AB: Flugzeitenänderung >5h

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HSVKai

Aktives Mitglied
14.11.2011
229
33
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Hallo zusammen,

folgendes Problem / Kommunikation führe ich gerade mit airberlin. Bisher mit wenig Reaktion. Ich bin etwas unsicher, welcher Weg hier der für mich am zielführendste ist. Hat jemand einen Tipp?

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Liebes airberlin Team, am 10.April 2014 fliegen wir mit zwei Pax auf zwei verschiedenen (weil TopBonus Prämie!) Buchungen auf AB 3070 von HAM nach FUE. Die Flugzeiten waren ursprünglich von ca. 06:00 - 9:50 Uhr angesetzt. Wir haben einen Schiffsanschluss in FUE um 15:00 Uhr, also vermeintlich 5 Stunden "Puffer". Soweit so gut.

Vergangene Nacht wurde der Flug AB 3070 nun um deutlich mehr als 5 Stunden nach hinten geschoben, neue Ankunftszeit in FUE wäre somit 15:05 Uhr, der Schiffsanschluss um 15:00 Uhr ist somit nicht machbar. Sehr blöd.

Nun habe ich zwei Optionen:
1.) Das Schiff kostenpflichtig (!) zu stornieren und am folgenden Tag neu zu buchen, hier kämen Kosten für eine Übernachtung und die Umbuchung des Schiffs, in Summe ca. 100€ pro Person (also 200€ in Summe) zustande. Sehr blöd und aus meiner Sicht absolut vermeidbar.

2.) Den AB Flug umbuchen. Hierzu loggte ich mich als TopBonus Member ein und wollte meinen Prämienflug umbuchen. Die Alternative: Am morgen des 10.04. von Hamburg aus via Düsseldorf nach Fuerteventura fliegen. Beide Legs sind online als Prämienflüge buchbar und verfügbar, nur kann ich online nicht umbuchen. Blöd.
Also die Hotline angerufen. Wartezeit: Rund 45min. Blöd. Nun ja, endlich jemanden an der Strippe und die o.g. Situation erklärt. Aussage der Dame: Sie können natürlich umbuchen, wir machen das für Sie. Aber: Es seien angeblich keine (Prämien-)Plätze mehr frei. Ich: Aber online sind diese Verfügbar, nur darf / kann ich dort nicht umbuchen, weil die Verbindung wohl nicht umbuchbar ist.
Die Dame konnte oder wollte mir nicht weiterhelfen. Sehr blöd. Das Telefonat endete ergebnislos und ich ärgere mich darüber.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Flugzeitverschiebungen können passieren, auch dafür hatte ich ja schon 5 Stunden Luft eingeplant.
Wenn der Flug nun aber fast 6 Stunden verschoben wird, empfinde ich diese Planänderung, die ja vermutlich wirtschaftliche Hintergründe hat, als erhebliche Änderung. Ich wünsche mir daher eine Umbuchung auf den Flug am 10.04. morgens 06:45 von HAM via DUS und von dort um 8:35 nach FUE mit Ankunftszeit 12:00 für beide Tickets / Buchungen und benötige einen Ansprechpartner, der uns auch helfen möchte. Die Verfügbarkeit der alternativen Route besteht ja offensichtlich und die Möglichkeit zur Umbuchung laut Hotline auch. Nur beides zusammen geht scheinbar nicht....

Hilfe, was kann ich tun?
Vielen Dank.
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.744
532
STR
Nochmal anrufen, ggf. zum Supervisor durchstellen lassen.
Letztendlich sollten die Buchungskontingente egal sein, denn so eine erhebliche Flugzeitenverschiebung kann man als Annullierung interpretieren, auch wenn AB das erstmal nicht wahrhaben will.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.650
1.159
MUC/EDMM
Du hast das Recht, KOSTENLOS stornieren zu dürfen.
Anspruch auf eine garantierte Umbuchung hast Du dagegen nicht.
Zur "Wahrung" Deiner Rechte kannst Du Dich auch an den User "Umsteiger" wenden, der im (Flug-)Reiserecht exzellent juristisch bewandert ist.
 

