Selbstanzeige Uli Hoeneß wegen Verdacht der Steuerhinterziehung

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Marc_HH

Erfahrenes Mitglied
08.07.2010
631
2
BER (TXL)
Ich verstehe nicht, warum die weitere Aufklärung im Fall Hoeneß unterbleiben sollte. Die Höhe der Steuerschuld ist ohnehin noch festzustellen.

Verurteilt wurde er wegen Steuerhinterziehung in sieben Jahren. Wegen möglicher anderer Vergehen kann er nach wie vor angeklagt und auch verurteilt werden.

Und bei anderen Personen (Spieler) ist das ohnehin der Fall.

Da ist m. E. noch nichts zu den Akten gelegt.

@thbe: ich glaube, wir sind da grundsätzlich derselben Ansicht, nämlich dass eigentlich noch einiges ermittelt werden müsste. Ich bin aber darüber hinaus der Ansicht, dass die Justiz sich in diesem Fall nicht mehr bewegen wird, wie m. E. auch die heutige Stellungnahme der Staatsanwaltschaft deutlich macht:

Hoeneß´ hinterzogene Millionen - Die Herkunft ist restlos aufgeklärt

Ich halte das nicht für glaubwürdig. Die ca 52.000 Seiten umfassenden Unterlagen, die am 27.02.2014 zur Verfügung gestellt wurden, sind zuallererst einmal auf steuerpflichtige Einnahmen untersucht worden. Am ersten Verhandlungstag hat die Staatsanwaltschaft die Anklage verlesen und eine hinterzogene Summe in Höhe von 3,5 Mio. genannt, wohlweislich aber auch darauf hingewiesen, dass dies nur Kapitalerträge und noch keine Spekulationsgewinne umfasst. Wenn die Staatsanwaltschaft also schon alles lückenlos aufgeklärt hatte, hätte sie das auch sagen können. Stattdessen war es Hoeneß, der zunächst auf 18 Mio. erhöhte und am zweiten Verhandlungstag war es die Steuerfahnderin, die auf 27 Mio. (ohne Soli) erhöhte. Und auch die letzte Schätzung war nur eine best-case-Annahme, womit die Steuerfahnderin m. E. eingeräumt hat, die Unterlagen noch nicht restlos ausgewertet zu haben.

Dass die Staatsanwaltschaft nun behauptet, man habe zusätzlich sogar zu jeder einzelnen Transaktion die Herkunft des Geldes lückenlos aufgeklärt, macht die Angelegenheit für mich nur noch verdächtiger. Interessant finde ich auch, dass der deutsche Rechtsanwalt Volker Hoffmann des anonymen Informanten am 24.02.2014 noch Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen hatte, eben weil diese bisher nur 3,5 Mio. angeklagt hatte, der Staatsanwaltschaft weitere Fakten nannte und Hoeneß´ Verteidiger am 27.02.2014 dann einen USB-Stick mit den 52.000 Seiten übergaben.
 
A

Anonym12392

Guest
Nach dem o.g. SZ-Artikel sollen auf das Konto tatsächlich nur 10M DM von H. selbst und 5M DM + 15M DM Bürgschaft von Dreyfus geflossen sein und alles andere Gewinne sein. Dreyfus wurde das Geld mit Zinsen zurücküberwiesen.
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Ich halte das nicht für glaubwürdig. Die ca 52.000 Seiten umfassenden Unterlagen, die am 27.02.2014 zur Verfügung gestellt wurden,

Also nur weil du es nicht schaffst 52000 Seiten in 14 Tagen zu lesen heisst das doch nicht das die Staatsanwälte aus München das nicht können.
 
F

feb

Guest
Nach dem o.g. SZ-Artikel sollen auf das Konto tatsächlich nur 10M DM von H. selbst und 5M DM + 15M DM Bürgschaft von Dreyfus geflossen sein und alles andere Gewinne sein. Dreyfus wurde das Geld mit Zinsen zurücküberwiesen.

