Es gilt die ausländische Rechnung für die Berechnung des Zollwertes.
Einzige Ausnahme ist, wenn diese Rechnung "getürkt" erscheint, wenn der darin angegebene Verkaufspreis nicht stimmen KANN! =>in unserem Fall bspw. ein iPad2 mit 3 G sagen wir mal für umgerechnet € 100.--
Dann würden die Kollegen der grünen Trachtengruppe den marktüblichen Preis heranziehen.
Wenn Du einiges zu verzollen hattest, wäre es interessant zu wissen, was das war und wie gerechnet wurde - mit Rechnung dabei oder ggfls. geschätzter Wert, weil ohne Rechnung?
Zitat aus Zollratgeber
Um festzustellen, ob die 700-Euro- Grenze überschritten wird oder nicht, ist es ratsam, Rechnungen über die gekauften Waren vorlegen zu können.
Ist Ihnen dies nicht möglich, weil es sich beispielsweise um Geschenke handelt, geht die Zollstelle von Vergleichspreisen aus. Sind auch solche nicht bekannt, wird der Wert der Ware geschätzt.
Zitat Ende