Rechnung zu stellen. Wir schlagen zudem vor, dass wir den Rechnungsbetrag direkt an EUclaim überweisen und den Restbetrag an Sie auszahlen. Sind Sie damit einverstanden?

3. Bitte hinterlegen Sie jetzt auch Ihre Kontoverbindung im Kunden-Portal von EUclaim.

Für Ihre rasche Rückmeldung zu allen 3 Punkten bedanken wir uns bereits jetzt.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
JBB-Team


jippi ;)
 

ErSelbst

Neues Mitglied
24.09.2010
11
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Jippi!
Nachdem vor ein paar Wochen schon der Schriftsatz per Mail kam, dass Condor wegen "Kostenersparnis" kein Gerichtsverfahren ausfechten will kam heute das:

Dienstag, 2. April 2013

Sehr geehrter Kunde,

die Fluggesellschaft hat Ihrem Anspruch auf Ausgleichszahlung zugestimmt. Die Gutschrift ist in der Anlage zugefügt.

Wir vom EUclaim-Team freuen uns natürlich über jeden zufriedenen Kunden. Sollten Sie mit unserer Arbeit so zufrieden gewesen sein, dass Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Betroffenen teilen möchten, dann besteht die Möglichkeit unter http://www.facebook.com/EUclaimDE oder direkt per E-Mail an info@euclaim.de eine Bewertung abzugeben.

Für Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen bedankt sich Ihr EUclaim-Team

Mit freundlichem Gruß
EUclaim Deutschland GmbH & Co.

kaum 2 1/2 Jahre nach dem Flug gibts schon Geld zurück ;-)
 

AchWas

Erfahrenes Mitglied
27.04.2010
2.861
2
Farscape am 30.10.2010 meinte:
Die LH hat im Februar dieses Jahres ihre Angestellten nicht ausreichend bezahlt weshalb ein Streik ausgerufen wurde.
Ca 48h verspätete Ankunft trotz umbuchung.
Die LH weigerte sich unsere(2) Aufforderung von 600€ pro Person Entschädigung nachzukommen...
Unbenanntes Dokument
Newsletter vom 1.10.2012 meinte:
..
Klarheit schuf auch der Bundesgerichtshof am 21. August 2012, dass auch ein betriebsinterner Streik der Piloten einer Airline ein "außergewöhnlicher Umstand" im Sinne der EU-FluggastrechteVO Nr. 261/2004 darstellt. Ein Streikaufruf einer Gewerkschaft wirkt von außen als Recht der ihr zukommenden Tarifautonomie auf in die normale Tätigkeit einer Airline ein und ist in aller Regel auch nicht beherrschbar. Daher ist es auch gerechtfertigt, Ausgleichzahlungen bei Streik zu verweigern, wenn das Luftfahrtunternehmen nachweist, dass es durch geeignete und zumutbare Maßnahmen, z. B. einen Sonderflugplan, die Auswirkungen von Flugannullierungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.
...
In der Sache X ZR 138/11 wurde der für den 22.2.2010 vorgesehene Rückflug nach Düsseldorf annulliert und die Reisenden wurden auf einen anderen Rückflug umgebucht, mit dem sie am 25.2.2010 in Düsseldorf eintrafen. In der Sache X ZR 146/11 wurde der für den 23.2.2010 vorgesehene Rückflug nach Frankfurt am Main annulliert; die Reisenden wurden auf einen Flug am 1.3.2010 umgebucht. In beiden Fällen geht es nicht um die Unterstützungsleistungen (Mahlzeiten, Hotelunterbringung), die das Luftverkehrsunternehmen bei Annullierung eines Flugs anbieten muss, sondern - jedenfalls in der Revisionsinstanz - ausschließlich um die Frage, ob Lufthansa auch die pauschale
Ausgleichsleistung in Höhe von 600,- Euro je Fluggast zu zahlen hat, die die Fluggastrechteverordnung grundsätzlich vorsieht, wenn ein Interkontinentalflug annulliert wird. ...
Gibt es nun davon abweichende Rechtsprechung?
 

marlavreeet

Neues Mitglied
06.10.2023
3
0
Entschädigung bei Flugverspätung - https://compensair.com Schnelle und problemlose Abwicklung. Musste mich um nichts kümmern. Nach der Flugverspätung der AUA hatte ich nach knapp sieben Wochen das Geld auf meinem Konto. Kann Compensair nur weiterempfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet: