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Hallo pdkiller,
RA Hormann hat mir nunmehr mitgeteilt, dass er gegenüber Airberlin insgesamt 163,03 Euro für seine Tätigkeiten in Rechnung gestellt hat (Streitwert/Entschädigung 800,00 Euro). AB hat aber noch nicht gezahlt. Da sich AB nun in Zahlungsverzug befindet, hat er den in Rede stehenden Betrag klageweise geltend gemacht. Mir entstehen dadurch keine Kosten.
RA Hormann hat nichts spezielles geschrieben. Er hat in seinen zwei Schreiben den Sachverhalt (Flugdaten/Verspätungen und die techn. Defekte der beiden Flugzeuge) sowie auf die entsprechenden EuGH-Urteile und mittlerweile ergangenen Urteile von deutschen Gerichten hingewiesen. Da die zwei von AB eingesetzten Fleugzeuge jeweils einen techn. Defekt hatten, wir die Sachlage auch sehr eindeutig.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich AB in Deiner Sache auf eine Gerichtsverhandlung einläßt.
Viele Grüße und ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest.
Timmizwei
RA Hormann hat mir nunmehr mitgeteilt, dass er gegenüber Airberlin insgesamt 163,03 Euro für seine Tätigkeiten in Rechnung gestellt hat (Streitwert/Entschädigung 800,00 Euro). AB hat aber noch nicht gezahlt. Da sich AB nun in Zahlungsverzug befindet, hat er den in Rede stehenden Betrag klageweise geltend gemacht. Mir entstehen dadurch keine Kosten.
RA Hormann hat nichts spezielles geschrieben. Er hat in seinen zwei Schreiben den Sachverhalt (Flugdaten/Verspätungen und die techn. Defekte der beiden Flugzeuge) sowie auf die entsprechenden EuGH-Urteile und mittlerweile ergangenen Urteile von deutschen Gerichten hingewiesen. Da die zwei von AB eingesetzten Fleugzeuge jeweils einen techn. Defekt hatten, wir die Sachlage auch sehr eindeutig.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich AB in Deiner Sache auf eine Gerichtsverhandlung einläßt.
Viele Grüße und ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest.
Timmizwei