BRG Auslegungssache - was nun?

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red star

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
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LEJ
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Ich stelle mir die Frage, was das beschreiten des Rechtswegs in diesem Falle bringt bzw. was insel sich von einer gerichtlichen Klärung erhofft. Sollten die Starwood T&C's gegen EU-Verbraucherschutz oder auch nur deutsche Verbraucherschutzgesetze verstoßen und dies gerichtlich festgestellt werden wäre es ja für Starwood am einfachsten den folgenden Teil Ihrer BRG T&C's zur Anwendung zu bringen:

"Das Angebot gilt nicht in Ländern, in denen es gegen geltendes Recht verstößt."

Und diese Klausel gibt es in den BRG T&C's von fast allen Ketten...

Der OP will ja gar nicht den Klageweg beschreiten, er will ihn "bestreiten", oder vielmehr, er hat ihn schon "bestritten". Dieser Thread ist echt vielversprechend. (y)
 

DrThax

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10.02.2010
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EDLE 07
Ich stelle mir die Frage, was das beschreiten des Rechtswegs in diesem Falle bringt bzw. was insel sich von einer gerichtlichen Klärung erhofft. Sollten die Starwood T&C's gegen EU-Verbraucherschutz oder auch nur deutsche Verbraucherschutzgesetze verstoßen und dies gerichtlich festgestellt werden wäre es ja für Starwood am einfachsten den folgenden Teil Ihrer BRG T&C's zur Anwendung zu bringen:

"Das Angebot gilt nicht in Ländern, in denen es gegen geltendes Recht verstößt."

Und diese Klausel gibt es in den BRG T&C's von fast allen Ketten...

Noch einfacher wäre es für Starwood freilich, die BRG in Deutschland dann gar nicht mehr anzubieten, um weitere juristische Risiken zu vermeiden.
 
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insel

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22.10.2009
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moin,

ich halte die Einstellung von BRG in DE genauso unwahrscheinlich, wie das Miles&More Programm in DE seit den vielen Klagen wg. der Meilen-Entwertung, nun auch nicht eingestellt wurde.
Obwohl noch Hunderte von Klagen anhängig sind und LH sich versucht, wie die Weltmeister zu vergleichen (inkl. Stillschweigeklausel).

Es geht hier um die rechtliche Klarstellung der AGB und nicht um die Abschaffung des Programms, das einzige was passieren kann, ist das die AGB besser angepasst werden. Hier laufen bereits schon Gespräche, es kann auch sein, das der Gerichtsstandort von B nach DE verlagert wird, also erst mal abwarten.
Wenn eine Bank seine AGB ebenfalls sehr schwammig ausgelegt hat und dadurch es zu einem Nachteil für Dich als Kunde gekommen ist, wirst Du das auch nicht dauerhaft tolerieren!

Ein Unterschied, ob es um nun 1,2Mio. €, 400 Kt Kakaobohnen oder 2.000 Punkte von SPG geht, ist doch unerheblich - wenn die AGB nicht sauber sind und es zum Nachteil für einen kommt, man muß doch nicht alles immer akzeptieren oder?



(Ich kann das gejammere hier nicht immer nachvollziehen, sobald sich eine Gefahr für sein Meilenprogramm aufzeigt, ist man der Böse - wie als Prof. T. Eggendorfer aktiv wurde, diesem ging es auch nicht um die Änderung an sich, sondern um die AGB und der Vorlaufzeit zur Bekanntgabe bei erheblichen Änderungen.)


gruß

insel
 
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DrThax

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10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
(Ich kann das gejammere hier nicht immer nachvollziehen, sobald sich eine Gefahr für sein Meilenprogramm aufzeigt, ist man der Böse - wie als Prof. T. Eggendorfer aktiv wurde, diesem ging es auch nicht um die Änderung an sich, sondern um die AGB und der Vorlaufzeit zur Bekanntgabe bei erheblichen Änderungen.)
Ich weiss nicht wo Du Gejammere liest.
Genauso wie Du es Dir (vollkommen zu Recht) wünscht, dass Deine Motivation nicht missverstanden/blöd kommentiert wird, kann ich keinen Grund sehen, warum Du die Kommentare als "Gejammere" abqualifizierst.

