BRG Auslegungssache - was nun?

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insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
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moin,

die Thematik zum Ablauf der BRG wurde ja schon immer ausführlich hier im Forum diskutiert.

Ich selbst freue mich immer wieder, wenn ich zum einen an einen BRG-versuch denke und zum anderen - wenn dieser dann auch erfolgreich ist.
In den letzten Jahren stellte ich immer wieder fest, dass manchmal das BRG Team viel zu spät reagiert hatte und man dann z.B. einen Screenshot von dem "günstigen" Drittanbieter als notwendigen Beweis einsenden konnte, das war wohl alles mal!

Jetzt passierte folgendes:

1. Buchung über Starwood vorgenommen
2. 5min. später günstigere Rate gefunden und BRG Antrag gestellt
3. 24h Stunden später die Ablehnung von BRG

Die Begründung von SPG lautete:

Sehr geehrtes Inselkind,

wir konnten zwar auf der Internetseite des Drittanbieters die günstige Rate aus dem BRG Antrag unter den selben Konditionen wie Ihre aktuelle Buchung vorfinden, jedoch scheint das Zimmerkontingent für diese Rate ausgebucht zu sein, aus diesem Grund müssen wir den gestellten BRG Antrag leider ablehnen!!!

Ich war erstaunt und suchte den Kulanz-Dialog + den Screenshot, es blieb aber bei der Ablehnung. Selbst die Einschaltung von Supervisior und MA blieben bei der Ablehnung, einen Screenshot oder ähnliches könnte man nachträglich manipulieren, deshalb würden Beweise von den Kunden in Zukunft nicht mehr akzeptiert werden.
Es geht hier nun weniger um die ersparte Differenz oder um die 2.000 Points, sondern vielmehr um die rechtliche Betrachtungsweise zu der Ablehnung.

In Bezug auf die "aktuelle" Aussage vom BRG Team würde dieses in der Praxis nun bedeuten, dass der BRG Antragsteller alleinig dafür Sorge zu tragen hat, das die eingereichte Zimmerrate über den Drittanbieter solange buchbar sein muss, bis das SPG Team dem Antrag daraufhin stattgegeben hat, im schlimmsten Fall also bis zu 48h.


Ich sehe hier eine spannende rechtliche Bewertung und habe nun (leider) zur Klärung gerichtlichen Rechtsschutz eingeholt, da eine Kulanzentscheidung immer negativ verlaufen ist. Außerdem möchte ich hier Klarheit für die Zukunft haben, da sich die Sachlage hier bei SPG anscheinend verschlechtert hat.


Gruß

insel
 
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oweign

MUC Stammtischbruder
26.08.2009
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xx
Ich sehe hier eine spannende rechtliche Bewertung und habe nun (leider) zur Klärung gerichtlichen Rechtsschutz eingeholt, da eine Kulanzentscheidung immer negativ verlaufen ist. ...

insel

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Warum das "Lachen"?

Ich finde es gut, wenn es hier auch Macher gibt. Die Erfolgsaussichten zu beurteilen, ist schwierig. Hättest Du einen Zeugen für die gute Rate, wäre das wohl problemlos, so gibt es aber doch Risiken, inwieweit ein Richter meint, dass ein Screenshot nicht Beweis genug sein kann für Deine Behauptung, die Rate sei niedriger gewesen. Vielleicht kann Dir jemand bei der Vergleichsseite helfen? Ggf. haben die ein Konditionenarchiv und geben - ggf. gg. Entgelt - Auskunft?
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
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08.03.2009
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MUC
Bei Starwood kann man erst claimen und nach Zusage buchen. Im Vergleich zu den anderen Hotelprogrammen ist das Risiko somit deutlich überschaubarer.
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
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moin,

ich bedauere es jetzt schon..., einen "eigentlich" sachlich geschrieben Beitrag geschrieben zu haben, welcher hier in knappen Worten mit Spott beantwortet wird.

Freue mich jetzt schon, auf ein Zusammentreffen mit dem User@oweign, der mir seine Antwort gerne persönlich noch mal ins Gesicht sagen kann (Danke).


gruß

insel
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
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moin,

ich brauche auch keinen Zeugen, das BRG Team hat mir ja schriftlich in der Ablehnung bestätigt, das Sie die Rate mit allen Konditionen auf der entsprechenden Internetseite noch vorgefunden haben, jedoch war nach Buchungsversuch durch BRG das Zimmerkontingent erschöpft und damit nicht mehr buchbar = abgelehnte BRG!!!


