aktuelles GEZ Gebahren?

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dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
6
MUC
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Weiss hier einer, wie sich die GEZ aktuell, nach der Reform, verhält, wenn man den doofen Fragebogen nicht retourniert?

Nachdem ich seit nunmehr 13 Jahren mit meiner Frau im gleichen Haus wohne und brav seit 13 Jahren GEZ Gebühren bezahle,
aber die GEZ meint einmal im Jahr meine Frau, die einen anderen Nachnamen als ich trägt, anschreiben zu müssen und immer und
immer wieder den gleichen doofen Fragebogen zu senden.

Dieses Jahr habnen wir ihn einfach mal beiseite gelegt. Was erwartet uns nun?
 
Zuletzt bearbeitet:

krypta

Erfahrenes Mitglied
23.05.2009
3.493
2
auch meinen mann und mich hat die gez jahrelang damit genervt. irgendwann schrieb ich fett mit edding quer über deren schreiben, dass sie endlich mal ihre datenbank aufräumen sollen, da wir seit etlichen jahren zahlen. abgeschickt und nie wieder etwas gehört.

richtig dreist kam es ein paar jahre danach. es klingelten 2 reifere herren, angeblich rentner, die früher architekten waren und sich für die "ach so tolle baukonstruktion" interessieren. ob sie mal bitte quer durch alle meine privaträume zum rumgucken spazieren dürfen... :doh:
 

Theisener

Erfahrenes Mitglied
Das Schreiben wird noch einige Male bei euch eintreffen. In 1-5 Jahren wird ein GEZ-Scherge bei euch vorstellig.

Wenn du fair bist und den Verwaltungsapparat nicht unnötig aufblähen willst, schick den Wisch ab - Thema erledigt!

Warum sollte er das tun?
Vorauseilender Gehorsam ist bei der GEZ doch nicht wirklich ratsam.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.557
303
Point Place, Wisconsin
Die Partei, die Partei bei der Bundestagswahl wählen.

Der Programm sieht unter anderem vor:

"7 Von Griechenland lernen

Der staatliche Rundfunk (ARD, ZDF etc.) ist ein klassisches Beispiel unglaublicher Verschwendung und wird deshalb über Nacht abgeschaltet. GEZ-Mitarbeiter werden in die Produktion gesteckt, die Haushaltsabgabe wird zurücküber*wiesen (mit umfangreichem Entschuldigungsschreiben)."
 

codenameiceman

Erfahrenes Mitglied
28.03.2010
687
2
HKG
Du musst doch nur deine Teilnehmernummer eintragen, unter der du bezahlst, dann ist Ruhe. Heißt ja jetzt Haushaltsabgabe, muss also pro Haushalt nur 1x bezahlt werden.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.052
10.714
Dahoam
richtig dreist kam es ein paar jahre danach. es klingelten 2 reifere herren, angeblich rentner, die früher architekten waren und sich für die "ach so tolle baukonstruktion" interessieren. ob sie mal bitte quer durch alle meine privaträume zum rumgucken spazieren dürfen... :doh:

Das waren noch Zeiten als wir in der Studentenstadt in München unseren Spaß mit denen hatten... aus der Sicht schade dass es diese komischen Drückerkolonnen nicht mehr gibt.

Ein Nachbar hatte für die GEZ diese Erklärung an der Tür ;)
gez.jpg
 

trichter

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.450
3
Ich habe bisher noch jedes Schreiben der GEZ - egal ob es an mich persönlich, an ein Mitglied unseres Haushaltes oder an die Firma gerichtet war - weg geworfen. Konsequenzen hatte das nie, es war auch nie einer da um nach zu schauen. Wenn mal einer kommt zeige ich den Auszug mit der Abbuchung (wenn ich denn einen guten Tag habe) - oder auch nicht.

Momentan raffen Sie nicht, dass die Firma umgezogen ist und schicken andauernd irgend welche Fragebögen. Es wird ordnungsgemäß bezahlt aber sonst bekommen die nichts von mir, aber auch gar nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.245
1.869
KUL (bye bye HAM)
Also,
da der dipoli seine Verpflichtung (die ist nämlich nach der neuen Abgabenverordnung zur Rundfunkgebühr vorhanden) zu Anmeldung erfüllt hat, die Angabe des Haushaltskontos bei der (ehemals) GEZ, obliegt ihm keinerlei Verpflichtung mehr zur Mitarbeit an der Teilnehmererfassung. In der Praxis heisst es, schmeiss die Briefe weg, ärgere dich über die verschwendete Lebenszeit beim Öffnen und Lesen, das wars. Sollte, und niemand weiss wie das Verhalten in der Zukunft aussehen wird, die GEZ rechtliche Schritte beim Eintreiben der nach deren Ansicht fälligen Gebühr deinerseits vollziehen, läuft das nach dem notwendigen Einspruch ins Leere. Da es sich bei der Rundfunkgebühr nicht um eine Steuer sondern um eine Abgabe handelt (so muss die Verwendung nicht im Rechenschaftsbericht aufgeführt werden) muss die eintreibende Stelle sich an das notwendige Zivilverfahren halten, ergo Mahnbescheid mit Einspruchsfrist und Begründung. Wie immer, keine Rechtberatung, meine freie Meinung und Einschätzung der Situation...