ANZEIGE
Das ist ja zu geil, der Uli hat sich also durch seine Doppelmoral ans Messer geliefert:
Quelle: Focus/Stern
ja in dem Fall wäre klappe halten und den eigenen Profit genießen die bessere Taktik gewesen...
Das ist ja zu geil, der Uli hat sich also durch seine Doppelmoral ans Messer geliefert:
Quelle: Focus/Stern
ja in dem Fall wäre klappe halten und den eigenen Profit genießen die bessere Taktik gewesen...
in diesem Punkt hatte UH schon etwas von einem Dr. Jekyl und Mr. Hyde...
Ich verstehe nicht, warum die weitere Aufklärung im Fall Hoeneß unterbleiben sollte. Die Höhe der Steuerschuld ist ohnehin noch festzustellen.
Verurteilt wurde er wegen Steuerhinterziehung in sieben Jahren. Wegen möglicher anderer Vergehen kann er nach wie vor angeklagt und auch verurteilt werden.
Und bei anderen Personen (Spieler) ist das ohnehin der Fall.
Da ist m. E. noch nichts zu den Akten gelegt.
Ich halte das nicht für glaubwürdig. Die ca 52.000 Seiten umfassenden Unterlagen, die am 27.02.2014 zur Verfügung gestellt wurden,
Nach dem o.g. SZ-Artikel sollen auf das Konto tatsächlich nur 10M DM von H. selbst und 5M DM + 15M DM Bürgschaft von Dreyfus geflossen sein und alles andere Gewinne sein. Dreyfus wurde das Geld mit Zinsen zurücküberwiesen.
Also nur weil du es nicht schaffst 52000 Seiten in 14 Tagen zu lesen heisst das doch nicht das die Staatsanwälte aus München das nicht können.
der Kontostand soll nach widersprüchlichen Angaben in der Spitze bei € 150 Mio bis über € 400 Mio gelegen haben
Was hat denn ein zwischenzeitlicher Kontostand mit zu versteuerndem Einkommen zu tun? Fraglich ist zudem, ob es solch einen Kontostand real jemals gegeben hat. Schon mal mit Hebelgeschäften beschäftigt? Da ist "Geld" nur virtuell vorhanden...
Was hat denn ein zwischenzeitlicher Kontostand mit zu versteuerndem Einkommen zu tun?
Was hat denn ein zwischenzeitlicher Kontostand mit zu versteuerndem Einkommen zu tun? Fraglich ist zudem, ob es solch einen Kontostand real jemals gegeben hat. Schon mal mit Hebelgeschäften beschäftigt? Da ist "Geld" nur virtuell vorhanden...
Hmmm. Damit ist die Herkunft von DM 10 Mio (UH) + DM 20 Mio (Dreyfus), in Summe also rd € 15 Mio erklärt, aber der Kontostand soll nach widersprüchlichen Angaben in der Spitze bei € 150 Mio bis über € 400 Mio gelegen haben. Welcher zu versteuernde Gewinn sich hieraus unter Berücksichtigung von zB Verlustvorträgen oder anderer Einkunftsarten ergibt, bleibt im Nebel.
Ist doch ganz einfach.![]()
Wenn Du mir wenigstens erklären könntest, wie und warum die Staatsanwaltschaft, die Richter und Schöffen sowie die Steuerfahndung sich alle gleichzeitig und abgestimmt zum Vorteil von UH verschwören haben sollen? Das Motiv würde mich wirklich mal interessieren.
Dann würden mich jetzt mal ein paar harte Fakten interessieren. Außer einem anonymen Informanten des Sterns und den Theorien einiger Rechtsverdreher habe ich noch nichts handfestes lesen können.
Also: Der Kontostand betrage am 1.1. des Jahres 20 Mio.. Durch geschicktes Handeln wächst er bis zum 30.6. auf 150 Mio. an. Leider läuft das zweite Halbjahr nicht so erfolgreich, am 31.12. liegen auf dem Konto nur noch 21 Mio. EUR. Folglich: Steuerpflichtiger Gewinn 1 Mio.. Jedoch "in der Spitze bis zu 150 Mio. auf dem Konto". Ist doch ganz einfach.![]()
1. Wo steht eigentlich geschrieben, daß im Rahmen eines Steuerstrafprozesses auch noch alles andere ermittelt werden muß, was mit dem Steuerfall nichts zu tun hat sondern lediglich den einen oder anderen brennend interessiert?
2. Wo steht eigentlich geschrieben, daß die Ermittlungsorgane alle ihre Erkenntnisse so lange der Regenbogenpresse in allen Details erzählen müssen, bis auch die Neugier des letzten befriedigt ist?
Freilich, so kann es gewesen sein. Und wenn die StA dies so darstellen würde, wäre ich auch (mit einigem Bauchgrimmen) geneigt, dies zu glauben. Das Problem ist aber, dass die StA eine solche plausible Erläuterung über Kontenstände bzw. letztlich zu versteuernden Gewinn gar nicht abgibt.
Die Antwort auf deine Fragen lautet beide Male: Nirgendwo.
Freilch kommt das "Aber" hinterher: Wenn im Rahmen eines Ermittlungs-/Strafverfahrens die Behörden durch "Zufallsfund" auf eine weitere mögliche Straftataufmerksam werden, muss ermittelt werden.
(...)Wem gegenüber müßte denn die StA im vorliegenden Fall eine plausible Erläuterung abgeben und hat es nicht getan?![]()
Anscheinend hat man das ja getan und keine weiteren Anhaltspunkte gefunden. Solltest Du andererseits Anhaltspunkte dafür haben, daß die StA bewußt ihre Pflichten vernachlässigt und solche Anhaltspunkte ignoriert hat, steht Dir das Rechtsmittel der Dienstaufsichtsbeschwerde ja offen.
Wir waren gestern auf einer Party, dort hört man interessante Gespräche:
Ein Justiz angestellter: "Offener Vollzug ist wie Hotel mit gratis Frühstück."
Ein pensionierter Finanzbeamter: "Bei und in Hessen gab es vor ein paar Jahren für 8 Millionen acht Jahre."![]()