Streikbedingtes Downgrade - Frage wegen Erstattung

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Königspalme

Neues Mitglied
24.09.2015
16
0
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Liebe Forumsgemeinde,

ich bitte um Eure Unterstützung, da Ihr mit Sicherheit mehr Erfahrung haben werdet als ich. Gleichzeitig bitte ich um Entschuldigung falls diese Frage bereits im Forum beantwortet wurde - ich habe gesucht, konnte aber leider nichts passendes finden.

Ich hatte vergangenen November einen Flug mit der LH von München nach Miami und zurück in der Premium Economy gebucht. Leider war ich dann auf dem Hinflug vom Streik betroffen - mein Flug wurde annulliert. Da ich leider vom Flugtermin nicht flexibel sein konnte habe ich dann mit vielen Mühen für den Hinflug auf die Strecke München-Zürich-Miami mit Swiss umgebucht. Der Flug war absolut ok, jedoch natürlich in Economy da die Swiss keine Premium Economy hat. Der Rückflug fand dann wie ursprünglich gebucht statt.

Nach mittlerweile fast fünf Monaten und vielen vielen Nachfragen hat Lufthansa Customer Relations mir gestern mitgeteilt, ich become pro Ticket (wir waren zu zweit) EUR 98 an Erstattung. Nachdem die gesamte Bearbeitung des Vorgangs schon sehr chaotisch war (unter anderem Nennung von falschen Flugnummern, Ticketnummern, Referenzen) bin ich der Berechnung gegenüber etwas misstrauisch.

Auch habe ich gelesen, daß für "involuntary downgrades" für diese Entfernung 75 % des Ticketpreises für das eine Segment anfallen sollen.

Bevor ich nun den "Kampf" mit Lufthansa Customer Relations nochmals aufnehme, könnt Ihr mir hier bitte helfen und mir Eure Einschätzung sagen ob die EUR 98.- Eurer Ansicht nach korrekt sein können ? Der ursprüngliche Preis für das Ticket MUC-MIA-MUC in der Premium Economy war ca. EUR 1.400.-

Lieben Dank und Gruß
Die Königspalme
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.832
6.844
Herrlich - wenn zu solchen einer Differenz nur die Upgrades kaufen könnte. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe sind es 75% des Ticketpreises - nicht des anteiligen Legs - hatte mal so eine Diskussion, nach viel hin und her dann aber gar nix bekommen (aus anderen Gründen).
 
Zuletzt bearbeitet:

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.074
2
Haben die 75% von der Hälfte der Basefare genommen? :rolleyes:

Normalerweise den Unterschied zwischen der bezahlten höheren Klasse und dem teuersten Tarif, der in der tieferen Klasse verfügbar ist. Vor allem, da ja ganz kurzfristig auf die niedrigere Klasse umgebucht wurde, waren natürlich auch nur teure Tarife verfügbar :cry:

HTB.
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.197
1.717
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Normalerweise den Unterschied zwischen der bezahlten höheren Klasse und dem teuersten Tarif, der in der tieferen Klasse verfügbar ist. Vor allem, da ja ganz kurzfristig auf die niedrigere Klasse umgebucht wurde, waren natürlich auch nur teure Tarife verfügbar :cry:
Hieße das auch wenn einer aus einem günstigen PE-Angebot ein Downgrade bekommt, muss er dann die Tarifdifferenz LH zahlen da die höchste Buchungsklasse in Y weit über der günstigsten in E liegt?
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Nach meiner Einschätzung wäre es die richtige Lösung, in so einem Fall die Differenz aus dem bezahlten Preis (in der PE) zu dem am Buchungstag verlangten günstigsten Preis in der "normalen" Economy zu erstatten.

