Übernahme Bonusmeilen (Erbschaft)

ANZEIGE
F

flyer23

Guest
ANZEIGE
Meilen erben

Hallo,

Meine Frau ist leider vor 3 Monaten gestorben. Sie hat noch eine beträchtliche Zahl an Milen auf ihrem eigenen Konto. Leider kann ich in den AGB's dazu nichts finden, ob Milen vererbt werden können oder ähnliches.
Bevor ich jetzt bei M&M anrufe, dachte ich mir ich frage einafach mal hier nach.

Gibts es eine Möglichkeit die Milen zu übernehmen?

Danke schon einmal im Vorraus
 
Moderiert:

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
236
Point Place, Wisconsin
Zuerst einmal herzlichstes Beileid !

Bei US Airlines geht das vererben. Bei M&M glaube ich nicht. LH wird vermutlich den Account schliessen ?

Erst mal also nicht bei M&M anrufen.

Wenn Du die Zugangsdaten für den Account hast kannst Du so die Meilen online verbrauchen.
Wenn nicht, anhand der User ID neues Passwort anfordern.
Wenn selbst das nicht geht, schriftlich neue Daten anfordern.

P.S: Willkommen im VFT, auch wenn mich Dein Thread traurig macht.
 
  • Like
Reaktionen: jotxl

HighHopes

Erfahrener Killepitscher
08.03.2009
3.300
2
DUS
Im Vielfliegerforum gab es mal einen ernsthaften und guten Thread dazu.
Vielleicht weiß jemand, wo man ihn findet...
 

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
1.729
8
www.cura-it.de
Meilen erben funktioniert garantiert. Ich hatte schon in einem Fall damit zu tun.
Man muss LH eine Kopie der Sterbeurkunde und des Testaments (sofern vorhanden, anderenfalls Nachweis über die Einhaltung der Erbfolge) zukommen lassen. Meilen erben kann nur wer laut der gesetzlichen Erbfolge respektive dem Testament dazu berechtigt ist.
 

Robstar

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.056
1
Auch mein herzliches Beileid.

Meilen bei M&M kann man erben. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Allerdings sind diese Meilen nur begrenzt gültig. Leider weiß ich jetzt nicht mehr die genaue Gültigkeit der Meilen. Es kann sein, dass M&M lediglich eine begrenzte Gültigkeit festlegt oder die reguläre Gültigkeit der Meilen gilt. Zu diesem Zeitpunkt war auch keine Kreditkarte vorhanden, so dass dies evt. dann auch wieder anders bewertet wird.

Man muss aber M&M eine Sterbeurkunde vorlegen, damit der Meilentransfer möglich wird.
 

Robstar

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.056
1
Es findet keine Fusion statt. Das Konto des Erblassers wird komplett aufgelöst, die verbliebenen Prämienmeilen werden auf das Konto des Erben in einer Summe übertragen. Hat der Erbe kein M&M-Konto, muss für diesen ein Konto eröffnet werden.

Nicht zwangsläufig. Du kannst alternativ auch das Konto weiterführen. Allerdings müssen dann die Meilen innerhalb von 3? Monaten verbraucht werden.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.717
2.243
Diese Mail, die meine Mutter auf ihre konkrete Anfrage vor zwei Wochen erhalten hat, dürfte das Rätselraten beenden.

Sehr geehrte Frau xyz,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Im Falle Ihres Ablebens gibt es verschiedene Möglichkeiten, das verbliebene Meilenguthaben Ihres Kontos zu nutzen. Ist den Hinterbliebenen die Miles & More Karten- und Geheimnummer (PIN) bekannt, können Sie innerhalb der dann folgenden sechs Monate eine oder mehrere Prämien abrufen.

Wird ein Meilentransfer gewünscht, benötigen wir dafür eine Kopie des Erbscheins oder notariell beglaubigten Testaments. Dann übertragen wir dann die Meilen auf das Konto einer oder mehrerer der darin aufgeführten Personen. Liegt ein Gemeinschaftserbschein vor, wird zusätzlich eine Verzichtserklärung der Miterben benötigt.

