Nur Rückflug nutzen möglich?

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AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
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Lasse dich hier nicht in die Irre führen: Natürlich kann man die Beförderungsbestimmungen (selbstverständlich nicht die AGB, hier findet sich zu dem Thema nichts) nicht wie man will umschreiben, um sich geltender Rechtslage zu entziehen.
Ich an deiner Stelle würde einen eingeschriebenen Brief mit Hinweis auf das (österreichische, das deutsche hilft dir nicht) Urteil und Vorbehalt weiterer rechtlicher Schritte an QR in Wien schicken - sollte hierauf eine Rückweisung kommen (wovon ich mal ausgehe) bleibt dir noch immer der Klageweg frei; ebenfalls vor dem Handelsgericht Wien (vgl § 51 JN). Im Brief selbst forderst du die Rückerstattung der OS Ticketkosten; Entschädigung gemäß der Fluggastrechteverordnung 261/09 steht dir keine zu.
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.464
3.597
Auf welcher Grundlage soll er denn klagen? Stein des Anstosses war, dass die Airline grundsätzlich das Abfliegen in der vorgegebenen Reihenfolge verlangte und die Kunden keine Alternative hatten. Das ist inzwischen geändert. Die Airlines bieten auch Tickets an, die das "freie Abfliegen" ermöglichen und daneben auch noch rabattierte Tarife, bei denen das nicht geht. Die Einschränkung geschieht also auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden (er könnte schließlich auch das nicht rabattierte Ticket nehmen, das es früher nicht gab) und damit hat sich dieses Rechtsproblem erledigt.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.464
3.597
Persönlich find ich´s halt ne Frechheit..
Hätte ich das beim Abflug verpassen schon gewusst, ...

Du hast es doch gewusst. Was verlangst du denn von der Airline? Sollen sie dich anrufen und dir die Tarifbestimmungen, die du anerkannt hast, noch einmal extra vorlesen und Kontrollfragen stellen, um sicher zu gehen, dass du das Anerkannte sowohl gelesen als auch verstanden hast?

Die Airline hat dich in den Tarifbestimmungen darüber informiert, dass dein Ticket in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden muss. Diese Info hast du bekommen. Sie zu lesen und zu verstehen (wenn etwas unklar sein sollte, kann man sogar nachfragen), liegt nun wirklich nicht im Einflussbereich der Airline, sondern in deinem.
 
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AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Seite drei, zweite Hälfte; egal wie viel die Airline in den Beförderungsbestimmungen herumtrickst, an den nicht entstandenen Kosten ändert sich nichts. In AGB/Beförderungsbestimmungen/... kann man schreiben was man will, irgendwelche Idioten finden sich schon, die sich davon beeindrucken lassen - rechtskonform sind diese damit trotzdem nicht!
Ein Tarif, der mir ein Abfliegen in beliebiger Reihenfolge ermöglicht, wird mir im Übrigen auf qatarairways.com nicht angeboten - mag sein, dass sich via Reisebüro oder sonst irgendwie einen derartige Konstellation buchen lässt, ich als Kunde bin allerdings nicht verpflichtet, alle Tarife einer Airline auswendig zu kennen.
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Du hast es doch gewusst. Was verlangst du denn von der Airline? Sollen sie dich anrufen und dir die Tarifbestimmungen, die du anerkannt hast, noch einmal extra vorlesen und Kontrollfragen stellen, um sicher zu gehen, dass du das Anerkannte sowohl gelesen als auch verstanden hast?

Die Airline hat dich in den Tarifbestimmungen darüber informiert, dass dein Ticket in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden muss. Diese Info hast du bekommen. Sie zu lesen und zu verstehen (wenn etwas unklar sein sollte, kann man sogar nachfragen), liegt nun wirklich nicht im Einflussbereich der Airline, sondern in deinem.
So what?! Sittenwidrige Vertragsinhalte sind nicht bindend...
Noch einmal: Hineinschreiben in ABG/Beförderungsbedingungen/Verträge jeglicher Art kann man was man will, ob sie letztendlich auch rechtskonform sind ist eine ganz andere Frage. Irgendeine anfechtbare weil sittenwidrige Klausel findet man in so gut wie allen AGB, man muss nur suchen.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.464
3.597
Bloß komisch, dass es seit diesem Urteil keine neuen Klagen mehr gegeben hat... ... ...