Dein Vergleich der BRG mit dem Bonusprogramm M&M hinkt IMHO, da ich nicht von der Abschaffung des gesamten Starwood Bonusprogramms SPG (also analog M&M) gesprochen habe, sondern lediglich davon, möglicherweise den Programmzusatz BRG entfallen zu lassen. Aus Unternehmenssicht könnte das durchaus Sinn machen, um sich vor weiteren juristischen Ansprüchen zu sichern.
Selbstverständlich wird Starwood kaum wegen einer Klage das gesamte Bonusprogramm SPG in Frage stellen, genauso wenig wie LH M&M in Frage gestellt hat, nur weil Eggy geklagt hat.

Ich muss gestehen ich würde nie auf die Idee kommen die BRG juristisch überprüfen zu lassen, auch wenn ich schon Claims hatte, die aus den von Dir im OP geschilderten Gründen abgewiesen wurden. Ich habe die BRG immer als "netten Zusatz" betrachtet, den ich hin und wieder nutze. Da ich vor dem Claim ja nicht gezwungen werde zu buchen (wie bei den meisten anderen Programmen) habe ich das nie als Nachteil gesehen.
Trotzdem viel Erfolg.
 
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rcs

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06.03.2009
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Jede BRG hat ihr Vor- und Nachteile.

Hyatt hat den Vorteil, dass man die BRG direkt am Telefon machen kann (ergo hat man nicht das Problem, dass sich die Verfügbarkeiten/Preise dann bis zum Bearbeitungszeitpunkt ändern können) - dafür ist Hyatt bei Weitem nicht so kundenfreundlich was die Akzeptanz der Fremdraten betrifft wie eben Starwood.

Starwood hat eben den Vorteil, dass man (nach meiner und der Erfahrung vieler anderer) so ziemlich jede öffentlich buchbare Rate anerkennt (also ohne fadenscheinige Ausreden wie bei den BRGs anderer Ketten) - aber halt den Nachteil, dass sich Verfügbarkeiten/Preise bis zum Bearbeitungszeitpunkt ändern können, da man den Claim elektronisch einreicht.

IHG wiederum hat den Vorteil, dass es die BRG mit dem größten Benefit ist (1 komplett kostenfreie Nacht) - aber wiederum den Nachteil, dass hier akribisch jedes Detail gegengecheckt wird und selbst kleinste Unterschiede z.B. bei den Stornierungsbedingungen direkt zur Ablehnung der BRG führen.

Ich persönlich finde, dass Starwood hier in der Summe den kundenfreundlichsten Weg gewählt hat, indem man alle günstigeren Raten akzeptiert und die ggf. restriktiveren Bedingungen einfach matched. Mit dem Zeitversatz bei der Bearbeitung muss man aus meiner Sicht halt einfach leben, das ist bei Starwood einfach der Ablauf.

Aus meiner individuellen Sichtweise wäre es angebracht, zunächst mal andere Ketten (z.B. Hilton oder Hyatt) anzugehen, bei denen die BRG im Gegensatz zu Starwood vielfach in dem Bereich der irreführenden Werbung einzusortieren ist, da die AGBs dort komplett undurchsichtige Ausschlussklauseln enthalten (welcher Ratentyp es ist kann der Kunde wohl kaum erkennen, respektive sollte es unerheblich sein ob es einen elektronischen Voucher bzw. Papiervoucher gibt oder nicht).
 

insel

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22.10.2009
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moin,

um die anderen Ketten - können sich gerne andere um eine Abarbeitung von Lücken in den AGB kümmern.
Mein Lebensinhalt besteht auch nicht darin gegen Hotelketten juristisch vorzugehen.

Ich habe bei Starwood im Jahr ca. 40-70 Buchungen, davon kommen ca. 10 auf einen BRG, da ich es oft zeitlich nicht mit dem BRG schaffe oder die Buchung zu kurzfristig (Vorlaufzeit) ist.
Bisher habe ich mich auch über diesen Zusatz gefreut, welcher BRG mit sich brachte. Wenn es nun aber zu einer Verschärfung der internen Regelung/Anwendung kommt, weil die Amis die BRG-Anzahl runterschrauben möchten, dann muss man entweder die AGB klar daraufhin abstimmen, aber nicht "komische" Entscheidungen zum Nachteil des Kunden treffen.

