Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
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7
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Das stimmt nicht, er hat Steuern und Zinsen bezahlt, eine Geldstrafe hat er nicht bekommen.
Süddeutsche:
Urteil der Kammer:
"Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Verurteilten, seines Vorlebens, der Umstände seiner Tat, des Gewichts des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes, seines Verhaltens im Vollzug, seiner Lebensverhältnisse und der Wirkungen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind, hat die Kammer entschieden, dass es verantwortet werden kann zu erproben, ob sich der Verurteilte künftig straffrei führen wird."

43 Millionen Euro als Wiedergutmachung

Das Gericht hob Hoeneß' gutes Verhalten während seiner Haftzeit und seinen Freigängen hervor. Er sei "trotz seiner Position stets bereit gewesen, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren. Bei seinen zahlreichen Regel- und Freigängerausgängen sei es zu keinen Beanstandungen gekommen. Sein sozialer Empfangsraum stelle sich äußerst günstig dar", hieß es weiter. Zudem hat Hoeneß nach Angaben des Gerichts "den Schaden durch Zahlungen in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro wieder gutgemacht".

edith:
außerdem, er hatte doch Haftstrafe *grübel*
das wäre ja dann eine Doppelbestrafung
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
außerdem, er hatte doch Haftstrafe *grübel*
das wäre ja dann eine Doppelbestrafung

Stimmt und daher hat er nur Steuern und Zinsen in Höhe von 43 Millionen € bezahlt, wie jeder andere auch der seine Steuern verspätet zahlt ganz normal und nicht als "Wiedergutmachung". Ein mehrfaches der hinterzogenen Steuern waren es auch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
87
56
Muc
Stimmt und daher hat er nur Steuern und Zinsen in Höhe von 43 Millionen € bezahlt, wie jeder andere auch der seine Steuern verspätet zahlt ganz normal und nicht als "Wiedergutmachung".

Interessante These!

Nur mal interessehalber:
Welche Wiedergutmachung gibt es denn dann z.B. bei einem Mörder wenn ja die Haft wie bei Hr. Hoeneß lt. DEINEM Rechtsempfinden anscheinend nicht ausreichend ist? :confused:

Oder wie ich schonmal an anderer Stelle dem werten User feb entgegnete
"Gefühltes Recht und tatsächliches Recht unterscheiden sich leider manchmal erheblich!" :idea:

Vielleicht hängt es aber ja auch für jeden einzelnen mit der betroffenen Person zusammen, ob man die ganze Härte des Gesetzes fordert oder auch "Abstriche" machen würde?

Dann noch viel Spaß!

Gruss aus München
Markus
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Interessante These!

Nur mal interessehalber:
Welche Wiedergutmachung gibt es denn dann z.B. bei einem Mörder wenn ja die Haft wie bei Hr. Hoeneß lt. DEINEM Rechtsempfinden anscheinend nicht ausreichend ist? :confused:

Ich habe doch gar nicht gesagt das die Haft als Wiedergutmachung nicht ausreichend ist - die Zahlungen der hinterzogenen Steuern und Zinsen waren aber eben nicht Teil der Wiedergutmachung. Hätte UH die Steuern und Zinsen nicht zurückzahlen können wäre die Sache mit der Haft ja auch erledigt gewesen.
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
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56
Muc
Ich habe doch gar nicht gesagt das die Haft als Wiedergutmachung nicht ausreichend ist - die Zahlungen der hinterzogenen Steuern und Zinsen waren aber eben nicht Teil der Wiedergutmachung. Hätte UH die Steuern und Zinsen nicht zurückzahlen können wäre die Sache mit der Haft ja auch erledigt gewesen.

Danke für die Richtigstellung!
Hat dann wohl den Hintergrund deiner vorherige Aussage etwas falsch verstanden...

Dann kann man sich also darauf einigen das U.H. nach den allgemein gültigen Regeln der Gesetzeslage bzw. innerhalb der "normalen" Rechtssprechung behandelt wurde?

Weil dazu gehört aber dann eben auch, dass bei diversen Vorraussetzungen wie z.B. guter Führung in der Haft und positiver Sozialprognose nach der Entlassung eine vorzeitige Haftentlassung stets geprüft wird und gegebenenfalls dann auch bewilligt wird.... :idea:

Gruss aus München
Markus
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.902
Dann kann man sich also darauf einigen das U.H. nach den allgemein gültigen Regeln der Gesetzeslage bzw. innerhalb der "normalen" Rechtssprechung behandelt wurde?

Klar, er da aber eben so wenig wie irgend möglich abbekommen hat - wobei man sich schon fragen darf wer davon etwas gehabt hätte wenn er noch länger in Bau gewesen wäre. Ist halt ein zweischneidiges Schwert - auf der einen Seite will man das die Justiz auch bei Prominenten durchgreift aber auf der anderen Seite sind die möglichen Strafen nicht immer sinnvoll.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.993
16.253
die Gründe wurden allesamt transparent veröffentlicht.

Ahja, stimmt, danke fuer das Zitat:

SZ meinte:
"Unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Verurteilten, seines Vorlebens, der Umstände seiner Tat, des Gewichts des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes, seines Verhaltens im Vollzug, seiner Lebensverhältnisse und der Wirkungen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind, hat die Kammer entschieden, dass es verantwortet werden kann zu erproben, ob sich der Verurteilte künftig straffrei führen wird."

Das ist keine Begruendung. Das sind einfach die Tatbestandsvoraussetzungen des § 57 Abs. 1 S. 2 StGB. Die, fuer sich genommen, zu einer Aussetzung nach zwei Dritteln fuehren.


SZ meinte:
Das Gericht hob Hoeneß' gutes Verhalten während seiner Haftzeit und seinen Freigängen hervor. Er sei "trotz seiner Position stets bereit gewesen, sich in die Gefangenengemeinschaft zu integrieren. Bei seinen zahlreichen Regel- und Freigängerausgängen sei es zu keinen Beanstandungen gekommen.

Das kann man "unter Zurueckstellung groesster Bedenken gerade noch", wie man das als Klausurkorrektor so formuliert, als Subsumption durchgehen lassen. Wieder nur unter 57 I.


SZ meinte:
Zudem hat Hoeneß nach Angaben des Gerichts "den Schaden durch Zahlungen in Höhe von mindestens 43 Millionen Euro wieder gutgemacht".

Standard. Wer die Beute nicht zurueckgibt, sitzt bis zum letzten Tag. Ausserdem ist das schon in der Strafzumessung selbst beruecksichtigt worden.


SZ meinte:
Sein sozialer Empfangsraum stelle sich äußerst günstig dar", hieß es weiter.

Aaaah, da haben wir es also endlich, die Begruendung fuer die Ausnahme von der Ausnahme von der Ausnahme. Er hat ein funktionierendes soziales Netz und eine Familie und ist rich and famous.


das mit dem angeblichen Promibonus ist faktischer Unsinn.

Noe, es wird ja auch jeder mit funktionierender Familie nach Verbuessung der halben Strafe entlassen. Vor allem im Law&Order-Land Bayern. Schon klar.

Sorry, Halbstrafe bei mehr als zwei Jahren ist so absolut selten und weicht so weit vom Regelfall ab, dass man da argumentativ einen Heidenaufwand betreiben muss. In der normalen Welt zieht man da allein mit einem guenstigen sozialen Empfangsraum keine Wurst vom Teller.
 

Mark.Dragon

Erfahrenes Mitglied
25.04.2009
1.696
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Muc
Sorry, Halbstrafe bei mehr als zwei Jahren ist so absolut selten und weicht so weit vom Regelfall ab, dass man da argumentativ einen Heidenaufwand betreiben muss.

Natürlich hast Du damit recht das Halbstrafen - gerade in Bayern - sicherlich nicht der Regelfall ist!

Jedoch gehört zu der Einzelfallprüfung natürlich mehr als nur ein guenstiger sozialer Empfangsraum...
So z.B. ob unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit die Aussetzung des Strafrestes verantwortet werden kann sowie ob »verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begeht«...
Ausserdem müssen sich aus der Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung während des Strafvollzugs weitere "Besondere Umstände" ergeben. Dabei handelt es sich um Milderungsgründe von besonderem Gewicht, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, nicht als unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen.

