Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
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Wer z. B. sieben voneinander unabhängige Totschlagstraftaten begeht oder entsprechend sieben Vergewaltigungen, dessen Strafmaß ist mit Sicherheit nicht mit dem Mittel in der vorliegenden Statistik wiedergegeben. Da bewegen sich die Strafen am oberen Rand des Möglichen, fallen also deutlich höher aus, ggf. auch mit Sicherungsverwahrung.

Selbst wenn nur eine Vergewaltigung stattgefunden hat finde ich die dabei zu erwartende Strafe (die ich als Laie nicht kenne, aber ich vermute sie ist geringer als die Strafe von Uli Hoeneß) im Vergleich zu seiner Strafe einen Witz. Ich sehe lieber den Vergewaltiger, noch eher einen besoffenen Vergewaltiger im Knast als einen Steuerhinterzieher.

Oliver
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Mit Hebeln, Gegenrechnungen etc. hat die Fragestellung eher nichts zu tun.

Im Steuerstrafrecht gilt ein Kompensationsverbot, § 370 Abs. 4 AO.

Doch. Mit §370 hat das nichts zu tun. Es waren zwei voneinander unabhängige Fragen, und die hat thbe beide durchaus sinnvoll und richtig beantwortet.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
7
MUC
Selbst wenn nur eine Vergewaltigung stattgefunden hat finde ich die dabei zu erwartende Strafe (die ich als Laie nicht kenne, aber ich vermute sie ist geringer als die Strafe von Uli Hoeneß) im Vergleich zu seiner Strafe einen Witz. Ich sehe lieber den Vergewaltiger, noch eher einen besoffenen Vergewaltiger im Knast als einen Steuerhinterzieher.

Oliver

Da kommt der Punkt mit der Gefährdung der Allgemeinheit ins Spiel. Kinderschänder und Vergewaltiger wären da halt ungleich Steuerhinterziehern.
Für die Strafe ist das aber wohl nicht relevant.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Uli Hoeneß hat über viele, viele Jahre wiederholt Steuerhinterziehung begangen. Wegen sieben dieser Fälle wurde er verurteilt. Diese sieben Fälle basieren jeweils auf einer Vielzahl von einzelnen Aktionen..

die Straftaten sind ja nicht die Handelvorgänge, sondern die jeweils falschen Steuererklärungen..

:idea: .

Seine Straftat war genau genommen überhaupt keine "Tat" im engeren Sinne, sondern eine Unterlassung. Er hat schlicht seine Schweizer Gewinne in der Steuererklärung nicht angegeben.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Selbst wenn nur eine Vergewaltigung stattgefunden hat finde ich die dabei zu erwartende Strafe (die ich als Laie nicht kenne, aber ich vermute sie ist geringer als die Strafe von Uli Hoeneß) im Vergleich zu seiner Strafe einen Witz. Ich sehe lieber den Vergewaltiger, noch eher einen besoffenen Vergewaltiger im Knast als einen Steuerhinterzieher.

Oliver

Das sehe ich genauso. Man kann zwar theoretisch darüber philosophieren, daß UH jeden einzelnen Bürger indirekt geschädigt hat, jedoch: Ein Vergewaltigungsopfer leidet möglicherweise ein ganzes Leben lang darunter, während ich nicht glaube, daß auch nur ein einziger Bürger darunter psychisch leidet, daß UH ihn theoretisch geschädigt hat.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
:idea: .

Seine Straftat war genau genommen überhaupt keine "Tat" im engeren Sinne, sondern eine Unterlassung. Er hat schlicht seine Schweizer Gewinne in der Steuererklärung nicht angegeben.

Jetzt hast du dich wieder disqualifiziert ;-) Unterlassen ist juristisch auch eine Tat.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
Das sehe ich genauso. Man kann zwar theoretisch darüber philosophieren, daß UH jeden einzelnen Bürger indirekt geschädigt hat, jedoch: Ein Vergewaltigungsopfer leidet möglicherweise ein ganzes Leben lang darunter, während ich nicht glaube, daß auch nur ein einziger Bürger darunter psychisch leidet, daß UH ihn theoretisch geschädigt hat.
Wenn es tatsächlich jemanden geben sollte, der so abstrus im Fall Hoeneß denkt, sollte er sich auch fragen, wie sehr er durch Transfergeldempfänger geschädigt wird, die sich ausser beim Geld abholen der Gesellschaft verweigern. Oder von Politikern, die Flughäfen, Bahnhöfe oder Kulturtempel bauen. Letzteres wurde ja schon diskutiert.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
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Selbst wenn nur eine Vergewaltigung stattgefunden hat finde ich die dabei zu erwartende Strafe (die ich als Laie nicht kenne, aber ich vermute sie ist geringer als die Strafe von Uli Hoeneß) im Vergleich zu seiner Strafe einen Witz. Ich sehe lieber den Vergewaltiger, noch eher einen besoffenen Vergewaltiger im Knast als einen Steuerhinterzieher.

