Verspätung bei Pauschalreise

ANZEIGE

Tappy

Neues Mitglied
07.09.2010
5
0
ANZEIGE
Hallo allerseits,

ich bin neu im Forum und hoffe ich poste an der richtigen Stelle - ich hatte neulich aufgrund eines technischen Defekts bei einer Pauschalreise gebucht bei Tui mit Flieger Tuifly acht Stunden Verspätung auf dem Flug von Frankfurt nach Faro (Portugal) - gegoogelt so um die 1900 km.
Nun möchte ich einen Brief mit Vorderung einer Entschädigung aufsetzen, bin aber durch die vielen verschiedenen Aussagen, die ich an diversen Orten bekommen habe ganz verwirrt. Bitte, könnt Ihr mir weiterhelfen und mir sagen, was ich fordern kann? Fände es peinlich falsche Forderungen zu stellen, außerdem würde das ja den Raum für Ablehnungen nur erweitern.

Vielen Dank und liebe Grüße

Tappy
 

Tappy

Neues Mitglied
07.09.2010
5
0
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass bei Verspätungen ab 3 Stunden verspäteter Ankunft am Endzielort Ausgleichszahlungen (entsprechend der Höhe der Zahlungen, die auch bei Annullierungen angesetzt sind) zu leisten sind. (EuGH, Urt. v. 19. November 2009, C-402/07 und C-432/07)

Daneben sind Mahlzeiten und Getränke in Abhängigkeit von der Wartezeit zur Verfügung zu stellen sowie Telekommunikation (zwei Telefongespräche oder Telefaxe oder Telexe oder E-Mails) und notfalls eine Hotelunterkunft inklusive des Transfers.

Alsooo...erst mal VIELEN VIELEN DANK Euch allen, jetzt bin ich echt schon weiter - so wie ich dieses Zitat aus dem von asmallworld angegebenen link verstehe, habe ich als ein Anrecht auf Ausgleich entsprechend der Regelung bei Annullierung - was, wie peter42 dann korrekt aufgeführt hat bei meiner Reisestrecke und Verspätung, also den 400 Euro entsprechen müsste. SUUUPII dankeschön, diese Frankfurter Tabelle irritiert nämlich echt, kann es sein, dass es sich bei der nur um eine Zusatzregelung (für Pauschalreisen, weil man ja viel später im Hotel ankommt) handelt? Ich hoffe, dass das jetzt so stimmt, dannn kann ich meinen Brief aufsetzen.

Liebe Grüße Tappy
 

Marlino

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.640
16
MUC
diese Frankfurter Tabelle irritiert nämlich echt, kann es sein, dass es sich bei der nur um eine Zusatzregelung (für Pauschalreisen, weil man ja viel später im Hotel ankommt) handelt?

Nach meinem Wissen, gibt es die Frankfurter Tabelle schon deutlich länger, als die EU-Fluggastrechte.
 

Tappy

Neues Mitglied
07.09.2010
5
0
ja nun...wie lange es was gibt beantwortet meine Frage leider nicht..weißt Du, ob diese Liste bei Pauschalreisen dann zusätzlich gültig ist? oder ist das aktuellere allein gültig? Ich habe gehört, dass viele Fluggesellschaften diese Tabelle/Liste dann nämlich als Argument benutzen, sie müssten nur den anteiligen Tagessatz zahlen (was je nach Tagessatz nur "ein paar" Euro sind im Vergleich zu den 400). Gilt bei einer Pauschalreise auch die neue Verordnung?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
16
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Soweit ich weiß, gilt die VO 261/2004 bei Pauschalreisen nur für bestimmte Punkte, die in der Verordnung dann auch genannt sind. Und die Ausgleichszahlung gehört meines Wissens nicht hierzu.
 

berchtberger

Neues Mitglied
16.08.2010
20
0
ETSF, EDDM
Hallo Tappy,

ich würde die Ausleichszahlung bei der Airline fordern. Gem. BGH-Urteil, Aktenzeichen Xa ZR 166/07, wurden im vorliegenden Fall dem Kläger die Ausgleichszahlung zugesprochen. Dieser hatte auch eine Pauschalreise gebucht.

