MWSt Rueckerstattung als Deutscher?

ANZEIGE
W

Wega

Guest
ANZEIGE
Hallo,

ich wollte mal fragen ob jemand Erfahrung mit MWSt Rueckerstattungen hat wenn man als Deutscher einem anderem Deutschem (im nicht EU Ausland lebend, aber noch nicht den 'zweit' Wohnsitz umgeschrieben) etwa mitbringt, kann ich in FRA mir die MWSt erstatten lassen? Geraet wuerde auch im Ausland bleiben.

Danke!
 
Y

YuropFlyer

Guest
Hallo,

ich wollte mal fragen ob jemand Erfahrung mit MWSt Rueckerstattungen hat wenn man als Deutscher einem anderem Deutschem (im nicht EU Ausland lebend, aber noch nicht den 'zweit' Wohnsitz umgeschrieben) etwa mitbringt, kann ich in FRA mir die MWSt erstatten lassen? Geraet wuerde auch im Ausland bleiben.

Danke!

Soweit ich weiss (ohne Anspruch auf Korrektheit) geht das nicht.

Um für ein Produkt die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, muss der Exporteur (also in diesem Fall du) selber seinen Wohnsitz im Ausland haben.

Sprich, selbst wenn die zu beschenkende Person ihren Wohnsitz korrekt im Ausland hat, nützt dir das nichts - er müsste das Produkt dann selber exportieren.

Und während bei mir als Schweizer weder beim Kauf (Ausstellen/Antackern des MWSt-Formulars) noch am Zoll der Pass/Ausweis kontrolliert wird, könnte es für dich als Deutschen durchaus Rückfragen geben.
 
  • Like
Reaktionen: Wega
W

Wega

Guest
Soweit ich weiss (ohne Anspruch auf Korrektheit) geht das nicht.

Um für ein Produkt die Mehrwertsteuer zurückzuerhalten, muss der Exporteur (also in diesem Fall du) selber seinen Wohnsitz im Ausland haben.

Sprich, selbst wenn die zu beschenkende Person ihren Wohnsitz korrekt im Ausland hat, nützt dir das nichts - er müsste das Produkt dann selber exportieren.

Und während bei mir als Schweizer weder beim Kauf (Ausstellen/Antackern des MWSt-Formulars) noch am Zoll der Pass/Ausweis kontrolliert wird, könnte es für dich als Deutschen durchaus Rückfragen geben.

Danke!

Sowas hab ich mir schon fast gedacht, aber wollt nochmal nachfragen da beim Finanzamt nur steht "Deutsche die nicht im EU-Ausland leben" aber halt nicht das der, der das Geraet letztendlich das sein muss, auch wenn es schon Sinn macht.
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Das "Gerät" bar bezahlen und das Tax free Formular mitnehmen. Der Andere soll dann mit dem Ding zum Konsulat, Stempel druff und ab in die Post mit dem Brief.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Der Händler muss auch diesen Tax Free Service anbieten.

Und die Unterlagen müssen 100% korrekt sein. Mich wollte mal so ein Tax Free Dienstleister verklagen weil ich die MwSt. nicht erstattet habe, der konnte aber noch nicht einmal korrekte Unterlagen vorlegen.

Denn egal was der Zoll stempelt, zu guter letzt muss das ganze den Anforderungen des Finanzamtes entsprechen :)
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.695
1.342
es gibt wohl verschiedene Möglichkeiten. Die, über tax free Dienstleister ist wohl die übliche, einfache, aber auch teuerste Variante für private.
Abhängig vom Wert, kann es auch Sinn machen, beim Zoll eine Ausfuhrbescheinigung ausstellen zu lassen. Rückerstattung dann direkt über das Geschäft oder eine spezielle Zolldienststelle. Die erteilen auch Auskunft, wie das funktioniert.
Bei privaten Ausfuhren ist es gleich, ob Du Deutscher oder Chinese bist, es kommt auf Deinen Wohnsitz an.
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator
Y

YuropFlyer

Guest
Das "Gerät" bar bezahlen und das Tax free Formular mitnehmen. Der Andere soll dann mit dem Ding zum Konsulat, Stempel druff und ab in die Post mit dem Brief.