Oliver

Generell kann man Vermögensdelikte schwer gegen Gewalt- und Sexualdelikte abgrenzen.

Bei Vergewaltigung mit Verwendung einer Waffe beträgt z. B. die Mindeststrafe 5 Jahre FS.

Abgesehen davon geht es um ein angemessenes Verhältnis zwischen Strafe und Schuld. Ein Vergewaltiger á la Aktenzeichen XY ungelöst kommt nicht im Schnitt mit 3,4 Jahren FS davon. Und die Schuld, die ein Täter bei anfänglich einvernehmlichen Sex, der sich während des Aktes durch ein "Nein." in eine Vergewaltigung wandeln kann, fällt dagegen nun einmal geringer aus. In der Statistik sind aber alle drin.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
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Schon klar, aber deswegen sagte ich ja bewußt Tat im engeren Sinne.

Er hat nicht unterlassen, sondern er hat Steuererklärungen abgegeben. Und darin hat er Einkünfte verschwiegen. Einkünfte in einer Steuererklärung zu verschwiegen, ist kein Unterlassen.
 

nice

Erfahrenes Mitglied
08.05.2009
882
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Mir tut U.H. Immer noch leid. tragisch, einerseits hat er beim Steuerbezahlen und Spenden und Vorfällen bei seinen Verdiensten für Bay. München in einer hohen Liga mitgespielt , leider auch beim Zocken , Steuern verkürzen und im Glauben an seine Unantastbarkeit .
Richtig schlimm finde ich die Häme der Menschen , die niemals in solch einer Liga ( vielleicht Gott sei Dank) mitspielen können. Er hat nun seine Strafe bekommen , wird sich dieser Stellen und gut ist es.
Für mich bleibt U.H. Immer noch ein Leistungsträger dieser Gesellschaft, er hat halt Fehler gemacht und bezahlt nun dafür.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.444
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Um mal eines deutlich zu machen: Aus meiner Sicht ist die verhängte Strafe milde, aber angemessen. Bayerns Finanzbehörden sind bekannt dafür, im Vergleich zu denen der meisten anderen Bundesländer vieles vorauseilend zu übersehen. Man wird also deutlich seltener erwischt. Aber wer dann doch am Haken hängt, wird von der Justiz dann eher härter bestraft. Die Zeiten der Amigo-Justiz sind länger vorbei.

Wichtig ist aus meiner Sicht: Die Strafe bietet UH die Chance zur vollständigen Rehabilitation. Es ist m. E. vollkommen falsch, dass es für die Öffentlichkeit oder auch nur für den Menschen UH besser gewesen wäre, wenn er deutlich zu milde abgeurteilt worden wäre. Dann wäre er - vollkommen zurecht - dauerhaft zur inakzeptablen Person geworden.

Für mich ist die Erklärung von UH auf der Bayern-Homepage vollkommen plausibel. Er hat signifikant Schuld auf sich geladen. Nach seinem besonderen Selbstverständnis übernimmt er mit der Anerkennung des Urteils die Verantwortung dafür. Unter diesem Hintergrund sind für mich die verjährten Taten auch moralisch nicht mehr relevant.

Urteil und UHs Reaktion fallen so aus, wie es der Persönlichkeit von UH entspricht. Beides sollte man respektieren. Leistet UH seine Strafe ab, dann können wieder seine erheblichen positiven Leistungen in den Vordergrund treten und seine Verfehlungen abgehakt werden.
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
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Selbst wenn nur eine Vergewaltigung stattgefunden hat finde ich die dabei zu erwartende Strafe (die ich als Laie nicht kenne, aber ich vermute sie ist geringer als die Strafe von Uli Hoeneß) im Vergleich zu seiner Strafe einen Witz. Ich sehe lieber den Vergewaltiger, noch eher einen besoffenen Vergewaltiger im Knast als einen Steuerhinterzieher.