HSVKai

Aktives Mitglied
14.11.2011
229
33
Danke euch für die schnelle Reaktion. Storno bringt mir leider nichts, da ich ausser AB eh keine Alternative habe an diesem Datum. Aber ich drängel dort nochmal...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.694
5.256
München
Anspruch auf eine garantierte Umbuchung hast Du dagegen nicht.
Selbstverständlich hast Du Anspruch auf eine Umbuchung. Es ist gerade bei Prämienflügen nur nicht einfach, diese durchzusetzen, da sich die Callcenter-Agenten bei Prämientickets leider allzu oft auf die Verfügbarkeit der Award-Buchungsklassen zurückziehen - da ist AB keinen Deut besser, als die Mitbewerber.
 
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Frequent_Sailor

Erfahrenes Mitglied
23.02.2011
2.735
4
HAM
Diesen Text hast Du aber nicht ernsthaft so an AB geschickt, oder?

Wie schon andere sagten: Hotline anrufen, ggf. zum Supervisor durchstellen lassen. Wenns Probleme gibt, auflegen und erneut anrufen bis man einen faehigen Mitarbeiter hat...
 

HSVKai

Aktives Mitglied
14.11.2011
229
33
Chris vom Airberlin Facebook Team hat sich des Themas angenommen und die Sache geregelt. Gut kommuniziert und im Sinne des Kunden gelöst.
 

Superlance

Aktives Mitglied
15.11.2010
124
0
Zürich (ZRH)
Wie würdet ihr hier reagieren? (Flugänderung s.u.)

Kein Direktflug mehr und völlig inakzeptable Zeiten. Hilft einem die Tatsache, dass man nicht am gebuchten Tag ankommt?
Da der Flug anscheinend nicht mehr geflogen wird (warum eigentlich?), sind einzig Alternativen mit LX oder LH zeitlich noch ok...


Die neuen Flugdaten lauten wie folgt:

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| | Flugnummer | Datum / Uhrzeit | Abflughafen | Zielflughafen | Datum / Uhrzeit |
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
| alt | AB8384W | 27.12.2015 12:40:00 | Düsseldorf (DUS) | Tel Aviv-Jaffa (TLV) | 27.12.2015 18:00:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
| alt | AB8385W | 02.01.2016 19:00:00 | Tel Aviv-Jaffa (TLV) | Düsseldorf (DUS) | 02.01.2016 22:40:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
| neu | AB6446W | 27.12.2015 17:00:00 | Düsseldorf (DUS) | Berlin (TXL) | 27.12.2015 18:10:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
| neu | AB8380W | 27.12.2015 22:25:00 | Berlin (TXL) | Tel Aviv-Jaffa (TLV) | 28.12.2015 03:25:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------------

| neu | AB8381W | 02.01.2016 05:25:00 | Tel Aviv-Jaffa (TLV) | Berlin (TXL) | 02.01.2016 08:40:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
| neu | AB6447W | 02.01.2016 17:10:00 | Berlin (TXL) | Düsseldorf (DUS) | 02.01.2016 18:20:00 |
--------------------------------------------------------------------
 

m0s1n0

Erfahrenes Mitglied
21.06.2014
3.722
76
CDG/MUC
Das ist leider das klassische Problem bei einer Streckeneinstellung. An sich hat Air Berlin dich ja auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht. Die Flugzeiten sind aber natürlich völlig daneben. Abgesehen von den Ankunfts- und Abflugzeiten geht natürlich auch der ewig lange Aufenthalt in Berlin überhaupt nicht klar.

Das Problem wird nur sein: Air Berlin wird dich ohne Schreiben eines Anwalts (sofern du kein Status-Kunde bist) wohl kaum auf eine andere Airline umbuchen.

Ich würde, sofern an der Hotline nichts zu holen ist, einen Brief aufsetzen und eine Frist für eine Antwort setzen. Darin musst du dann eben nur noch den Flug nennen auf den du umgebucht werden willst und gut begründen, warum das besser ist als die Lösung, die Air Berlin dir präsentiert hat.

Hier kommen wir aber zum nächsten Problem: Die einzige Alternative LH2005/LH688 in Kombination mit LX255/LX4402 ist schon jetzt nur noch in enorm hohen Buchungsklassen mit krassen Preisen zu haben. Die Chancen für eine Umbuchung sehe ich entsprechend sehr gering, selbst mit Anwalt...
 

