Du hast es doch gewusst. Was verlangst du denn von der Airline? Sollen sie dich anrufen und dir die Tarifbestimmungen, die du anerkannt hast, noch einmal extra vorlesen und Kontrollfragen stellen, um sicher zu gehen, dass du das Anerkannte sowohl gelesen als auch verstanden hast?
Die Airline hat dich in den Tarifbestimmungen darüber informiert, dass dein Ticket in der gebuchten Reihenfolge abgeflogen werden muss. Diese Info hast du bekommen. Sie zu lesen und zu verstehen (wenn etwas unklar sein sollte, kann man sogar nachfragen), liegt nun wirklich nicht im Einflussbereich der Airline, sondern in deinem.
Also es mag ja sein, dass manche solche AGB´s bis ins Detail durchgehen um sich abzusichern. Wenn ich einen Flug buche, mache ich das i.d.R. nicht.
Ich habe es eben nicht gewusst. Und als ich den Hinflug verpasst habe, habe ich sofort Qatar kontaktiert. An der Stelle hätten Sie mir zumindest sagen können, dass der Rückflug auch storniert wird.
Gut, besser ist es halt das vor Antritt der Rückreise mit seiner Airline zu klären:
"Hallo ihr, ich habe den Hinflug verpasst, und bin auf andere Wege an mein Ziel gekommen, gibt es jetzt Schwierigkeiten auf dem Rückweg, und wenn ja, wie lassen sich die noch ausmerzen"
Ich war 2 Stunden nach dem verpassten Hinflug schon auf dem Weg mit Emirates. Da blieb nicht viel Zeit für mich. Und in Thailand konnte ich nicht telefonieren. Darüberhinaus hat sich die Frage mir nie gestellt, da ich ja beide Flüge bezahlt habe und ich nie daran gedacht habe, dass der Rückflug (den ich ja bezahlt habe) storniert wird. Mea culpa.
Am Ende ist es doch ganz einfach: Die Fluglinie schreibt in ihren Bedingungen, dass das Abfliegen in gebuchter Reihenfolge erforderlich ist. Dagegen mag man klagen, ich würde hier aber einige Dinge in Betracht ziehen.
1. Das kann dauern und auch teuer werden. Irgendwann stellt sich die Frage der Wirtschaftlichkeit. Diese Frage mag eine bestehende Rechtsschutzversicherung durchaus beeinflussen.
2. Es sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der TO nicht versucht hat den Hinflug umzubuchen sondern offensichtlich ohne Versuch der Nacherfüllung einfach ein anderes Ticket gebucht hat. Das ist ein Fehler des TO der in meinen Augen unstrittig ist (wahrscheinlich wäre er da auch billiger weg gekommen).
3. Es stellt sich die Frage des Gerichtsstandes. Das hängt von einigen Faktoren ab, kann aber erhebliche Auswirkungen auf die Kosten haben.
Ich würde einen anderen Weg gehen: Hat der TO schon mal die Rückerstattung des nicht genutzten Tickets versucht?
1. Rechtschutz ist vorhanden. Und das ist auch der logische nächste Schritt. Auch werde ich mich mit dem Konsumentenschutz in Verbindung setzen.
Mir ging es hier grundsätzlich mal darum Meinung von Experten einzuholen.
2. Ich habe zuerst Qatar kontaktiert. Dabei wurde mir auch um ca. 600 Eur. angeboten umzubuchen. Ich dachte dies gilt nur für den Hinflug. Daher habe ich mir einen günstigeren gesucht.
Hätte ich zu dem Zeitpunkt gewusst, bzw. hätte man mir gesagt, dass die gesamte Reise storniert wurde, hätte ich mir gleich Hin- und Rückflug gebucht.
3. Gerichtsstand ist Wien.
Ich habe noch keine Rückerstattung versucht. Ich bin seit 31.12. wieder zurückgekehrt..
Wichtig wäre es für mich herauszufinden, ob gewisse Klauseln der AGB sittenwidrig sind. Bzw. wie denn andere mit solchen Situationen umgegangen sind.