Sehr geehrter Frau xyz, für Ihre langjährige Treue und das uns entgegengebrachte Vertrauen, fühlen wir uns Ihnen sehr verbunden. Sollten Sie noch eine Frage oder einen Wunsch haben, zögern Sie bitte nicht, sich erneut an uns zu wenden. Wir sind stets an Ihrer Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Miles & More Service Team
 

steffen0212

Leiter der Irrenanstalt
12.03.2009
1.729
8
www.cura-it.de
Also für mich ist das letztlich eine Fusion, zumindest der Meilen, und nur darum geht es ja. Status vererben ist bekanntlich nicht möglich.

Wie nun der korrekte Terminus für diesen Übertrag lautet, darf sich jeder selbst aussuchen, was gemeint ist wissen wir ja jetzt alle. :D


Nicht zwangsläufig. Du kannst alternativ auch das Konto weiterführen. Allerdings müssen dann die Meilen innerhalb von 3? Monaten verbraucht werden.

Stimmt, das wurde damals von M&M auch vorgeschlagen (siehe auch Beitrag von wizzard).
Nur hat das allgemein nicht viel Sinn, da zum einen die Gefahr des Verfalls besteht, denn sechs Monate sind recht kurz im Gegensatz zu den 36 Monaten die man bei einem Übertrag hat (bzw. unbegrenzt für Kredit- und Statuskarteninhaber). Zum anderen kann man, wie flysurfer schon gesagt hat, mit manchen Beträgen einfach nicht viel anfangen, somit ist ein Übertrag praktischer.
 

Robstar

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
1.056
1
[...]

Stimmt, das wurde damals von M&M auch vorgeschlagen (siehe auch Beitrag von wizzard).
Nur hat das allgemein nicht viel Sinn, da zum einen die Gefahr des Verfalls besteht, denn sechs Monate sind recht kurz im Gegensatz zu den 36 Monaten die man bei einem Übertrag hat (bzw. unbegrenzt für Kredit- und Statuskarteninhaber). Zum anderen kann man, wie flysurfer schon gesagt hat, mit manchen Beträgen einfach nicht viel anfangen, somit ist ein Übertrag praktischer.

Vollkommen richtig. Ich wollte es nur der erwähnt haben, dass es diese Möglichkeit auch gibt.
 

sixpack

Erfahrenes Mitglied
03.04.2009
279
0
CGN
Nur hat das allgemein nicht viel Sinn, da zum einen die Gefahr des Verfalls besteht, denn sechs Monate sind recht kurz im Gegensatz zu den 36 Monaten die man bei einem Übertrag hat (bzw. unbegrenzt für Kredit- und Statuskarteninhaber). Zum anderen kann man, wie flysurfer schon gesagt hat, mit manchen Beträgen einfach nicht viel anfangen, somit ist ein Übertrag praktischer.

Naja "einfach" Weiternutzen und sagen wir mal 10k Meilen verfallen lassen, oder Stress mit den "Miterben" (und davon hat man im allgemeinen leider genug) etc....

Mein Beileid, dem TO
 

runabout

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
503
4
Outer Space
Hallo,

Meine Frau ist leider vor 3 Monaten gestorben. Sie hat noch eine beträchtliche Zahl an Milen auf ihrem eigenen Konto. Leider kann ich in den AGB's dazu nichts finden, ob Milen vererbt werden können oder ähnliches.
Bevor ich jetzt bei M&M anrufe, dachte ich mir ich frage einafach mal hier nach.

Gibts es eine Möglichkeit die Milen zu übernehmen?

Danke schon einmal im Vorraus

Mein herzliches Beileid.

Meilen können vererbt werden, dazu muss eine Kopie des Erbberechtigungsscheins and Miles and More gesandt werden. Aus dieser Kopie muss klar hervor gehen, dass die Meilen an den Antragsteller vererbt werden (er ist Alleinerbe bzw. im Testament wurden die Meilen explizit an ihn vermacht). Sollte das nicht möglich sein und sind mehrere Erben vorhanden, muss eine Verzichtserklärung der anderen Erben mit beigelegt werden.

Danach werden dann die Meilen entsprechend auf dein Konto übertragen.