Oder glaubt jemand unter den hier Anwesenden das von Hr. Hoeneß z.B. eine "erneute Gefährdung der Allgemeinheit" (häufiger Ablehnungsgrund für beantragte Strafreduzierung) ausgeht? Oder das er sogar zur Sicherung seines Lebensunterhalts eventuell andere Straftaten wie Raub oder ähnliches begehen muss?

Und als Person des öffentlichen Lebens steht er ja auch unter ständiger Beobachtung (Presse, Feinde oder auch Fans) so da sicherlich sogar heute ein Strafzettel wegen Falschparken morgen gross in der Presse publiziert werden würde....

Und vorzeitige Entlassungen sind ja jetzt nicht wirklich sooo unmöglich! Auch der Geschäftsführer des TSV 1860 Karl-Heinz Wildmoser junior wurde schon nach der Hälfte der Strafzeit entlassen....
Siehe auch Karl-Heinz Wildmoser Junior vorzeitig aus Haft entlassen | Regionen

Gruss aus München
Markus

P.S.
Als absoluter "Fussball-Uninteressierter" ist es mir eigentlich total egal ob ein ehemaliger "FC Bayern Angehöriger" entlassen wird oder weiterhin in Haft sitzt! Ich wollte hier lediglich meine Erfahrungen aus dem täglichen beruflichen Umgang mit dieser Thematik einbringen... :idea:
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
15.064
10.750
Dahoam
Ich sehe es wie @Mark.Dragon auch eher entspannt dass Uli Hoeneß vorzeitig rauskommt. Dass er überhaupt verurteilt und für eine Zeit hinter Gitter gewandert ist dürfte eh schon heftig genug sein. Gerade der Gesichtsverlust in der Öffentlichkeit ist doch mehr Strafe als was man jemand in dieser Position, mit der Macht und dem Geld antun kann. Ob der zwei Monate, ein halbes Jahr oder zwei Jahre hinter Gitter ist ändert daran nichts mehr, außer dass dem Steuerzahler jeder weitere Tag hinter Gitter ein Haufen Geld kostet. Hoeneß dürfte daraus gelernt haben und wird sowas wohl nicht mehr machen. Falls er wieder straffällig wird, dürfte er sowieso nicht mehr so leicht wieder rauskommen...

Gibt genügend kriminelle bei denen ich es für sinnvoller halte dass man sie zum Schutz der Öffentlichkeit länger hinter Gitter behält. Dazu zählen vor allem Gewaltverbrecher oder Großkriminelle die man aus dem Verkehr ziehen muss damit sie nichts mehr verüben können.

Aber als Nicht-Fußballfan habe ich natürlich auch keine "Anti-FCB-Brille" auf die natürlich dem Uli keinerlei Gnade gibt....
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.869
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Gummersbach
Als ehemaliger Anhänger des ruhmreichen und nahezu unbesiegbaren 1. FC Köln darf ich anmerken :

Wenn man berücksichtigt was aus dem Wirken des UH in den letzten Jahren an die Öffentlichkeit gedrungen ist und zum Teil natürlich auch Propagana war dann muß dem UH trotzdem zubilligen , daß ihn die Bestrafung offenbar schwer getroffen hat , mächtig viel Pulver geflossen ist und für die Zukunft weiteres Schlimme wohl nicht zu befürchten ist . Außer natürlich einer Tätigkeit für den FC Bayern . Warum soll er also keine Halbstrafe bekommen wenn es sowas schon mal gibt . Nur weil er ein Promi ist braucht man sie ihm ja auch nicht zu verwehren . Außerdem scheint der im Knast abgenommen zu haben , kann man nur gratulieren .

Gruß aus Kölle

Lechtleitner Bazi
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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FRA
Falls er wieder straffällig wird, dürfte er sowieso nicht mehr so leicht wieder rauskommen...

Ich hoffe sehr, dass er wieder straffällig wird. Vor seinem ersten Prozess hat der Stern des Südens endlich wieder die Champions League gewonnen - "für Uli". Das schreit nach einer Wiederholung :D
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.360
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FRA
Sorry, Halbstrafe bei mehr als zwei Jahren ist so absolut selten

Und unter zwei Jahren gibt's die Strafe i.d.R. auf Bewährung - wie soll da eine Halbstrafe gehen?

Mörder bekommen fast immer eine Halb - manchmal sogar eine Viertelstrafe (15 Jahre statt 60 Jahre Rest-Lebenserwartung), aber eine Halbstrafe für einen reuigen Steuerhinterzieher soll plötzlich unerträglich mild sein?
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.360
3.055
FRA
Stimmt und daher hat er nur Steuern und Zinsen in Höhe von 43 Millionen € bezahlt, wie jeder andere auch der seine Steuern verspätet zahlt ganz normal und nicht als "Wiedergutmachung". Ein mehrfaches der hinterzogenen Steuern waren es auch nicht.

Eine Wiedergutmachung ist per Definition eine Begleichung des Schadens. Mehr wird nicht verlangt. Und den Schaden hat Uli H beglichen, indem er die Steuern samt Zinsen bezahlt hat. Wie Du richtig erkannt hast, ist eine Wiedergutmachung keine übermenschliche Tat, sondern ein ganz normales Vorgehen. Aber bei weitem nicht jeder Verbrecher macht das - wenn etwa ein krimineller linker Randalierer Dein Auto niederbrennt, bekommst Du i.d.R. keine Wiedergutmachung und bleibst auf dem Schaden sitzen (bzw. Deine Versicherung).
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Und unter zwei Jahren gibt's die Strafe i.d.R. auf Bewährung - wie soll da eine Halbstrafe gehen?

Mörder bekommen fast immer eine Halb - manchmal sogar eine Viertelstrafe (15 Jahre statt 60 Jahre Rest-Lebenserwartung), aber eine Halbstrafe für einen reuigen Steuerhinterzieher soll plötzlich unerträglich mild sein?

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
Die lebenslange Freiheitsstrafe hat ja keine festgeschriebene Höchstdauer, das machts ja aus. Andernfalls wäre diese Form der Haft ja verfassungswidrig, wie das BverfG schon in den 70ern festgestellt hat. Dem Häftling muss klar in Aussicht gestellt werden, dass er irgendwann die Freiheit wieder erlangen kann. Insofern ist es auch nicht möglich eine hypothetische Rechnung bishin zur durchschnittlichen Lebenserwartung aufzustellen. Wenn einer erst mit 60 in den Bau ginge, wäre das ja auch nur wieder ein "Rentnerbonus".

Entsprechend existiert ja die Möglichkeit der Straufaussetzung nach mindestens 15 Jahren, die ja eben genau keine Halb- oder Zweidrittelstrafe ist, denn eine absolute Strafe bishin zum Lebensende ist ja gerade nicht zulässig.


Es ändert allerdings so oder so nichts daran, dass die Halbstrafenregelung im Allgemeinen sehr selten bemüht wird, in Bayern, wo man es mit der StPO schon von Amts wegen nicht so genau nimmt, schon zehn Mal nicht. Das in Kombination mit den (in diesem Ausmaß) ebenfalls nicht so üblichen Hafterleichterungen, gibt durchaus auch Anlass zur Kritik. Man mag ja durchaus der Meinung sein, dass die Strafe von vorneherein zu hoch war, dafür gibt es gute Argumente, aber dann müsste man auch so konsequent sein und das bei der riesigen Latte an "unpopulären" Delikten, für die die bayerische Justiz regelmäßig maßlos überzogene Strafen ausspricht, ebenso tun.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.144
14
Aktuelles Hoeneß-Interview u.a. zu seiner Haftzeit

Unerträglchliches Gesabbere das Herrn Uli H. Er soll froh sein, das er auf Grund maximaler Sonderbehandlung ungerechtfertigterweise nach 1/2 der Hafttzeit freikam und sollte sich nicht weiter äußern. Kaum einen anderen ist so eine Sonderbehandlung je vergönnt gewesen. Jetzt auch noch nachzutreten, was soll das. Wenn man berücksichtigt, das viele seiner schweren Vergehen im Prozeß nicht geahndet wurden ist das umso schlimmer. Woher hatte er denn die ursprünglichen Millionen zum Zocken. Klar, von Robert Louis-Dreyfus von adidas, angeblich als Darlehen, das wurde aber nie zurückgezahlt. Wurden dafür jemals Schenkungssteuer o.ä. gezahlt. Nein, glatte Steuerhinterziehung. Jeder Klein-Erbe wird maximal belangt und ausgeforscht, für Uli H. gelten eigene Gesetze.
 