- Eine höhere "Entschädigung" für einen downgrade sehe ich wegen des Streikes als Ursache nicht
- Die angebotene niedrigere Rückzahlung auf Basis des "höchsten" Economy-Preises ist allerdings auch nicht fair
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
8
MRS
- Eine höhere "Entschädigung" für einen downgrade sehe ich wegen des Streikes als Ursache nicht

Wieso? Er bucht PE. Er wird wegen Streik umgebucht, erhält aber ein Downgrade. Da spricht nichts dagegen, dass sich die 75%-Regel appliziert... . An dem Downgrade ist der Streik per se nicht Schuld. LH kann natürlich argumentieren, dass SN, OS und LX alle keine PE haben, allerdings ist dies bekanntlich irrelevant, da LH auch auf fremdes Metall umbuchen müsste. Und Richtung MIA gibt es ja noch andere Anbieter mit echter PE.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Kleiner, nerviger Einwurf des Juristen:

Der Anspruch auf anteilige Erstattung des Ticketpreises gemäß Art. 10 Abs. 2 VO (EG) 261/2004 hängt nicht von der Ursache für das Verlegen in eine niedrigere Klasse ab. Dass die Erstattung nur für die betroffenen Segmente des Flugscheins verlangt werden kann, wurde hier schon viele, viele Male diskutiert: Ein Downgrade von C nach Y auf DUS-FRA löst einen Erstattungsanspruch von 75% für ein RTW-Ticket in F nur in einer Situation aus: in einem feuchten Maximierertraum.

Und damit wieder zurück zum "gesunden Menschenverstand".
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
bleibt die interessante Frage zu klären, ob die PE eine eigene Serviceklasse ist. Oder nur ein Teil der Serviceklasse "Economy".
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
12
bleibt die interessante Frage zu klären, ob die PE eine eigene Serviceklasse ist. Oder nur ein Teil der Serviceklasse "Economy".

Da hilft ein Blick auf die LH-homepage. Die vier LH Reiseklassen stehen gleichberechtigt nebeneinander.
Lufthansa Reiseklassen - Lufthansa

Und im Art. 10 ist nicht von Serviceklasse sondern nur von niedrigerer Klasse die Rede. Für mich ist das eindeutig das PE nicht Y ist.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.832
6.844
Kleiner, nerviger Einwurf des Juristen:

Der Anspruch auf anteilige Erstattung des Ticketpreises gemäß Art. 10 Abs. 2 VO (EG) 261/2004 hängt nicht von der Ursache für das Verlegen in eine niedrigere Klasse ab. Dass die Erstattung nur für die betroffenen Segmente des Flugscheins verlangt werden kann, wurde hier schon viele, viele Male diskutiert: Ein Downgrade von C nach Y auf DUS-FRA löst einen Erstattungsanspruch von 75% für ein RTW-Ticket in F nur in einer Situation aus: in einem feuchten Maximierertraum..

Dann kannst du doch auch sicher was zur korrekten Berechnung der 75% auf Teilstrecken sagen? Angenommen ich fliege von AA nach BB weiter nach CC Ticket Preis 1700€, die Strecke AA nach BB wird downgegradet auf Y - für die Strecke wären in C aber 1200€ fällig obwohl sie nur 20% der Reisestrecke ausmacht - welchen Betrag bekommen ich erstattet? (In Eco würde AA-BB-CC 600€ kosten und AA-BB 150€ - das sind ungefähre echte Zahlen auch meinem damaligen Fall - keiner wusste was zu erstatten war)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Dann kannst du doch auch sicher was zur korrekten Berechnung der 75% auf Teilstrecken sagen? Angenommen ich fliege von AA nach BB weiter nach CC Ticket Preis 1700€, die Strecke AA nach BB wird downgegradet auf Y - für die Strecke wären in C aber 1200€ fällig obwohl sie nur 20% der Reisestrecke ausmacht - welchen Betrag bekommen ich erstattet? (In Eco würde AA-BB-CC 600€ kosten und AA-BB 150€ - das sind ungefähre echte Zahlen auch meinem damaligen Fall - keiner wusste was zu erstatten war)

Das überrascht mich nicht, denn die VO verhält sich zu dieser Frage nicht ausdrücklich, weil sie im Grundsatz in sehr simplen Bahnen denkt: nämlich in einfachen Flügen. Was ich als Rechtsanwender daraus machen würde, darf ich einfach mal zitieren:

http://www.vielfliegertreff.de/luft...quipment-zum-winterflugplan-6.html#post576598
http://www.vielfliegertreff.de/reis...rechte-involuntary-downgrade.html#post1428419