Dein Vorschlag ist illegal, und sofern Wega (und sein Freund) nicht auf Probleme aus sind, würde ich davon nur abraten!

Und ja, es ist zB sehr leicht, das sie das rausfinden - und dann seinem Freund einen richtig bösen Strick daraus drehen können.
 
W

Wega

Guest
Danke an alle!

Ich werd den Gedanken dann mal wieder schoen begraben und das maximieren sein lassen.
 
  • Like
Reaktionen: LHFan

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.173
1.754
KUL (bye bye HAM)
Sofern es über der Freigrenze des jeweiligen Ziellandes liegt.



Meines Wissens darf kein Wohnsitz in der EU mehr vorhanden sein.

Nicht korrekt. Es muss ein dauerhafter, genutzter Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land sein. Der ausgeführte Gegenstand ist zur ausschließlichen Nutzung außerhalb der EU vorgesehen. Bsp. man kauft Elektrogerät X, fliegt von FRA zu seiner Zweitwohnung nach ZRH und lässt sich in FRA die USt erstatten. Der Gegenstand X darf nur noch im Rahmen einer Haushaltsauflösung (minimum Zeitfenster zwischen Kauf und Reimport beträgt 6 Monate) wieder USt-frei in die EU eingeführt werden. Wer einen Laptop für die Verwendung im Ausland kauft, muss ihn dann (auch wenn er unter 430€ gekostet hat) wenn er sich auf der Rückreise im Handgepäck befindet anmelden und ggf. versteuern bzw. die erneute Ausfuhr durch Wiedervorlage nachweisen. Dies ist notwendig um den Nachweis zu generieren das es sich nicht um Umsatzsteuerhinterziehung handelt, bzw. -verkürzung.
 

andy180

Aktives Mitglied
14.03.2010
150
5
Hallo zusammen,

ich lebe aktuell in den USA, bin dort gemeldet und in Deutschland abgemeldet. Meine Frau lebt in D in unserer Wohnung, ist dort auch gemeldet und pendelt derzeit zw D und den USA.

Ich fliege über Weihnachten nach Deutschland und werde ein paar Einkäufe tätigen und würde mir gerade die MWST erstatten lassen.

Frage: Bin ich berechtig mir die MWST in D, für in D gekaufte Waren am Flughafen erstatten zulassen, sofern ich die Waren ausführe ? Geht das am BER auch schon um 6h ? Mein Flug nach Wien/ ORD geht um 7h.

Vielen Dank und Gruß
Andy
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.173
1.754
KUL (bye bye HAM)
Hallo zusammen,

ich lebe aktuell in den USA, bin dort gemeldet und in Deutschland abgemeldet. Meine Frau lebt in D in unserer Wohnung, ist dort auch gemeldet und pendelt derzeit zw D und den USA.

Ich fliege über Weihnachten nach Deutschland und werde ein paar Einkäufe tätigen und würde mir gerade die MWST erstatten lassen.

Frage: Bin ich berechtig mir die MWST in D, für in D gekaufte Waren am Flughafen erstatten zulassen, sofern ich die Waren ausführe ? Geht das am BER auch schon um 6h ? Mein Flug nach Wien/ ORD geht um 7h.