Ich wünsch Dir viel Erfolg. Ich muss leider aus eigener Erfahrung berichten, dass die Fluggesellschaft sich hier eher rauswinden will und es gerne auf einen Rechtsstreit ankommen lässt. Beim LBA gibt es eine Stelle, welche die Airline in solchen Fällen überwacht, ob die Fluggastrechte eingehalten werden. Dort könnte man so einen Vorfall auch mal platzieren!
 

renegade84

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
355
0
Tappy, hast du beim Reiseleiter deines Reiseveranstalters vor Ort auf den Mangel aufmerksam gemacht? Nur so ist eine nachträgliche Forderung bzw. Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter (! - es geht jetzt um die Ausgleichszahlung des Veranstalters, nicht der Airline - das ist eine andere Geschichte) möglich. Wenn du dies nicht gemacht hast, kannst du es zwar versuchen (aber auch nur bis vier Wochen nach Reiseende!), aber du hast kein Recht auf eine Ausgleichszahlung, da du dem Reiseleiter vor Ort keine Möglichkeit gegeben hast, den Mangel zu beheben (was hier z.B. durch eine Barkompensation, einen kostenlosen Ausflug o.ä. möglich gewesen wäre). Die Frankfurter Tabelle ist übrigens kein rechtsverbindliches Instrument - die Erfahrung zeigt nur, dass sich in Gerichtsverhandlungen oft danach gerichtet wird! Ob und inwieweit die EU Fluggastrechte hier zählen, kann ich dir leider nicht sagen, aber mit der Reiseveranstalter-Geschichte bin ich mir sicher. Viele Grüße von einem Ex-Reiseleiter der Algarve ;-)

P.S.: Beim Veranstalter auf "entgangene Urlaubsfreuden" oder dergleichen zu klagen funktioniert leider nicht, da der erste Tag (auch der letzte) immer als "Reisetag" gewertet wird und nicht zum eigentlichen Urlaub zählt (höchstens dir ist eine Nacht flöten gegangen, die wird dann natürlich zurückerstattet).
 

Tappy

Neues Mitglied
07.09.2010
5
0
Hallo berchtberger, DrThax und renegade:

vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten (y). Ich habe jetzt mal ein Schreiben an die Fluggesellschaft aufgesetzt und werde es versuchen. Sobald ich Bescheid weiß, werde ich hier meine Erfahrung mitteilen. Renegade: ich habe der Reiseleitung vor Ort von der Verspätung berichtet, die Dame sagte mir, ich müsse mich an die Fluggesellschaft wenden.
Das werde ich wie gesagt jetzt auch tun.

Danke fürs Daumen Drücken!!

Liebe Grüße Tappy
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
0
Hallo Tappy, dir steht nach dem Urteil des EuGH vom Nov. 09 eine Entschädigung von 400,00 Euro zu. Ich hatte im Jan. 2010 auch eine Flugverspätung und bei Neckermann eine Pauschalreise gebucht. Der Flug wurde von Airberlin durchgeführt. Die Frankfurter Tabelle ist nicht massgebend. Bitte lies meinen Sachverhalt in diesem Forum unter Airberlin mit dem Stichwort: EU-Entschädigung bei Pauschalreisen nach. Airberlin hat mir unter meiner Frau jeweils 250,00 Euro erstattet (in Form einer Gutschrift). Die Gutschrift habe ich angenommen, weil ich schon im Juli 2010 wiederum einen Flug bei Airberlin gebucht hatte.
Nunmehr habe ich wiederum bei Airberlin einen Antrag auf Entschädigung für den Rückflug im Juli d.J. gestellt, weil ich mit meiner Frau auf dem Rückflug von Antalya nach Düsseldorf wieder über 5 Stunden Verspätung hatte. Das vorgesehene Flugzeug sowie die Ersatzmaschine hatten jeweils einen technischen Defekt (nachweislich Tankstutzen defekt, so dass die Maschine nicht aufgetankt werden konnte sowie defektes Seitenruder an der Ersatzmaschine). Der Antrag auf Entschädigung in Höhe von 800,-- Euro wird zurzeit von Airberlin bearbeitet. Ich gehe davon aus, dass Airberlin mir die gem. EuGH - Urteil zustehende Entschädigung in Höhe von 800,-- Euro ohne Probleme auszahlt. Eine Gutschrift wie im ersten Fall habe ich dieses Mal gleich abgelehnt.
Viel Glück mit deiner Forderung und nicht nachgeben.
Für weitere Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.
Timmizwei
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: peter42

