24.03.2015: Germanwings Maschine (A320) auf dem Weg von BCN nach DUS abgestürzt

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embraer

Guest
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Auf was ich - offensichtlich völlig erfolglos, deshalb werde ich ja schon fast kleinlaut - aufmerksam machen will: Ein Mörder ist, wer von einem Strafgericht als solcher verurteilt ist. Jetzt denke bitte selbständig weiter....

Ich muss hier auch widersprechen. Ein Mörder ist ein Mörder. Das Gericht stellt dies nur (nachträglich) fest :idea:
 
F

feb

Guest
(...)Grundsätzlich gelten Verbrecher bei uns doch bis zum Beweis des Gegenteils als schuldfähig, nicht umgekehrt – oder etwa nicht?

Falsch. Alle Elemente einer Strafnormenprüfung - der Tatbestand (...er hat getötet), die Rechtswidrigkeit (...sein Verhalten war nicht gerechtfertigt) und die Schuld (..Schuldfähigkeit war nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen) müssen vom Strafgericht positiv festgestellt werden.

Freilich, solange in einem Alltagsfall keine Besonderheiten vorliegen, verliert kein Richter auch nur ein Wort über das Thema Schuldfähigkeit. Besonderheiten gibt es hier aber reichlich, richtig?
 
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hansiflyer

Erfahrenes Mitglied
10.12.2012
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BER
Die Arbeitsweise des WELT-Journalisten lässt in der Tat jedes Fingerspitzengefühl vermissen. So hat der an sich interessante Artikel einen widerlichen Beigeschmack.
 
F

feb

Guest
Ich muss hier auch widersprechen. Ein Mörder ist ein Mörder. Das Gericht stellt dies nur (nachträglich) fest :idea:

Na prima. Dann ist ja die Institution "Strafjustiz" komplett entbehrlich, wenn das Urteil (von wem eigentlich? Vom GMV? Vom Stammtisch? Vom VFT?) von vorneherin feststeht.

Falls du wirklich unser gut bekannter "embraer" und damit ein Berufkollege sein solltest: Bleue dir bitte Art. 11 I der UN- Menschenrechtskonvention ein.
 
F

feb

Guest
Nicht wirklich, aber wenn doch: Wann gibt es eine Verhandlung, bei der die Schuldfähigkeit oder -unfähigkeit festgestellt wird?


Nun, die wird es NIE geben, da es kein Strafverfahren gegen Andreas L. geben wird.

Wir müssen uns zufrieden geben, das es ein Gerichtsurteil über Andreas L. niemals geben wird. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Richtig ist ein Hinweis von ATW: Wenn es Ermittlungen gegen LH, 4U, die Flugschule oder Ärzte oder andere Dritte geben sollte, wird die Schuldfähigkeit des Andreas L. in deren Verfahren möglicherweise inzidenter zum Thema.

Klingt kompliziert, aber dafür haben wir ja Rechtswissenschaftler...:D
 

flysurfer

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06.03.2009
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Nun, die wird es NIE geben, da es kein Strafverfahren gegen Andreas L. geben wird.

Fein, dann ist es ja überhaupt kein Problem, wenn (wenige, einige, viele) Leute bis zum Beleg des Gegenteils von einer Schuldfähigkeit ausgehen (was ja auch der Normalfall ist bei Straftaten). Dass eine Straftat begangen wurde, ist ja vermutlich unstrittig.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
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Ostsee
Fein, dann ist es ja überhaupt kein Problem, wenn (wenige, einige, viele) Leute bis zum Beleg des Gegenteils von einer Schuldfähigkeit ausgehen (was ja auch der Normalfall ist bei Straftaten). Dass eine Straftat begangen wurde, ist ja vermutlich unstrittig.

Wenn er nicht verurteilt ist, kann auch keiner sagen dass er eine Straftat begangen hat. Er ist also unschuldig. So wie die toten NSU Mörder, oh sorry sind ja keine.... :doh:
 

flysurfer

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Wenn er nicht verurteilt ist, kann auch keiner sagen dass er eine Straftat begangen hat. Er ist also unschuldig. So wie die toten NSU Mörder, oh sorry sind ja keine.... :doh:

Hehe, eben, mir scheint, dass einige hier etwas verwechseln. Nur weil ein Täter nicht mehr lebt und somit nicht mehr verurteilt und bestraft werden kann, gibt es seine Tat ja trotzdem. Und somit auch einen Täter, denn sonst könnte man als Ermittler den Fall nicht abschließen und müsste immer weiterermitteln, obwohl man den Täter längst kennt, aber nicht als solchen benennen darf. Kafkaesk. Nur weil der Täter nicht verurteilt wird, ist der Fall nicht automatisch für alle Zeiten ungeklärt.
 
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Djanko24

Gesperrt
04.06.2013
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Hehe, eben, mir scheint, dass einige hier etwas verwechseln. Nur weil ein Täter nicht mehr lebt und somit nicht mehr verurteilt und bestraft werden kann, gibt es seine Tat ja trotzem. Und somit auch einen Täter, denn sonst könnte man als Ermittler den Fall nicht abschließen und müsste immer weiterermitteln, obwohl man den Täter längst kennt, aber nicht als solchen benennen darf. Kafkaesk. Nur weil der Täter nicht verurteilt wird, ist der Fall nicht automatisch für alle Zeiten ungeklärt.


Entschuldigung, aber das ist eine Binsenweisheit und es ist schon erstaunlich, dass eine solche Richtigstellung überhaupt notwenig ist.

Hier sind leider einige Insassen durch die etwas schiefe Betrachtungsweise eines Folklore-Jankers auf die falsche Fährte gelockt worden.
 

Djanko24

Gesperrt
04.06.2013
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Wenn er nicht verurteilt ist, kann auch keiner sagen dass er eine Straftat begangen hat. Er ist also unschuldig. So wie die toten NSU Mörder, oh sorry sind ja keine.... :doh:


Bei diesem Beitrag, der nicht besonders geistreich ist, würde ich mir zwei Mal, nein drei Mal, überlegen, ob ich die "Dankefunktion" nutze oder nicht.

:idea:
 
F

feb

Guest
Ich nehme mir vor, nur noch ein einziges Mal zu diesem Thema zu schreiben; hoffentlich habe ich die Kraft.

Hehe, eben, mir scheint, dass einige hier etwas verwechseln. Nur weil ein Täter nicht mehr lebt und somit nicht mehr verurteilt und bestraft werden kann, gibt es seine Tat ja trotzdem.

Komplett richtig.

Und somit auch einen Täter, denn sonst könnte man als Ermittler den Fall nicht abschließen und müsste immer weiterermitteln, obwohl man den Täter längst kennt, aber nicht als solchen benennen darf. Kafkaesk.

Nein. Ein Fall ist polizeilich geklärt, wenn die Tat, also der Sachverhalt ausermittelt ist (was im Fall von 4U9525 mE schon weitgehend der Fall ist, von den weiteren Ermittlungen erwarte ich persönlich keine komplette Wende). Die letztlich verbindliche strafrechtliche Wertung obliegt alleine dem Gericht - wenn es denn hier ein solches gäbe.

Nur weil der Täter nicht verurteilt wird, ist der Fall nicht automatisch für alle Zeiten ungeklärt.

Nein, weshalb denn? Der Fall ist (s.o.) geklärt, es gibt nur kein Urteil, weil Andreas L. nicht verurteilt werden kann.

....

Manchmal möchte ich dem juristischen Laien schon sagen: Bilde dir deine Meinung, äußere auch gerne deine Meinung, aber erwarte bitte nicht, dass deine Meinung mit der UN- Menschenrechtskonvention, unserer Verfassung und unseren Strafgesetzen in Einklang steht.

Mit der bekannten Redensart: Schuster, bleibt deinen Leisten. Und ja, die Antwort des juristischen Laien lautet dann: Der gesunde Menschenverstand sagt mir....und die Gerichte sprechen Urteile doch in meinem Namen!

:doh:
 

Djanko24

Gesperrt
04.06.2013
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Unsere Experten hier - und wahrscheinlich auch im Innenministerium - fordern angesichts des Falles des Andreas L. eine Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht. Juristische Verrenkungen werden bereits unternommen.

