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Hallo jimi, bei dem von dir geschilderten Sachverhalt steht dir zweifelsfrei eine Entschädigung in Höhe von 250,-- Euro zu. Meines Erachtens braucht du nur in deinem Schreiben auf das EuGH-Urteil vom 09. Nov. 09 hinweisen. Das Urteil kennt Airberlin zu 150 % . Das EuGH-Urteil kannst du auch im Intenet nachlesen. Einlach bei Google eingeben. In meinem Beitrag habe ich außerdem auf das Urteil von AG Köln hinsichtlich der Thematik " unvorhersehbarer technischer Defekt " hingewiesen. Das Urteil habe ich aus unserer Tageszeitung entnommen. Airberlin hat mich nunnehr aufgefordert, die Originale der Boardingkarten sowie das Original der Buchungsbestätigung vorzulegen, obwohl ich in meinen ersten Forderungsschreiben Ablichtungen dieser Dokumente übersandt hatte. Scheint mir eine Verzögerungstaktik zu sein. Dem Schreiben mit den Orignalunterlagen habe ich eine Ablichtung des Zeitungsartikels des Urteils vom AG Köln beigefügt. Telefonisch habe ich von Airberlin zusätzlich die Auskunft erhalten, die Serviceabteilung Entschädigung sei wegen der vielen Regressforderungen " Flugverbot wegen der Aschewolke " zurzeit überlastet. Inzwischen warte ich täglich auf eine positive Nachricht von Airberlin.
Hallo Reisefan, auch die auf unserer Maschine eingesetzte Crew hatte die 12 Std. Arbeitszeit überschritten. Der Flugkapitän ist trotzdem geflogen und hat uns in der Maschine noch erklärt, er werde sich selbst und seine Mannschaft wegen der überschrittenden Arbeitszeit anzeigen. Fand ich eigentlich nicht lustig. Ich denke, er hat das nur gesagt, um die Fluggäste zu beruhigen.
Viele Grüße
Timmizwei
Hallo Reisefan, auch die auf unserer Maschine eingesetzte Crew hatte die 12 Std. Arbeitszeit überschritten. Der Flugkapitän ist trotzdem geflogen und hat uns in der Maschine noch erklärt, er werde sich selbst und seine Mannschaft wegen der überschrittenden Arbeitszeit anzeigen. Fand ich eigentlich nicht lustig. Ich denke, er hat das nur gesagt, um die Fluggäste zu beruhigen.
Viele Grüße
Timmizwei
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