Oliver

Dann lass sich doch auf die Schöffenliste setzen und wirke an solchen Urteilen mit anstatt nur Stammtischparolen loszulassen (böser Vergewaltiger, lieber Steuerhinterzieher etc.).

Das Gesetz sieht nun mal Freiheitsstrafe bei Steuerhinterziehung vor. Bei welchem Schaden soll die denn zur Anwendung kommen, wenn nicht bei 28 Mio und 7 Taten.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Weiterhin handelt es sich in der Statistik teilweise um Taten, bei denen der Täter auch nur sehr kurze Zeit "versagt" haben muss. Z. B. stecken hinter
"gefährlicher Körperverletzung" viele Fälle aus dem Straßenverkehr. Irgendwen übersehen, es kracht, der andere verletzt sich und schon kann man sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht haben. Das hat eine andere Dimension als es bei einem langjährigen Dauerstraftäter der Fall ist.

Bei der gefährlichen Körperverletzung ist Vorsatz erforderlich. Die von Dir zitierten Fälle aus dem Straßenverkehr, wo man jemanden übersieht, würden unter fahrlässige Körperverletzung fallen.

Im Übrigen stimme ich völlig denjenigen zu, die auch nur eine Vergewaltigung für deutlich schlimmer halten als jedes Vermögensdelikt und gehe das auch über Jahre.
 

OliverLHFan

Erfahrenes Mitglied
04.04.2009
1.314
61
NUE (fast)
Dann lass sich doch auf die Schöffenliste setzen und wirke an solchen Urteilen mit anstatt nur Stammtischparolen loszulassen (böser Vergewaltiger, lieber Steuerhinterzieher etc.).

Das Gesetz sieht nun mal Freiheitsstrafe bei Steuerhinterziehung vor. Bei welchem Schaden soll die denn zur Anwendung kommen, wenn nicht bei 28 Mio und 7 Taten.

Und dieses Gesetz halte ich für falsch (Deine Stammtisch-Theorie hin oder her).

Ich wiederhole das gerne noch einmal: Strafe (in welcher Höhe auch immer) auf Bewährung. Das was er hinterzogen hat, soll er mit Zinsen zurückzahlen und diesen Gesamtbetrag noch mal als Strafe oben drauf. Wenn er in dieser Bewährungszeit noch mal Steuern hinterzieht, dann kann er in den Knast. Bis dahin, kostet er den Steuerzahler kein Geld, verdient weiter Geld (im Falle Uli Hoeneß ja nicht wenig) und zahlt (dann hoffentlich auch) Steuern.

Von was hat der Bürger nun mehr? Darfst mich als Nicht-Jurist gerne aufklären.

Oliver
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
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Ich wiederhole das gerne noch einmal: Strafe (in welcher Höhe auch immer) auf Bewährung. Das was er hinterzogen hat, soll er mit Zinsen zurückzahlen und diesen Gesamtbetrag noch mal als Strafe oben drauf.

Mit einer Einschränkung: In Fällen wie dem vorliegenden (erst hohe Gewinne, später Verluste) wird das faktisch nicht oder nur bis zu einem bestimmten Punkt möglich sein. Und der Allgemeinheit nutzt es auch nichts, wenn jemand in die Privatinsolvenz getrieben wird. Man mag dann lamentieren, daß es "ungerecht" ist, wenn der eine Strafe zahlen muß und der andere nicht, aber wo nichts (mehr) ist, kann auch nichts geholt werden.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.131
21
Mit einer Einschränkung: In Fällen wie dem vorliegenden (erst hohe Gewinne, später Verluste) wird das faktisch nicht oder nur bis zu einem bestimmten Punkt möglich sein. Und der Allgemeinheit nutzt es auch nichts, wenn jemand in die Privatinsolvenz getrieben wird. Man mag dann lamentieren, daß es "ungerecht" ist, wenn der eine Strafe zahlen muß und der andere nicht, aber wo nichts (mehr) ist, kann auch nichts geholt werden.
Wen er die Auflagen nicht erfüllen kann, dann halt nur Steuernachzahlung + Gefängnis.

Finden den Vorschlag auch nicht so schlecht.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Wen er die Auflagen nicht erfüllen kann, dann halt nur Steuernachzahlung + Gefängnis.

Finden den Vorschlag auch nicht so schlecht.