Zur Info: Nach der Ablehnung erfolgten einige fernmündliche Gespräche mit Starwood, leider alle ohne Erfolg. Es war ja nicht geplant hier einen Streitfall zu initiieren, sondern wie in der Vergangenheit eine Lösung für beide Parteien zu finden. Dieses funktionierte aktuell aber nicht und Starwood ist selbst daran interessiert, hier nun rechtliche Klarheit zu bekommen (Aussage von SPG).

Meiner Verbundenheit zu Starwood tut dieses ebenfalls keinen Abbruch, da nicht die einzelnen Hotels in der Verantwortung stehen, sondern Starwood mit seiner SPG Abteilung.


gruß

insel


@DrThax, das "Jammer-Theater" lese ich in div. Zeilen heraus, es stellt sich immer so für mich da: Wenn etwas kostenlos offeriert wird - dann soll man das Angebot entweder mitnehmen oder es sein lassen. Aber sich dann aufregen..., geht gar nicht. Das ist für mich Jammerei, ich wollte nur informieren, so habe ich dieses Forum in seiner gedachten Funktion eigentlich verstanden. Aber als Antwort div. Spott gepostet zu bekommen, kann ich nicht nachvollziehen.

Aber Danke für Deinen sehr sachlichen Beitrag, so sehe ich auch Sinn in der Diskussion.
 
A

Anonym26015

Guest
Ich finde, man sollte freiwillig angebotene Leistungen div. Ketten nicht bis zum letzten überanspruchen. Lieber froh sein wenn's klappt, wenn nicht, akzeptieren oder nach Alternativen umsehen.
 
K

Krematorium

Guest
Was kostet denn so eine Klageerhebung überhaupt? Es wird noch eine Kanzlei im Ausland eingeschaltet, eventuell geht alles auch noch über mehrere Instanzen und dauert Jahre. Wer investiert solche Summen, nur um Klarheit bezüglich einer BRG-Rate zu erreichen? Steht dort Aufwand und Nutzen überhaupt noch in einem Verhältnis?

Bei der Klage über den Werteverfall der Flugmeilen geht es immerhin um einen direkten Vermögensverlust. Dagegen handelt es sich im hier vorgetragenen Fall nicht um einen Vermögensverlust, sondern um mögliche zukünftige Schlechterstellungen bei Buchungen. Bzw. im konkreten Fall um die 100 Euro Differenz zwischen der BRG und der anderen Rate. Ich klage auch nicht vor Gericht, wenn mir SPG als Platinum trotz Verfügbarkeit keine Suite gibt, wie es mir garantiert ist laut T&C. Entweder man behandelt mich kulant bei Beschwerden oder ich handele danach auch nicht mehr loyal und buche zukünftig woanders. Aber auf die Idee zu klagen, käme ich nun wirklich nicht.
 
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concordeuser

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01.11.2011
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@cls

"Ich finde, man sollte freiwillig angebotene Leistungen div. Ketten nicht bis zum letzten überanspruchen. Lieber froh sein wenn's klappt, wenn nicht, akzeptieren oder nach Alternativen umsehen."


es sind eben nicht "freiwillig angebotene Leistungen", sondern verbindlich Elemente der Kaufentscheidung, nächstens entscheidet Siemens dann für Waschmaschinen rückwirkend die Garantie zu streichen?

Ohne der ausufernden Juristerei das Wort zu reden, kann ich schon verstehen, dass Kunden sich wehren, etwa wie hier "insel " oder gegen die Entwicklung M&M zum Behumps-Programm
 
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insel

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22.10.2009
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moin,

ich Danke für die Anregungen und akzeptiere - selbstverständlich auch Unverständnis zu diesem Punkt (sofern sachlich vorgetragen).


1. Kostenlos ist eigentlich kein Kundenprogramm, dieses wird ja vom Kunden mit seinen Umsätzen an anderer Stelle bereits mit bezahlt/finanziert

2. Eine Garantie ist ebenfalls nicht kostenlos und wird ebenfalls über den KP mit bezahlt/finanziert - das selbe gilt für Meilenprogramme, eine Uni in den Staaten hat mal ausgerechnet, dass die Ticketpreise um 30 - 40% niedriger wären, ohne kostspielige Meilenprogramme (welche ja auch vom Kunden finanziert werden müssen u. nicht vom Herausgeber)