Wenn der betroffene Flug dazu noch auf einem Prämienticket beruht, wird es ganz verworren, denn dann setzt sich der Flugpreis ja auch noch aus verschiedenen Elementen zusammen: Prämienmeilen + Zuzahlung.

http://www.vielfliegertreff.de/mile...trecke-gedowngradet-auf-c-11.html#post1341753

Überhaupt ließe sich aus Sicht der Airlines am "Preis des Flugscheins" durchaus noch unter einem anderen Aspekt bohren, aber ich werde das hier sicher nicht aussprechen.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich kann das nur mit dem gesunden Menschenverstand berechnen, aber der liegt ja meistens weit entfernt von der juristischen Expertise :rolleyes:

20% der Reise wird "downgegradet"; anteiliger Reisepreis pro rata für diese Strecke 20% von 1700€ = 340€.
Davon gibt es laut der EU-Verordnung 75% zurück; also 75% von 340€ = 255€.
 
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LH88

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08.09.2014
13.832
6.844
Ich kann das nur mit dem gesunden Menschenverstand berechnen, aber der liegt ja meistens weit entfernt von der juristischen Expertise :rolleyes:

20% der Reise wird "downgegradet"; anteiliger Reisepreis pro rata für diese Strecke 20% von 1700€ = 340€.
Davon gibt es laut der EU-Verordnung 75% zurück; also 75% von 340€ = 255€.

Was machen wir jetzt wenn BB-CC downgegradet wird, was 80% der Reise ausmachen würde - alleine gebucht aber der dreifache des gesamten Tickets kosten würde?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Was machen wir jetzt wenn BB-CC downgegradet wird, was 80% der Reise ausmachen würde - alleine gebucht aber der dreifache des gesamten Tickets kosten würde?

Das wiederum finde ich leicht zu beantworten: Zu entscheiden steht das von Dir gebuchte Ticket, kein hypothetisch gebuchtes. AMS-FRA-JFK ist ja (typischerweise) von vornherein billiger als FRA-JFK.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Was machen wir jetzt wenn BB-CC downgegradet wird, was 80% der Reise ausmachen würde - alleine gebucht aber der dreifache des gesamten Tickets kosten würde?

Da es hier ja um einen mangelhaften Komfort der Reise geht, würde ich das immer nach dem Anteil der "durchlittenen" Reisezeit an der Gesamt-Reisezeit bewerten. Aber wie gesagt, I am not a lawyer.

Ansonsten wäre es ja ein Lotteriespiel, je nach Tagespreis für die einzelnen Flugsegmente und könnte mal zum Vorteil und mal zum Nachteil für den Passagier sein.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Eine andere Frage ist, wie Du mit erheblichen Preisunterschieden innerhalb Deines Tickets umgehst. Angenommen, dass Ticket kostet 1500 €, wovon nach der fare calculation 500 auf den Hinflug und 1000 auf den Rückflug entfallen. Dann sollte man sich natürlich überlegen, ob man die Erstattung an der Hälfte des Gesamtpreis oder allein an dem betroffenen Segment bemisst. ;)
 
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LH88

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08.09.2014
13.832
6.844
Eine andere Frage ist, wie Du mit erheblichen Preisunterschieden innerhalb Deines Tickets umgehst. Angenommen, dass Ticket kostet 1500 €, wovon nach der fare calculation 500 auf den Hinflug und 1000 auf den Rückflug entfallen. Dann sollte man sich natürlich überlegen, ob man die Erstattung an der Hälfte des Gesamtpreis oder allein an dem betroffenen Segment bemisst. ;)

Das sind aber doch alles Fragen die wir hier diskutieren - die Hotlines der Airlines sagen: "98€ Erstattung".
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
8
MRS
bleibt die interessante Frage zu klären, ob die PE eine eigene Serviceklasse ist. Oder nur ein Teil der Serviceklasse "Economy".