Hmmm. Damit ist die Herkunft von DM 10 Mio (UH) + DM 20 Mio (Dreyfus), in Summe also rd € 15 Mio erklärt, aber der Kontostand soll nach widersprüchlichen Angaben in der Spitze bei € 150 Mio bis über € 400 Mio gelegen haben. Welcher zu versteuernde Gewinn sich hieraus unter Berücksichtigung von zB Verlustvorträgen oder anderer Einkunftsarten ergibt, bleibt im Nebel.

Hinterzogen wurden angeblich aber "nur" Steuern iHv 28,5 Mio. Es scheint mir zweifelhaft, das diese Zahlen zusammenpassen können. Der Rest? Verjährt? Wieviel ist verjährt?
 
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Marc_HH

Erfahrenes Mitglied
08.07.2010
631
2
BER (TXL)
Also nur weil du es nicht schaffst 52000 Seiten in 14 Tagen zu lesen heisst das doch nicht das die Staatsanwälte aus München das nicht können.

Mit dem entsprechenden Personalaufwand ist vieles möglich. Die Steuerfahnder waren aber selbst mitten im Verfahren noch nicht in der Lage, genaue Zahlen zu nennen. Dabei sprechen wir nur von der Untersuchung der vorgelegten Unterlagen hinsichtlich steuerpflichtiger Einnahmen. Um eine lückenlose Aufklärung hinsichtlich der Mittelherkunft vorzunehmen, reicht es aber im Regelfall nicht aus, nur die Kontoauszüge des Steuerpflichtigen zu prüfen.
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
6
Duisburg
der Kontostand soll nach widersprüchlichen Angaben in der Spitze bei € 150 Mio bis über € 400 Mio gelegen haben

Was hat denn ein zwischenzeitlicher Kontostand mit zu versteuerndem Einkommen zu tun? Fraglich ist zudem, ob es solch einen Kontostand real jemals gegeben hat. Schon mal mit Hebelgeschäften beschäftigt? Da ist "Geld" nur virtuell vorhanden...
 

olli1981im

Erfahrenes Mitglied
07.11.2013
329
0
FRA
Was hat denn ein zwischenzeitlicher Kontostand mit zu versteuerndem Einkommen zu tun? Fraglich ist zudem, ob es solch einen Kontostand real jemals gegeben hat. Schon mal mit Hebelgeschäften beschäftigt? Da ist "Geld" nur virtuell vorhanden...


Auch wenn eben man mit Hebelgeschäften arbeitet und damit ein deutlich größeres Kapital als das eingesetzte beweget, resultiert dies keinesfalls in einem entsprechend hohen Kontostand.
 
F

feb

Guest
Was hat denn ein zwischenzeitlicher Kontostand mit zu versteuerndem Einkommen zu tun?

Natürlich müssen es nicht (zu versteuernde) Gewinne sein, die den Kontostand auf angeblich über € 400 Mio hochgetrieben haben, es könnte ja auch private Vermögensverwaltung, ein Jackpotgewinn oder ein durchlaufender Posten aus einem Wasweisich- Geschäft oder sonstwie durch Eigenarten von Finanzmarktprodukten erklärlich sein. Aber:

- Wenn die StA München II der Öffentlichkeit hinsichtlich des Kontostandes eine Beruhigungspille à la "wir haben ALLES aufgeklärt" geben will, dann soll sie den Sachverhalt ans helle Tageslicht bringen, die Zahlen plausibel machen und nicht herumeiern.

- Wenn die StA München II und/oder Hoeness den Kontostand plausibilisieren wollen - es gibt IMHO in D keine allgemeine Pflicht zur Offenbarung der Herkunft des Vermögens -, dann soll sie nicht herumposaunen, sie hätte ALLES aufgeklärt.

Was hat denn ein zwischenzeitlicher Kontostand mit zu versteuerndem Einkommen zu tun? Fraglich ist zudem, ob es solch einen Kontostand real jemals gegeben hat. Schon mal mit Hebelgeschäften beschäftigt? Da ist "Geld" nur virtuell vorhanden...