3. Wir haben letztendlich das große Glück in der EU einen sehr soliden Verbraucherschutz zu genießen, welcher im weltweiten Vergleich auf den vorderen Plätzen liegt. Dieser war ja auch nicht immer selbstverständlich und fand nicht selbsttätig die Anwendung, die wir heute alle genießen dürfen

4. Im akuten Fall geht es einzig und alleine, um die Verbraucherrechtliche Bewertung der BRG Auslegung - ob man als Ersparnis oder Dankeschön dann einen Lolli oder Punkte bekommt ist doch unerheblich

5. Biete ich eine Leistung an, dann muss ich mich auch an div. Spielregeln halten oder ggf. die Konsequenzen dafür tragen (wenn ich für einen Vergleichsweg nicht offen bin)

6. Wenn man es genau nehmen möchte, ergeben auch div. 2.000SPG Points aus der BRG irgendwann, einen nicht unerheblichen Gegenwert


Kosten für den Rechtsstreit übernimmt eine umfassende vorhandene Firmen Rechtsschutz (in Bezug auf evtl. nachfolgende Kommentare zu den RS VN Klischee: die RS hat daraufhin nicht gekündigt u. wird auch nicht kündigen!), diese kommt für den RA in DE und in B auf, sonst hätte ich auch die Kosten selbst getragen, da das Kostenrisiko überschaubar ist und die Chancen ebenfalls nicht unerheblich sind.
Diese RS unterstützt sogar das Vorgehen selbst, da es rechtlich mehr als interessant ist. Die Leistungsabteilung dort, versucht nun sogar die EU-Verbraucherschutzzentrale mit zu gewinnen. Dieses Vorgehen müsste die RS nicht mitmachen, schließlich muss keine RS nach den ARG einen aussichtslosen Rechtsstreit finanzieren.


gruß

insel
 
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kexbox

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04.02.2010
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Düsseldorf
www.drboese.de
Ja, bin voll bei Deinem Vorgehen. Es ist nett, wenn manche Leute im Geschäftsleben nicht das "verlangen", was ihnen vertraglich zusteht. Aber man sollte dann auch mit denen zurechtkommen, die genau diese Rechte durchsetzen. Gerade bei hochfrequenten Nutzern der Dienstleistungen der Hotelketten sind 2.000 SPG Points in einem einzigen Fall schon eine ordentlich Latte an Punkte, die sich mit der Zeit aufsummieren!

Ich bin sehr gespannt, wie es hier weitergeht. Schade, dass sich das in B abspielt, da rechtlich ja schon noch Unterschiede bestehen.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
2
MUC
Ich halte das Vorgehen von Starwood für richtig, keine Beweise der Kunden sondern nur die eigene Überprüfung zu akzeptieren. Wer hier viel liest würde schnell auf die Idee kommen, dass manipulierte Screenshots keineswegs unüblich sein könnten. Und wenn die Rate nun mal nicht verfügbar ist und somit nicht günstiger gebucht werden kann, dann gibts kein Entgegenkommen. Das ist für mich legitim. Das BRG-Angebot ist immer noch ein Service, der seitens Starwood jederzeit eingestellt werden könnte und keineswegs eine Verpflichtung, wie hier getan wird. Im Zweifelsfall werden die Bedingungen einfach so eingeschränkt, dass es für niemanden mehr attraktiv ist - nicht zuletzt durch solche absurden Streitereien. Und natürlich ist es ungünstig, wenn die Überprüfung etwas dauert und das Angebot dann weg ist. Aber BRG ist kein Wunschkonzert, das würde (vgl. eigene Beweise) Tür und Tor für beliebig erfundene Preise eröffnen. Und ich würde auch drauf wetten dass keine rechtliche Entscheidung ein Unternehmen verpflichtet, Screenshots als maßgeblich zu akzeptieren - höchstes wird eine schnellere Prüfung angeregt.
 
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DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
es sind eben nicht "freiwillig angebotene Leistungen", sondern verbindlich Elemente der Kaufentscheidung, nächstens entscheidet Siemens dann für Waschmaschinen rückwirkend die Garantie zu streichen?

Ohne der ausufernden Juristerei das Wort zu reden, kann ich schon verstehen, dass Kunden sich wehren, etwa wie hier "insel " oder gegen die Entwicklung M&M zum Behumps-Programm
Genau diese Argumentation verstehe ich eben nicht, da ich bei SPG (als so ziemlich einzigem Hotelprogramm...) bereits VOR der Buchung weiss, ob die BRG akzeptiert wird oder nicht. Dein finanzielles Risiko eines im Nachhinein verwehrten Claims ist damit "Null".

