deswegen ja auch die Aussage "eher unwarscheinlich"
Die Frage ist aber wohl, ob und wie häufig so ein Verhalten von Kunden durchgezogen wird und wie Erfahren die Rechtsabteilungen der Firmen mit diesen speziellen vorgehen dann sind, insbesondere wenn es sich um Ausländische Firmen handelt.
Nehmen wir mal an die Entsprechende Abteilung der Firma reagiert, dann sagt ja schon der gesunde Menschenverstand das diesem "Schrieb" in irgendeiner Art und Weise widersprochen werden muss. Ich halte es aber für möglich, dass "kleine" bzw. mit dem Verfahren nicht Vertraute Rechtsabteilungen und/oder deren Rechtsvertreter eben nur eine Art Widerspruch einlegen gegen die Forderung, nicht aber gleichzeitig gegen die Vollstreckbarkeit.
Anwälte sind ja auch nur Menschen, und ich habe die Erfahrung gemacht, das natürlich auch Koryphäen in einem Gebiet ( hier z.B. Reiserecht ) von anderen Rechtsbereichen keinen blassen Schimmer (mehr) haben.
Um es einmal deutlich zu machen, ich möchte dem TE nicht dazu raten einen MB zu beantragen, ich kenne ja nicht mal den Sachverhalt. Mir ging es nur darum zu erläutern, wie es nach meinem Wissensstand weitergehen würde/könnte etc.