... und ich könnte mir vorstellen, dass bei allen Airlines Juristen arbeiten, die im Gegenatz zu den Hobbyjuristen hier im Forum, etwas mehr von der Sache verstehen.
 
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Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
881
682
TXL
So what?! Sittenwidrige Vertragsinhalte sind nicht bindend...
Noch einmal: Hineinschreiben in ABG/Beförderungsbedingungen/Verträge jeglicher Art kann man was man will, ob sie letztendlich auch rechtskonform sind ist eine ganz andere Frage. Irgendeine anfechtbare weil sittenwidrige Klausel findet man in so gut wie allen AGB, man muss nur suchen.

Das Finden ist wohl nicht das Problem, sondern einen Richter von der eigenen Meinung überzeugen. Da kann ich nur viel Glück wünschen. MB
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Bloß komisch, dass es seit diesem Urteil keine neuen Klagen mehr gegeben hat... ... ...

... und ich könnte mir vorstellen, dass bei allen Airlines Juristen arbeiten, die im Gegenatz zu den Hobbyjuristen hier im Forum, etwas mehr von der Sache verstehen.
Das sind ja tolle Erkenntnisse! Pseudoargumente aus der Senke ziehen ist natürlich auch eine Option, wenn man nicht mehr weiter weiß. :p Danke für den Hinweis, ich verstehe etwas von der Sache...
Kleiner Tipp am Rande: Im RIS findest du nicht alle Urteile sondern nur ausgewählte Entscheide; vielleicht beantwortet das nach ein wenig Überlegen deine Frage. Ansonsten werden nicht so viele Personen vor ein derartiges Problem gestellt, noch weniger klagen überhaupt. Von Forenbeiträgen a la "Geht nicht, gibts nicht; AGB sind gottgewollt" rede ich erst gar nicht.

PS: Du bist mir noch eine Antwort schuldig - wo finde ich jetzt auf qatarairways.com Tarife die ich nach Tagesverfassung umbuchen kann?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.464
3.597
Das sind ja tolle Erkenntnisse! Pseudoargumente aus der Senke ziehen ist natürlich auch eine Option, wenn man nicht mehr weiter weiß.
Achso, jetzt verstehe ich. Ein stichhaltiges Argument ist für dich so etwas wie "Irgendeine anfechtbare weil sittenwidrige Klausel findet man in so gut wie allen AGB, man muss nur suchen."

Danke für den Hinweis, ich verstehe etwas von der Sache...
Dann darfst du gerne konkreter werden. Bühne frei:

Von Forenbeiträgen a la "Geht nicht, gibts nicht; AGB sind gottgewollt" rede ich erst gar nicht.
Das habe ich hier noch nie gelesen, aber ich lese auch nicht alles. Doch eines weiß ich: Wir haben seinerzeit genau dieses Thema schon tagelang hier breit getreten und drehen uns eigentlich im Kreis.

PS: Du bist mir noch eine Antwort schuldig - wo finde ich jetzt auf qatarairways.com Tarife die ich nach Tagesverfassung umbuchen kann?
Hattest du mich etwas gefragt? Sorry, daran kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern.
 

Mr. Tequilla

Erfahrenes Mitglied
03.04.2014
2.698
7
Gut, besser ist es halt das vor Antritt der Rückreise mit seiner Airline zu klären:
"Hallo ihr, ich habe den Hinflug verpasst, und bin auf andere Wege an mein Ziel gekommen, gibt es jetzt Schwierigkeiten auf dem Rückweg, und wenn ja, wie lassen sich die noch ausmerzen"

Im Nachhinein ist sowas immer schwer.
Sieht die Airline in dir keinen weiteren Profit mehr, wird sie kaum kulant sein.
Wozu auch?!
 

AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Achso, jetzt verstehe ich. Ein stichhaltiges Argument ist für dich so etwas wie "Irgendeine anfechtbare weil sittenwidrige Klausel findet man in so gut wie allen AGB, man muss nur suchen."
Ich glaube du verstehst nicht ganz, auf was ich hinauswill: AGB & Co stellen zwar Vertragsbedingungen dar, diese sind in nicht gerade wenigen Fällen NICHT rechtskonform; etwa wegen Sittenwidrigkeit. Dadurch entfalten sie auch keine Bindungspflicht, sprich sie werden so behandelt, als ob sie nicht existiert hätten.
Ich habe echt keine Ahnung, was daran so schwer zu verstehen ist?! Schön und gut (bzw eigentlich nicht), dass du dich auf die Liebe zu den AGB/Beförderungsbestimmungen/... so sehr eingeschossen hast (Beitrag 16), diese sind in begründeten Fällen allerdings anfechtbar - hier auch.

Das habe ich hier noch nie gelesen, aber ich lese auch nicht alles.
Das war eine überspitzte Formulierung der vorhergehenden Seite; ohne Begründung hieß es einfach "Nein", bzw wurde auf die AGB/Beförderungsbestimmungen/... verwiesen, die für den ein oder anderen anscheinend geltendes Recht darstellen.

Hattest du mich etwas gefragt? Sorry, daran kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern.
Punkt geht an dich, nicht direkt gefragt. Du schreibst in Beitrag 15 jedoch von Tarifen die eine beliebige Flugreihenfolge erlauben. Also, wo finde ich diesen auf qatarairways.com? Da im Endeffekt deine komplette Strategie auf diesem Standpunkt aufbaut, wäre das interessant zu wissen.

So, Bühne frei für dich, ich darf gespannt sein.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.464
3.597
Ich habe echt keine Ahnung, was daran so schwer zu verstehen ist?!
Gar nichts ... alles, was du schreibst sind Binsenweisheiten. Ich weiß bloß nicht, was die Verbreitung dieser Binsenweisheiten jetzt mit dem konkreten Fall zu tun hat. Aber ich lerne gerne noch dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.138
895
im Paralleluniversum
Ich finde spannend, dass hier ein Streit entsteht, der TO aber eigentlich sich mir der Situation schon abgefunden zu haben scheint.

Am Ende ist es doch ganz einfach: Die Fluglinie schreibt in ihren Bedingungen, dass das Abfliegen in gebuchter Reihenfolge erforderlich ist. Dagegen mag man klagen, ich würde hier aber einige Dinge in Betracht ziehen.

1. Das kann dauern und auch teuer werden. Irgendwann stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit. Diese Frage mag eine bestehende Rechtsschutzversicherung durchaus beeinflussen.
2. Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der TO nicht versucht hat den Hinflug umzubuchen sondern offensichtlich ohne Versuch der Nacherfüllung einfach ein anderes Ticket gebucht hat. Das ist ein Fehler des TO der in meinen Augen unstrittig ist (wahrscheinlich wäre er da auch billiger weg gekommen).
3. Es stellt sich die Frage des Gerichtsstandes. Das hängt von einigen Faktoren ab, kann aber erhebliche Auswirkungen auf die Kosten haben.

Ich würde einen anderen Weg gehen: Hat der TO schon mal die Rückerstattung des nicht genutzten Tickets versucht? :idea:
 

hannes0404

Neues Mitglied
02.01.2015
12
0
Du hast es doch gewusst. Was verlangst du denn von der Airline? Sollen sie dich anrufen und dir die Tarifbestimmungen, die du anerkannt hast, noch einmal extra vorlesen und Kontrollfragen stellen, um sicher zu gehen, dass du das Anerkannte sowohl gelesen als auch verstanden hast?

Die Airline hat dich in den Tarifbestimmungen darüber informiert, dass dein Ticket in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden muss. Diese Info hast du bekommen. Sie zu lesen und zu verstehen (wenn etwas unklar sein sollte, kann man sogar nachfragen), liegt nun wirklich nicht im Einflussbereich der Airline, sondern in deinem.


Also es mag ja sein, dass manche solche AGB´s bis ins Detail durchgehen um sich abzusichern. Wenn ich einen Flug buche, mache ich das i.d.R. nicht.
Ich habe es eben nicht gewusst. Und als ich den Hinflug verpasst habe, habe ich sofort Qatar kontaktiert. An der Stelle hätten Sie mir zumindest sagen können, dass der Rückflug auch storniert wird.

Gut, besser ist es halt das vor Antritt der Rückreise mit seiner Airline zu klären:
"Hallo ihr, ich habe den Hinflug verpasst, und bin auf andere Wege an mein Ziel gekommen, gibt es jetzt Schwierigkeiten auf dem Rückweg, und wenn ja, wie lassen sich die noch ausmerzen"

Ich war 2 Stunden nach dem verpassten Hinflug schon auf dem Weg mit Emirates. Da blieb nicht viel Zeit für mich. Und in Thailand konnte ich nicht telefonieren. Darüberhinaus hat sich die Frage mir nie gestellt, da ich ja beide Flüge bezahlt habe und ich nie daran gedacht habe, dass der Rückflug (den ich ja bezahlt habe) storniert wird. Mea culpa.

Am Ende ist es doch ganz einfach: Die Fluglinie schreibt in ihren Bedingungen, dass das Abfliegen in gebuchter Reihenfolge erforderlich ist. Dagegen mag man klagen, ich würde hier aber einige Dinge in Betracht ziehen.

1. Das kann dauern und auch teuer werden. Irgendwann stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit. Diese Frage mag eine bestehende Rechtsschutzversicherung durchaus beeinflussen.
2. Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der TO nicht versucht hat den Hinflug umzubuchen sondern offensichtlich ohne Versuch der Nacherfüllung einfach ein anderes Ticket gebucht hat. Das ist ein Fehler des TO der in meinen Augen unstrittig ist (wahrscheinlich wäre er da auch billiger weg gekommen).
3. Es stellt sich die Frage des Gerichtsstandes. Das hängt von einigen Faktoren ab, kann aber erhebliche Auswirkungen auf die Kosten haben.

Ich würde einen anderen Weg gehen: Hat der TO schon mal die Rückerstattung des nicht genutzten Tickets versucht?


1. Rechtschutz ist vorhanden. Und das ist auch der logische nächste Schritt. Auch werde ich mich mit dem Konsumentenschutz in Verbindung setzen.
Mir ging es hier grundsätzlich mal darum Meinung von Experten einzuholen.
2. Ich habe zuerst Qatar kontaktiert. Dabei wurde mir auch um ca. 600 Eur. angeboten umzubuchen. Ich dachte dies gilt nur für den Hinflug. Daher habe ich mir einen günstigeren gesucht.
Hätte ich zu dem Zeitpunkt gewusst, bzw. hätte man mir gesagt, dass die gesamte Reise storniert wurde, hätte ich mir gleich Hin- und Rückflug gebucht.
3. Gerichtsstand ist Wien.

Ich habe noch keine Rückerstattung versucht. Ich bin seit 31.12. wieder zurückgekehrt..

Wichtig wäre es für mich herauszufinden, ob gewisse Klauseln der AGB sittenwidrig sind. Bzw. wie denn andere mit solchen Situationen umgegangen sind.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Du hast es doch gewusst. Was verlangst du denn von der Airline? Sollen sie dich anrufen und dir die Tarifbestimmungen, die du anerkannt hast, noch einmal extra vorlesen und Kontrollfragen stellen, um sicher zu gehen, dass du das Anerkannte sowohl gelesen als auch verstanden hast?
.

