moin,
die Starwood-Verantwortlichen (aktuell) sind sich selbst nicht einig und würden "derzeit" eine klare rechtliche Wegweisung auch Begrüßen - daher auch dieser Weg!
Das kann sich aber schnell ändern, wenn der Head. in den USA nicht mehr der DE Entscheidung ihrer Mitarbeiter konform geht. Letztendlich hat Starwood eine sehr großzügige Firmenphilosophie gegenüber seinen Gästen auferlegt und praktiziert diese auch. Aber auch interne Veränderungen sind möglich, wenn hier jemand seine eigene Philosophie vertreten hat, aber das ist nicht meine Baustelle.
Auf einen kurzfristigen oder Einmal-Vergleich werde ich mich aber nun nicht mehr einlassen, die Chance ist verblüht (außer es kommt nie wieder zu solch einer Panne).
Außerdem würde es nachhaltig immer wieder zu solch Kommunikationsstörungen bei den BRG kommen, ich gehe ja nun nicht einen Weg, um später erneut damit konfrontiert zu werden.
Bedauern tue ich diesen Weg auch, aber der letzte Entscheidungsträger von Starwood hat die bisherigen Verhandlungen beendet und wollte hier mitgehen, mich wundert die neue Gangart von Starwood hier auch, hatte in den letzten 15 Jahren nie Probleme gehabt, und wenn, wurden diese schnell gelöst.
Es ist übrigens "technisch" umsetzbar oder auch manuell, dass mit Einreichung der BRG die günstige genannte Rate zur Beweisführung von Seiten SPG gesichert wird.
Wann dann gegenüber dem Kunden der Antrag weiter bearbeitet wird, steht dann auf einer anderen Karte und würde eine saubere Abwicklung für beide Seiten bedeuten.
Aktuell, kann aber SPG den Antrag nach belieben stattgeben oder ablehnen, in der jetzigen Situation.
Ein Drittanbieter kann in der laufenden Prüfungsphase von BRG, die Kontingente "rauf und runter" fahren und all diese damit verbundene Praxis, hat eben keinen Einfluss/Bezug, auf den Zeitpunkt des eingereichten BRG Antrages, zum Nachteil des Antragstellers.
Umgekehrt könnte ich mit dieser Auslegung von SPG auch einen BRG Antrag zu meinen Wunschkonditionen einreichen und arbeite dann mit einem Drittanbieter zusammen, welcher meine Wunschkonditionen dann ins Internet stellt, und SPG müsste diese dann auch übernehmen, dass wäre dann auch nicht gerecht.
Jedoch stellt SPG in den AGB auch klar, das die Konditionen der günstigen Rate, mit Einreichen der BRG vorhanden sein müssen und nicht zu einem späteren Zeitpunkt.
Hier liegt ja der Vorteil bei SPG - mit dieser Auslegungsdarbietung - und zum Nachteil beim Gast, dieses ist eben verbraucherwidrig!
gruß
insel
Wenn SPG