Bevor ich aber das Maul aufreiße oder andere mit Comic-Antworten beleidige, frage ich beim Voll-Juristen nach, was evtl. über mein Jura hinausgeht. Mit dem sitze ich sowieso alle paar Tage zusammen und dauert nur einen Augenblick. Auch dieser findet die Antwort von SPG unpraktisch und rechtlich sehr schwammig, letztendlich ist solch eine Ablehnung einfach verbraucherunfreundlich.
Selbstverständlich kann man mit dieser Entscheidung leben und so akzeptieren, oder auch nicht.


Erstaunlich wenn eine Airline die Meilenwerte zum Nachteil des Kunden verändert, ist das Geheule hier groß!
Werden die Meilen aus einer Promo nicht rechtzeitig gutgeschrieben, wird auch rumgejammert!
Gibt es den Lieblingssitz nicht mehr für lau, werden die Augen hier auch feucht!

Aber hat der Handwerker zu Hause zu lausig gearbeitet, wird gleich mit dem Anwalt gedroht!

Wenn der EuGh aber mal wieder verbraucherfreundlich für den Reisenden urteilt, dann haut man diese Erkenntnis der Airline "allwissend" um die Ohren.


Wenn aber hier jemand eine Entscheidung im rechtlichen Sinne "kritisiert" weil diese sehr dünn ist und nicht überzeugt, dann wird dieser als armseliger Spinner abgetan - schade.


gruß insel
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
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moin,

ich würde mich auch sonst nicht darauf einlassen, das Zimmer hat 400€ bei Starwood gekostet und 300€ bei dem Drittanbieter, es geht also nicht um die Euros. Mir geht es um die eigentlich interessante Frage: "Ob ich dafür Sorge zu tragen habe, das ich SPG die Möglichkeit einräumen muß, eigenständig die BRG Rate in buchbarer Form im Internet zu finden und dieses bis zu 48h"


Beispiel: Firma X bietet die Differenzerstattung an, wenn ich das gekaufte Produkt innerhalb von 14 tagen nach Kauf woanders günstiger sehe. Nach 10 Tagen gehe ich zu der Firma X und teile mit das ich den gekauften Fernseher für 8.999€ nun bei Firma W für nur 5.500€ gesehen habe.
Firma X will dieses überprüfen und schickt dann nach weiteren 14 Tagen erst einen Praktikanten zur Firma W, dort ist das Angebot nun nicht mehr verfügbar und Firma X lehnt die Erstattung daraufhin ab.

Selbes Spiel, wer hat nun Recht?

A: Firma X die erst nach 14 Tagen die Überprüfung vornimmt - anstatt zeitnah nach der Antragstellung des Kunden zur Kaufpreiserstattung - sofort das günstige Angebot zu prüfen

B: Der Kunde, der innerhalb der gesetzten 14 Tage Frist bei der Firma seinen Antrag gestellt hat, aber es leider versäumt hat, das das Sparangebot solange Gültigkeit hat, bis Firma X sich bequemt dieses Angebot einzusehen


gruß

insel
 
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Fischköpfle

Moderatorin
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15.09.2009
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STR
Als juristischer Laie spricht in mir nur mein eigenes Rechtsbewußtsein, was noch durch die Bedingungen für diese Garantiepreise begleitet wird.

Ich halte die BRG bei Starwood und bei allen anderen Hotelketten für ein freiwilliges Angebot und nicht für ein einklagbares Geschäft. Das ist mein Rechtsempfinden.
Ich finde es gut, daß es angeboten wird und daß es z.B. bei Starwood meistens auch klappt.

Starwood schreibt in den Bedingungen z.B.:
Starwood besitzt das alleinige Recht und die Ermessensfreiheit, über die Rechtmäßigkeit eines Antrags zu entscheiden. Die vom Antragsteller eingereichten Dokumente werden im Rahmen des Bearbeitungsvorgangs nicht weiter überprüft. Starwood behält sich das Recht vor, einen solchen Antrag abzulehnen, wenn die Verfügbarkeit eines Konkurrenzpreises zum Zeitpunkt der Antragsbearbeitung nicht unabhängig geprüft werden kann.

Damit hätte man dann gar keine Möglichkeit, den rechtlichen Weg für eine BRG zu bestreiten.

Da wäre eine andere Möglichkeit, die Bedingungen für die BRG rechtlich prüfen zu lassen, ob sie nicht den Verbraucher schlechter stellen und damit nachteilig für den Verbraucher sind.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Als juristischer Laie spricht in mir nur mein eigenes Rechtsbewußtsein, was noch durch die Bedingungen für diese Garantiepreise begleitet wird.