Superlance

Aktives Mitglied
15.11.2010
124
0
Zürich (ZRH)
Danke für deinen Tipp. Schreiben des Anwalts können sie problemlos kriegen, da der Sachverhalt m.E. glasklar ist. Die Buchungsklassenthematik sollten wohl nur bei einer Kulanzregelung ein Problem sein, für die rechtliche Beurteilung des Falls sind sie wahrscheinlich egal, oder?
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Danke für deinen Tipp. Schreiben des Anwalts können sie problemlos kriegen, da der Sachverhalt m.E. glasklar ist. Die Buchungsklassenthematik sollten wohl nur bei einer Kulanzregelung ein Problem sein, für die rechtliche Beurteilung des Falls sind sie wahrscheinlich egal, oder?

Glasklar ist der Fall beim besten Willen nicht - bzw. eigentlich schon, aber nicht so wie du es dir erhoffst.

Die Änderung/Annulierung ist deutlich vor der 14-Tage-Grenze durchgeführt wurden und entsprechend sind die Fluggastrechte sehr überschaubar:

Bei der Annullierung Ihres Fluges erhalten Sie keine Entschädigung, wenn
  • [...]
  • Sie 2 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum über die Annullierung informiert wurden oder
  • die Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug für die gleiche Route in einem ähnlichen Zeitraum angeboten hat.
[...]

Quelle

Im Zweifel kann AB dir also auch problemlos das Ticket komplett stornieren und ist damit raus aus der Sache. Aber mit anwaltlichen Drohschreiben wird sicher alles gut :eyeb:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
50
56
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Im Zweifel kann AB dir also auch problemlos das Ticket komplett stornieren und ist damit raus aus der Sache. Aber mit anwaltlichen Drohschreiben wird sicher alles gut :eyeb:


Keine Ahnung, was du da zitierst. Sicher nicht den Wortlaut der maßgeblichen VO.

Es ist in der Tat recht einfach. Wenn es eine alternative Verbindung gibt, die es ihm ermöglicht, ab 12:40 Uhr loszufliegen und sein Endziel mit einem geringeren Zeitverlust zu erreichen, ist diese ihm auch anzubieten.

Dass er keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen hat, stimmt zwar. Aber die wollte er ja auch gar nicht.
 

Superlance

Aktives Mitglied
15.11.2010
124
0
Zürich (ZRH)
Vielen Dank...so wie du es beschreibst, sehe ich es auch. Es geht mir nicht um Durchsetzung einer Entschädigung, sondern um Vertragserfüllung durch AB. Und wenn AB den Vertrag nicht erfüllen will, muss sie mich so stellen, als wäre der Vertrag erfüllt worden: den Transport anderweitig akzeptabel zu organisieren.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Es ist in der Tat recht einfach. Wenn es eine alternative Verbindung gibt, die es ihm ermöglicht, ab 12:40 Uhr loszufliegen und sein Endziel mit einem geringeren Zeitverlust zu erreichen, ist diese ihm auch anzubieten.
Wo ist dieser Anspruch definiert? Also welches Gesetz, welche Verordnung, welches BGH- oder EuGH-Urteil? Mir ist da nichts passendes bekannt, was natürlich nicht heißt, dass es das nicht gibt.

Meines Erachtens hat Perisai nicht ganz Unrecht. Aus der EU261 greift ja eigentlich nur Artikel 8. Der sagt dir zu, dass du dir die Flugscheinkosten erstatten lassen kannst oder auf eine anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen bestehen kannst. Ob nun die angebotene Ersatzverbindung nicht als "vergleichbare Reisebedingung" gesehen werden kann, müsste vermutlich ein Gericht entscheiden. Da sehe ich keine klare Entscheidung für den PAX.

Schadenersatz kannst du natürlich ganz unabhängig von der EU261 geltend machen, wenn dir ein entsprechender Schaden entsteht.

Am besten sehe ich die Chancen für das letzte Leg einen früheren Flug angeboten zu bekommen.

Es geht mir ... um Vertragserfüllung durch AB.
Welcher Teil des Vertrages wird denn nicht erfüllt? EDIT: die Frage ist nicht provokant gemeint, sondern stellt auf die Vertragsbedingungen ab, die du eingegangen bist.
 
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Superlance

Aktives Mitglied
15.11.2010
124
0
Zürich (ZRH)
Transport auf einem Direktflug von DUS nach TLV zu den gebuchten Zeiten.