Alternativ kann das Konto unter Angabe der Kartennummer und Pin auch zum Buchen von Freiflügen normal weitergenutzt werden. Sollten hier aber weitere Erben vorhanden sein, so würde ich mit diesen erst eine Einigung darüber schriftlich ausfertigen, nicht dass dir dann am Ende jemand damit kommt, dass Du hier einen Teil des Erbes unterschlagen hast. Da musst Du ganz ehrlich verdammt vorsichtig sein wenn es da noch Miterben gibt. Der Vorschlag die Meilen zu Nutzen von Miles and More ist zwar toll und recht, eine Nutzung einer vererbaren Sache deinerseits, ohne Verzichtserklärung von anderen Erben (wenn vorhanden) könnte möglicherweise als Unterschlagung gewertet werden. Miles and More ist da ja nicht betroffen, ist in etwa wie mit ner Bankkarte von der Dir der Pin bekannt ist, das Konto darf auch nicht einfach so leer gefegt werden.....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: 1 Person

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.636
545
Bayern & Tirol
Hatte ich auch gerade bei meinem Schwiegervater. Meine Frau und Geschwister haben einfach eine kurze Verzichtserklärung aufgesetzt und Meine Schwiegermutter bekommt die Meilen. Der Verfall ist dann wieder 3 Jahre, was aber kein Problem ist, da sie die Kreditkarte hat.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Übertragen geht nicht, aber es spricht nichts dagegen, wenn Deine Mutter für ihren Sohn einen Award bucht.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Auch wenn die u.g. Statements schon > 1 Jahr alt sind, dazu noch folgende Anmerkungen:

Herzliches Beileid, und ja, Meilen sind meines Wissens auch bei M&M vererbbar, auch wenn es offiziell nirgends steht.

Das muß auch nirgendwo stehen. Daraus, daß nirgendwo etwas dazu steht, ergibt sich m.E. letztlich nur, daß hier insoweit die üblichen erbrechtlichen Regelungen gelten.

§ 1922 Abs. 1 BGB meinte:
Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.

Meilen können vererbt werden, dazu muss eine Kopie des Erbberechtigungsscheins and Miles and More gesandt werden. Aus dieser Kopie muss klar hervor gehen, dass die Meilen an den Antragsteller vererbt werden (er ist Alleinerbe bzw. im Testament wurden die Meilen explizit an ihn vermacht). Sollte das nicht möglich sein und sind mehrere Erben vorhanden, muss eine Verzichtserklärung der anderen Erben mit beigelegt werden.

Ergänzung:

In einem Erbschein werden nie einzelne Vermögensgegenstände ausgewiesen, sondern nur Erbquoten am gesamten Nachlaß. Einen Erbschein, aus dem hervorgeht, daß die Meilen an den Antragsteller vererbt wurden, kann es also nie geben.

Wenn jemand Meilen "vermacht" worden sind, wird darunter zwar umgangssprachlich i.d.R. verstanden, daß sie ihm vererbt worden sind. Technisch gesehen, bedeutet ein Vermächtnis jedoch, daß dem Vermächtnisnehmer ein bestimmter Vermögensgegenstand (also z.B. die Meilen) zugewendet wird, ohne daß er Erbe wird. Er kann auch Erbe sein und bekommt vorweg die Meilen, das muß aber nicht sein. Genauso wäre z.B. möglich: "Als alleinige Erbin setze ich meine Frau X ein, meine Meilen vermache ich meinem Neffen Y". Dann bekommt Y vom Amtsgericht das Testament mit Eröffnungsprotokoll zugeschickt, er kann aber keinen Erbschein beantragen.

Im übrigen bin ich etwas erstaunt, daß M&M bei Testamenten nicht das Eröffnungsprotokoll verlangt? Dann kann man M&M theoretisch jedes (vermeintliche) "Testament" unterschieben. :censored:

Alternativ kann das Konto unter Angabe der Kartennummer und Pin auch zum Buchen von Freiflügen normal weitergenutzt werden. Sollten hier aber weitere Erben vorhanden sein, so würde ich mit diesen erst eine Einigung darüber schriftlich ausfertigen, nicht dass dir dann am Ende jemand damit kommt, dass Du hier einen Teil des Erbes unterschlagen hast. Da musst Du ganz ehrlich verdammt vorsichtig sein wenn es da noch Miterben gibt. [...] Miles and More ist da ja nicht betroffen, ist in etwa wie mit ner Bankkarte von der Dir der Pin bekannt ist, das Konto darf auch nicht einfach so leer gefegt werden.....