Ich bin Fachmann im Hebelgeschäft!
Europiccola_Lusso2b.jpg
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Hmmm. Damit ist die Herkunft von DM 10 Mio (UH) + DM 20 Mio (Dreyfus), in Summe also rd € 15 Mio erklärt, aber der Kontostand soll nach widersprüchlichen Angaben in der Spitze bei € 150 Mio bis über € 400 Mio gelegen haben. Welcher zu versteuernde Gewinn sich hieraus unter Berücksichtigung von zB Verlustvorträgen oder anderer Einkunftsarten ergibt, bleibt im Nebel.

Also: Der Kontostand betrage am 1.1. des Jahres 20 Mio.. Durch geschicktes Handeln wächst er bis zum 30.6. auf 150 Mio. an. Leider läuft das zweite Halbjahr nicht so erfolgreich, am 31.12. liegen auf dem Konto nur noch 21 Mio. EUR.

Folglich: Steuerpflichtiger Gewinn 1 Mio.. Jedoch "in der Spitze bis zu 150 Mio. auf dem Konto".

Ist doch ganz einfach. ;)
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.135
1.097
Ist doch ganz einfach. ;)

Natürlich ist das einfach aber bei weitem nicht so skandalös. Dann doch lieber eine schöne Verschwörungstheorie. Was passt da besser als der Präsident des FC Bayern (und seine Verteidiger), die Münchener Staatsanwaltschaft und das OLG München stecken unter einer Decke, um den größten Steuerskandal aller Zeiten zu vertuschen. Eigentlich fehlt da jetzt nur noch die CSU, die muss dich da auch noch rein in die Geschichte, dann glaube ich es auch ;-)
 

Marc_HH

Erfahrenes Mitglied
08.07.2010
631
2
BER (TXL)
"Verschwörungstheorie" ist immer so ein Totschlagbegriff, wenn man Menschen in die Unglaubwürdigkeit ziehen möchte. Dabei sind hier einfach noch eine Menge Fragen offen, auf die es noch keine Antworten gibt. Was in der bayrischen Justiz möglich ist, kann man an folgendem Beispiel sehen:

Ein Buch über die "unerwünschten Ermittlungen" gegen Kiep und Kohl nennt die Verhinderer: Die geheimnisvolle Lachsliste | Archiv

Bevor dies alles bekannt wurde, haben einige das sicherlich auch als Verschwörungstheorie abgetan.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
1. Wo steht eigentlich geschrieben, daß im Rahmen eines Steuerstrafprozesses auch noch alles andere ermittelt werden muß, was mit dem Steuerfall nichts zu tun hat sondern lediglich den einen oder anderen brennend interessiert?
2. Wo steht eigentlich geschrieben, daß die Ermittlungsorgane alle ihre Erkenntnisse so lange der Regenbogenpresse in allen Details erzählen müssen, bis auch die Neugier des letzten befriedigt ist?


P.S.: Wer eine noch nicht aufgeklärte Straftat vermutet oder diesbezüglich Erkenntnisse hat, der kennt ja den dafür vorgesehenen Weg. Das ist aber dann ein eigenständiges Verfahren.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.135
1.097
@Marc_HH

Dann würden mich jetzt mal ein paar harte Fakten interessieren. Außer einem anonymen Informanten des Sterns und den Theorien einiger Rechtsverdreher habe ich noch nichts handfestes lesen können. Ich bin nun wahrlich kein Hoeneß-Fan, wie man hier im Thread auch nachlesen kann, aber dieses ganze gestocher im Nebel ist mir etwas zu substanzlos. Wenn Du mir wenigstens erklären könntest, wie und warum die Staatsanwaltschaft, die Richter und Schöffen sowie die Steuerfahndung sich alle gleichzeitig und abgestimmt zum Vorteil von UH verschwören haben sollen? Das Motiv würde mich wirklich mal interessieren.
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Dann würden mich jetzt mal ein paar harte Fakten interessieren. Außer einem anonymen Informanten des Sterns und den Theorien einiger Rechtsverdreher habe ich noch nichts handfestes lesen können.