Den Waschmaschinenvergleich finde ich nicht ganz treffend, da bei der BRG eben nichts rückwirkend gestrichen wird.
Du erfährst ja unmissverständlich bereits vor Deinem Geldeinsatz (=Waschmaschinenkauf), welche Leistungen Du erhältst.

Dass einem Kunden eine bereits bestätigte BRG von SPG wieder entzogen wurde, ist mir nicht bekannt.
 
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insel

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22.10.2009
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moin,

ich finde das es gerade in der hiesigen Diskussion aufgezeigt wird, wie unterschiedlich die persönliche Bewertung zu solch strittigen Fragen sein kann.

Beispiel: Wenn ich zu einem Neuwagenkauf - einen zusätzlichen Full-Service (alle Werkstatt+Inspektionskosten inkl.) für die kommenden 36 Monate mit erhalte. Und dann später in der Vertragswerkstatt mitgeteilt bekomme, dass dieser Full-Service in der Freiwilligkeit der Werkstatt liegt und diese frei über die Annahme entscheiden kann. Die Werkstatt diesen Full-service aber in den letzten 20 Monaten beim Kunden immer kostenlos ausgeführt hat, aber ab sofort nicht mehr. Und argumentiert, das dieses ja eigentlich eine kostenlose Leistung gewesen ist und die AGB vom Hersteller dazu nichts weiter aussagen.
Kann man dieses Ergebnis nun akzeptieren, muss es aber auch nicht. Die Leistung mag in der Betrachtungsweise "kostenlos" sein, ob Sie dann tatsächlich "kostenlos" gewesen ist oder ob der Hersteller dafür einen gewissen Teil im KP mit einkalkuliert hat, mag in der einzelnen Bewertung liegen!


In meinem BRG Fall war die Ausgangslage ja so:
Das die Rate beim Drittanbieter inkl. allen Konditionen auf deren Internetseite vorhanden waren, wie im BRG Antrag angegeben und wie in der Vergangenheit auch immer so ausgeführt wurde. SPG machte nun eine Probebuchung zu diesem Angebot und versuchte nun das Zimmer zu buchen und nun war das Zimmerkontingent zu diesem Preis ausgeschöpft gewesen.

Erschwerend kommt dann hinzu, dass eine zeitliche Verzögerung (wie wir jetzt aus den Zeitprotokollen wissen) zu Lasten von SPG zu diesem Nachteil geführt haben. Unabhängig davon stellt sich doch alleinig die Frage, welche eben (verbraucherkritisch) zu bewerten ist: "Zählt der Zeitpunkt des eingereichten BRG als Zeitstempel der günstigeren Rate oder der Zeitstempel vom BRG Team, welche bis 48h nach BRG Einreichung aus?"


Und auch eine freiwillige Leistung - ist eine Leistung, die mit gewissen Spielregeln verbunden sind. Auch kann ich in AGB alles mögliche schreiben, auch kann ich die schönsten Enthaftungs- und Freistellungsverträge verfassen, wenn diese juristisch nichtig sind, dann helfen mir diese auch nicht weiter. Obwohl alles so schön in den AGB beschrieben wurde.

Nicht SPG spendiert ja die Points aus der BRG, sondern das Hotel muss dafür zahlen und kalkuliert seine Raten anhand seiner laufenden Kosten. Deswegen verstehe ich nicht, warum diese Leistung "umsonst" sein soll, wenn das Hotel für die Punkte dafür zahlen muss. Auch das Hotel hat nix zu verschenken!
gruß

insel


Info: Eine unabhängige BRG Prüfung vor Buchung ist hier aufgrund der Hotelsituation extra nicht in Betracht gekommen und spielt daher auch rechtlich keine Relevanz. Da beide BRG Antragswege zur Auswahl stehen und nicht nur der eine, macht ein Verweis auf dessen auch keinen Sinn!
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
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Wien
Darf ich mal nachfragen, wann sich das ganze abgespielt hat. insel, Du bringst hier ständig neue Erkenntnisse rein. Etwa das ihr jetzt ein Zeitprotokoll habt. Usw. SPG hat das innerhalb von drei Tagen übermittelt. Am Wochenende?