Tappy

Neues Mitglied
07.09.2010
5
0
Hallo timmizwei - auch Dir ganz herzlichen Dank für die Info. Jetzt bin ich wirklich optimistisch. Der Brief ist fertig, ich schicke ihn mit der Forderung der 400 Euro noch diese Woche per Einschreiben (sicher ist sicher) raus.
Wie versprochen werde ich hier die Reaktionen dann berichten.


Liebe Grüße Tappy
 

pdkiller

Neues Mitglied
14.09.2010
12
0
hallo,

wir hatten auch bei airberlin eine verspätung von über 6h und haben 800 eur angefordert (3330km).

bekommen haben wir 30 eur (!) aber auch erst nach dem zweiten Brief mit der Begründung, dass der technische Mangel trotz aller Vorsicht nicht zu vermeiden war.
(den O-ton habe ich jetzt leider nicth vor mirliegen).

haben das jetzt einer anwältin übertragen, da es mir hier anscheinend um "ver*rsche" am kunden geht..

dahe rglückwunsch
 

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
0
Hallo pdkiller, airberlin versucht sich mit der Begründung, dass der technische Mangel trotz aller Vorsicht nicht zu vermeiden war, um die Zahlung der Entschädigung zu drücken. Es gibt ein Urteil des AG Köln hierzu (Az. 124 C 407/09) Das Argument der Fluggesellschaft in diesem Rechtsstreit, ein Kraftstoffleck an einem der Triebwerke sein unvorhersehbar gewesen, wies das AG Köln zurück. Die Fluggesellschaft mußte die Entschädigung zahlen. Die Entschädigung in Höhe von 30,-- Euro in deinem Fall ist ein Witz !!!! Daher ist die Entscheidung, Einschaltung eines Anwalts vollkommen richtig.
Sobald ich in meiner Sache eine Antwort von Airberlin erhalte, werde ich auch berichten.
Viele Grüße Timmizwei
 

jimi

Neues Mitglied
15.09.2010
5
0
Hallo, auch ich bin neu hier und hoffe auf eure Hilfe!

Unser Rückflug von Palma nach Düsseldorf mit Airberlin hatte 8 Std. Verspätung!!!
Natürlich möchte ich nun Ersatzansprüche geltend machen, kann mir dabei vielleicht jemand mit einem Musterbrief weiterhelfen?
Habe leider keinen Plan wie ich den verfassen soll, bzw. was unbedingt mit angezeigt werden sollte. Sollte man die evtl. Entschädigungssumme schon benennen?

Würde mich sehr über eine Antwort freuen
jimi
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.193
1.010
Musterbrief habe ich keinen. Würde einfach schreiben, dass Du auf Basis der EU-Verordnung 261/2004 Paragraph X Abs Y Satz Z, die Dir zustehende Entschädigung forderst.

Falls es ein technische Problem war zusätzlich auf das entsprechende Urteil verweisen.

Und angemessene Frist setzen.
 