Ich finde den Vorschlag ja auch gut, ich wollte nur darauf hinweisen, daß - bei allem Wunsch nach angemessener Strafe - das in bestimmten Konstellationen auf natürliche Grenzen stossen wird.
Aber ob in einem solchen Fall dann Gefängnis die Lösung wäre? :confused: Schuldturm gibt es nicht mehr. Dann doch lieber Gehaltspfändung, dann bekommt der Fiskus wenigstens ein bischen was.
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Und dieses Gesetz halte ich für falsch (Deine Stammtisch-Theorie hin oder her).

Ich wiederhole das gerne noch einmal: Strafe (in welcher Höhe auch immer) auf Bewährung. Das was er hinterzogen hat, soll er mit Zinsen zurückzahlen und diesen Gesamtbetrag noch mal als Strafe oben drauf. Wenn er in dieser Bewährungszeit noch mal Steuern hinterzieht, dann kann er in den Knast. Bis dahin, kostet er den Steuerzahler kein Geld, verdient weiter Geld (im Falle Uli Hoeneß ja nicht wenig) und zahlt (dann hoffentlich auch) Steuern.

Von was hat der Bürger nun mehr? Darfst mich als Nicht-Jurist gerne aufklären.

Oliver

Warum so schnippisch? Wovon der Bürger mehr hat, ist eine politische und keine juristische Frage, die ich dir nicht beantworten kann. So wie da Gesetz jetzt ist war aber eine Freiheitsstrafe unumgänglich.

Edit: warum soll er deiner Meinung nach in den Knast, wenn er wieder Steuern hinterzieht? Davon hat der Bürger doch wieder nichts.
 
Zuletzt bearbeitet:

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
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Warum so schnippisch? Wovon der Bürger mehr hat, ist eine politische und keine juristische Frage, die ich dir nicht beantworten kann. So wie da Gesetz jetzt ist war aber eine Freiheitsstrafe unumgänglich.

Oliver hat doch schon am Anfang seines Posts klargestellt, daß er nicht das Gesetz juristisch interpretiert, sondern politisch-moralisch die Frage stellt, ob das Gesetz so wie es ist sinnvoll und richtig ist.
 
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OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
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Oliver hat doch schon am Anfang seines Posts klargestellt, daß er nicht das Gesetz juristisch interpretiert, sondern politisch-moralisch die Frage stellt, ob das Gesetz so wie es ist sinnvoll und richtig ist.

Mag sein, dass ich das zwischen den ganzen Meinungen von Hobbyjuristen hier übersehen habe.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
11
VIE
Im Übrigen stimme ich völlig denjenigen zu, die auch nur eine Vergewaltigung für deutlich schlimmer halten als jedes Vermögensdelikt und gehe das auch über Jahre.

Das kann man doch so pauschal nicht sagen. Eine Vergewaltigung kann für das Opfer schlimm sein, muss es aber nicht. Es gab sicher schon Verurteilungen bei denen das Opfer gerade mal angewidert war und sonst keinen Schaden genommen hat. Ich rede das keineswegs klein, aber in meinen Augen ist ein derartiges Steurvergehen an der Gesellschaft absolut härter zu bestrafen als ein Streitfall über einvernehmlichen oder erzwungenen Sex. Ich denke auch an den Schaden den UH angerichtet hat in dem der Staat gewisse Sozialleistungen nicht bieten konnte die auch persönliches Leid verursacht haben.

Ich habe hierzu sicher eine Einstellung die nicht Mainstream ist, denn ich würde auch korrupte Politiker viel härter bestrafen, denn für mich ist ein Verbrechen am Volk schlimmer als ein Nasenbeinbruch eines einzelnen.
 
E

ElPistolero

Guest
Er wollte halt auch in der Welt der Winterkorns auf demselben Level sein bzw. diese noch übertrumpfen, was den persönlichen Reichtum angeht. Das war sicherlich Teil der Motivation.

Davon ist er nun (lt. diesem Artikel: Schuldenrückzahlung: Müssen die Bayern Hoeneß Kredit geben? - Bundesliga - Bild.de ) weiter denn je entfernt.

Im Steuer-Prozess vor dem Münchner Landgericht klang durch, dass seine beiden „Zocker-Konten“ bei der Bank Vontobel in der Schweiz (Höchststand: rund 155 Mio. Euro) inzwischen ziemlich leer sind. Und auch auf seinem Konto beim Münchner Bankhaus „Donner & Reuschel“ sollen laut „Focus“ Verluste aufgelaufen sein, die Hoeneß ausgleichen musste.