Noetigung durch Sicherheitspersonal in FRA - Anzeige erstatten?

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berlinflyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
1.566
553
Unterwegs in der Welt
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Meine Frau wurde heute von einer Mitarbeiterin an der Sicherheitskontrolle in FRA eindeutig belaestigt, mehrfaches Abtasten der "sensiblen" Bereiche inkl des "sehr" sensiblen Bereiches, ihr Protest vor Ort wurde ignoriert, stattdessen wurde nochmal "zugegriffen". Und das alles, obwohl die Sicherheitsschleuse gar nicht gepiept hatte. Sie hat sich den Namen der Frau notiert, wir werden uns ueberlegen, ob wir Anzeige erstatten werden. Dies ging eindeutig ueber das normale Prozedere hinaus. Meine Frau war am Telefon jedenfalls deutlich schockiert.

Was ist eure Meinung dazu? Macht eine Anzeige ggf Sinn? Ich bin es einfach leid, dass solche Leute mit allem durchkommen.
 

Hase

Hasenator
19.11.2010
1.756
3
THF
Eine Beschwerde bei der Flughafenleitung sollte sie auf jeden Fall ablassen. Ist ja vielleicht nicht das erste mal daß die Grapschie-Tante über die Stränge schlägt. Wie sieht's aus mit ZEUGEN?
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Was ist eure Meinung dazu? Macht eine Anzeige ggf Sinn? Ich bin es einfach leid, dass solche Leute mit allem durchkommen.

Kommt vermutlich auf die Arbeitsanweisung der Dame an und inwieweit am Ende dargelegt werden kann, dass das angewandte Prozedere zur Ausuebung des Sicherheitsprozederes diente.

Generell waere eine Strafanzeige interessant, allein unter dem Gesichtspunkt was damit passiert. Ob deine Frau allerdings dazu das Versuchskaninchen spielen mag ist eine andere Frage die nur ihr beide beantworten koennt.
 
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Hase

Hasenator
19.11.2010
1.756
3
THF
Ich war nicht dabei, und ich glaube kaum, dass es jemand mit dem Handy gefilmt hat....
Sie ist alleine geflogen.

Dachte an evtl. andere aus der Kontrollschlange. Ohne Zeugen würde ich von einer richtigen Anzeige absehen, kann ja kaum was bei rauskommen. Die Grapschie-Kollegen würden garantiert das Gegenteil bezeugen :(
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.779
5.516
Auch wenn es für Deine Frau @berlinflyer eine befremdliche Situation gewesen sein mag:

Bei einer Anzeige würde vermutlich nichts herauskommen. Die Siko-Mitarbeiterin wird sich an den konkreten Vorfall nicht mehr erinnern können und übergriffige Abtastungsmaßnahmen bestreiten.
 

anwe

Erfahrenes Mitglied
01.12.2009
724
0
Die Abtastung wird wohl nicht in einem einsehbaren Bereich stattgefunden haben, also dürften Aufnahmen von Sicherheitskameras nichts bringen.

Bei Problemen mit dem (privaten) Sicherheitspersonal sollte man sich sofort an die beamteten Sicherheitsleute wenden, im Zweifel noch aus der Durchsuchungskabine mit "Hilfe"-Rufen. Mir hat prinzipiell ein privater Sicherheitsbeamter gar nichts zu sagen, wir sind hier nicht in den USA.
Diese können und müssen auch ggf. direkt vor Ort eine Anzeige aufnehmen - damit hat man das dann zumindestens Aktenkundig.

Ohne Zeugen, Video etc. wird Euch eine Anzeige wohl nicht weiterbringen.
 

sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
Mit ziemlicher Sicherheit wird der Bereich videografiert und die Aufnahmen gespeichert (auch länger als 24 Std).

Ansonsten kommt es vom Straftatbestand darauf an, inwiefern das "Zugreifen" über ein Abtasten hinausging. Falls es sich um ein richtiges Greifen in den Genitalbereich handelte könnte unter Umständen eine sex. Nötigung, wenn nicht gar Vergewaltigung verwirklicht sein. Das ist dann schon eine massive Straftat (Verbrechenstatbestand). Eine Rolle wird hier natürlich spielen welche "Rechtfertigungsgründe" es für das Verhalten der Sicherheitsdienstmitarbeiterin gab - die Schleuse muss nicht notwendigerweise piepen um durchsucht zu werden.

Wobei so wie es hier geschildert wird es sich ja nicht um eine Dursuchung sondern eine Untersuchung gehandelt haben könnte - und diese dürfen auch kein Beamten, sondern bei begründeten Verdachtsfällen nur Ärzte durchführen.

Durchsuchung: Betrachtung der Körperoberfläche und ggf Abtasten, inkl. Besichigung der Körperöffnungen (natürlich immer nur gleichgeschlechtlich und unter Wahrung einer Intimsphäre - also nicht öffentlich)
Untersuchung: Ein Eindringen in Körperöffnungen

Fazit: Es kommt immer auf das subjektive Empfinden des Opfers und auf die objektiven Tatbestände an - falls sich Deine Frau hier also genötigt fühlte (und das hat sie offensichtlich) und das Vorgehen der Sicherheitsbediensten auch objektiv dazu geeignte war diese Empfinden hervorzurufen (massives Greifen in den Genitalbereich) würde ich zur Anzeigenerstattung raten (möglichst zeitnah).
 
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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Mindestens eine Beschwerde wäre mir das Wert. Das soll wirklich kein FRA-Bashing sein, aber irgendwie hab ich schon einige Geschichten zu Frankfurt und den SiKos gehört, auch aus eigenen Erlebnisse heraus schon mehr als einmal den Kopf geschüttelt über die unfreundlichen und unprofessionellen Mitarbeiter dort.

