Ich nehme mir vor, nur noch ein einziges Mal zu diesem Thema zu schreiben; hoffentlich habe ich die Kraft.
Hehe, eben, mir scheint, dass einige hier etwas verwechseln. Nur weil ein Täter nicht mehr lebt und somit nicht mehr verurteilt und bestraft werden kann, gibt es seine Tat ja trotzdem.
Komplett richtig.
Und somit auch einen Täter, denn sonst könnte man als Ermittler den Fall nicht abschließen und müsste immer weiterermitteln, obwohl man den Täter längst kennt, aber nicht als solchen benennen darf. Kafkaesk.
Nein. Ein Fall ist polizeilich geklärt, wenn die Tat, also der Sachverhalt ausermittelt ist (was im Fall von 4U9525 mE schon weitgehend der Fall ist, von den weiteren Ermittlungen erwarte ich persönlich keine komplette Wende). Die letztlich verbindliche strafrechtliche Wertung obliegt
alleine dem Gericht - wenn es denn hier ein solches gäbe.
Nur weil der Täter nicht verurteilt wird, ist der Fall nicht automatisch für alle Zeiten ungeklärt.
Nein, weshalb denn? Der Fall ist (s.o.) geklärt, es gibt nur kein Urteil, weil Andreas L. nicht verurteilt werden kann.
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Manchmal möchte ich dem juristischen Laien schon sagen: Bilde dir deine Meinung, äußere auch gerne deine Meinung, aber erwarte bitte nicht, dass deine Meinung mit der UN- Menschenrechtskonvention, unserer Verfassung und unseren Strafgesetzen in Einklang steht.
Mit der bekannten Redensart: Schuster, bleibt deinen Leisten. Und ja, die Antwort des juristischen Laien lautet dann: Der gesunde Menschenverstand sagt mir....und die Gerichte sprechen Urteile doch in
meinem Namen!