Wenn dem nicht so ist, dann bitte jetzt einmal alle Daten Fakten auf den Tisch. Und nicht schubweise. Sonst liest sich das doch recht eigenartig ...
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin,

der Ausgangspunkt war vor einigen Wochen gewesen.

Aber bitte versteh, das ich nicht die gesamte Vor-Gerichtliche Korrespondenz hier posten wollte. Das dürfte dann für den Mit-Leser, eher verwirrend und ermüdend zugleich wirken, als hilfreich!


Und die entscheidungsrelevanten Fakten waren ja gepostet und im schwebenden Verfahren gebe ich gerne die Eckdaten heraus, aber sämtliche Interna wohl weniger. Dann könnte ich die Sache auch bei Super RTL am Vormittag verhandeln lassen!


gruß

insel
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
... ist klar!
Für mich hat es sich nur gelesen, als würden täglich neue Fakten dazu kommen bzw. die Gegenseite sehr rasch antworten ...
Danke für die Erklärung!
G.
 
I

Inser_Streiter

Guest
... wir konnten zwar auf der Internetseite des Drittanbieters die günstige Rate aus dem BRG Antrag unter den selben Konditionen wie Ihre aktuelle Buchung vorfinden, jedoch scheint das Zimmerkontingent für diese Rate ausgebucht zu sein, aus diesem Grund müssen wir den gestellten BRG Antrag leider ablehnen!!!...



Also ich kann nur den Kopf schütteln! SPG schreibt doch klar und deutlich, dass die Rate nicht mehr buchbar sei. Es kann durchaus sein, dass im Cache noch der gefundene Preis angezeigt wird. Wenn mann dann effektiv buchen möchte ist der Preis nicht mehr verfügbar.

Womit hat der OP nun ein Problem? Seine Art und Weise kommt bei mir sehr schlecht an. Es scheint einer zu sein, der den Rachen nie genug voll bekommt!

SPG ist sehr kulant mit seiner BRG. Wenn es effektiv mal nicht buchbar ist auf der Gegenseite dann gibt es auch keinen Grund diese nicht mehr verfügbare Rate zu honorieren, da sie objektiv gesehen nicht (mehr) existiert!
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
... Seine Art und Weise kommt bei mir sehr schlecht an. Es scheint einer zu sein, der den Rachen nie genug voll bekommt!...

Muss Dich ja sehr aufregen, wenn Du Dir dafür extra einen Account angelegt hast, um diesem Ärger Luft zu machen!
Willkommen muss man dich da wohl nicht mehr heißen, eher sei die Frage gestattet "Dritt- oder Viertnick?"

;)
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin @inser streiter,

leider erfülle ich Deine "Klischees" nicht im geringsten, bin mir aber sehr sicher, dass ich Menschen wie Dich nicht kenne und vermutlich auch nicht kennenlernen möchte.

Daher gehe ich davon aus, dass Deine Information zu meiner Person nicht stimmen können, da beruflich, wie privat keine Streitlust praktiziert wird und auch kontraindiziert wäre.
Aber interessant, wie man von einem "neuen" Mitglied direkt abgeurteilt wird - auch meine Willkommensgrüße bewegen sich im Promillebereich...


gruß

insel
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-2
Münsterland
Habe da grundsätzlich auch Verständnis für Insel!

Grundsätzlich meine ich zwar auch, da wären eher andere Hotelkonzerne dran, die mehr oder weniger ohne, direkt nachvollziehbare Begründung, bestimmte Claims und bestimmte Webseiten ablehnen, aber wenn Insel nun mal bei SPG diesen Ärger hatte.......

Es kann nicht angehen, dass Starwood sich 24 Stunden Zeit nimmt und wenn dann nicht mehr buchbar, gilt der Claim nicht; es ist verständlich, dass Starwood das andere Angebot nachvollziehen können muss und die Zimmer auch buchbar sein müssen. Aber erst 24 Stunden warten, und wenn die Zimmer dann ausgebucht sind, ablehnen, kann einfach nicht "rechtmässig" sein, nach meinem Rechtsempfinden!

Das ist zwar eine freiwillige Leistung! Doch es für alle diese Hotelkonzerne ein wohl grosses Werbeargument mit dem ständig geworben wird. Dann ist die Gewährung eben nicht mehr freiwillig, wenn man ständig auf die Garantie hinweisst.

