"Huch zu wenig Sprit" - Airlinepersonal darf Witze machen

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planka2

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27.01.2011
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"Im Juli 2008 gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Passagier Recht, der wegen einer Notlandung - die aber letztlich glimpflich ausging - nach eigenen Angaben Todesängste ausgestanden hatte (Az.: X ZR 93/07).Nach Ansicht der Richter hatte er trotzdem Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises, weil der große Schreck den Erholungseffekt des Urlaubs zunichtegemacht habe."

Bei allem Verständnis für den Schrecken bei der Notlandung finde ich es peinlich, was in gewissen Ländern eingeklagt wird oder werden kann. Ich habe keine Achtung für "Angstmaximierer" (n)
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.858
11.012
Das kann man so pauschal nicht sagen:

Die Beklagte hat offenbar unwidersprochen gelassen bzw. mindestens implizit zugestanden, dass es einen Beinaheabsturz gegeben habe, infolgedessen die Klaeger Todesangst erlitten. Stattdessen hat der Klaeger argumentiert, dass ein Reisemangel, der ganz am Ende der Reise auftritt, die vorher mangelfrei abgelaufene Reise nicht beeintraechtigt.

Und DAS hat der BGH eben kassiert, mit der Folge, dass er, da er an die Feststellung "Beinaheabsturz => richtigerweise Todesangst => richtigerweise erheblicher Reisemangel" gebunden war, die Sache ans LG Duisburg zurueckverwiesen hat.

Die Beklagte (alltours?) waere wohl erheblich besser beraten gewesen, dass schaedigende Ereignis als im Ergebnis harmlose Sicherheitslandung, auf die die Klaeger massiv ueberreagiert haben, einzuordnen.
 
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Anonym9971

Guest
Geht das dann auch wenn man mal bei ordentlichem Crosswind landen sollte und es schon fast so aussieht als ob die Tragflaeche bald den Asphalt kuesst? Sind ja schliesslich dann auch Todesaengste :)
 
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Farscape

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24.09.2010
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Wien
Böse Winde in der Kabine verursachen auch immer wieder Todesängste, vor allem wenn sie von mir kommen :D
(und Kichererbsenpüree serviert wurde, wer hat sich diesen Blödsinn in einer Kabine zu servieren ausgedacht)
 
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cockpitvisit

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04.12.2009
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FRA
"Im Juli 2008 gab der Bundesgerichtshof (BGH) einem Passagier Recht, der wegen einer Notlandung - die aber letztlich glimpflich ausging - nach eigenen Angaben Todesängste ausgestanden hatte (Az.: X ZR 93/07).Nach Ansicht der Richter hatte er trotzdem Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises, weil der große Schreck den Erholungseffekt des Urlaubs zunichtegemacht habe."

Wer auf dem Rückflug Angst bekommt, kriegt also den kompletten Reisepreis zurückerstattet.

Wer aber auf einer Pauschalreise ein minderwertiges Hotel bekommt (wo man vielleicht nicht einmal gratis wohnen würde), kann nur einen Teil des Reisepreises zurückbekommen.

Toll.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
19.858
11.012
Wenn das Hotel so minderwertig ist, dass man beinahe stirbt, wird man auch da (mehr als) den vollen Reisepreis erstattet bekommen.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.821
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FRA
Wenn das Hotel so minderwertig ist, dass man beinahe stirbt, wird man auch da (mehr als) den vollen Reisepreis erstattet bekommen.

Es geht nicht ums Sterben, sondern um ein Hotel, dass man auch zum geminderten Reisepreis nicht buchen würde.

Entschädigungen wegen emotionaler Belastungen gibt's in D eigentlich so gut wie nie, z.B. gibt's kein Schmerzensgeld für seelische Schäden. Da ist es völlig unlogisch, dass ausgerechnet bei Pauschalreisen (wo der Konsumentenschutz besonders schlecht ist) jetzt plötzlich eine 100% Erstattung fällig wird.
 

DrThax

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EDLE 07

Triple3

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19.03.2009
2.483
1
FRA
Lektion gelernt:

Besser die Kiste samt Pax gleich richtig schreddern, dann zahlt die Versicherung. Bei einer schnöden aber erfolgreichen Notlandung hingegen wird man verklagt und muß zahlen.

Ein weiterer Kostensenkungspunkt für SCORE. (y)
 
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Ecotrip

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Geht das dann auch wenn man mal bei ordentlichem Crosswind landen sollte und es schon fast so aussieht als ob die Tragflaeche bald den Asphalt kuesst? Sind ja schliesslich dann auch Todesaengste :)

Na dann wären früher alle kostenlos in HKG gelandet.
 
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YuropFlyer

Guest
Ach, es geht nur um Kerosin. :rolleyes:
Ich dachte das Flugpersonal scherzt möglicherweise vorsätzlich und unverantwortlich mit dem Thema "zu wenig Alkohol an Bord" herum.

Falls das LH-Personal das bei Dreschens und meiner nächsten Hopfenkur im Frühjahr machen sollte, können sie sich jedenfalls schon auf eine neue Innenrenovierung freuen. :)

Sieh es als Motivation: Wenn ihr sämtliche Biervorräte schafft, war der Flug kostenlos ;)
 

Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
3
HAM
Lektion gelernt:

Besser die Kiste samt Pax gleich richtig schreddern, dann zahlt die Versicherung. Bei einer schnöden aber erfolgreichen Notlandung hingegen wird man verklagt und muß zahlen.

Ein weiterer Kostensenkungspunkt für SCORE. (y)

Man sollte mal pruefen, ob das im Bezug auf Verspaetungen ebenfalls eine Methode zur Kostensenkung waere.

Meine Damen und Herren, wir sind leider zu spaet und sie haben daher Ansprueche gemaess 261/2004/EG. Um unseren Konzern vor dem Ruin zu bewahren werden wir den Flieger jetzt senkrecht in den Boden rammen. Geniessen sie ihre letzten Sekunden!