Was ist daran zu klären. Bei LH ist Y+ definitiv eine andere Klasse. Die Diskussion besteht höchstens bei Economy+ Produkten, bei denen nur der Sitzabstand vergrößert ist. Aber auch dort würde ich im Zweifel von einer getrennten Klasse reden, sofern diese auch so direkt buchen ist. Gegenbeispiel wären dann z.B. bei KLM die Economy Comfort Zone, die man zur Eco hinzu buchen kann. Das wird aber auch fairerweise nicht als separate Klasse beworben.

Da es hier ja um einen mangelhaften Komfort der Reise geht, würde ich das immer nach dem Anteil der "durchlittenen" Reisezeit an der Gesamt-Reisezeit bewerten. Aber wie gesagt, I am not a lawyer.

Grundsätzlich macht das aber kaum Unterschiede. Zudem hat eine Rechnung auf Basis der Distanzen den Vorteil, dass Sie fix sind, während Flugzeiten selbst wöchentlich variieren können.

Ansonsten wäre es ja ein Lotteriespiel, je nach Tagespreis für die einzelnen Flugsegmente und könnte mal zum Vorteil und mal zum Nachteil für den Passagier sein.

Was hat der aktuelle Tagespreis damit zu tun. Du zahlst einen Preis. Du bekommst ein Downgrade auf Hin- und Rückflug (um es einfach zu halten). Es gibt 75% zurück. Ende.

Eine andere Frage ist, wie Du mit erheblichen Preisunterschieden innerhalb Deines Tickets umgehst. Angenommen, dass Ticket kostet 1500 €, wovon nach der fare calculation 500 auf den Hinflug und 1000 auf den Rückflug entfallen.

Persönlich würde ich die Fare Basis nehmen und 50% der Steuern und Gebühren. Wäre ein Kompromiss für den Kunden als auch die Airline. Die ganzen Fragen zeigen, aber wie unvollständig die VO bei Downgrades ist.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Persönlich würde ich die Fare Basis nehmen und 50% der Steuern und Gebühren. Wäre ein Kompromiss für den Kunden als auch die Airline. Die ganzen Fragen zeigen, aber wie unvollständig die VO bei Downgrades ist.

Die fare base ist aber in meinem Beispielfall nicht dieselbe hin und zurück. Stell Dir vor, Du fliegst mit LH/LX/OS hin in K und zurück in Z. Auf dem Rückflug erleidest Du ein Downgrade. Da würde ich, ohne mit der Wimper zu zucken, 75% des Z-Tarifs zzgl. YQ usw. einklagen.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.867
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MRS
Die fare base ist aber in meinem Beispielfall nicht dieselbe hin und zurück. Stell Dir vor, Du fliegst mit LH/LX/OS hin in K und zurück in Z. Auf dem Rückflug erleidest Du ein Downgrade. Da würde ich, ohne mit der Wimper zu zucken, 75% des Z-Tarifs zzgl. YQ usw. einklagen.

Eben deshalb Base Fare + 50% an Steuern/Gebühren. Ein Return Ticket besteht ja aus 2 Base Fares (Also Fare 1 in Klasse K und Fare 2 in Klasse F) und Steuern.

Für die Rechnung würde ich so vorgehen:
  • C-Ticket MUC-FRA-SFO* kostet 1.200€ (750€ Base fare für den Hinflug, 250€ BF für den Rückflug, 200€ Steuern)
  • Downgrade auf MUC-FRA
    • 0,032 (Anteil MUC-FRA) * (750 + 100€) * 30% = 8€
  • Downgrade auf FRA-SFO
    • 0,968 (Anteil FRA-SFO) * (750€ + 100€) * 75% = 617€
  • Downgrade SFO-FRA
    • 0,968 (Anteil SFO-FRA) * (250€ + 100€) * 75% = 254€
  • Downgrade FRA-MUC
    • 0,032 (Anteil FRA-MUC) * (250 + 100) *30% = 3,4€
  • ​Wird man durchgehend auf MUC-FRA-SFO gedowngradet, sind meiner Meinung nach 75% * 850€ = 637€ zu zahlen.

*MUC-FRA = 300km / FRA-SFO = 9.172 km
 
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