Bitte Insel halte uns auch auf dem Laufenden.
Irgendwie habe ich die Vermutung, dass nach Klageerhebung Starwood, dir wohl 100 Euro + Kosten überweise wird und dann ist die Sache erledigt.
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
244
14
moin,

die Starwood-Verantwortlichen (aktuell) sind sich selbst nicht einig und würden "derzeit" eine klare rechtliche Wegweisung auch Begrüßen - daher auch dieser Weg!

Das kann sich aber schnell ändern, wenn der Head. in den USA nicht mehr der DE Entscheidung ihrer Mitarbeiter konform geht. Letztendlich hat Starwood eine sehr großzügige Firmenphilosophie gegenüber seinen Gästen auferlegt und praktiziert diese auch. Aber auch interne Veränderungen sind möglich, wenn hier jemand seine eigene Philosophie vertreten hat, aber das ist nicht meine Baustelle.

Auf einen kurzfristigen oder Einmal-Vergleich werde ich mich aber nun nicht mehr einlassen, die Chance ist verblüht (außer es kommt nie wieder zu solch einer Panne).
Außerdem würde es nachhaltig immer wieder zu solch Kommunikationsstörungen bei den BRG kommen, ich gehe ja nun nicht einen Weg, um später erneut damit konfrontiert zu werden.

Bedauern tue ich diesen Weg auch, aber der letzte Entscheidungsträger von Starwood hat die bisherigen Verhandlungen beendet und wollte hier mitgehen, mich wundert die neue Gangart von Starwood hier auch, hatte in den letzten 15 Jahren nie Probleme gehabt, und wenn, wurden diese schnell gelöst.


Es ist übrigens "technisch" umsetzbar oder auch manuell, dass mit Einreichung der BRG die günstige genannte Rate zur Beweisführung von Seiten SPG gesichert wird.
Wann dann gegenüber dem Kunden der Antrag weiter bearbeitet wird, steht dann auf einer anderen Karte und würde eine saubere Abwicklung für beide Seiten bedeuten.

Aktuell, kann aber SPG den Antrag nach belieben stattgeben oder ablehnen, in der jetzigen Situation.

Ein Drittanbieter kann in der laufenden Prüfungsphase von BRG, die Kontingente "rauf und runter" fahren und all diese damit verbundene Praxis, hat eben keinen Einfluss/Bezug, auf den Zeitpunkt des eingereichten BRG Antrages, zum Nachteil des Antragstellers.


Umgekehrt könnte ich mit dieser Auslegung von SPG auch einen BRG Antrag zu meinen Wunschkonditionen einreichen und arbeite dann mit einem Drittanbieter zusammen, welcher meine Wunschkonditionen dann ins Internet stellt, und SPG müsste diese dann auch übernehmen, dass wäre dann auch nicht gerecht.
Jedoch stellt SPG in den AGB auch klar, das die Konditionen der günstigen Rate, mit Einreichen der BRG vorhanden sein müssen und nicht zu einem späteren Zeitpunkt.


Hier liegt ja der Vorteil bei SPG - mit dieser Auslegungsdarbietung - und zum Nachteil beim Gast, dieses ist eben verbraucherwidrig!


gruß

insel

Wenn SPG
 
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K

Krematorium

Guest
Es ist übrigens "technisch" umsetzbar oder auch manuell, dass mit Einreichung der BRG die günstige genannte Rate zur Beweisführung von Seiten SPG gesichert wird.
Wann dann gegenüber dem Kunden der Antrag weiter bearbeitet wird, steht dann auf einer anderen Karte und würde eine saubere Abwicklung für beide Seiten bedeuten.

Das würde mich interessieren, wie dies technisch umsetzbar ist. Fakt ist doch, dass ein BRG-Claim kaum realtime bearbeitet werden kann, sprich es vergehen je nach Auslastung des dafür eingesetzten Teams etliche Minuten oder realistischer Stunden. Wenn dann nun wie in deinem Fall eine Rate zwar vorhanden ist/war, aber das Kontingent erschöpft ist, kann SPG doch nicht wissen, ob zum Zeitpunkt deines Claims das Kontingent noch nicht erschöpft war. Deshalb wird ja die Frist von 24 bzw. 48 Stunden genannt, innerhalb derer diese Rate noch buchbar sein muss.
 
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