Psssst! Sag' sowas nicht. Ist bestimmt nur eine Frage der Zeit, bis irgendein Wald- und Wiesen-Gericht genau das fordert... :eek:
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.923
4.413
Es gibt ja spezialisierte Fachanwälte für sowas. Zumindest das Geld für eine Beratungsstunde würde ich investieren. Denn tatsächlich sind die wenigsten AGB haltbar, wenn es sich beim Kunden um einen Verbraucher handelt. Im übrigen ist grade der Schutz so unwissender Kunden wie des OP der Grund dafür, warum AGB geltendes Recht nicht verändern dürfen.

Es gibt überings auch Ausnahmen: vor kurzem habe ich bei einem günstigen AB-Ticket CGN-TXL-HEL-TXL-CGN das Segment TXL-HEL ausgelassen und einige Tage später die restlichen Segmente abgeflogen.
 

Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
Es gibt überings auch Ausnahmen: vor kurzem habe ich bei einem günstigen AB-Ticket CGN-TXL-HEL-TXL-CGN das Segment TXL-HEL ausgelassen und einige Tage später die restlichen Segmente abgeflogen.
Ja, AB ist da eine Ausnahme, was aber, wenn ich mich recht erinnere, daran liegt, dass die Legs nicht als Teile eines Routings (also hin und zurück), sondern als separate One-Ways eingebucht werden.

Vgl. hier:
http://www.vielfliegertreff.de/airb...assen-rueckflug-antreten-laut-hotline-ja.html
 

sanibel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2010
1.084
3
MUC
Ja, AB ist da eine Ausnahme, was aber, wenn ich mich recht erinnere, daran liegt, dass die Legs nicht als Teile eines Routings (also hin und zurück), sondern als separate One-Ways eingebucht werden.

Vgl. hier:
http://www.vielfliegertreff.de/airb...assen-rueckflug-antreten-laut-hotline-ja.html

Habe selbiges erst kürzlich bei AC gemacht - Ticket war eigentlich out of sequence, war jedoch überhaupt kein Problem das letzte Segment abzufliegen.

Mal klappts, mal nicht.
 

torte

Aktives Mitglied
19.09.2014
141
0
Mir ging es hier grundsätzlich mal darum Meinung von Experten einzuholen.
Ein netter Versuch, der wie so oft im Gezanke endete. ;) Eine Beratung beim Fachanwalt sollte von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein und auch für dich der nächste Schritt sein. (Ich weiß nicht genau, was "Konsumentenschutz" ist, aber klingt vielversprechend)

In jedem Fall viel Erfolg und ich würde mich über eine Rückmeldung freuen, wie alles gelaufen ist!
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.983
34
Wien
Labert hier nicht rum!

Gesetz ist Gesetz

Und das sagt hier ganz deutlich: Nur weil der Fluggast von sich aus auf die Hälfte des Beförderungsvertrages verzichtet darf ihm nicht der Rest verwehrt werden.
Und wenn in den AGB's steht jeder Querulant spendet ne Niere
 

themrock

Erfahrenes Mitglied
30.11.2009
1.811
562
Berlin
Was mich mal ganz, unabhängig von obigem konkreten Fall, interessiert ist, warum einem eigentlich die Airlines den Rückflug verweigern.
Aus laienhafter Sicht habe ich für das Ticket einen Preis bezahlt, der Hin- und Rückflug umfasst.
Ist der Airline kein finanzieller Schaden bei verpasstem Hinflug entstanden.
Eventuell hat die Airline sogar einen finanziellen Vorteil, kann den leeren Platz als Stand Bye verkaufen, falls nicht möglich, sparen sie zumindest die Verpflegungskosten.
Fuel-Charge, Flughafen Gebühr??
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
184
Bloß komisch, dass es seit diesem Urteil keine neuen Klagen mehr gegeben hat... ... ...

... und ich könnte mir vorstellen, dass bei allen Airlines Juristen arbeiten, die im Gegenatz zu den Hobbyjuristen hier im Forum, etwas mehr von der Sache verstehen.

Der Glaube, dass bei jedem Unternehmen Juristen arbeiten, stirbt wohl auch nie aus...
 
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