Ich halte die BRG bei Starwood und bei allen anderen Hotelketten für ein freiwilliges Angebot und nicht für ein einklagbares Geschäft. Das ist mein Rechtsempfinden.
Ich finde es gut, daß es angeboten wird und daß es z.B. bei Starwood meistens auch klappt.

Starwood schreibt in den Bedingungen z.B.:


Damit hätte man dann gar keine Möglichkeit, den rechtlichen Weg für eine BRG zu bestreiten.

Da wäre eine andere Möglichkeit, die Bedingungen für die BRG rechtlich prüfen zu lassen, ob sie nicht den Verbraucher schlechter stellen und damit nachteilig für den Verbraucher sind.

Ich habe erhebliche Zweifel an dieser Klausel. Diese Klauseln sind nicht für deutsches / europäisches (in weiten Teilen) Recht geschaffen, sondern überwiegend stumpf übersetzt worden
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
Als geneigter Leser wäre ich sehr verbunden, wenn man mir sagen würde, was "gerichtlicher Rechtsschutz" ist. Das klingt - bitte nicht falsch verstehen - für mich als würde man sich unter Kuratel begeben. Aber wie gesagt, mir sagt dieser Begriff einfacht nichts ...
 
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Eastside

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21.03.2009
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DRS, ALC
Bei Starwood kann man erst claimen und nach Zusage buchen. Im Vergleich zu den anderen Hotelprogrammen ist das Risiko somit deutlich überschaubarer.

Das ist so nicht richtig.
Zitat dt. Starwoodseite :

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Ein Antrag muss mindestens 24 Stunden (48 Stunden bei Starwood Websites, die nicht auf Englisch abgefasst sind) vor der Standard-Check-in-Zeit des entsprechenden Hotels oder innerhalb von 24 Stunden nach Vornehmen einer Reservierung auf einer Starwood Website eingehen. Sie müssen ein "Best Rate Guarantee" Antragsformular beim Starwood Kundenservice-Center einreichen. Vollständige Anweisungen zum Antrag finden Sie hier .
https://www.starwoodhotels.com/bestrate/faq.html
 
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Farscape

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24.09.2010
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34
Wien
..
.

Ich halte die BRG bei Starwood und bei allen anderen Hotelketten für ein freiwilliges Angebot und nicht für ein einklagbares Geschäft. Das ist mein Rechtsempfinden.
Ich finde es gut, daß es angeboten wird und daß es z.B. bei Starwood meistens auch klappt.

Es kann schon ein Vertragsbestandteil.
Auch auf gegebene Werbeangebote, Garantien kann man sich berufen. Es trug ja zur Entscheidung des Vertragsabschluss bei.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
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IAH & HAM
Als geneigter Leser wäre ich sehr verbunden, wenn man mir sagen würde, was "gerichtlicher Rechtsschutz" ist. Das klingt - bitte nicht falsch verstehen - für mich als würde man sich unter Kuratel begeben. Aber wie gesagt, mir sagt dieser Begriff einfacht nichts ...
Das ist ein Begriff der besonders gerne von Leuten verwendet wird, die ein paar Stunden Unterricht zum Thema "Bürgerliches Recht" an einer Volkshochschule besucht haben. Er besagt nichts, kling aber gebildet.

S
 
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insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
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moin,

es bedeutet eigentlich nur: dass Du der Gegenseite aufzeigst - notfalls zur Klärung der allg. Sach- u. Rechtslage - auch den Klageweg bestreiten wirst.

Es wird hier eigentlich nur unterschieden zwischen:

1. anwaltlicher Rechtsschutz = Rechtsanwalt wird mandatiert
2. gerichtlicher Rechtsschutz = der Klageweg wird bestritten

In beiden Fällen geht es um die Wahrnehmung Deiner rechtlichen Interessen und ggf. der Durchsetzung dessen!

Im Fall BRG ist leider der außergerichtliche Vergleichsweg gescheitert, obwohl die dortigen AGB gegen den EU-Verbraucherschutz verstoßen, jetzt wird dieses gerichtlich geklärt werden müssen.