Zitat I:

Für die Staatsanwaltschaft ist auch die Herkunft des Geldes nachvollziehbar: 20 Millionen Mark kamen, so hatte es Hoeneß erklärt, 2001 vom damaligen Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfuß, weitere 10 Millionen Mark aus Hoeneß’ eigenem Vermögen. Und über die Hebelwirkung der Spekulationsgeschäfte dürfte Hoeneß später zu den beträchtlichen Summen gekommen sein.

Dürfte = nicht überprüft/unbewiesen.

Zitat II:

Zum „Stern“-Informanten äußerte sich Heidenreich nicht. Allerdings habe im Juli 2013 ein Rechtsanwalt gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt, dass ein Informant über den Fall Hoeneß Auskunft geben könne. Im Gegenzug verlange er, dass seine Identität ausschließlich den Strafverfolgungsbehörden bekannt bliebe, nicht aber in der Öffentlichkeit genannt werde. Die dazu nötige Sperrerklärung für den Informanten sei aber vom bayerischen Justizministerium nicht gewährt worden.

Warum wohl nicht ?

Quellen der Zitate jeweils nachstehend verlinkter FAZ-Artikel:
Nach Uli Hoeneß-Urteil: Staatsanwälte wittern keine Verschwörung
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.135
1.097
Alles schön und gut, aber was beweist das, außer dass wir jetzt doch noch die CSU mit drin haben in diesem "Sumpf".

Na warten wir es ab, wenn da tatsächlich etwas dran ist, wird der Informant die Sache ja wohl auch dem Stern anonym stecken können und der wird es dann schon veröffentlichen. Im letzten Interview standen ja nur sehr allgemeine Anschuldigungen.
 
F

feb

Guest
Also: Der Kontostand betrage am 1.1. des Jahres 20 Mio.. Durch geschicktes Handeln wächst er bis zum 30.6. auf 150 Mio. an. Leider läuft das zweite Halbjahr nicht so erfolgreich, am 31.12. liegen auf dem Konto nur noch 21 Mio. EUR. Folglich: Steuerpflichtiger Gewinn 1 Mio.. Jedoch "in der Spitze bis zu 150 Mio. auf dem Konto". Ist doch ganz einfach. ;)

Freilich, so kann es gewesen sein. Und wenn die StA dies so darstellen würde, wäre ich auch (mit einigem Bauchgrimmen) geneigt, dies zu glauben. Das Problem ist aber, dass die StA eine solche plausible Erläuterung über Kontenstände bzw. letztlich zu versteuernden Gewinn gar nicht abgibt.

1. Wo steht eigentlich geschrieben, daß im Rahmen eines Steuerstrafprozesses auch noch alles andere ermittelt werden muß, was mit dem Steuerfall nichts zu tun hat sondern lediglich den einen oder anderen brennend interessiert?
2. Wo steht eigentlich geschrieben, daß die Ermittlungsorgane alle ihre Erkenntnisse so lange der Regenbogenpresse in allen Details erzählen müssen, bis auch die Neugier des letzten befriedigt ist?

Die Antwort auf deine Fragen lautet beide Male: Nirgendwo.

Freilch kommt das "Aber" hinterher: Wenn im Rahmen eines Ermittlungs-/Strafverfahrens die Behörden durch "Zufallsfund" auf eine weitere mögliche Straftataufmerksam werden, muss ermittelt werden. Wenn im Rahmen einer Hausdurchsuchung wegen einer Steuerstraftat dort Rauschgift oder Kriegswaffen oder Diebesgut gefunden wird, ist eine diesbetreffende Ermittlung zwingend. Gleiches gilt, wenn bei einem Steuerstraftäter Geldmittel gefunden werden, die durch Einkommen und Vermögen sich nicht plausibel erklären lassen.

Nimm bloß einmal an, ein wohnsitzloser armer Schlucker (vulgo: Penner) wird auf einem Bahnhof wegen Hausfriedensbruch aufgegriffen und es werden bei ihm € 10.000 in bar gefunden. Was meinst du, wie lange der Penner hier von den Ermittlungsbehörden gegrillt wird?
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Freilich, so kann es gewesen sein. Und wenn die StA dies so darstellen würde, wäre ich auch (mit einigem Bauchgrimmen) geneigt, dies zu glauben. Das Problem ist aber, dass die StA eine solche plausible Erläuterung über Kontenstände bzw. letztlich zu versteuernden Gewinn gar nicht abgibt.