Dabei gibt es schon längst eine Meldepflicht bei psychischen Erkrankungen für Fliegerärzte an das Luftfahrtbundesamt. Dumm nur, dass der Flugmedizinische Dienst der Lufthansa gegen diese Pflicht verstossen hat. Es bedarf also keiner neuen Regelung, sondern die bestehenden Regeln sollten zunächst mal von der Lufthansa angewandt werden.
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
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Wieso stelle ich mir gerade vor, wie in 38000 Fuß Höhe im Reiseflug eines der tausenden Kontrolllämpchen anspringt. Die Piloten routiniert, ruhig und sachlich beginnen eine entsprechende Checkliste abzuarbeiten und Pax auf 1C fängt an zu schreien: "Da stimmt was nicht!" und die Panik beginnt in der Kabine von vorne nach hinten zu schwappen. :censored:
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.885
36
MRS
Und dann dürftest Du Dich zu gesundem Menschenverstand wohl nicht äußern.

Meine Erfahrung sagt mir, dass Juristen bei solchen Fragen eben wesentlich rationaler sind, da der (gute) Jurist nicht einfach sofort auf die Barrikaden springt. Bei Nicht-Juristen mangelt es oft schon bei elementaren Rechtsfragen (z.B. über Grundrechte) an gesundem Menschenverstand.
 

AeroSur

Erfahrenes Mitglied
12.08.2013
472
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MUC
Unsere Experten hier - und wahrscheinlich auch im Innenministerium - fordern angesichts des Falles des Andreas L. eine Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht. Juristische Verrenkungen werden bereits unternommen.

Dabei gibt es schon längst eine Meldepflicht bei psychischen Erkrankungen für Fliegerärzte an das Luftfahrtbundesamt. Dumm nur, dass der Flugmedizinische Dienst der Lufthansa gegen diese Pflicht verstossen hat. Es bedarf also keiner neuen Regelung, sondern die bestehenden Regeln sollten zunächst mal von der Lufthansa angewandt werden.

Wenn man keine Ahnung hat, besser Mal...

Diese Regelung besteht erst seit 2013. Andreas L. trat seine Ausbildungsfortsetzung aber 2009 an und gab zu diesem Zeitpunkt an eine schwere blablabla. Offensichtlich ist nicht eindeutig geregelt ob man nun seit 2013 auch nachträglich diese Infos weiterleiten hätte müssen oder nicht. Warum also munter auf LH einschlagen und nicht auf diejenigen die diese nicht-eindeutige Regelung verfasst haben???

Wieso kann man sich nicht damit zufrieden geben dass es ein tragisches Unglück war und auch noch hunderte weitere Unglücke passieren werden weil man nicht alles im Leben mit Verordnungen und Paragraphen regeln kann. Wem das nicht passt soll sich halt mit nem Helm auf die Couch setzen und beten dass kein Meteorit einschlägt...
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
Wieso kann man sich nicht damit zufrieden ..... weil man nicht alles im Leben mit Verordnungen und Paragraphen regeln kann.

Was meinst du damit :eek: Wenn man nicht alles mit Paragraphen regeln kann, wie soll man dann die Freiheit verteidigen :confused: Wie soll man überleben können? Ohne §1 "Einatmen" und §2 "Ausatmen" würden wir alle sterben...

Unsere Juristen sind doch die Krone der Evolution, der Stern der Schöpfung, die Lichter in der sonst so dunklen Nacht...
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Bei Nicht-Juristen mangelt es oft schon bei elementaren Rechtsfragen (z.B. über Grundrechte) an gesundem Menschenverstand.

Ich bin ein großer Anhänger des gesunden Menschenverstandes. Er ist ist oft hilfreich und ist auch von der Verfassung gedeckt:
§20(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus
§20(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Und weiterhin noch die Bemerkung, dass auch das (Un-)Recht im 1000-jährigen Reich von der (damaligen) Verfassung gedeckt war und die Juristen hier aus formaljuristischen Gründen weitgehend auf der falschen Seite waren.
Auch heute gibt es Urteile, die der gesunde Menschenverstand von 99% der Bevölkerung nicht nachvollziehen will oder kann (z.B. Kopftuchurteil des BVerfG).