Vielen Dank und Gruß
Andy
Mehrere Punkte:

1. Da du in den USA ansaessig bist, hast du den Wohnsitz auch in deinen deutschen Reisepass eintragen lassen? Wenn nicht, kannst du keine Ausfuhr anmelden.
2. Am Flughafen meldest du die Ausfuhr an, eine Erstattung erfolgt grundsaetzlich ueber den Rechnungsersteller, sofern dieser das anbietet. Entweder direkt oder ueber einen Dienstleister wie Global Blue. Letzterer ist an den meisten Flughaefen ansaessig, erstattet aber in der Regel auf die bei der Bezahlung benutzte Kreditkarte. Dafuer muss man sich das entsprechende Formular, mit dem Kassenbeleg beim Zoll, stempeln lassen und dann Global Blue per Post zukommen lassen. In der Regel gibt es einen Global Blue Briefkasten neben der Zollstelle.
3. Es gibt kein Grundrecht sich die MwSt erstatten zu lassen, die Dienstleistung haengt vom Verkaeufer ab. Wenn du also Schuhe beim kleinen Einzelhaendler kaufst und der das sonst nicht anbietet, bad luck!
4. Alle Waren im Aufgabegepaeck kannst du zur Ausfuhr bereits in Berlin anmelden. Das Gepaeck muss bis nach ORD durchgecheckt sein.
5. Alle Waren die du im Handgepaeck transportierst, kannst du erst an der letzten Zollstelle vor Verlassen der Zollunion anmelden, in deinem Fall in Wien.
 
Zuletzt bearbeitet:

andy180

Aktives Mitglied
14.03.2010
150
5
Mehrere Punkte:

1. Da du in den USA ansaessig bist, hast du den Wohnsitz auch in deinen deutschen Reisepass eintragen lassen? Wenn nicht, kannst du keine Ausfuhr anmelden.
2. Am Flughafen meldest du die Ausfuhr an, eine Erstattung erfolgt grundsaetzlich ueber den Rechnungsersteller, sofern dieser das anbietet. Entweder direkt oder ueber einen Dienstleister wie Global Blue. Letzterer ist an den meisten Flughaefen ansaessig, erstattet aber in der Regel auf die bei der Bezahlung benutzte Kreditkarte. Dafuer muss man sich das entsprechende Formular, mit dem Kassenbeleg beim Zoll, stempeln lassen und dann Global Blue per Post zukommen lassen. In der Regel gibt es einen Global Blue Briefkasten neben der Zollstelle.
3. Es gibt kein Grundrecht sich die MwSt erstatten zu lassen, die Dienstleistung haengt vom Verkaeufer ab. Wenn du also Schuhe beim kleinen Einzelhaendler kaufst und der das sonst nicht anbietet, bad luck!
4. Alle Waren im Aufgabegepaeck kannst du zur Ausfuhr bereits in Berlin anmelden. Das Gepaeck muss bis nach ORD durchgecheckt sein.
5. Alle Waren die du im Handgepaeck transportierst, kannst du erst an der letzten Zollstelle vor Verlassen der Zollunion anmelden, in deinem Fall in Wien.
Hallo, und vielen Dank für deinen Input.



Nein, meinen neuen Wohnsitz habe ich nicht eintragen lassen. Die notwendigen Unterlagen sind vorhanden, nur werde ich das vor meiner Abreise nicht zeitlich mehr schaffen.


Der weitere Ablauf ist jetzt auch klar !

Vielen Dank

Andy
Hallo, und vielen Dank fuer deinen Input. Nein, meinen neuen Wohnsitz
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.173
1.754
KUL (bye bye HAM)
Dann wird es diesmal leider nichts, aber gute Reise. Ansonsten als Tip fuer das naechste Mal, Amazon erstattet nach Einreichung die volle MwSt, auch wenn sich Amazon DE nur fuer rein deutsche Produkte lohnt. Darueber hinaus ist DM immer dabei, es gibt dann allerdings keine Payback Punkte, das hat mal einer gemerkt das das wohl nicht gehen sollte.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.695
1.342
etwas her, gab es in Wien bei der Anmeldung der MwSt-Erstattung merkwürdide Barcodes, in D hat die bei GlobalBlue keiner nehmen wollen.

Gibt es die noch und wie funktinoniert das?