Mein Beispiel hat ja auch nur plastisch veranschaulicht, daß man von einem zu einem x-beliebigen Zeitpunkt erreichten Kontostand nicht auf die Höhe der Steuerpflicht schließen kann.
Wem gegenüber müßte denn die StA im vorliegenden Fall eine plausible Erläuterung abgeben und hat es nicht getan? :confused:


Die Antwort auf deine Fragen lautet beide Male: Nirgendwo.

Freilch kommt das "Aber" hinterher: Wenn im Rahmen eines Ermittlungs-/Strafverfahrens die Behörden durch "Zufallsfund" auf eine weitere mögliche Straftataufmerksam werden, muss ermittelt werden.

Anscheinend hat man das ja getan und keine weiteren Anhaltspunkte gefunden. Solltest Du andererseits Anhaltspunkte dafür haben, daß die StA bewußt ihre Pflichten vernachlässigt und solche Anhaltspunkte ignoriert hat, steht Dir das Rechtsmittel der Dienstaufsichtsbeschwerde ja offen.
 
F

feb

Guest
(...)Wem gegenüber müßte denn die StA im vorliegenden Fall eine plausible Erläuterung abgeben und hat es nicht getan? :confused:

Jetzt sei doch bitte nicht so unverständig: Die StA München II hätte nach dem abgeschlossenen Prozess schweigen können wie ein Grab. Hat sie aber nicht - sie hat ein wenig Dampfplauderei betrieben. DAS ist es, ich beanstande: Entweder ich halte die Klappe oder ich berichte an die Öffentlichkeit, dann aber nicht nur mit Seifenblasen.

Anscheinend hat man das ja getan und keine weiteren Anhaltspunkte gefunden. Solltest Du andererseits Anhaltspunkte dafür haben, daß die StA bewußt ihre Pflichten vernachlässigt und solche Anhaltspunkte ignoriert hat, steht Dir das Rechtsmittel der Dienstaufsichtsbeschwerde ja offen.

GoldenEye, versuche dich doch bitte nicht an der Juristerei. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist kein Rechtsmittel, sondern ein Rechtsbehelf. BTW: Kennst du den barttragenden running gag schon vieler Juristengenerationen? Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos, fristlos und ....fruchtlos.

Nach weit verbreiteter Ansicht ist der Fall UH nicht "ausermittelt" und es ist auch gerade nicht fernliegend, dass doch - wider aller Beteuerungen - eine Prozeßabsprache (neudeutsch: deal) existent ist, die lautet: Geständnis > 3,5 Jahre > keine Revison > keine weiteren Ermittlungen.

Richtig ist freilich, dass wir alle rätselraten: Du glaubst, dass der Prozeß und das Drumherum ein Beweis der Leistungsfähigkeit der bayrischen Justiz ist ..... und ich habe eine nicht ganz so glorifizierende Sichtweise.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.131
3.741
Nord Europa
saturday night

Wir waren gestern auf einer Party, dort hört man interessante Gespräche:

Ein Justiz angestellter: "Offener Vollzug ist wie Hotel mit gratis Frühstück." :sick:

Ein pensionierter Finanzbeamter: "Bei und in Hessen gab es vor ein paar Jahren für 8 Millionen acht Jahre." :cool:
 

OJay

Aktives Mitglied
17.11.2009
168
1
Wir waren gestern auf einer Party, dort hört man interessante Gespräche:

Ein Justiz angestellter: "Offener Vollzug ist wie Hotel mit gratis Frühstück." :sick:

Ein pensionierter Finanzbeamter: "Bei und in Hessen gab es vor ein paar Jahren für 8 Millionen acht Jahre." :cool:

Darf man fragen, in welcher Position der genannte Justizangestellte arbeitet? Der Bibliothekar ist auch Justizangestellter, dürfte aber noch nie eine JVA von innen gesehen haben