Ist es möglich die eigene Leichenrückführung im Todesfalle als Award zu buchen/ mit Meilen zu bezahlen?
Sowohl als auch. Wenn ich bereits einen Rückflug als Award gebucht habe und versterbe und wenn ich keinen gebucht hab und im Ausland versterbe.Im voraus, oder erst nachdem man verstorben ist?
Sowohl als auch. Wenn ich bereits einen Rückflug als Award gebucht habe und versterbe und wenn ich keinen gebucht hab und im Ausland versterbe.
Was das M&M-Konto angeht, wird LH sicherlich einen Erbschein verlangen. Die Erteilung dauert i.d.R. im Minimum ca. einen Monat ab Antragstellung.
Verlangen sie nicht, die Regelung ist, dass nach Ableben des Kontoeigners, mit Kartennummer und Pin das Konto innerhalb der nächsten sechs Monate nach Ableben noch genutzt werden kann.
Erstaunt mich. Ich bin beruflich u.a. für das Erteilen von Erbscheinen zuständig und habe von Antragstellern schon wiederholt gehört, daß sich Banken und Versicherungen selbst dann weigern, Auszahlungen vorzunehmen, wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten Verfügungen für den Todesfall vorgenommen hatte.
Deine Bedenken sind in der Tat begründet, denn die Verfügung mittels Kartennummer und PIN nach dem Todesfall sagt nichts über die Erbenstellung aus. Im Zweifel wird M&M ein Meilenkonto auf den Stand des Todestages zurücksetzen müssen, wenn eine nicht berechtigte Person Awards gebucht hat und ein Erbe mit Kenntnis der Materie in die Sache einsteigt.
Ist es möglich die eigene Leichenrückführung im Todesfalle als Award zu buchen/ mit Meilen zu bezahlen?
LH geht davon aus, dass jeder, der die PIN besitzt, berechtigt ist, das Konto zu nutzen. So wird das auch zu Lebzeiten gehandhabt. Wenn du jemanden deine PIN gibst und der räumt das Konto leer, hast du keine Möglichkeit, das alles rückgängig zu machen. Wer die PIN hat, ist nutzungsberechtigt.
Dafür wird LH dann sicherlich früher oder später auch Lehrgeld bezahlen müssen, sei es ggf. auch in Gestalt eines Gerichtsurteils. Sorgloser Umgang mit der PIN zu Lebzeiten ist das eine, Erbrecht das andere. Erben ist auf der juristischen Ebene eine extrem formale Sache, von daher ziehe ich meinen Hut vor runabout, daß er als juristischer Laie das Problem erkannt hat. Wie schon gesagt, wenn - z.B. nach Awardbuchungen durch einen nicht erbberechtigten Dritten - ein Erbe mit Kenntnis der Materie intervenieren würde, müßte LH das Meilenkonto auf den Stand des Todestages des Erblassers zurücksetzen bzw. würde m.E. entsprechend verurteilt werden, da Leistungen ohne Vorlage eines Erbnachweises auf Risiko des Leistenden erbracht werden.
Das glaub ich ja nun nicht. Wenn du z.B. Alleinerbe bist, und jemand mit Kontovollmacht räumt vor dir ab, dann hast du auch Pech gehabt. Von der Bank wirst du jedenfalls nix bekommen ausser einem tut uns wirklich leid.
Das ist völlig richtig, wenn jemand mit Kontovollmacht über den Tod hinaus abräumt, hat man Pech gehabt. Der Todesfall berührt dann die Wirksamkeit der Vollmacht nicht. Ich wollte darauf hinaus, daß ein nicht erbberechtigter Dritter auf das M&M-Konto zugreift, was ja nach den vorstehenden Beiträgen ohne weiteres möglich ist. Dann hat M&M im Streit- und Zweifelsfalle Pech und wird das Meilenkonto auf den Stand zum Todestag des Kontoinhabers zurücksetzen müssen.
Und die Kenntnis der PIN ist nicht äquivalent mit einer Vollmacht?
Für LH in jedem Fall. Wer die PIN hat, der ist über das Konto verfügungsberechtigt. Deshalb müssen die Abgeordneten ihre PINs ja auch bei der Bundestagsverwaltung hinterlegen.
Und so manche Firmenreisestelle möchte die PIN der Konten ihrer Mitarbeiter haben.
Das Ansinnen wurde noch nicht an mich herangetragen, obwohl wir auch die Regelung haben, dass die Dienstreisemeilen der Firma "gehören". Da hätte ich auch echt ein Problem mit. Ca. 90% meiner Meilen sind privat erflogen.
Woher sollte ein nicht Berechtigter denn die PIN herhaben? Wenn, dann hat er die doch vom Verstorbenen bekommen (ob zu Lebzeiten oder per Nachlass-Schreiben dürfte egal sein), und damit ist er berechtigt.
[...], wenn jemand mit Kontovollmacht über den Tod hinaus abräumt, hat man Pech gehabt. Der Todesfall berührt dann die Wirksamkeit der Vollmacht nicht. Ich wollte darauf hinaus, daß ein nicht erbberechtigter Dritter auf das M&M-Konto zugreift, was ja nach den vorstehenden Beiträgen ohne weiteres möglich ist. Dann hat M&M im Streit- und Zweifelsfalle Pech und wird das Meilenkonto auf den Stand zum Todestag des Kontoinhabers zurücksetzen müssen.
Sorgloser Umgang mit der PIN zu Lebzeiten ist das eine, Erbrecht das andere. [...] Wie schon gesagt, wenn - z.B. nach Awardbuchungen durch einen nicht erbberechtigten Dritten - ein Erbe mit Kenntnis der Materie intervenieren würde, müßte LH das Meilenkonto auf den Stand des Todestages des Erblassers zurücksetzen bzw. würde m.E. entsprechend verurteilt werden, da Leistungen ohne Vorlage eines Erbnachweises auf Risiko des Leistenden erbracht werden.
Und die Kenntnis der PIN ist nicht äquivalent mit einer Vollmacht? OK, bin kein Jurist und hab dazu keine massgebliche Meinung.
Woher sollte ein nicht Berechtigter denn die PIN herhaben? Wenn, dann hat er die doch vom Verstorbenen bekommen (ob zu Lebzeiten oder per Nachlass-Schreiben dürfte egal sein), und damit ist er berechtigt.