Wird ein Meilenkonto denn ab Kenntnis des Todes des Kontoinhabers gesperrt? Wenn das nicht der Fall ist, ist M&M m.E. nämlich schon betroffen, wenn dann zum Nachteil der/des Erben durch Nichtberechtigte Verfügungen über das Konto getroffen werden.
 
  • Like
Reaktionen: FLYGVA

nikomat

Neues Mitglied
29.12.2012
9
0
Hallo,

zuerst einmal: Ein klasse Forum hier! Ich habe mir schon viele Infos selber über die Suche einholen können!

Dennoch bleiben mir ein paar Fragen (vll habe ich sie in anderen Beiträgen nicht gefunden?):
Ich habe hier gelesen, dass in dem Fall eines Verstorbenen die Meilen nur mit einer Art Erbschaft auf ein weiteres Familienmitglied übertragen werden können? Was aber, wenn diese Erbschaft nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden konnte?
Gibt es noch andere Möglichkeiten, die Meilen zu übertragen? Es wäre sehr schade, die (wirklich vielen) Meilen nun abschreiben zu müssen.

Ich bin dankbar für jeden Tip/Hinweis in dieser Richtung!
Vielen Dank im Voraus.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Inwiefern kann eine Erbschaft "nicht rechtzeitig ausgestellt" werden? Es gibt doch mindestens eine gesetzliche Regelung.

Da es keine andere Möglichkeit bei M&M zum übertragen der Meilen gibt, bleibt nur, die Meilen vor dem Verfall (ich nehme an, daß das das Problem ist?) zu verwenden. Notfalls Awards buchen und hinterher stornieren.
 

nikomat

Neues Mitglied
29.12.2012
9
0
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Neben dem ganzen Chaos, was hier eh gerade herrscht, ist das alles etwas neu für mich.
"gesetzliche Regelung" heißt, dass dann automatisch ein Familienmitglied in die Position rückt, um diese Meilen zu übernehmen? Oder verstehe ich das falsch?
Was hat es mit "Awards" auf sich? btw korrekt, die Meilen konnten vor dem "Verfall" nicht mehr genutzt werden und liegen nun "brach" auf dem Konto.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
ANZEIGE
300x250
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Neben dem ganzen Chaos, was hier eh gerade herrscht, ist das alles etwas neu für mich.
"gesetzliche Regelung" heißt, dass dann automatisch ein Familienmitglied in die Position rückt, um diese Meilen zu übernehmen? Oder verstehe ich das falsch?
Was hat es mit "Awards" auf sich? btw korrekt, die Meilen konnten vor dem "Verfall" nicht mehr genutzt werden und liegen nun "brach" auf dem Konto.


OK, also mal abseits der Erbfolgegeschichte:
Da sind Meilen auf einem Konto, dessen Besitzer verstorben ist. Diese Meilen haben ein Verfallsdatum, es sei denn, der Besitzer hatte einen noch gültigen Status bei M&M (FTL, SEN, HON) oder eine Kreditkarte von M&M. Wenn Du schon so weit bist, daß Du Zugriff auf das Konto hast, dann wirst Du diese beiden Punkte auch wissen.

Falls die Meilen kurzfristig (müsste dann übermorgen sein) verfallen, dann kann man diese nur "retten", indem man einen Award (= Prämienflug) bucht oder anderweitig ausgibt (Worldshop). Der Vorteil bei der Buchung eines Prämienfluges wäre - selbst wenn man diesen derzeit nicht bräuchte - daß man diesen hinterher gegen eine Gebühr stornieren kann und die Meilen wieder gutgeschrieben werden.
 
  • Like
Reaktionen: nikomat