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Wo ist das denn irreführend?
Ich meine nicht die Formulierung der Handgepäcksregelung, sondern den Werbespott, der mir sagt, dass ich 2 Handgepäcksstücke an Bord nehmen darf. Bei LH in C kann ich auch zwei Handgepäcksstücke mitnehmen, die aber beide 55x40x23 groß sein können. Bei FR darf aber nur eins 55x40x20 groß sein.