Die ganzen Luftverkehrsverordnungen, Entschädigungen usw. lasse ich mal außer Acht. Nach BGB muss AB den Vertrag erfüllen. So sehe ich das. Es geht wirklich nicht um eine Entschädigung, sondern auf eine möglichst kurze An-/Abreise zu akzeptablen Flugzeiten und in akzeptabler Dauer. Dies ist durch diesen Nachtflug, der zudem nicht mal zu den gebuchten Daten stattfindet, nicht gegeben.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
50
56
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@TachoKilo

Mit den "vergleichbaren Reisebedingungen" hätte ich kein Problem. Die sind vergleichbar, auch wenn jetzt umgestiegen werden müsste.

Allerdings hat der von dir zitierte Art. 8 Abs. 1 hinsichtlich der Ersatzbeförderung zwei Alternativen. Interessant ist die erste. Die knüpft nämlich an die geplante Abflugzeit an. Der Fluggast hat demnach einen Anspruch auf Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

Nun kann man darüber streiten, ob "frühestmöglicher Zeitpunkt" an den Abflug oder die Ankunft anknüpft. Vorliegend ist aber laut Sachverhalt BEIDES nicht der Fall.
 
A

Anonym-36803

Guest
Wo ist dieser Anspruch definiert? Also welches Gesetz, welche Verordnung, welches BGH- oder EuGH-Urteil? Mir ist da nichts passendes bekannt, was natürlich nicht heißt, dass es das nicht gibt.

Meines Erachtens hat Perisai nicht ganz Unrecht. Aus der EU261 greift ja eigentlich nur Artikel 8. Der sagt dir zu, dass du dir die Flugscheinkosten erstatten lassen kannst oder auf eine anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen bestehen kannst. Ob nun die angebotene Ersatzverbindung nicht als "vergleichbare Reisebedingung" gesehen werden kann, müsste vermutlich ein Gericht entscheiden. Da sehe ich keine klare Entscheidung für den PAX.

1. IANAL.

2. Du hast das "zum frühesten Zeitpunkt" in Artikel 8 (1)b der EU261/04 überlesen:

Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so könnenFluggäste wählen zwischen[...]anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbarenReisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Edit: Ich sehe grade, umsteiger hat schon geantwortet. Vielleicht sollte ich in Zukunft Browsertabs nicht so lange ohne Aktualisierung offen lassen.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Transport auf einem Direktflug von DUS nach TLV zu den gebuchten Zeiten.
Und der Vertrag enthält keinen Änderungsvorbehalt? Oder geht es um eine Pauschalreise?

Die ganzen Luftverkehrsverordnungen, Entschädigungen usw. lasse ich mal außer Acht. Nach BGB muss AB den Vertrag erfüllen. So sehe ich das.
Na, dann ist doch gut. Die Frage war ja, ob einem die Tatsache hilft, dass man nicht am gebuchten Tag ankommt. Und ich habe auch nicht über Entschädigungen geschrieben, sondern über die sonstigen Ansprüche, die sich aus der EU261 ergeben. Wenn du weitergehende Ansprüche aus dem BGB ableiten kannst, na warum erklärst du die dann nicht dem TO und dann kann er zum Anwalt?

EDIT: weil ich übersehen habe, dass Superlance nicht der Anfragesteller ist.
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Nun kann man darüber streiten, ob "frühestmöglicher Zeitpunkt" an den Abflug oder die Ankunft anknüpft. Vorliegend ist aber laut Sachverhalt BEIDES nicht der Fall.
2. Du hast das "zum frühesten Zeitpunkt" in Artikel 8 (1)b der EU261/04 überlesen:
Hab ich nicht überlesen. Ich denke der frühestmögliche Zeitpunkt kommt hier gar nicht zum tragen, weil es sich dabei um eine Formulierung für den Fall einer schon angetretenen Reise handelt (EDIT: aber ihr habt recht, sicher sein kann man sich nie, weil die EU261 nun mal teilweise schwammig und stark auslegbar formuliert ist). Und ich denke über eine Umbuchung auf andere Verbindungen bei AB auch an ganz anderen Tagen würde die Airline sicherlich mit sich reden lassen. Aber darum ging es dem TO ja nicht.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
9.881
Die EU261 ersetzt nicht das bestehende Recht, sondern stellt eine mögliche zusätzliche Anspruchsgrundlage dar. Dabei reduziert es die mit dem Einfordern der Ansprüche einhergehenden Risiken des Fluggastes.

So was denkt sich die Politik für Branchen aus, die es beim Umgang mit dem geltenden Recht gerne zu bunt treiben. Telekommunikation, Versicherungen, etc. - und eben auch Fluglinien.