Mod-Hinweis:
Einige persönliche Angriffe sind aus diesem Thread verschwunden.
Persönliche Notiz:
Eine Überbuchung ist (auch rechtlich) anders zu sehen, als eine Flugstreichung. Wird ein Flug gestrichen, ergibt sich aus den EU-Passagierrechten auch bei früherem Abflug und dann früherer Ankunft ein Kompensationsanspruch, sofern die Flugstreichung nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde.
Verzichtet die Airline aufgrund einer Überbuchung auf die Erhebung von Umbuchungsgebühr und Tarifdifferenz wie im Falle des OPs hier, dann ist dies nicht nur nach den EU-Passagierrechten sondern auch nach gutem Menschenverstand nicht kompensationspflichtig. Der OP hätte ja die Möglichkeit gehabt, wie ursprünglich gebucht zu fliegen...