Mir unverständlich ist weshalb der standardisierte EU-Führerschein nicht als Personalausweis akzeptiert werden kann. Bis auf die Körpergröße sind in einem österreichischen Reisepass/Personalausweis und Führerschein exakt dieselben Daten vermerkt, Ablaufdatum hat letzterer mittlerweile auch.
Führerschein = Regelungszuständigkeit der EU. Reisepässe/Personalausweise = nationales Recht. Man könnte theoretisch den EU-Führerschein nach
§ 1 Abs. 1 PAuswG als Ausweis bzw. nach
§ 7 Abs. 1 PassV als Passersatz definieren, aber nur für deutsche Staatsangehörige. Wie soll dann aber ein vom Straßenverkehrsamt des Landkreises Osterholz-Scharmbeck ausgestellter EU-Führerschein für einen französischen Staatsangehörigen aussehen?
Die Staatsangehörigkeit wird man nicht in einen Führerschein schreiben dürfen, weil das wohl unter ein Diskriminierungsverbot fiele - was auch immer man davon hält, das sei hier bitte ausgeklammert -, da sie für die Frage des Umfangs der Fahrerlaubnis bedeutungslos ist. Vermutlich liegt eben darin auch die unverständlich wirkende Diffenzierung begründet, dass ganz formal gesehen der Führerschein nur Beweiskraft für den Umfang der Fahrerlaubnis hat, auch wenn man die Identität des Inhabers darüber ebenso feststellen kann.
Und was wäre, wenn der EU-Führerschein in Deutschland zugelassener Ausweis- oder Passersatz wäre, in den Niederlanden aber nicht? Ohne EU-weit einheitliche Regelung gäbe es ein Durcheinander, es wird aber kein Mitgliedsstaat die Zuständigkeit für die Ausstellung von Ausweispapieren für seine Staatsangehörigen aufgeben wollen.
Du kannst nämlich im Gegensatz zum allgemeinen Aberglauben NICHT alles mit dem Reisepass machen. Du kannst dich nämlich nicht mal vernünftig ausweisen da kein Wohnsitz im Pass steht. Dazu bräuckte man wieder eine gültige Meldebescheinigung. Und jetzt wären wir dann wieder bei der Zeit und Gewinnmaximierung.
Ich finde einen Perso aus "kostengründen" nicht zu haben schon wieder sowas von lächerlich. Und späterstens wens der erste Schutzmann der nicht gerade frisch vom Baum gefallen ist dir ein Ticket verpast weil du dich nicht ausweisen kannst dann geht das geheule wieder los. Kann ich nicht verstehen.
Wieso kann man sich nicht vernünftig ausweisen bzw. weshalb soll man deshalb eine Verwarnung erhalten? Deutsche Staatsangehörige sind nicht verpflichtet, ein Ausweisdokument zu besitzen, das eine Anschrift nach Straße und Ort enthält. Das folgt daraus, dass die Ausweispflicht nach § 1 Abs. 1 PAuswG gemäß § 1 Abs. 2 PAuswG auch durch Besitz und Vorlage eines Reisepasses erfüllt wird.