Lohnt es ein Ipad in Bangkok zu kaufen?

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Flugfreak

Guest
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Lohnt es ein Ipad 2 in Bangkok zu kaufen ?

Kennt jemand ne Seite mit Preisen ?

Kann man die 3G Version auch in Deutschland problemlos nutzen mit deutscher Sim ?
 
F

Flugfreak

Guest
Mir würde auch ein Ipad 1 3G reichen wenn ich das für 150 - 200 EUR irgendwo bekomme.
 

Dude

Aktives Mitglied
23.07.2010
108
0
fotofile.net

Der link vom Fotohaendler meines Vertrauens, der gleichzeitig auch Apple Store ist. Duerfte sich vom Preis her lohnen, zumal Du 7% VAT zurueck bekommst.
Gruss Dude
 

Dude

Aktives Mitglied
23.07.2010
108
0
nicht wenn der eingefuehrte Warenwert unter 400 (?) Euro oder der Wohnort im Ausland liegt-ansonsten natuerlich schon.
 

rcus

Aktives Mitglied
31.05.2011
132
0
ZRH
Bei dem 16GB Wifi Modell aus Thailand landest du mit 16000 Bath bei 400 € und damit im Wert unter der Freigrenze. Kommt dann drauf an, was du zusätzlich an Neuwaren importierst.
 

ribspreader

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
871
0
MHG
Lohnt es ein Ipad 2 in Bangkok zu kaufen ?

Kennt jemand ne Seite mit Preisen ?

Kann man die 3G Version auch in Deutschland problemlos nutzen mit deutscher Sim ?

Ja, es lohnt sich, da VAT-Erstattung am Airport möglich (7%, 100 BHT Bearbeitungsgebühr), Preise laut thailändischer Appleseite und 3G funktioniert weltweit mit einer entsprechenden Micro-Sim.
 

Dude

Aktives Mitglied
23.07.2010
108
0
Ich schrieb jedoch von Gewährleistung und nicht Garantie.

Bei in Thailand erworbenen Produkten (abhaengig vom Hersteller, aber z.B. bei Canon der Fall)) gibt es meines Wissens 1 Jahr Gewaehrleistung, die jedoch auf Asien beschraenkt ist. Aber da ja hier sowieso woechentlich nach Asien gependelt wird, ist es doch ohnehin kein Problem, diese im Bedarfsfall in Anspruch zu nehmen.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Thema Freigrenze beim Zoll:
Entgegen der landläufigen meinung zählt NICHT der tatsächlich bezahlte preis im Ausland, sondern der in Deutschland marktübliche Preis.
Wäre anders auch quatsch, weil sich jeder dann irgendwelche Quittungen ausstellen lassen würde.
Somit ist man schnell wieder drüber.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Thema Freigrenze beim Zoll:
Entgegen der landläufigen meinung zählt NICHT der tatsächlich bezahlte preis im Ausland, sondern der in Deutschland marktübliche Preis.
Wäre anders auch quatsch, weil sich jeder dann irgendwelche Quittungen ausstellen lassen würde.
Somit ist man schnell wieder drüber.

also normalerweise zaehlt schon der Preis, den du im Ausland gezahlt hast und den du nachweisen kannst...
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Ganz klares nein.
bin gerade durch den Zoll vor 2 wochen , musste einiges verzollen. Bei den produkten, die es so auch in D gibt, gilt def. der deutsche Preis. Bei produkten, wo das nicht möglich oder vergleichbar ist, gilt die Quittung, wenn es keine offensichtlichen Missverhältnisse gibt.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Ganz klares nein.
bin gerade durch den Zoll vor 2 wochen , musste einiges verzollen. Bei den produkten, die es so auch in D gibt, gilt def. der deutsche Preis. Bei produkten, wo das nicht möglich oder vergleichbar ist, gilt die Quittung, wenn es keine offensichtlichen Missverhältnisse gibt.

meinst du vielleicht, dass fuer die Versteuerung der deutsche Preise herangezogen wird? Das wiederum haette ja noch nix mit der Freigrenze und dem Preis im Ausland zu tun.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.059
139
FRA
Es gilt die ausländische Rechnung für die Berechnung des Zollwertes.

Einzige Ausnahme ist, wenn diese Rechnung "getürkt" erscheint, wenn der darin angegebene Verkaufspreis nicht stimmen KANN! =>in unserem Fall bspw. ein iPad2 mit 3 G sagen wir mal für umgerechnet € 100.--
Dann würden die Kollegen der grünen Trachtengruppe den marktüblichen Preis heranziehen.
Wenn Du einiges zu verzollen hattest, wäre es interessant zu wissen, was das war und wie gerechnet wurde - mit Rechnung dabei oder ggfls. geschätzter Wert, weil ohne Rechnung?

Zitat aus Zollratgeber

Um festzustellen, ob die 700-Euro- Grenze überschritten wird oder nicht, ist es ratsam, Rechnungen über die gekauften Waren vorlegen zu können.
Ist Ihnen dies nicht möglich, weil es sich beispielsweise um Geschenke handelt, geht die Zollstelle von Vergleichspreisen aus. Sind auch solche nicht bekannt, wird der Wert der Ware geschätzt.

Zitat Ende
 
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EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Moin
ich hatte ein spezial-objektiv für ein DSLR dabei und produkte aus dem medizinischen bereich.

Deutscher Marktpreis : deutlich über 30000 für die Medizinprodukte. Da haben die Kollegen aber doch mal hingeschaut. In dem Fall war es so, dass Einkaufspreis ca. 70% unter deutschen Marktpreis gelegen hat. Das wollten die auch genau wissen.
Da die RE von einer Grossen Firma kam und plausibel erschien hab ich auch nur Zoll , bzw. in dem Fall kein Zoll, nur Einfuhrumsatzsteuer bezahlt.

Bei dem Objektiv war es anders: Preis in D 1300 Euro, bezahlt ( tatsächlich !) in den us 620 USD. Da wurde dann der deutsche Preis als Grenze herangezogen.
 
A

ABgold

Guest
Ganz klares nein.
bin gerade durch den Zoll vor 2 wochen , musste einiges verzollen. Bei den produkten, die es so auch in D gibt, gilt def. der deutsche Preis. Bei produkten, wo das nicht möglich oder vergleichbar ist, gilt die Quittung, wenn es keine offensichtlichen Missverhältnisse gibt.

Blödsinn!!
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.810
373
Wow !
Was fuer eine qualifizierte Antwort !
Soll ich die zollabrechnung jetzt einscannen ?