  • Like
Reaktionen: jimi

timmizwei

Neues Mitglied
01.02.2010
18
0
Hallo jimi, soweit die Flugverspätung auf einen technischen Defekt zurückzuführen ist, stehen dir 250,-- Euro zu, da die Flugstrecke unter 1500,-- km liegt. Das Schreiben kann formlos erfolgen, wobei das Urteil des EuGH vom 09. Nov. 09 angeführt werden sollte. Auch Airberlin auffordern, die 250,-- Euro Entschädigung baldmöglichst zu überweisen. Nach Möglichkeit auch Beweise für die Flugverspätung mit vorlegen (Fotos von den verspäteten Boardingzeiten, Mitflieger als Zeugen aufführen usw.) Mich würde interessieren, warum du soviel Verspätung hattest? Hat der Flugkapitän mündlich Erklärungen dazu abgegeben? Lag ein technischer Defekt vor oder höhere Gewalt ? Unwetter, Streik usw.?

Viele Grüße
timmizwei
 
  • Like
Reaktionen: jimi

jimi

Neues Mitglied
15.09.2010
5
0
Hallo timmizwei, uns wurde beim Einchecken in Palma um 7.15 (Flugzeit 9.25) erklärt, das unsere Maschine ausfällt und der nächste Flug auf 16.15 verschoben wird. Am Serviceschalter von Airberlin wurde uns dann der Grund (techn.Defekt) mitgeteilt. Leider verschob sich auch diese Startzeit noch einmal erheblich, da lt. Aussage des Kapitäns noch 5 Fluggäste an Bord fehlten- auf welche dann ca.1/2 Std. gewartet wurde. Nachdem diese Zeit erfolglos verstrich, meldete der Kapitän sich erneut und teilte den Passagieren mit, das das Gepäck der fehlenden Leute aus Sicherheitsgründen wieder ausgeladen werden musste. Dieser Vorgang nahm auch wieder einige Zeit in Anspruch, so das der tatsächliche Abflug erst um 17.30 erfolgte!
Liebe Grüße
jimi
 

jimi

Neues Mitglied
15.09.2010
5
0
Musterbrief habe ich keinen. Würde einfach schreiben, dass Du auf Basis der EU-Verordnung 261/2004 Paragraph X Abs Y Satz Z, die Dir zustehende Entschädigung forderst.

Falls es ein technische Problem war zusätzlich auf das entsprechende Urteil verweisen.

Und angemessene Frist setzen.

Hallo, kannst Du mir bitte die genaue Bezeichnung des Paragraphen der EU-Verordnung nennen?
Das von Dir genannte Urteil bei einem tech.Problem finde ich leider auch nicht!

Lieben Gruss
jimi
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
0
47
Muc
so, jetzt komm ich auch noch...
bin gerade endlich aus Hurghada angekommen, Ankunft hätte eigentlich gestern sein sollen, aber die Condor Maschine war defekt, wir wurden gestern ganz normal aus unseren Hotels abgeholt, als wäre nix gewesen, am Parkplatz vom Flughafen wurde uns dann in 5 Min. von 1-2-fly mitgeteilt, dass der Flug verspätet ist und wir wieder in ein Hotel gebracht werden! Grosse Aufregung, aber rein gings in den nächsten Bus und wir wurden in ein versifftes Hotel gebracht und heute morgen um 9 h wieder abgeholt, Abflug war dann endlich um 13 h in Hurghada! Der Pilot hat gesagt, dass am Flugzeug gestern ein Teil defekt war, das musste erst nach Muc gebracht werden, der Flieger ging dann erst viel später raus nach Hurghada und es war dann schon so spät, dass die Crew die 12 Std Arbeitszeit schon überschritten hat und wir deshalb gestern aus rein rechtlichen Gründen nicht mehr fliegen dürften...
Ich hab das gleiche mal vor 10 Jahren auf dem Malediven erlebt, da gab es damals 300 DM pro Person!
Eigentl. hätte ich heute arbeiten müssen!

Kann mir bitteeeee jemand helfen und sagen, mit wie hoch man die Forderung ansetzten kann??? (der ganze Urlaub hat mich 680 Euro gekostet..., daher kann ich mir nicht vorstellen, dass sich da ein paar Hundert Euro holen lassen)
DANKE
 
Zuletzt bearbeitet: