Hallo Lufthansa,
Danke, dass Ihr immerhin seit Mai jemanden gefunden habt, der sich dafür zuständig fühlt und eine Antwort gegeben habt, zumindest eine Teilantwort.
Den Satz: Der Service richtet sich speziell an gemeinsam reisende Fluggäste wie Familien, die schon vor dem Check-in Gewissheit haben wollen, an Bord nebeneinander zu sitzen. habe ich mal direkt auf der LH Homepage gelesen. Aber egal, dieses Versprechen ist inzwischen Vergangenheit.
Wie die Reaktionen einiger Mitglieder hier aber beweisen, wäre genau das ein Argument, dass insbesondere Privatreisende wie Familien, etwas tiefer in Tasche zu greifen würden um den Gewinn der LH etwas zu vergrößern.
Eigentlich schade und unverständlich. Der geneigte Kunde hätte einen Mehrwert und die LH etwas mehr in der Kasse.
In diesem Fall wäre die Steigerung der Kundenzufriedenheit möglich, aber leider wird diese Gelegenheit vertan....LH_Politik oder unfähige IT????
Die juristische Frage ist immer noch offen, nämlich ob die Sitzplatzreservierung Teil des abgeschlossenen Beförderungsvertrags ist und welche Auswirkungen es hat, wenn LH einseitig diesen Teil des Beförderungsvertrags nicht erfüllt bzw kündigt.
Nachdem keine Anwort auch eine Antwort ist, gehe ich davon aus, dass wenn ich einen Wunschplatz (zB Legroom-Seat) gegen Bezahlung gebucht habe und LH aus Gründen, die die LH zu vertreten hat, diesen nicht zur Verfügung stellt, dies eine Kündigung des Beförderungsvertrags durch LH darstellt, mit all seinen möglichen Folgen.
Könnt Ihr dies wengistens bestätigen?