War es ein LH-Flug? Vielleicht schreibt man ja auch an die Lufthansa. Sollen die doch der Fraport klarmachen, daß man sich seinen Hub anders vorstellt.
 

VIEDüse

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
1.159
0
47
Transdanubien/VIE
Mindestens eine Beschwerde wäre mir das Wert. Das soll wirklich kein FRA-Bashing sein, aber irgendwie hab ich schon einige Geschichten zu Frankfurt und den SiKos gehört, auch aus eigenen Erlebnisse heraus schon mehr als einmal den Kopf geschüttelt über die unfreundlichen und unprofessionellen Mitarbeiter dort.

War es ein LH-Flug? Vielleicht schreibt man ja auch an die Lufthansa. Sollen die doch der Fraport klarmachen, daß man sich seinen Hub anders vorstellt.

Ganz Deiner Meinung.
@berlinflyer: Tu es, wenns Dir stinkt (oder Deiner besseren Hälfte)!
Das "Sicherheits"-Personal in FRA ist unter aller Sau (da haben wir aber schon einen thread dazu, will nicht zu sehr ot werden).
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.779
5.516
Ansonsten kommt es vom Straftatbestand darauf an, inwiefern das "Zugreifen" über ein Abtasten hinausging. Falls es sich um ein richtiges Greifen in den Genitalbereich handelte könnte unter Umständen eine sex. Nötigung, wenn nicht gar Vergewaltigung verwirklicht sein.

Bei allem Respekt vor Mrs. berlinflyer: jetzt wird es aber sehr spekulativ.
 

marioconi

Erfahrenes Mitglied
10.01.2011
1.345
86
Bei allem Respekt vor Mrs. berlinflyer: jetzt wird es aber sehr spekulativ.

Da gebe ich Dir Recht! Eine Vergewaltigung hier auch nur anzudeuten ist doch sehr gewagt und dieser Tatbestand trifft auf das geschilderte Ereignis mit Sicherheit nicht zu!
Eine Beschwerde an FRAPORT wäre mir die Sache allemal wert. Eine Anzeige dürfte aber nix bringen. Da steht Aussage gegen Aussage und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staatsanwalt hier viel in Ermittlungen investieren wird (bei allem Respekt und Verständnis, ich würde meine Ermittlungsbeamten auch für wichtigere Dinge einsetzen)!
LH bzw. der entsprechende Carrier wird sich hier garantiert raushalten und auf den AirPort verweisen!

Trotzdem good Luck!
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.779
5.516

sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
Da gebe ich Dir Recht! Eine Vergewaltigung hier auch nur anzudeuten ist doch sehr gewagt und dieser Tatbestand trifft auf das geschilderte Ereignis mit Sicherheit nicht zu!


Einfach mal einen Blick ins Gesetz werfen und dann weiter reden


[/QUOTE]
Eine Beschwerde an FRAPORT wäre mir die Sache allemal wert. Eine Anzeige dürfte aber nix bringen. Da steht Aussage gegen Aussage[/QUOTE]


- und der Videobeweis zählt nichts?

[/QUOTE]
und ich kann mir nicht vorstellen, dass der Staatsanwalt hier viel in Ermittlungen investieren wird (bei allem Respekt und Verständnis, ich würde meine Ermittlungsbeamten auch für wichtigere Dinge einsetzen)![/QUOTE]


- diesem Rechtsverständnis kann ich nicht folgen: bei Vorliegen einer Straftat wird die Staatsanwaltschaft (und ihre Ermittlungsbeamten = Polizei) Ermittlungen aufnehmen
 

Weltreisender

Erfahrenes Mitglied
05.04.2009
3.173
495
LEJ
Ich denke eine Anzeige kann durchaus Sinn machen:
1. Bei sexueller Belästigung im im Bereich einer SiKo ist sicherlich das öffentliche Interesse erst einmal so hoch das die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung aufnimmt.
2. Sollte bisher nichts gegen die Dame vorliegen wird das Verfahren sicherlich eingestellt.
3. Sollte es bereits Anzeigen gegeben haben oder sich in der Personalakte Beschwerden finden zu dem Thema wird es für die Dame sehr schnell eng werden, dann wird das Verfahren fortgeführt.

@Berlinflyer: Ich denke eine Anzeige ist schon allein in der Hinsicht gut, dass die Dame es sich beim nächsten Mal besser überlegt. Wichtig ist jedoch zu Bedenken, dass solchen Fällen viele üble Dinge passieren. Die Täterin wird mit Sicherheit ihre Version der Geschichte schildern und da wird mit Sicherheit Deine Frau übel dargestellt werden. Mit dieser Thematik musst Du Dich dann auseinandersetzen.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Ich rate von einer Anzeige ab, da es Deiner Frau nur weiteren Aerger bringt falls es tatsächlich zu einem Verfahren kommt.
Wer hat schon Zeit mehrfach zu irgendwelchen Verhandlungen zu gehen zu denen man geladen wird (und welche dann mehrfach verschoben werden)!

Ich habe einmal Anzeige erstattet und es kam tatsächlich zum Verfahren - das mache ich nie wieder...
 
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Theisener

Erfahrenes Mitglied
Ich rate von einer Anzeige ab, da es Deiner Frau nur weiteren Aerger bringt falls es tatsächlich zu einem Verfahren kommt.
Wer hat schon Zeit mehrfach zu irgendwelchen Verhandlungen zu gehen zu denen man geladen wird (und welche dann mehrfach verschoben werden)!

Ich habe einmal Anzeige erstattet und es kam tatsächlich zum Verfahren - das mache ich nie wieder...


Zeit ist mit das Wichigste im Leben. Das sehe ich absolut auch so.

Aber dennoch sollte man sich i.m.A. nicht alles gefallen lassen.