Zuletzt bearbeitet:

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.905
5.601
Z´Sdugärd
Ich zitiere mal ein wenig aus dem Interview:

Das Bild, das von mir in der Öffentlichkeit teilweise besteht, ist ein Klischee.
Na und das Bild das strickt sich die Presse so zu recht? Oder spiegelt es nur das Verhalten eines Herrn H. wieder?

Die Tatsache, dass ich die Strafe angenommen habe, ohne in Revision zu gehen, ohne zurückzuschauen, ohne einen Richter oder Staatsanwalt zu attackieren, ohne jene Medien zu attackieren, die mich zutiefst beleidigten und als Verbrecher darstellen wollten, das alles haben die Leute sehr positiv empfunden.
Oder hat es eher damit zu tu das die nicht tiefer graben und ggf noch MEHR ans Licht kommt?

Ich glaube schon, dass ich ein volksnaher Präsident und Mensch bin.
Sicher doch!

Je mächtiger und größer jemand wird, desto großzügiger muss man gegenüber anderen sein.
Nur nicht gegenüber dem Finanzamt?

Ich glaube, dass unsere Würste schon jetzt sehr, sehr gut sind. Also brauche ich daran nicht mehr viel zu arbeiten.
"Leichte" Fehleinschätzung der Lage!

Ich finde den Kerl immernoch mehr als arrogant und selbstgefällig.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
48
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich finde den Kerl immernoch mehr als arrogant und selbstgefällig.


Klar, das Interview trieft vor Selbstgerechtigkeit. Der Interviewer war aber offensichtlich auch nicht eben auf den Pulitzerpreis aus...


Und generell meine ich, dass die Chance einfach vertan ist, Aufklärungsarbeit zu leisten. Die WM, Bayern, der DFB, Adidas etc. - damals herrschte offenbar Goldgräberstimmung. Wer weiß, wo seinerzeit überall Geld versickert ist...?

Soweit es Uli anbelangt, wird man es einfach bei dem belassen müssen, dessen er verurteilt wurde.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.905
5.601
Z´Sdugärd
Klar, das Interview trieft vor Selbstgerechtigkeit. Der Interviewer war aber offensichtlich auch nicht eben auf den Pulitzerpreis aus...

Mag sein, aber ein "seriöser" Geschäftsmann der auch since den 70ern im Rampenlicht steht MUSS doch mit solchen Geschichten umgehen können. Und das kann Herr H. eben nicht. Er steigt da voll drauf ein und beschwert sich anschliessend wie er in der öffentlichkeit dargestellt wird. Past nicht zusammen. Natürlich wollen die den aus der Reserve locken, und schaffen das mit ein paar Wörtern...

Und generell meine ich, dass die Chance einfach vertan ist, Aufklärungsarbeit zu leisten. Die WM, Bayern, der DFB, Adidas etc. - damals herrschte offenbar Goldgräberstimmung. Wer weiß, wo seinerzeit überall Geld versickert ist...?

Soweit es Uli anbelangt, wird man es einfach bei dem belassen müssen, dessen er verurteilt wurde.

Und genau DAHER weht der Wind. Meiner Meinung nach hat der das ja so schnell und anstandslos angenommen damit nicht noch mehr nachgeforscht wurde. Wieviel Millionen waren es? Zuerst 5, dann 10, dann 20. Das ist wie wen der Zoll am Flughafen kontrolliert und du sagst das keine Kippen bei hast und mit jedem Handgriff kommt ne Stange mehr zu Tage und du sagst nur "das war dann aber wirklich alles...isch schwör!". Dann wirst ja wohl auch die Strafe fressen bevor der Kerl den 2. Koffer auch noch aufmacht ;)

Das es "Halbstrafe" zwar gibt, diese aber so oft umgesetzt werden wie sich in Grönand im WInter Kühltruhen verkaufen lassen wir mal so im Raum stehen.