Beides findet tägliche Anwendung, außerhalb jeglicher Volkshochschulen. Aber erstaunlich und gleich gut zu wissen, wo anscheinend andere User hier im Forum - ihr berufliches Zentrum gebildet haben!


gruß

insel
 
Zuletzt bearbeitet:

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Düsseldorf
www.drboese.de
moin,

es bedeutet eigentlich nur: dass Du der Gegenseite aufzeigst - notfalls zur Klärung der allg. Sach- u. Rechtslage - auch den Klageweg bestreiten wirst.

Es wird hier eigentlich nur unterschieden zwischen:

1. anwaltlicher Rechtsschutz = Rechtsanwalt wird mandatiert
2. gerichtlicher Rechtsschutz = der Klageweg wird bestritten

In beiden Fällen geht es um die Wahrnehmung Deiner rechtlichen Interessen und ggf. der Durchsetzung dessen!

Im Fall BRG ist leider der außergerichtliche Vergleichsweg gescheitert, obwohl die dortigen AGB gegen den EU-Verbraucherschutz verstoßen, jetzt wird dieses gerichtlich geklärt werden müssen.

Beides findet tägliche Anwendung, außerhalb jeglicher Volkshochschulen. Aber erstaunlich und gleich gut zu wissen, wo anscheinend andere User hier im Forum - ihr berufliches Zentrum gebildet haben!


gruß

insel

Hallo Insel,

ein wenig hölzern klingen Deine Formulierungen schon, wenn Du nun schon darauf rumreitest. Aber von Anfang an fand ich Deinen Beitrag vollkommen ok.
 
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insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
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moin,

und Danke. Aber rumreiten sollte nicht der eigentliche Bestandteil des Beitrages oben sein.
Sollte dieses so rübergekommen sein, dann bitte ich um Entschuldigung!

Hölzern ist manchmal auch die einfache Ausdrucksweise zum verstehen geben. Sicher hätte man dieses Wortvollendeter noch ausschmücken können, sowie fachlich etwas sauberer zurechtrücken können, aber dieses habe ich bewusst vermieden.
Ich versuche auch mit Patienten Klartext zu reden, damit Sie alles verstehen und um dieses nachvollziehen zu können. Alles andere hat irgendwie keinen Wert mehr und dick auftragen können die Fachgelehrten auch unter sich, selbst ausreichend genug.

Für den Laien lieber einfach und vielleicht auch "etwas" hölzern.
Mich freut eher wenn jemand hier einmal nachfragt, weil Ihm vielleicht etwas nicht klar ist und man nicht alles kennen kann, und nicht gleich rumgeschrien wird: Suchfunktion nutzen etc.!


Gruß

insel
 
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Mora

Erfahrenes Mitglied
22.10.2010
515
132
Ich stelle mir die Frage, was das beschreiten des Rechtswegs in diesem Falle bringt bzw. was insel sich von einer gerichtlichen Klärung erhofft. Sollten die Starwood T&C's gegen EU-Verbraucherschutz oder auch nur deutsche Verbraucherschutzgesetze verstoßen und dies gerichtlich festgestellt werden wäre es ja für Starwood am einfachsten den folgenden Teil Ihrer BRG T&C's zur Anwendung zu bringen:

"Das Angebot gilt nicht in Ländern, in denen es gegen geltendes Recht verstößt."

Und diese Klausel gibt es in den BRG T&C's von fast allen Ketten...
 
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DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
2
MUC
Ich stelle mir die Frage, was das beschreiten des Rechtswegs in diesem Falle bringt bzw. was insel sich von einer gerichtlichen Klärung erhofft. Sollten die Starwood T&C's gegen EU-Verbraucherschutz oder auch nur deutsche Verbraucherschutzgesetze verstoßen und dies gerichtlich festgestellt werden wäre es ja für Starwood am einfachsten den folgenden Teil Ihrer BRG T&C's zur Anwendung zu bringen:

"Das Angebot gilt nicht in Ländern, in denen es gegen geltendes Recht verstößt."

Und diese Klausel gibt es in den BRG T&C's von fast allen Ketten...

Was aber auch bedeuten würde / müsste, daß Starwood die DE-Seite abschalten müsste / muss...
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin,

für die wenigen die es vielleicht wirklich interessiert (zum lesen wird ja niemand hier gezwungen). Eine Co-Kanzlei in Brüssel wurde mit der gerichtlichen Durchführung beauftragt.

Es geht hier ausschließlich um die "interessante" juristische Klärung - um die Frage herbeizuführen, ob die jetzige Klausel von Starwood/BRG wirksam ist oder nicht eine "unangemessene Benachteiligung" des Kunden in Sinne des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt.


gruß

insel