Kollege X kauft alle 5 Jahre Schuhe. Diese kosten aber nun 150€. Er argumentiert das er ja theoretisch 500€ ausgeben hätte können, dies aber nicht gemacht hat. Ihm stehen trotzdem nur 100€ zu. [...]Und es gibt böses Blut.
Wo ist denn das Problem? Wenn der Kollege Schuhe für 150 Euro will, weil sie ihm besser passen oder besser gefallen, dann soll er die bekommen. Letztendlich ist auch das ein Punkt der Mitarbeitermotivation.
Eigentlich lässt sich das auch einfach lösen:
Version a: Der Arbeitgeber handelt mit einem Lieferanten einen Rahmenvertrag aus, das allen den gleichen Rabatt gibt. Jeder sucht sich die Schuhe seiner Wahl aus. Abgerechnet wird mit dem nächsten Gehalt. Liegt der Preis für die ausgesuchten Schuhe unter 100 EUR, ist alles ok. Liegt er drüber, wird die Differenz vom Nettogehalt abgezogen.
Version b: Es gibt ein Kleiderkonto, auf das jedes Jahr 100 EUR für Schuhe eingezahlt werden. Hat dann jemand seine Schuhe pfleglich behandelt, so dass sie erst nach 2 Jahren ausgetauscht werden müssen, kann er bis zu 200 EUR ausgeben (analog bei 1,3,4 und 5 Jahren).
Version c: Kombination aus a+b
Und so isses auch bei dem Firmenwagen. Da heist es dann "typisch Vertrieb, tanzen immer ausserhalb der Reihe".
Das wird anderenorts deutlich flexibler gehandelt. Analog zum Schuh-Beispiel gibt es ein Budget für den Firmenwagen/die Leasingrate des Firmenwagens und Rahmenverträge mit Händler A,B,C. Innerhalb seines Rahmens kann der Dienstwagennutzer frei entscheiden.
Was macht ihr den beim Gehalt? Der hat zwar ERA12 aber geben wir ihm mal ne Mark mehr...
Für Leute, die gut sind, sind auch beim Metall & Elektro-TV Leistungszulagen vorgesehen. Die bekommen dann halt die Mark mehr. Wo ist hier das Probem?
Aber fakt ist nunmal das es gewisse Regeln gibt die oftmals nicht der Abteilungsleiter aufstellen sondern die oberste Heeresleitung. Und dann kann ich nicht sagen "der darf das trotzdem und der nicht". So siehts nunmal aus. Und das finde ich weder kleinkarriert noch typisch deutsch.
In Situationen wie oben ist es m.E. aber deine Pflicht als Abteilungsleiter deinem Vorgesetzten/der Geschäftsleitung - ggf. zusammen mit anderen Abteilungsleitern und/oder dem Betriebsrat - aufzuzeigen, dass die eine oder andere Regel nicht ganz praktikabel und/oder nicht mehr zeitgemäß ist.